Leitfaden für Flüchtlinge
Die “Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Asylsuchenden (GGUA)” aus Münster hat es auf sich genommen, den “Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen” grundlegend zu überarbeiten und auf den neuesten rechtlichen Stand zu bringen. Die überarbeitete Fassung erfasst nun auch das zum 22. August 2007 in Kraft getretene “Zweite Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz” (auch “Richtlinienumsetzungsgesetz” genannt) einschließlich der gesetzlichen Bleiberechtsregelung sowie der diesbezüglichen Umsetzungshinweise des niedersächsischen Innenministeriums.Der Leitfaden stellt den Versuch dar, das Asylverfahren sowie die aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Flüchtlingen je nach Status möglichst verständlich und zusammenhängend darzustellen. Ergänzungen, Korrekturhinweise und Anregungen sind erwünscht, sollten jedoch deutlich zwischen niedersächsischen Regelungen und allgemeinem (Bundes-)Recht unterscheiden.
Wir danken Volker Maria Hügel, Claudius Voigt und Ekkehard Hollmann für ihre großartige Arbeit im Namen der GGUA. Dass dieser Leitfaden überhaupt zustande kommen konnte, verdanken wir Andrea Kothen (Pro Asyl), die den Leitfaden vor einem Jahr unentgeltlich erstellt hat. Dank gebührt in diesem Zusammenhang auch Professor Dr. Holger Hoffmann (Universität Bielefeld) und Georg Classen (Flüchtlingsrat Berlin) sowie Eckhard Lang (Diakonisches Werk Rotenburg/Wümme) für ihre damalige fachkundige Beratung, wertvolle Hinweise und Korrekturen.
Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen
Den Leitfaden gibt es als Onlinefassung oder als PDF (1,1 MB, 196 Seiten).
Ergänzende Info: Eine “Vorläufige Arbeitshilfe für Härtefalleingaben” der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsenfindet sich hier.
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Dieser Leitfaden wurde gefördert mit Mitteln aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF)
