Gazale Salame und Ahmed Siala: Email-Appell an Ministerpräsident Wulff!

Das OVG Lüneburg hat die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis für Ahmed Siala für rechtmäßig erklärt und damit entschieden, dass die Vertreibung von Ahmed Siala und Gazale Salame nach 17- bzw. 22-jährigem Aufenthalt rechtmäßig sein soll. Diese Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig: Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde ausdrücklich zugelassen. Für die Familie heißt das jedoch, dass sie bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin auf unabsehbare Zeit getrennt bleibt, wenn die Landesregierung nichts anderes entscheidet.

Ahmed Siala und Gazale Salame waren kleine Kinder, als sie nach Deutschland flohen. Ihre ersten Jahre haben sie im Libanon verbracht, und nur aufgrund des Bürgerkriegs mussten sie mit ihren Familien fliehen. Deshalb haben sie zu Recht 1990 eine Aufenthaltserlaubnis als Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten. Mit der Türkei haben die beiden nichts zu tun. Es ist absurd, ihnen heute vorzuwerfen, dass sie Vorfahren haben, die in der Türkei registriert sein sollen. Gazale und Ahmed sind Niedersachsen, sie gehören zu uns und nicht in ein ihnen fremdes Land, in dem sie keine Existenzmöglichkeiten haben.

Bitte unterstützt/ unterstützen Sie die Kampagne für ein Aufenthaltsrecht von Ahmed Siala und Gazale Salame in Deutschland. Schreiben Sie an Ministerpräsident Wulff! Einfach Namen und E-Mail-Adresse eintragen und abschicken.

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