Veranstaltung zur gesetzlichen Anerkennung von geschlechtsspezifischer Verfolgung

Wir möchten auf die Weiterbildung „Gesetzliche Anerkennung von geschlechtsspezifischer Verfolgung durch das Zuwanderungsgesetz – was hat sich in der Praxis geändert? Am 14.06.07 von 11:00 bis 16:00 hinweisen. Als Referentin konnten wir Frau Anna Büllesbach vom UNHCR Nürnberg gewinnen.

Die Veranstaltung behandelt Fragen wie :

  • Wie hat sich die ßnderung der Rechtslage im Zuwanderungsgesetz (§ 60,1 AufenthG) auf die konkrete Praxis von Behörden und Gerichten ausgewirkt?
  • Werden verfolgte Frauen nunmehr als Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt (z. B. häusliche Gewalt, exzessive ßbergriffe und Vergewaltigungen durch Sicherheitskräfte, Ehrenmorde oder Genitalverstümmelung)
  • Wie stellt sich die deutsche Praxis dar im Vergleich zu anderen westlichen Aufnahmestaaten?

Im zweiten Teil der Veranstaltung sollen auch Einzelfälle vorgestellt und besprochen werden können.

ßber eine rege Anmeldung würden wir uns freuen
Sophia Engelberts

Flyer mit weiteren Informationen als pdf

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