 |
Das Auswärtige Amt hat am 20.3.2002 einen neuen Lagebericht
zur Türkei vorgelegt (Stand Februar 2002). Der Bericht umfasst
49 Seiten und ist gegenüber der Fassung vom 24. Juli 2001 grundlegend
überarbeitet worden. In den grundsätzlichen Anmerkungen
formuliert das Auswärtige Amt die Bedeutung und Funktion des
Lagerberichts wie folgt: Angesichts der Tatsache, dass die
Verfassung dem Gesetzgeber die Einschätzung von Auslandssachverhalten
aufgibt..., fällt gerade den Auslandsvertretungen eine Verantwortung
zu, die sie zu besonderer Sorgfalt bei der Abfassung ihrer einschlägigen
Berichte verpflichtet, da diese sowohl für den Gesetzgeber
wie für die Exekutive eine wesentliche Entscheidungshilfe bilden.
Wie wir im Nachfolgenden zu zeigen versuchen, wird das Auswärtige
Amt diesem selbstgesetzten Anspruch nur teilweise gerecht.
In den Kapiteln Allgemeine politische Lage (Kap. 1)
und Menschenrechtslage (Kap. 3) hat sich die Lageberichterstattung
erheblich verbessert. Die Darstellung asylrelevanter Tatsachen
(Kap. 2) ist ebenfalls in mehreren Punkten genauer und besser geworden,
weist jedoch nach wie vor auch einige Fragwürdigkeiten auf.
Deutliche Verschlechterungen finden sich im Abschnitt Rückkehrfragen
(Kap. 4). Insgesamt verfolgt der Lagebericht damit eine Tendenz,
die wir auch schon bei anderen Lageberichten kritisiert haben: Menschenrechtsverletzungen
in der Türkei werden - anders als früher - beim Namen
genannt und kritisiert. Asylrelevante Fakten werden teilweise benannt,
teilweise aber unterschlagen. Eine Rückkehrgefährdung
der konkreten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragt
haben, wird leider auch weiterhin verharmlost trotz des jahrelangen
Dialogs mit Menschenrechtsorganisationen, dessen sich das Auswärtige
Amt auch öffentlich gerühmt hat. Im Lagebericht heißt
es dazu im Vorwort:
Das Auswärtige Amt tauscht bei Bedarf in vierteljährlichen
Sitzungen mit Vertretern der großen Nichtregierungsorganisationen
und dem UNHCR Informationen über die Lage in einzelnen Herkunftsländern
aus. Dadurch sowie durch stets mögliche schriftliche Stellungnahmen
erhalten die Vertreter der Nichtregierungsorganisationen und des
UNHCR die Möglichkeit, ihre Beiträge zu kritischen Sachverhalten
der Lageberichte regelmäßig einzubringen. Wie ernst
das Auswärtige Amt diesen Dialog für die Beurteilung einer
Rückkehrgefährdung abgelehnter Flüchtlinge nimmt,
wird schon daran deutlich, dass im Verzeichnis der ausgewerteten
Dokumente lediglich die zweite Auflage der von PRO ASYL und dem
Niedersächsischen Flüchtlingsrat herausgegebene Broschüre
Von Deutschland in den türkischen Folterkeller - Zur
Rückkehrgefährdung von Kurdinnen und Kurden mit
Stand vom Mai 2000 aufführt, nicht jedoch die Ergänzungslieferung
von Juni 2001.
Immerhin finden sich im Lagebericht erhebliche Korrekturen und
Verbesserungen hinsichtlich der allgemeinen politischen Lage: Ausführlich
stellt das Auswärtige Amt den Staatsaufbau der Türkei
dar, benennt die Defizite der Verfassung sowie die Einschränkung
von Grundrechten und übt deutliche Kritik am Auseinanderklaffen
von verfassungsrechtlichem Anspruch und Wirklichkeit. In der Praxis
kann das AA im Bereich der Menschenrechte wenig Besserung
erkennen. Türkische und ausländische Menschenrechtsorganisationen
berichteten von einem Anstieg von Folter und Misshandlung im letzten
Jahr. Die Anklagen wegen Meinungsdelikten wegen angeblicher
staatsfeindlicher Äußerungen haben zugenommen. Die Meinungsfreiheit
in der Türkei endet weiterhin dort, wo Justiz und Sicherheitskräfte
den Staat durch Reaktion oder Separatismus
gefährdet sehen, stellt das Auswärtige Amt treffend
fest (S. 13).
Problematischer wird die Darstellung jedoch im Kapitel asylrelevante
Tatsachen, auf das wir im Folgenden näher eingehen: Zwar
hat das AA einen früheren Kritikpunkt aufgenommen und stellt
nunmehr fest, dass im Südosten geborene Personen, gleich
welcher Abstammung, leichter als andere Staatsangehörige in
den Verdacht geraten, Separatisten zu sein, mit Separatisten
zu sympathisieren, diese zu unterstützen oder Mitglied einer
bewaffneten Bande zu sein (S. 15). Gleichwohl hält das
AA an seiner Behauptung fest, Kurden würden in der Türkei
nicht aufgrund ihrer ethnischen Abstammung diskriminiert. Offenkundig
falsch ist die vom AA in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung,
es habe auch 2001 keine ethnisch bedingten Unruhen zwischen
TürkInnen und KurdInnen gegeben Im April 2001 kam es in der
westtürkischen Kleinstadt Susurluk zu pogromartigen Ausschreitungen
gegen KurdInnen, nachdem einem Kurden vorgeworfen war, ein elfjähriges
Mädchen getötet zu haben. Anhänger der Regierungspartei
MHP zerstörten gezielt alle kurdischen Geschäfte und vertrieben
die kurdischstämmigen Einwohner aus der Stadt.
Die PKK wird vom Auswärtigen Amt als maoistisch orientierte
Organisation beschrieben, die wegen ihrer stalinistischen
inneren Führerstruktur und ihrer nach außen und innen
terroristischen Methodik rückwärtsgewandt und ungeeignet
[ist], politisch-kulturellen Anliegen der türkischen Kurden
ausreichend inneren Zusammenhalt und vor allem die unerlässliche
Legitimität zu geben. Das Auswärtige Amt hält
sich hier voll an die Sprachregelung der türkischen Regierung,
offensichtlich im Vorgriff auf die Entscheidung der Europäischen
Union, die Anfang Mai dieses Jahres die PKK auf die Liste der Personen
und Gruppen setzte, die in terroristische Handlungen verwickelt
seien. Hier kündigt sich eine Verschärfung auch des innenpolitischen
Kurses gegenüber der PKK an: Nach der offiziell verkündeten
Gewaltsverzichtserklärung hatten die deutschen Strafverfolgungsbehörden
die weiterhin in Deutschland verbotene Organisation nicht mehr als
terroristische, sondern nur noch als kriminelle
Vereinigung verfolgt.
Wir halten es für fatal, dass auch von deutscher Seite das
Friedensangebot der PKK hartnäckig geleugnet wird. Die Aussage
Die PKK ist militärisch besiegt erscheint zumindest
fragwürdig. Der Rückhalt bei der kurdischen Bevölkerung
ist weiterhin hoch.
Im Kapitel Zwangsevakuierung von Dörfern verharmlost
der Lagebericht die im Zuge der Vertreibungen angewendete Gewalt
der Sicherheitskräfte als bloße Übergriffe
auf Zivilpersonen. Auch hält das Auswärtige Amt
an dem verharmlosenden Begriff der Räumung fest,
hängt ihm aber an einigen Stellen - wohl aufgrund unserer früheren
Kritik - ein oder Vertreibung an, wobei unklar bleibt,
woran das AA den Unterschied festmacht. Positiv ist, dass erstmals
auch die Praxis benannt wird, diejenigen Familien aus Dörfern
zu vertreiben und teilweise auch zu misshandeln, die sich weigern,
Dorfschützer zu werden. Der Lagebericht lässt offen, warum
es weiterhin zu vereinzelten Dorfräumungen und
Vertreibungen kommt, obwohl der bewaffnete Kampf beendet und die
PKK doch angeblich militärisch besiegt ist. Auch
auf die geplanten umfassenden Dorfräumungen und Umsiedlungen
im Rahmen der Staudammprojekte geht der Lagebericht mit keiner Silbe
ein.
Erfreulich deutlich benennt der Lagebericht die weitgehenden Einschränkungen
der Meinungsfreiheit (s.o.) sowie Einschränkungen beim Gebrauch
der kurdischen Sprachen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang
auch auf die Proteste der Studierenden, die einen Unterricht auch
in kurdischer Sprache fordern. Allerdings fehlt der Hinweis, dass
viele Studierende unabhängig von anstehenden Gerichtsverfahren
inzwischen exmatrikuliert wurden und an keiner türkischen Universität
weiterstudieren dürfen. Ausführlich werden die Parteienverbote
sowie Einschränkungen der Religions-, Vereins- und Versammlungsfreiheit
dargestellt und Repressionsmaßnahmen gegen Menschenrechtsorganisationen
wie den Menschenrechtsverein IHD oder die Zentren für Folteropfer
der Menschenrechtsstiftung TIHV beschrieben. Zu Unrecht behauptet
das Auswärtige Amt allerdings, eine Anklageerhebung gegen Ärzte
und Ärztinnen im Folteropferzentrum des TIHV in Diyabakir sei
noch nicht abschätzbar: Zwei Ärzte des Zentrums wurden
zwangsversetzt, gegen den leitenden Anwalt gibt es ein Gerichtsverfahren.
Auch sind uns mehrere Ärzte namentlich bekannt, die wegen der
Behandlung von Folteropfern oder Hungerstreikenden vor Gericht stehen.
(Siehe auch Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt Heft
10 von 8.März 2002).
Leider unterschlägt der Lagebericht auch die jüngste
staatliche Hetzkampagne gegen deutsche Stiftungen (wie z.B. die
Heinrich-Böll-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Adenauer-Stiftung)
sowie EU-MitarbeiterInnen und Projekte, die von der EU in der Türkei
gefördert werden. In vorderster Front dieser Kampagne steht
die Zeitschrift Aydinlik, die im Lagebericht als linksnationalistisch
bezeichnet wird, ohne dass das Auswärtige Amt auf die offenkundigen
Beziehungen dieser Zeitschrift zum türkischen Geheimdienst
näher eingeht. Der Vorwurf lautet auf türkeifeindliche
Operationen, was nicht weiter dramatisch wäre. Allerdings
wurden auch eine Reihe von Strafverfahren gegen türkische MitarbeiterInnen
der genannten Stiftungen und Projekte wegen Gründung
eines türkeifeindlichen Netzes und Geheimnisverrats
eingeleitet. Auch ein Mitarbeiter des Niedersächsischen Flüchtlingsrats
wurde im letzten Jahr kurzzeitig festgenommen und vom türkischen
Nachrichtendienst sowie der Anti-Terrorabteilung der Polizei verhört.
Der nationale Staatssicherheitsrat hatte in seiner Sitzung von Januar
2002 beschlossen, die Arbeit der ausländischen Organisationen
und Stiftungen in der Türkei genauer zu beobachten und stärker
zu verfolgen.
Eine diskriminierende Strafverfolgungs- oder Strafzumessungspraxis
kann das Auswärtige Amt weder in Bezug auf ethnische oder religiöse
Minderheiten noch nach anderen Kriterien feststellen. Unerklärt
bleibt hier, auf welche Untersuchungen das AA diese Erkenntnis stützt.
Immerhin hat das kriminologische Forschungsinstitut Hannover für
die Bundesrepublik erst kürzlich eine Untersuchung vorgelegt,
wonach MigrantInnen in Deutschland offenbar häufiger zu Haftstrafen
verurteilt werden als Deutsche (s. S. 75 in diesem Heft). Auch wenn
die ethnische Herkunft nicht ausdrücklich zum Entscheidungskriterium
bei der Rechtsfindung gemacht wird, ist doch nicht auszuschließen,
dass KurdInnen im Zweifel häufiger verurteilt und stärker
bestraft werden als TürkInnen.
Die von Menschenrechtsorganisationen kritisierte Praxis türkischer
Behörden, Familienangehörige vorzuladen, zu verhören
und teilweise auch zu foltern, wird zwar nicht bestritten, aber
auf eine eher verharmlosende Weise dargestellt: Es sei nicht
völlig auszuschließen, dass es bei solchen Befragungen
- genau wie bei Beschuldigtenvernehmungen selbst - zu Übergriffen
(!) der vernehmenden Polizei kommt (S. 29). Zudem findet sich
im Zusammenhang mit der Festnahme von Familienangehörigen wieder
der Satz Das Recht auf Aussageverweigerung ist gewährleistet,
der nach heftiger Kritik aus dem letzten Bericht gestrichen wurde.
Angesichts der häufig angewandten Folter auf Polizeistationen
mutet diese Behauptung zynisch an.
Der Lagebericht thematisiert auch die bestehenden Verbindungen
zwischen dem Staatsapparat und dem organisierten Verbrechen,
die durch die Ereignisse in der Stadt Susurluk im November 1996
offenbar wurden: Bei einem schweren Unfall kamen damals drei Personen
in einem PKW ums Leben. In dem PKW saßen ein steckbrieflich
gesuchter Mafiaführer und seine Geliebte, ein hoher Polizeioffizier
und ein Abgeordneter der damaligen Regierungspartei DYP. Allein
der Abgeordnete überlebte und wurde - anders als der Lagebericht
behauptet - nicht freigesprochen, sondern letztendlich zu einer
Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteit.
Allerdings behandelt der Labegericht Susurluk wie ein singuläres
Ereignis. Er unterschlägt z.B. den Strafprozess beim Staatssicherheitsgericht
Yüksekova gegen hohe Offiziere, PKK-Überläufer und
Dorfschützer wegen Gründung einer staatlichen Verbrecherorganisation.
Inzwischen liegen eine Fülle von Geständnissen ehemaliger
Überläufer und hoher Offiziere vor, die in der türkischen
Presse auch breit dokumentiert und diskutiert werden und zum Gegenstand
haben, dass viele Verbrechen (illegale Tötungen, Drogen- und
andere Geschäfte, Entführungen usw.) verdeckt im staatlichen
Auftrag erfolgten und oftmals der PKK zugeschrieben wurden. Den
Berichten zufolge gab es offenbar auch eine organisierte geheime
Zusammenarbeit zwischen staatlichen Geheimdiensten und der MHP (Graue
Wölfe) in Europa, um Oppositionelle auszuspionieren und
zu töten. Der ehemalige Abteilungsleiter der sog. Conterguerilla
beim nationalen türkischen Nachrichtendienstes MIT, Mehmet
Eymür, hat auf seiner homepage (www.atin.org) mehrere Geschehnisse
und Geständnisse von Personen veröffentlicht, die in staatlichem
Auftrag mordeten. Auch die kriminellen Aktivitäten der JITEM
(Nachrichtendienst bei der Anti-Terrorbekämpfungs-Gendarmerie),
z.B. das Verschwindenlassen von Menschen, Drogenhandel, illegale
Tötungen etc. wurden in der türkischen Presse breit dargestellt,
im Lagebericht findet sich hierzu jedoch nicht ein Wort.
Positiv erscheint die Neuaufnahme eines Kapitels im Lagebericht
über die sich zunehmend verselbstständigenden sog. Dorfschützer,
die mit dem ihnen übertragenen Amt versuchen, ihre persönlichen
Interessen oder die ihrer jeweiligen Großfamilie oder ihres
Clans mit Gewalt durchzusetzen (S. 31). Im Kapitel Ausweichmöglichkeiten
wird dagegen die bisherige Linie weiterverfolgt, wonach KurdInnen
im Westen der Türkei angeblich Schutz vor Verfolgung finden
können, wenn sie sich nicht gerade in die Kurdenviertel der
großen Städte begäben. Dort allerdings könnten
sie nach Aussagen des Auswärtigen Amts in Konflikt mit
den Sicherheitskräften geraten, wenn sie aufgrund ihrer
wirtschaftlichen Situation mit wohltätigen Organisationen in
Kontakt kommen, da diese oftmals auch politisch arbeiten. Dieser
Umstand eigne sich jedoch nicht als Beleg für die Hypothese,
in der gesamten Türkei gebe es keine Ausweichmöglichkeiten.
Es gibt zahlreiche Beispiele von aus dem Notstandsgebiet ausgewichenen
Kurden, die sich nicht in den neuen Kurdenvierteln diverser Städte,
sondern in anderen, weniger von Terror und Terrorbekämpfung
betroffenen Regionen niedergelassen haben, so das Auswärtige
Amt.
Es ist schon kurios, welche Blüten die Konstruktion einer
sog. inländischen Fluchtalternative hervorzubringen
in der Lage ist: War es früher der Westen der Türkei,
so sind es jetzt die Regionen außerhalb der Kurdenviertel
diverser Städte, wo ein angeblich gefahrloses Leben für
KurdInnen möglich sein soll getreu dem Motto: Flieht,
wenn ihr fliehen müsst, in die Westtürkei, aber nur dorthin,
wo es keine KurdInnen gibt. Das ist schon ziemlich weltfremd, erfüllt
aber seinen politischen Sinn als Argumentationsfolie für die
weitere Ablehnung der Asylanträge von vertriebenen KurdInnen.
Im Kapitel Exilpolitisches Verhalten wird die strafrechtliche
Verfolgung auch niedrigschwelliger Unterstützungshandlungen
für die PKK durch türkische Verfolgungsbehörden erneut
bestätigt. Zusätzlich findet sich im Lagebericht jetzt
der erfreuliche Hinweis: Öffentliche Äußerungen,
auch in Zeitungsannoncen oder -artikeln, sowie Beteiligung an Demonstrationen,
Kongressen, Konzerten etc. im Ausland zur Unterstützung kurdischer
Belange sind nach türkischem Recht ... nur dann strafbar, wenn
sie als Anstiftung zu konkret separatistische Aktionen
in der Türkei oder als Unterstützung illegaler Organisationen
gewertet werden können. Die kryptische Formulierung besagt
im Klartext: Wer für die PKK demonstriert, in MED-TV Interviews
gibt oder auch nur ein kurdisches Kulturfest oder einen regierungskritischen
Kongress zur Lage der Kurden und Kurdinnen in der Türkei besucht,
riskiert in der Türkei ein Strafverfahren. Die von PRO ASYL
und dem Nds. Flüchtlingsrat recherchierten Fälle haben
gezeigt, dass der Separatismusvorwurf von den türkischen Strafverfolgungsbehörden
sehr schnell erhoben wird. Auch wenn nicht jede Anklage dann tatsächlich
auch zu einer Verurteilung führte, waren die Betroffenen oft
tagelang inhaftiert und der Folter unterworfen. Bislang haben die
recherchierten Beispielfälle und die Einschätzung des
AA die meisten Verwaltungsgerichte allerdings nicht dazu bewogen,
von ihrem Dogma abzuweichen, nur herausragende oppositionelle
Tätigkeit würde verfolgt. Es ist daher an der Zeit, sich
stärker mit der Rechtsprechung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte
kritisch auseinanderzusetzen
Das anschließende 3. Kapitel behandelt die allgemeine Menschenrechtslage
in der Türkei. An dieser Stelle, wo es nicht um unmittelbar
asylrelevante Sachverhalte geht, verwendet das Auswärtige Amt
eine klare Sprache: Folter und Misshandlung seien noch immer
weit verbreitet und kommen vor allem in den ersten Tagen nach einer
Festnahme vor. Nach Angaben türkischer und ausländischer
Menschenrechtsorganisationen habe sich die Zahl der registrierten
Folterfälle in Polizeigewahrsam in 2001 erhöht. Ohne alle
Zweideutigkeiten heißt es im Lagebericht: Die Gründe
für das häufige Vorkommen von Folter und Misshandlung
dürften vor allem die sog. Incommunicado-Haft sein,
die Bedeutung der Rolle des Geständnisses im türkischen
Strafprozess und die geringe Wahrscheinlichkeit der Strafverfolgung
von Folter (S. 35). Ausführlich dokumentiert und problematisiert
der Lagebericht anhand von Beispielen die Vertuschung von Folter,
ihre Deckung durch Vorgesetzte und Strafprozesse gegen Ärzte,
die Folterspuren attestiert haben. Das Auswärtige Amt thematisiert
auch das Thema unaufgeklärte Todesfälle und
benennt die hohe Zahl der Verschwundenen, ohne allerdings
auf die in den türkischen Medien dokumentierten Zeugenaussagen
ehemaliger türkischer Beamter und hoher Offiziere näher
einzugehen, die der sog. Contraguerilla sowie der JITEM
die Verantwortung für diese Fälle geben (s.o.). Zwar verweist
der Lagebericht auf die sog. Samstagsmütter, er
erwähnt jedoch nicht die Repressionsmaßnahmen gegen diese
Familienangehörigen, die von den Behörden Auskunft über
das Schicksal der Verschwundenen fordern. Die Samstagsmütter
dürfen sich schon lange nicht mehr treffen. Sie sind mehrfach
mit brutaler Gewalt von ihrer Mahnwache im Stadtzentrum vertrieben
worden. Auch in einem am Stadtrand angepflanzten Wäldchen durften
sie sich nicht mehr treffen. Sie haben einen Verein der Familien
der Verschwundenen gegründet.
Schließlich geht der Lagebericht auch auf Haftbedingungen
und Hungerstreiks ein, die bereits 46 Todesopfer gefordert haben.
Die Darstellung nimmt im Lagebericht breiten Raum ein, ist jedoch
offensichtlich getragen von dem Bemühen, Verständnis für
die Maßnahmen der türkischen Regierung zu wecken: Nach
Aussage der Anwälte der Anwaltskammer in Istanbul und Diyarbakir
werden die Anwälte in den F-Typ-Gefängnissen massiv behindert.
Auch die Angehörigen werden schikaniert und nur selten vorgelassen.
Die Gefängniskost ist gesundheitsschädigend und kann nicht,
wie früher, von den Angehörigen ergänzt werden. Die
Gefangenen werden Tag und Nacht mit lauter nationalistischer Musik
beschallt, sie müssen militärähnliche Appelle machen
und dürfen nur bei Wohlverhalten zum Hofgang. Das
liest sich im Lagebericht dann so: Da ein Komitee in den Gefängnissen
über den Inhalt von Freizeitaktivitäten entscheidet, werden
diese unter dem Einfluß linksextremer Organisationen von einigen
Häftlingen auch verweigert.
Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der geschlechtsspezifischen
Menschenrechtslage, das um mehrere Absätze zur Gewalt
gegen Frauen und Mädchen sowie zum Verfahren gegen die Rechtsanwältin
Eren Keskin und andere Mitglieder des Büros gegen sexuelle
Folter in Istanbul wegen angeblicher Verunglimpfung
der staatlichen Sicherheitskräfte ergänzt wurde.
Das Verfahren zeige, so das AA, dass der türkische Staat Menschenrechtsaktivistinnen
verfolge, die Vorwürfe gegen Staatsbedienstete wegen sexueller
Folter erheben. Leider berichtet der Lagebericht nicht über
die Hetzkampagne vieler Medien gegen Eren Keskin: Der bekannte Journalist
Fatih Altayli (Zeitung Hurriyet) erklärte öffentlich,
Eren Keskin lüge und verdiene es, sexuell belästigt zu
werden. Er selbst schwöre, Eren Keskin beim nächsten Zusammentreffen
zu belästigen. Die Staatsanwaltschaft sah sich trotz Anzeige
bislang nicht genötigt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Kapitel 4 beschäftigt sich mit Rückkehrfragen.
Hier, wo es konkret um die Frage geht, was Flüchtlinge im Falle
einer Abschiebung erwartet, ist das Auswärtige Amt offenkundig
bemüht, die vorhandenen Erkenntnisse nicht auf den Tisch zu
legen und real vorhandene Rückkehrgefährdungen zu verharmlosen.
Zunächst werden die Einreisekontrollen und die Regularien des
sog. Konsultationsverfahrens beschrieben, das nach Aussagen
des Auswärtigen Amts nicht mehr die erhoffte Klärung einer
möglichen Strafverfolgung in der Türkei mit sich bringe,
da die deutschen Anfragen in letzter Zeit nur noch schleppend
beantwortet worden seien. Kein Wort verliert das Auswärtige
Amt darüber, dass dieses Verfahren - ebenso wie andere Formen
der Datenübermittlung aus Deutschland an die türkischen
Behörden (z.B. im Rahmen des sog. Strafnachrichtenaustausches)
- eine Verfolgung in der Türkei womöglich erst auslösen
(s. hierzu die Fälle von Iman Genlik und Hakkan Temel).
Immer wieder haben wir das Auswärtige Amt auf unsere Erkenntnisse
in Einzelfällen hingewiesen und umfassende Unterlagen übermittelt,
die eine Verfolgung und Misshandlung abgeschobener Kurdinnen und
Kurden belegen. Davon findet sich im Lagebericht jedoch so gut wie
nichts. Wörtlich heißt es im Lagebericht:
Das Auswärtige Amt ist in den vergangenen Jahren stets
Fällen, in denen Behauptungen von Misshandlung oder Folter
in die Türkei abgeschobener Personen (vor allem abgelehnter
Asylbewerber) konkret vorgetragen wurden, im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten durch eigene Nachforschungen durch die Auslandsvertretungen
in der Türkei nachgegangen. In den meisten Fällen konnte
der Sachverhalt nicht zuverlässig aufgeklärt werden
(S. 44).
Verschwiegen wird, dass nach den von uns vorgenommenen Recherchen
allein in 19 Fällen die in die Türkei abgeschobenen Flüchtlinge
aufgrund ihrer Verfolgung und Misshandlung nach erneuter Flucht
nach Deutschland als Flüchtlinge anerkannt wurden. In einem
Fall stellte das Gericht Abschiebungshindernisse nach §53 AuslG
fest. Neun weitere Flüchtlinge wurden unmittelbar nach ihrer
Festnahme nachweislich festgenommen und inhaftiert, was durch Nachfragen
bei den türkischen Behörden unschwer festzustellen wäre.
Mithin könnten, wenn das Auswärtige Amt es mit der Überprüfung
wirklich ernst meinte, zumindest 29 der 40 von uns dokumentierten
Fälle als behördlich bestätigt gelten. Auch in den
anderen, vom Auswärtigen Amt bislang ignorierten Fällen
beständen weitere Möglichkeiten der Überprüfung,
die entweder nicht genutzt oder nicht öffentlich gemacht wurden.
Lediglich einen einzigen der von uns dokumentierten Fälle hat
das Auswärtige Amt bislang für unglaubwürdig
erklärt - zu Unrecht, wie wir meinen, aber darum geht es nicht:
Fakt ist, dass das Auswärtige Amt seit je her die dokumentierten
Fälle von Verfolgung und Misshandlung eben nur im Ausnahmefall
überhaupt zur Kenntnis nimmt.
Immer wieder haben wir im Übrigen darauf hingewiesen, dass
diese Fälle nur die Spitze des Eisbergs darstellen, da sich
nur eine kleine Minderheit der Betroffenen später bei deutschen
oder türkischen Menschenrechtsorganisationen meldet und den
Mut hat, das eigene Schicksal trotz der erlittenen Torturen öffentlich
zu machen. Doch davon will das Auswärtige Amt nichts wissen:
In vielen Fällen hat das Auswärtige Amt erhebliche
Zweifel an der behaupteten Folter oder Misshandlung. Gleichwohl
geht das Auswärtige Amt davon aus, dass es ganz vereinzelt
Fälle gegeben hat, in denen abgeschobene Personen misshandelt
wurden bzw. bei denen eine Misshandlung nicht ausgeschlossen werden
kann, heißt es jetzt verharmlosend im aktuellen Lagebericht
(S. 44). Die Behörde verweist zwar an dieser Stelle auf die
im Lagebericht vom 24.7.2001 vorgenommene Einzelfalldarstellung.
Diese wurde von uns allerdings wegen der willkürlichen und
veralteten Auswahl der dokumentierten Fälle bereits zu einem
früheren Zeitpunkt heftig - und offensichtlich ohne Erfolg
- kritisiert (s. FLÜCHTLINGSRAT Nr. 80/81, S. 86ff.).
Besonders perfide erscheint uns der Versuch des Auswärtigen
Amts, eine Art Schlussstrich zu ziehen und durch Darstellung
und Wortwahl zu suggerieren, das Problem der Abschiebung in die
Folterkammer sei historisch überholt. Das AA stellt fest: Bezüglich
Abschiebungen, die nach Oktober 2000 stattfanden, wurden an das
Auswärtige Amt nur noch ganz vereinzelt Fälle herangetragen,
in denen Misshandlung oder Folter abgeschobener Asylbewerber behauptet
oder vermutet wurde (insgesamt handelte es sich dabei um sechs Fälle).
Das Auswärtige Amt hat auch in diesen Fällen Nachforschungen
angestellt. Eine Misshandlung bei Einreise oder nach der Einreise
konnte bei diesen wenigen Fällen nicht festgestellt werden.
Das Auswärtige Amt kann allerdings nicht mit letzter Sicherheit
ausschließen, dass es auch in diesem Zeitraum Übergriffe
von Sicherheitskräften (...) gegeben hat, die Personen betrafen,
die in der Vergangenheit Asylantrag in Deutschland gestellt hatten.
(S. 44)
Dieser Absatz klingt, als hätte der Bundesinnenminister die
Feder geführt. Das politische Interesse, die Verhältnisse
schönzureden und den Makel endlich loszuwerden, dass deutsche
Behörden politisch Verfolgte in die Folter abschieben, ist
deutlich herauszuhören. Die Argumentation des Auswärtigen
Amts ist aber nicht haltbar: Es liegt auf der Hand, dass die Recherche
von Einzelfällen einige Zeit in Anspruch nimmt. Auch die bislang
von uns dokumentierten 40 Fälle wurden mit einer erheblichen
zeitlichen Verzögerung recherchiert. Dies liegt schon deshalb
nahe, weil die Betroffenen in Polizeigewalt kaum Möglichkeiten
der Gegenwehr haben und nach durchlittenen Misshandlungen in der
Regel nicht oder jedenfalls nicht sofort den Mut aufbringen, ihren
Fall zu veröffentlichen. Solange sie in der Türkei sind,
müssten sie mit weiteren Verfolgungsmaßnahmen rechnen.
Die vom Auswärtigen Amt genannten sechs neuen Fälle, die
von uns dokumentiert wurden, belegen die Verfolgung und teilweise
auch Misshandlung von Flüchtlingen, welche nicht unmittelbar
an der Grenze, sondern zu einem späteren Zeitpunkt wegen ihres
oppositionellen Engagements in Deutschland festgenommen wurden.
Wir teilen die Hoffnung des Auswärtigen Amts, dass die Zahl
der Misshandlungen von aus Deutschland abgeschobenen Flüchtlingen
unmittelbar an der Grenze - wohl infolge deutscher Vorhaltungen
gegenüber den türkischen Behörden - in letzter Zeit
zurückgegangen ist. Die Angelegenheit wird aber nicht dadurch
besser, dass die von den türkischen Behörden verfolgten
Personen zu einem späteren Zeitpunkt festgenommen und misshandelt
werden. Dass die Betroffenen womöglich nicht immer gefoltert,
aber dennoch politisch verfolgt werden könnten, z.B. indem
sie festgenommen und wegen teilweise lapidarer Vorwürfe - etwa
der Teilnahme an einer Demonstration in Deutschland - zu langjährigen
Haftstrafen verurteilt werden, kommt dem Auswärtigen Amt gar
nicht in den Sinn: Relevant scheint ein Fall dem AA offenbar nur,
wenn gefoltert wird.
Hinsichtlich der sonstigen Darstellung von Fragen, die im Zusammenhang
einer Rückkehr relevant sind, ist das AA im Wesentlichen bei
seiner bisherigen Einschätzung geblieben: Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge können, wenn nicht bei Verwandten, angeblich
in Waisenhäusern oder Kinderheimen (meist in Istanbul)
aufgenommen werden, nach deren Standards das AA lieber nicht fragt.
Bis auf wenige Ausnahmen müsse niemand in der Türkei
Hunger leiden. Es gibt angeblich keine generelle Existenzbedrohung,
auch wenn die Wirtschaftskrise viele Familien in Existenznot gebracht
hat.
Eine medizinische Behandlung ist nach Auffassung des Auswärtigen
Amts grundsätzlich gewährleistet und nach Ausstellung
der sog. grünen Karte auch unentgeltlich. Diese
Einschätzung halten wir für geschönt:
Wir unterhalten seit 7 Jahren enge Kontakte zu Ärzten in der
Türkei, besonders in Diyarbakir, Izmir und Istanbul. Die medizinische
Versorgung ist katastrophal und seit der Wirtschaftskrise noch desolater
geworden. Anders als das Auswärtige Amt behauptet ist eine
unentgeltliche Behandlung für Flüchtlinge in der Regel
eben nicht möglich. Nur wer Geld hat, kann sich ärztliche
Behandlung leisten. Das Auswärtige Amt schreibt, das türkische
Gesundheitsministerium habe bestätigt, dass bei akut
erkrankten Personen eine Sofortbehandlung möglich ist.
Diese erfolgt aber leider nicht unentgeltlich: PatientInnen, die
als lebensbedrohlicher Notfall in eine Klinik kommen, werden dort
solange festgehalten, bis Angehörige die Behandlung bezahlt
haben, oder sie müssen Schuldscheine unterschreiben. Viele
verlassen vor Abschluss der Behandlung heimlich das Krankenhaus,
weil sie keine Möglichkeit sehen, die Behandlung zu bezahlen.
Die Medikamente sind zwar durchweg billiger als in Deutschland,
sie sind aber für türkische Einkommen unerschwinglich.
Flüchtlinge ohne Wohnsitz haben gar keine Möglichkeit,
die sog. Grüne Karte zu beantragen, die Bedürftige zur
Untersuchung in Staatlichen Krankenhäusern und in Gesundheitsstationen
berechtigt. Unsere Gesprächspartner haben immer wieder betont,
dass nur die wenigsten Bedürftigen eine Yesil Kart bekommen
und dass das System der Yesli Kart trotzdem völlig pleite sei
und mehrere Universitätskliniken dazu übergegangen seien,
Patienten mit Yesil Kart nicht mehr aufzunehmen.
Doch auch mit Grüner Karte sind die Patienten schlecht versorgt.
Die zunehmende Privatisierung im türkischen Gesundheitsbetrieb
führt dazu, dass wichtige Diagnosegeräte nicht in den
Kliniken stehen, sondern in der Privatpraxis des Facharztes. Die
Untersuchung dort muss von den PatientInnen privat bezahlt werden.
Die Medikamente müssen auch selbst bezahlt werden. Die Gesundheitsstationen
sind apparativ und personell meist schlecht ausgerüstet. Im
Südosten sind die meisten geschlossen. In Diyarbakir arbeiten
von ehemals 300 Gesundheitsstationen noch 30, obwohl sich die Bevölkerung
durch die Flüchtlinge vervielfacht hat.
Der Lagebericht stellt fest, bei chronischen Erkrankungen müsse
im Einzelfall geklärt werden, ob eine Sofortbehandlung
möglich sei. Über die Grüne Karte sei grundsätzlich
auch eine AIDS-Behandlung möglich. Es ist jedoch nach
unserer Kenntnis völlig unverantwortlich, Menschen mit chronischen
Erkrankungen, die auf kontinuierliche ärztliche Kontrollen
und Medikamente angewiesen sind, unter den derzeitigen Bedingungen
in die Türkei abzuschieben. Wir haben immer wieder versucht,
von einem der Ärzte in der Türkei eine schriftliche Stellungnahme
zum Problem Yesil Kart zu bekommen.. Ein renommierter Arzt einer
Menschenrechtsorganisation hat uns jetzt ein Schreiben geschickt,
uns aber gebeten, seinen Namen nicht bekannt zu geben. Es wäre
für einen Arzt gefährlich, wenn er die desolate Lage beschriebe.
Er müsste damit rechnen, wegen Verunglimpfung des Staates vor
Gericht zu kommen unabhängig vom Wahrheitsgehalt seiner Aussage.
Von diesen praktischen Problemen, auch tatsächlich eine ärztliche
Behandlung zu bekommen, findet sich im Lagebericht leider nichts.
Das Auswärtige Amt verweist lediglich auf beschränkte
Therapieangebote für psychisch kranke Menschen sowie auf das
bestehende Gefälle im Versorgungsgrad zwischen den Großstädten
im Westen und den Regionen im Osten der Türkei.
Fazit: Während die Darstellung der allgemeinen Menschenrechtslage
sowie der asylrelevanten Tatsachen in der Türkei in vieler
Hinsicht realitätsgerechter und genauer formuliert ist, bestimmen
vorrangig innenpolitische Interessen insbesondere in den Passagen
des Lageberichts die Diktion des Auswärtigen Amtes, die für
die Einschätzung einer möglichen Rückkehrgefährdung
von Flüchtlingen besonders relevant sind. Offenkundig ist der
Dialog mit Menschenrechtsorganisationen, dessen sich
das Auswärtige Amt öffentlich brüstet, an seine Grenzen
gestoßen. So sinnvoll das direkte Gespräch mit dem Auswärtigen
Amt nach wie vor ist, sollten wir dieses doch nicht zum Ersatz für
eine öffentliche Kritik an einer nach wie vor zu restriktiven
Asylpraxis nehmen, die immer neue Opfer nach sich zieht. Der Lagebericht
des Auswärtigen Amts trägt dazu durch eine verharmlosende
Darstellung der Rückkehrgefährdung und der Behandlungsmöglichkeiten
kurdischer Flüchtlinge nach wie vor bei.
|