Heft 103 – Prekärer Aufenthalt – Prekäres Leben

In wenigen Wochen wird das sogenannte Zuwanderungsgesetz in Kraft treten. Als im Jahr 2000 die Vorbereitungen für dieses Gesetzeswerk begannen, hofften viele, nun endlich vollziehe sich die von der rotgrünen Bundesregierung versprochene Wende hin zu einer offeneren und humaneren Einwanderungspolitik.Damit waren auch die Erwartung verbunden, dass sich der Flüchtlingsschutz verbessern und eine humanitäre Lösung für die über 200.000 Menschen gefunden werde, die seit Jahren ohne regulären Aufenthaltstitel in Deutschland leben.
Optimisten sprachen bereits von einem Paradigmenwechsel in der Migrations- und Flüchtlingspolitik. Inzwischen ist allen klar: Ein Paradigmenwechsel findet nicht statt. Die als Verbesserung anzuerkennende Aufnahme nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Fluchtursachen in den Katalog der Asylanerkennungsgründe war längst eine in der Europäischen Union beschlossene Richtlinie, welche die Bundesregierung früher oder später ohnedies in nationales Recht hätte umsetzen müssen. Auf fast allen anderen rechtlichen und sozialen Ebenen verschärft und perfektioniert das Zuwanderungsgesetz die Ausgrenzung. Ein großer Teil der Flüchtlinge wird weiterhin unter den Bedingungen der inhumanen Kettenduldungen ein „Leben im Zwischenraum“ führen müssen. Illegalisierte Flüchtlinge sind auch in Zukunft von allen sozialen und medizinischen Hilfen ausgeschlossen. Der Kreis derjenigen, die lediglich eingeschränkte soziale Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird ausgeweitet. Gleichzeitig ist die Etablierung
eines Lagerregimes zu beobachten, welches einen Teil der Flüchtlinge auch räumlich noch stärker von der Gesellschaft isoliert. Ein Paradigmenwechsle findet nicht statt!

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