Verfügbare Rundbriefe beim Flüchtlingsrat Niedersachsen nachbestellen Rundbriefe herunterladen (als pdf) oder online durchlesen |
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RechtsberaterInnen-Infos: Kurzzusammenstellung von Gerichtsurteilen
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Entscheidungen zum Flüchtlingssozialrecht
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Ergänzungen zur Bleiberechtsregelung gem. IMK vom 19.11.1999 |
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Mit Erlass vom 11.04.2000 hat das MI klargestellt, dass Familien mit Kindern auch dann eine Aufenthaltsbefugnis nach der Bleiberechtsregelung zu erteilen ist, wenn die Kinder inzwischen volljährig geworden sind und kein weiteres minderjähriges Kind zu der Familie gehört.
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Asylbewerberfamilien und abgelehnte Vertriebenenbewerber mit einem oder mehreren Kindern, wenn die Einreise der Eltern vor dem 01.07.1993 erfolgte. Die Eltern müssen mit mindestens einem minderjährigen Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und das Kind muss sich seit dem 01.07.1993 oder seit seiner Geburt im Bundesgebiet aufhalten.
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