Flüchtlingsschutz im Abseits

Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht
Flüchtlingsschutz im Abseits
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Heft 113 vom März 2006
Ein Jahr Zuwanderungsgesetz -
Was wird aus den Geduldeten
Fluchtursachen und Flüchtingselend
In dieser Ausgabe unserer Zeitschrift beschäftigen sich verschiedene Autoren mit der asyl- und migrationspolitischen Situation in Deutschland nach einem Jahr Zuwanderungsgesetz. Ihr Resümee: Verbesserungen hat dieses Gesetzeswerk kaum gebracht.
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Schutz vor Diskriminierung?
–
Beiträge zur Debatte über die Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien
der EU
Editorial
Die von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Anti-Diskriminierungs-Richtlinien sind bis zum heutigen Tage nicht in nationales Recht der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt worden. Nach einem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen und einer kontrovers geführten öffentlichen Debatte verhinderten die vorgezogenen Neuwahlen im Herbst 2005 das Inkrafttreten des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes (ADG). Die Große Koalition hat bisher keinen neuen Entwurf vorgelegt, Bündnis 90 / Die Grünen aber den alten erneut eingebracht.
Während zunächst der Entwurf von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen kritisch betrachtet werden sollte, haben die aktuellen politischen Entwicklungen neue Voraussetzungen geschaffen, die eine Umorientierung notwendig machten. Wir entschlossen uns, uns stärker mit den EU-Richtlinien als mit möglichen Entwürfen auseinander zu setzen und muteten unseren Autorinnen zum Teil mehrere Überarbeitungen ihrer Beiträge zu. Für ihre Ausdauer und Kooperationsbereitschaft möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Der vorliegende Rundbrief, der nun anlässlich des „Internationalen Tages gegen Rassismus“ gemeinsam mit Pro Asyl herausgeben wird, ist daher als Zwischenbericht über und Einmischung in die nach wie vor aktuelle Diskussion um ein Gesetz gegen Diskriminierung zu verstehen. Er behandelt die Thematik nicht nur aus politischer oder juristischer Sicht, sondern lässt auch Betroffene selber zu Wort kommen.
Wir hoffen, es ermöglicht auch Ihnen einen Einstieg in die Debatte.
Gernot Eisermann
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Heft 110 Sonderheft vom September 2005
Ausgelagert
Exterritoriale Lager und der EU-Aufmarschan den MittelmeergrenzenIn dem europäischen Versuch, die transnationale Migration nach Europa zu unterbinden, festzusetzen und in die weltweiten Elendszonen zurückzuschieben, markieren die Lager an den Mittelmeerrändern entscheidende Knotenpunkte der Migrationskontrolle. Die Lager, Internierungs- und Haftzentren bilden ein unerlässliches Element, um Menschen gewaltsam, massenhaft und effektiv aus Europa herauszuhalten oder wieder herauszuschaffen. Das Heft vereinigt informierende und analysierende Artikel zum Thema "Exterritoriale Lager und der EU-Aufmarsch an den Mittelmeergrenzen", die aus der direkten Unterstützungsarbeit für Flüchtlinge heraus entstanden sind mit ausführlichen Recherchen zur Mittelmeermigration.
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Heft 109 vom August 2005
Flüchtlinge haben keine Wahl
Der Rundbrief zur Bundestagswahl 2005[als PDF]
Sonderheft 108 vom Juni 2005
- SPuK Sprache und Kultur
Gesundheit und Beschäftigung für Flüchtlinge
Empfehlungen aus der Praxis
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Sonderheft 106/107 vom Februar 2005
Georg Classen
Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge
Dieser Ratgeber erläutert, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland lebende Ausländer
Sozialleistungen erhalten. Dargestellt werden die ansprüche auf Grundsicherung
für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG), weitere Sozialleistungen, Deutschkurse und auf eine Arbeitserlaubnis. [als PDF]
Heft 104/105 vom Januar 2005
Das Zuwanderungsgesetz und die Perspektiven nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung
Weitere Themen:Europäische Asylrechtsharmonisierung im Kontext nationalstaatlicher Asylpolitik -
"Freiwillige" Rückkehr - Soziale Lage von Flüchtlingen - Kirchenasyl in Niedersachsen [als PDF]
Heft Nr. 103 vom November 2004
Prekärer Aufenthalt - Prekäres Leben
Was bringt das Zuwanderungsgesetz
In wenigen Wochen wird das sogenannte Zuwanderungsgesetz
in Kraft treten. Als im Jahr 2000 die Vorbereitungen für dieses Gesetzeswerk
begannen, hofften viele, nun endlich vollziehe sich die von der rotgrünen
Bundesregierung versprochene Wende hin zu einer offeneren und humaneren Einwanderungspolitik.Damit wa????a?-r auch die Erwartung verbunden, dass sich der Flüchtlingsschutz verbessern und eine humanitäre Lösung für die über 200.000 Menschen gefunden werde, die seit Jahren ohne regulären Aufenthaltstitel in Deutschland leben.
Optimisten sprachen bereits von einem Paradigmenwechsel in der Migrations- und Flüchtlingspolitik. Inzwischen ist allen klar: Ein Paradigmenwechsel findet nicht statt. Die als Verbesserung anzuerkennende Aufnahme nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Fluchtursachen in den Katalog der Asylanerkennungsgründe war längst eine in der Europäischen Union beschlossene Richtlinie, welche die Bundesregierung früher oder später ohnedies in nationales Recht hätte umsetzen müssen. Auf fast allen anderen rechtlichen und sozialen Ebenen verschärft und perfektioniert das Zuwanderungsgesetz die Ausgrenzung. Ein großer Teil der Flüchtlinge wird weiterhin unter den Bedingungen der inhumanen Kettenduldungen ein „Leben im Zwischenraum“ führen müssen. Illegalisierte Flüchtlinge sind auch in Zukunft von allen sozialen und medizinischen Hilfen ausgeschlossen. Der Kreis derjenigen, die lediglich eingeschränkte soziale Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird ausgeweitet. Gleichzeitig ist die Etablierung
eines Lagerregimes zu beobachten, welches einen Teil der Flüchtlinge auch räumlich noch stärker von der Gesellschaft isoliert. Ein Paradigmenwechsle findet nicht statt!
Heft Nr. 102 vom Oktober 2004
Dokumentation der Anhörung zum Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge und Asylsuchende im Neuen Rathaus in Hannvover
[als PDF]Sonderheft 101 vom September 2004
Doreen Müller:
Recht auf Gesundheit .
Flüchtlinge in der Illegalität sind faktisch von der Gesundheitsversorgung
ausgeschossen. Wie steht es um die gesundheitlich Situation illegaler Flüchtlinge,
welche Regelungen stehen einem Zugang illegalisierter Menschen zum Gesundheitswesen
entgegen? Gibt es ein Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung für alle
? Die Bundesrepublik Deutschland gewährt dieses Recht nur den eigenen Staatsbürgern
sowie in abgestufte rForm den MigrantInnen mit einem regulären Aufenthaltsstatus.
Doreen Müller untersucht: Wie ist die Gesundheitsversorgung Illegalisierter
zwischen exklusiven Staatsbürgerrechten und universellen Menschenrechten
zu verorten?[als PDF]
Heft 100 vom März 2004
Ausgrenzungspolitiken - Rassismus - Lager
Orte des Draußen im Drinnen" nennt die italienische Philosophin Federica Sossi die Lager. Die Internierung von Flüchtlingen in Lahgern gehört heute zur Abschottungspolitik der westlichen Ländern gegen die unerwünschte Migration. Lagerregime und Ausgrenzungspolitiken in NNiedersachsen, Deutschland und weltweit sind die Themen dieses Rundbriefes. [als PDF]Sonderheft 99 vom September 2004
Gesundheit von Flüchtlingen zwischen Staatsinteressen und Patientenwohl
- ein Spannungsfeld, in dem sich vor allem die handelnden Personen im Gesundheitswesen befinden. Ein wesentliches Hindernis für die Erkennung und angemessene Behandlung von Krankheiten sind die Verständigungsschwierigkeiten. Sprachmittlung ist keine Kassenleistung und über kulturelle Missverständnisse fangen wir gerade an, nachzudenken. Informationen über das Gesundheits?system hier und seine realistischen Möglichkeiten fehlen den Flüchtlingen. Die Res iktionen in Hinblick auf alle elementaren Lebensinhalte wie Aufenthalt, Wohnen, Ausbildung, Arbeit, Gesundheitsleistungen, Zukunft und die damit verbundenen Folgen sind den BehandlerInnen oft nicht bekannt, ebenso wenig wie die Möglichkeiten, dem entgegen zu wirken. Wenn das Asylverfahren gescheitert ist, wenn die Verfolgungsgeschichte aus dem Heimatland nicht glaubhaft gemacht werden konnte, wenn die Abschiebung– oft nach Jahren der Ungewissheit– bevorsteht, dann können aumatisierungen, psychische oder schwere körperliche Erkrankungen eine Abschiebung verbieten, weil sonst das Leben des Asylbewerbers bedroht wäre. Hausärzte, Fachärzte, Kliniken, Amtsärzte, Gutachter und Gerichte werden bemüht. Heraus kommt dann möglicherweise eine Aussetzung der Abschiebung. Die Asylbewerber bleiben grundsätzlich ausreisepflichtig. Das Warten und die Ungewissheit gehen weiter. Und sie dürfen nicht gesund werden, weil sie und mit ihnen oft die ganze Familie sonst ihren Abschiebeschutz verlieren.Im Bericht der unabhängigen Kommission »Zuwanderung« hieß es: »Den spezifischen Problemen von Folteropfern und anderen aumatisierten Personen sollte dadurch Rechnung ge agen werden, dass sie vor der Anhörung auf das Verwaltungsverfahren vorbereitet werden. Diese Personen sind häufig nicht in der Lage, von sich aus ihr Verfolgungsschicksal schlüssig und vollständig vorzutragen. Geeignete Maßnahmen müssen deshalb in einem frühen Stadium darauf gerichtet sein, traumatisierte Personen zu befähigen, ihre Belange im Verfahren wahrzunehmen. Im Übrigen sollten über diesen Personenkreis hinaus die An agsteller noch eingehender als bisher zu Beginn des Verfahrens über ihre rechtliche Situation und die Verfahrensbestimmungen aufgeklärt werden. Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass die Asylbewerber mit den deutschen Lebensverhältnissen und dem deutschen Rechtssystem nicht ver aut und daher in besonderer Weise auf Orientierung und Hilfestellung im Asylverfahren angewiesen sind. Wohlfahrtsverbände, die hier schon bisher in gewissem Umfang tätig sind, könnten dazu verstärkt herangezogen werden.« Für alle, die im skizzierten Spannungsfeld arbeiten, will die vorliegende Dokumentation Denkanstöße geben und Wege aufzeigen.
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Heft 98 vom Dezember 2003
Kinderflüchtlinge
Von den weltweit ca. 50 Millionen Flüchtlingen sind etwa die Hälfte Kinder. Diese Flüchtlingskinder und unter ihnen im Besonderen die unbegleiteten Kinderflüchtlinge gehören zu den verletzlichsten Opfern einer erzwungenen Migration. Es besteht eine ganz besondere Fürsorgepflicht für Kinder und Jugendliche in allen menschlichen Gesellschaften. und sie haben einen Anspruch darauf, dass ihre -vermeidbaren- psychischen und physischen Verletzungen die höchstmögliche Aufmerksamkeit erhalten. Leider sieht die Realität in Deutschland anders aus. In Deutschland werden kinderspezifische Fluchtgründe nach wie vor nicht anerkannt, die UN-Kinderrechtskonvention durch die Vorbehaltsklausel noch immer nicht vollständig umgesetzt, Ursachen und Folgen der Flucht insbesondere für Kinderflüchtlinge kaum thematisiert. In diesem Heft wird versucht, das gesamte Spektrum dessen, was zu der speziellen Thematik der Kinderflüchtlinge gehört, zusammengefasst darzustellen und übergreifende Themenbereiche zu skizzieren.[als PDF]
Weitere Hefte [als PDF]
Diskurs Zuwanderungsgesetz
Heft 97 vom Oktober 2003
Kriegs und Nachkriegsordnung
im Irak
Heft 95/96 vom Juni 2003
Projekt X - Lager und Internierung
Heft 93/94 vom April 2003