Gemeinsam für die Rechte von geflüchteten Frauen! – Zum Internationalen Frauentag 2017

Die Situation von geflüchteten Frauen wird in der Öffentlichkeit bislang nur selten thematisiert, dabei sind 1/3 aller Flüchtlinge in Deutschland weiblich. Mit dem Familiennachzug wird sich der Anteil in absehbarer Zeit weiter erhöhen. In den Flüchtlingsunterkünften fehlen Schutzkonzepte und Informationen, bei der Sprachförderung und der Arbeitsmarktintegration sind Flüchtlingsfrauen deutlich benachteiligt. Auch sind insbesondere geflüchtete Frauen vom Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte betroffen.

Situation von Frauen in Flüchtlingsunterkünften
2016 hat die Gruppe „Women in Exile“, eine von Flüchtlingsfrauen selbstorganisierte Gruppe, eine Bustour durch Flüchtlingsunterkünfte in ganz Deutschland organisiert. Was die Frauen bei den Austauschtreffen erzählen, ist erschreckend: Gewalterfahrungen, schlechte Ernährung, mangelnde Gesundheitsversorgung und fehlende Erstinformationen sind die größten Nöte der Flüchtlingsfrauen.
Gewaltschutzkonzepte für Unterkünfte – wie in Oldenburg – sind dringend notwendig. Solche Konzepte müssen Verbreitung finden und in die Tat umgesetzt werden. Viele Frauen berichten von ihrer Angst, nachts die Sanitäranlagen aufzusuchen, und von sexuellen Belästigungen in Unterkünften. Die Expertise von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen ist hier elementar. Frauenhäuser dürfen aber nicht als Ersatz für langfristig notwendigen sicheren Wohnraum für traumatisierte Flüchtlingsfrauen benutzt werden. Sollte eine sofortige, dezentrale Unterbringung nicht möglich sein, müssen separate Unterkünfte bzw. abgetrennte Wohnbereiche für Frauen und Familien bereitgestellt werden. Ein Beschwerdemanagement mit klaren Ansprechpartner:innen muss landesweit installiert werden.
Ein weiteres Problemfeld stellt sich bei der Gesundheitsversorgung für geflüchtete Frauen. Ein uneingeschränkter Zugang zu Gesundheitsleistungen ist essentiell, wie auch die Kostenübernahme für Verhütungsmittel.

Sprache und Qualifizierung
Um Frauen mit Fluchtgeschichte ein unabhängiges, selbstständiges Leben in Deutschland zu ermöglichen, müssen Sprachkurse und Angebote zur Arbeitsmarktintegration geschlechtsspezifische Rahmenbedingungen erfüllen. Dazu zählen eine gesicherte Kinderbetreuung und Möglichkeiten der Teilzeit-Teilnahme. Besonders am Arbeitsmarkt ist zu beobachten, dass sich der Anteil von gut ausgebildeten Frauen (nach einer IAB- Studie 2016 liegt dieser bei einem Drittel) längst nicht auf dem Arbeitsmarkt widerspiegelt. Erste – wenn auch nicht flächendeckende – Schritte zur Qualifizierung von geflüchteten Frauen werden in Niedersachsen unternommen. Ein weiterer Handlungsbedarf besteht beim Abbau von Diskriminierungen gegenüber Kopftuch tragenden Frauen. Hier muss ein gemeinsamer Dialog stattfinden, anstatt pauschale Ausschlüsse zu produzieren.

Abschiebepolitik und Familiennachzug
Auch in Niedersachsen werden wieder Familien durch Abschiebungen auseinander gerissen, wie das Beispiel der syrischen Familie K. aus Lehrte in erschreckender Weise gezeigt hat. Frau K. wurde alleine mit ihren drei Kindern nach Bulgarien abgeschoben, während ihr Mann mit dem Sohn in Lehrte bleiben konnte. Hier zeigt sich, wie sich Politiker rechter Stimmungsmache beugen und eine exemplarische, rabiate Abschiebepolitik vollführen. Familientrennungen innerhalb der Kernfamilie sind absolut inakzeptabel.
Das Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte macht das Leben vor allem für Frauen auf der Flucht gefährlich. Oftmals sind sie es, die unter menschenunwürdigen Bedingungen in einem der Nachbarländer der Krisenregionen ausharren müssen. Ebenso besorgniserregend sind Praxen der Familienzusammenführung, bei denen die Elternteile zwar zu ihren unbegleiteten, minderjährigen Kindern nach Deutschland nachziehen dürfen, den minderjährigen Geschwistern allerdings die Visa verweigert werden. Die Eltern müssen sich entscheiden, welcher Elternteil bei welchem Kind bleibt. Hier werden Familien auseinander gerissen, was zu einer extremen Belastung für die Frauen führt.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. setzt sich für die Rechte von geflüchteten Frauen ein, sowie für vielfältige Angebote, die es geflüchteten Frauen ermöglichen, ihre Interessen selbstbestimmt und unabhängig zu artikulieren. Wir bieten Beratung beim Asylverfahren und der Familienzusammenführung an. Wir können auf Einrichtungen und Beratungsangebote für geflüchtete Frauen in Niedersachsen verweisen und erste Informationen bereitstellen. Wir unterstützen besonders Formen der Selbstorganisation von geflüchteten Frauen.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an:

Vivien Hellwig
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
IQ Projekt „Fokus Flucht“
Röpkestr. 12
D – 30173 Hannover
Tel.: 0511 – 98 24 60 30
Durchwahl: 0511- 85 033 490
Fax: 0511 – 98 24 60 31

www.nds-fluerat.org
www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen

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