Abgeschobene Familie darf nach einem Jahr nach Deutschland zurückkehren

VG Frankfurt verpflichtet Main-Kinzig-Kreis zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen

Mit einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main heute den Main-Kinzig-Kreis verpflichtet, die vor gut einem Jahr abgeschobene Familie Kazan wieder zurück nach Deutschland einreisen zu lassen und ihnen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens nach Art.8 der Europäischen Menschenrechtskonvention der Kinder der Familie sei durch die Abschiebung verletzt worden.


Die Familie lebte seit vierzehn Jahre lang in Deutschland, fünf der sechs Kinder sind hier geboren. Im Februar 2007 wurden alle Familienmitglieder in die Türkei abgeschoben, ein Bleiberechtsantrag war zuvor abgelehnt worden, weil der Vater, der sich inzwischen von der Familie getrennt hat, v.a. wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht zu Geldstrafen verurteilt worden war. Schon kurz nach der Abschiebung gründeten Freunde der Familie einen Unterstützerkreis, der für die Wiedereinreise kämpfte.

Das Gericht stellte jetzt fest, dass die hier hervorragend integrierten Kinder in der Türkei keinerlei Perspektive hätten, da sie keinerlei Bezug zum Leben in der Türkei haben und auch kein Türkisch sprechen. Daher hätten sie Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Auch die Mutter der Kinder darf wiedereinreisen.

„Wir begrüßen die mutige Entscheidung der Verwaltungsgerichtes. Nach über einem Jahr gibt es für die Familie jetzt doch noch ein Happy-End“ erklärte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates in Frankfurt. „Das heute ergangene Urteil zeigt, dass erfolgreiche Integration stärker in ausländerrechtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Wir hoffen, dass eine entsprechende Rechtsauffassung Schule macht und sind optimistisch, dass Familie Kazan jetzt baldmöglichst nach Hause zurückkehren kann.“

gez. Timmo Scherenberg,
Geschäftsführer Hessischer Flüchtlingsrat

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