Misshandlung oder Folter nur noch "ganz vereinzelt"?

Anmerkungen zum neuen Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Türkei

 

Das Auswärtige Amt hat am 20.3.2002 einen neuen Lagebericht zur Türkei vorgelegt (Stand Februar 2002). Der Bericht umfasst 49 Seiten und ist gegenüber der Fassung vom 24. Juli 2001 grundlegend überarbeitet worden. In den grundsätzlichen Anmerkungen formuliert das Auswärtige Amt die Bedeutung und Funktion des Lagerberichts wie folgt: “Angesichts der Tatsache, dass die Verfassung dem Gesetzgeber die Einschätzung von Auslandssachverhalten aufgibt..., fällt gerade den Auslandsvertretungen eine Verantwortung zu, die sie zu besonderer Sorgfalt bei der Abfassung ihrer einschlägigen Berichte verpflichtet, da diese sowohl für den Gesetzgeber wie für die Exekutive eine wesentliche Entscheidungshilfe bilden”. Wie wir im Nachfolgenden zu zeigen versuchen, wird das Auswärtige Amt diesem selbstgesetzten Anspruch nur teilweise gerecht.

In den Kapiteln “Allgemeine politische Lage” (Kap. 1) und “Menschenrechtslage” (Kap. 3) hat sich die Lageberichterstattung erheblich verbessert. Die Darstellung “asylrelevanter Tatsachen” (Kap. 2) ist ebenfalls in mehreren Punkten genauer und besser geworden, weist jedoch nach wie vor auch einige Fragwürdigkeiten auf. Deutliche Verschlechterungen finden sich im Abschnitt “Rückkehrfragen” (Kap. 4). Insgesamt verfolgt der Lagebericht damit eine Tendenz, die wir auch schon bei anderen Lageberichten kritisiert haben: Menschenrechtsverletzungen in der Türkei werden - anders als früher - beim Namen genannt und kritisiert. Asylrelevante Fakten werden teilweise benannt, teilweise aber unterschlagen. Eine Rückkehrgefährdung der konkreten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragt haben, wird leider auch weiterhin verharmlost – trotz des jahrelangen Dialogs mit Menschenrechtsorganisationen, dessen sich das Auswärtige Amt auch öffentlich gerühmt hat. Im Lagebericht heißt es dazu im Vorwort:

“Das Auswärtige Amt tauscht bei Bedarf in vierteljährlichen Sitzungen mit Vertretern der großen Nichtregierungsorganisationen und dem UNHCR Informationen über die Lage in einzelnen Herkunftsländern aus. Dadurch sowie durch stets mögliche schriftliche Stellungnahmen erhalten die Vertreter der Nichtregierungsorganisationen und des UNHCR die Möglichkeit, ihre Beiträge zu kritischen Sachverhalten der Lageberichte regelmäßig einzubringen”. Wie ernst das Auswärtige Amt diesen Dialog für die Beurteilung einer Rückkehrgefährdung abgelehnter Flüchtlinge nimmt, wird schon daran deutlich, dass im Verzeichnis der ausgewerteten Dokumente lediglich die zweite Auflage der von PRO ASYL und dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat herausgegebene Broschüre “Von Deutschland in den türkischen Folterkeller - Zur Rückkehrgefährdung von Kurdinnen und Kurden” mit Stand vom Mai 2000 aufführt, nicht jedoch die Ergänzungslieferung von Juni 2001.

Immerhin finden sich im Lagebericht erhebliche Korrekturen und Verbesserungen hinsichtlich der allgemeinen politischen Lage: Ausführlich stellt das Auswärtige Amt den Staatsaufbau der Türkei dar, benennt die Defizite der Verfassung sowie die Einschränkung von Grundrechten und übt deutliche Kritik am Auseinanderklaffen von verfassungsrechtlichem Anspruch und Wirklichkeit. In der Praxis kann das AA im Bereich der Menschenrechte “wenig Besserung erkennen”. Türkische und ausländische Menschenrechtsorganisationen berichteten von einem Anstieg von Folter und Misshandlung im letzten Jahr. “Die Anklagen wegen Meinungsdelikten wegen angeblicher staatsfeindlicher Äußerungen haben zugenommen. Die Meinungsfreiheit in der Türkei endet weiterhin dort, wo Justiz und Sicherheitskräfte den Staat durch ‘Reaktion’ oder ‘Separatismus’ gefährdet sehen”, stellt das Auswärtige Amt treffend fest (S. 13).

Problematischer wird die Darstellung jedoch im Kapitel “asylrelevante Tatsachen”, auf das wir im Folgenden näher eingehen: Zwar hat das AA einen früheren Kritikpunkt aufgenommen und stellt nunmehr fest, dass “im Südosten geborene Personen, gleich welcher Abstammung, leichter als andere Staatsangehörige in den Verdacht geraten, ‘Separatisten’ zu sein, mit Separatisten zu sympathisieren, diese zu unterstützen oder Mitglied einer bewaffneten Bande zu sein” (S. 15). Gleichwohl hält das AA an seiner Behauptung fest, Kurden würden in der Türkei nicht aufgrund ihrer ethnischen Abstammung diskriminiert. Offenkundig falsch ist die vom AA in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, es habe “auch 2001” keine ethnisch bedingten Unruhen zwischen TürkInnen und KurdInnen gegeben Im April 2001 kam es in der westtürkischen Kleinstadt Susurluk zu pogromartigen Ausschreitungen gegen KurdInnen, nachdem einem Kurden vorgeworfen war, ein elfjähriges Mädchen getötet zu haben. Anhänger der Regierungspartei MHP zerstörten gezielt alle kurdischen Geschäfte und vertrieben die kurdischstämmigen Einwohner aus der Stadt.
Die PKK wird vom Auswärtigen Amt als “maoistisch orientierte” Organisation beschrieben, die “wegen ihrer stalinistischen inneren Führerstruktur und ihrer nach außen und innen terroristischen Methodik rückwärtsgewandt und ungeeignet [ist], politisch-kulturellen Anliegen der türkischen Kurden ausreichend inneren Zusammenhalt und vor allem die unerlässliche Legitimität zu geben”. Das Auswärtige Amt hält sich hier voll an die Sprachregelung der türkischen Regierung, offensichtlich im Vorgriff auf die Entscheidung der Europäischen Union, die Anfang Mai dieses Jahres die PKK auf die Liste der Personen und Gruppen setzte, die in terroristische Handlungen verwickelt seien. Hier kündigt sich eine Verschärfung auch des innenpolitischen Kurses gegenüber der PKK an: Nach der offiziell verkündeten Gewaltsverzichtserklärung hatten die deutschen Strafverfolgungsbehörden die weiterhin in Deutschland verbotene Organisation nicht mehr als “terroristische”, sondern “nur” noch als “kriminelle Vereinigung” verfolgt.

Wir halten es für fatal, dass auch von deutscher Seite das Friedensangebot der PKK hartnäckig geleugnet wird. Die Aussage “Die PKK ist militärisch besiegt” erscheint zumindest fragwürdig. Der Rückhalt bei der kurdischen Bevölkerung ist weiterhin hoch.

Im Kapitel “Zwangsevakuierung von Dörfern” verharmlost der Lagebericht die im Zuge der Vertreibungen angewendete Gewalt der Sicherheitskräfte als bloße “Übergriffe auf Zivilpersonen”. Auch hält das Auswärtige Amt an dem verharmlosenden Begriff der “Räumung” fest, hängt ihm aber an einigen Stellen - wohl aufgrund unserer früheren Kritik - ein “oder Vertreibung” an, wobei unklar bleibt, woran das AA den Unterschied festmacht. Positiv ist, dass erstmals auch die Praxis benannt wird, diejenigen Familien aus Dörfern zu vertreiben und teilweise auch zu misshandeln, die sich weigern, Dorfschützer zu werden. Der Lagebericht lässt offen, warum es weiterhin zu “vereinzelten” Dorfräumungen und Vertreibungen kommt, obwohl der bewaffnete Kampf beendet und die PKK doch angeblich “militärisch besiegt” ist. Auch auf die geplanten umfassenden Dorfräumungen und Umsiedlungen im Rahmen der Staudammprojekte geht der Lagebericht mit keiner Silbe ein.

Erfreulich deutlich benennt der Lagebericht die weitgehenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit (s.o.) sowie Einschränkungen beim Gebrauch der kurdischen Sprachen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Proteste der Studierenden, die einen Unterricht auch in kurdischer Sprache fordern. Allerdings fehlt der Hinweis, dass viele Studierende unabhängig von anstehenden Gerichtsverfahren inzwischen exmatrikuliert wurden und an keiner türkischen Universität weiterstudieren dürfen. Ausführlich werden die Parteienverbote sowie Einschränkungen der Religions-, Vereins- und Versammlungsfreiheit dargestellt und Repressionsmaßnahmen gegen Menschenrechtsorganisationen wie den Menschenrechtsverein IHD oder die Zentren für Folteropfer der Menschenrechtsstiftung TIHV beschrieben. Zu Unrecht behauptet das Auswärtige Amt allerdings, eine Anklageerhebung gegen Ärzte und Ärztinnen im Folteropferzentrum des TIHV in Diyabakir sei noch nicht abschätzbar: Zwei Ärzte des Zentrums wurden zwangsversetzt, gegen den leitenden Anwalt gibt es ein Gerichtsverfahren. Auch sind uns mehrere Ärzte namentlich bekannt, die wegen der Behandlung von Folteropfern oder Hungerstreikenden vor Gericht stehen. (Siehe auch Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt Heft 10 von 8.März 2002).

Leider unterschlägt der Lagebericht auch die jüngste staatliche Hetzkampagne gegen deutsche Stiftungen (wie z.B. die Heinrich-Böll-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Adenauer-Stiftung) sowie EU-MitarbeiterInnen und Projekte, die von der EU in der Türkei gefördert werden. In vorderster Front dieser Kampagne steht die Zeitschrift “Aydinlik”, die im Lagebericht als “linksnationalistisch” bezeichnet wird, ohne dass das Auswärtige Amt auf die offenkundigen Beziehungen dieser Zeitschrift zum türkischen Geheimdienst näher eingeht. Der Vorwurf lautet auf “türkeifeindliche Operationen”, was nicht weiter dramatisch wäre. Allerdings wurden auch eine Reihe von Strafverfahren gegen türkische MitarbeiterInnen der genannten Stiftungen und Projekte wegen “Gründung eines türkeifeindlichen Netzes” und “Geheimnisverrats” eingeleitet. Auch ein Mitarbeiter des Niedersächsischen Flüchtlingsrats wurde im letzten Jahr kurzzeitig festgenommen und vom türkischen Nachrichtendienst sowie der Anti-Terrorabteilung der Polizei verhört. Der nationale Staatssicherheitsrat hatte in seiner Sitzung von Januar 2002 beschlossen, die Arbeit der ausländischen Organisationen und Stiftungen in der Türkei genauer zu beobachten und stärker zu verfolgen.

Eine diskriminierende Strafverfolgungs- oder Strafzumessungspraxis kann das Auswärtige Amt weder in Bezug auf ethnische oder religiöse Minderheiten noch nach anderen Kriterien feststellen. Unerklärt bleibt hier, auf welche Untersuchungen das AA diese Erkenntnis stützt. Immerhin hat das kriminologische Forschungsinstitut Hannover für die Bundesrepublik erst kürzlich eine Untersuchung vorgelegt, wonach MigrantInnen in Deutschland offenbar häufiger zu Haftstrafen verurteilt werden als Deutsche (s. S. 75 in diesem Heft). Auch wenn die ethnische Herkunft nicht ausdrücklich zum Entscheidungskriterium bei der Rechtsfindung gemacht wird, ist doch nicht auszuschließen, dass KurdInnen im Zweifel häufiger verurteilt und stärker bestraft werden als TürkInnen.
Die von Menschenrechtsorganisationen kritisierte Praxis türkischer Behörden, Familienangehörige vorzuladen, zu verhören und teilweise auch zu foltern, wird zwar nicht bestritten, aber auf eine eher verharmlosende Weise dargestellt: Es sei “nicht völlig auszuschließen, dass es bei solchen Befragungen - genau wie bei Beschuldigtenvernehmungen selbst - zu Übergriffen (!) der vernehmenden Polizei kommt” (S. 29). Zudem findet sich im Zusammenhang mit der Festnahme von Familienangehörigen wieder der Satz “Das Recht auf Aussageverweigerung ist gewährleistet”, der nach heftiger Kritik aus dem letzten Bericht gestrichen wurde. Angesichts der häufig angewandten Folter auf Polizeistationen mutet diese Behauptung zynisch an.

Der Lagebericht thematisiert auch die bestehenden Verbindungen “zwischen dem Staatsapparat und dem organisierten Verbrechen”, die durch die Ereignisse in der Stadt Susurluk im November 1996 offenbar wurden: Bei einem schweren Unfall kamen damals drei Personen in einem PKW ums Leben. In dem PKW saßen ein steckbrieflich gesuchter Mafiaführer und seine Geliebte, ein hoher Polizeioffizier und ein Abgeordneter der damaligen Regierungspartei DYP. Allein der Abgeordnete überlebte und wurde - anders als der Lagebericht behauptet - nicht freigesprochen, sondern letztendlich zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteit.

Allerdings behandelt der Labegericht Susurluk wie ein singuläres Ereignis. Er unterschlägt z.B. den Strafprozess beim Staatssicherheitsgericht Yüksekova gegen hohe Offiziere, PKK-Überläufer und Dorfschützer wegen “Gründung einer staatlichen Verbrecherorganisation”. Inzwischen liegen eine Fülle von Geständnissen ehemaliger Überläufer und hoher Offiziere vor, die in der türkischen Presse auch breit dokumentiert und diskutiert werden und zum Gegenstand haben, dass viele Verbrechen (illegale Tötungen, Drogen- und andere Geschäfte, Entführungen usw.) verdeckt im staatlichen Auftrag erfolgten und oftmals der PKK zugeschrieben wurden. Den Berichten zufolge gab es offenbar auch eine organisierte geheime Zusammenarbeit zwischen staatlichen Geheimdiensten und der MHP (“Graue Wölfe”) in Europa, um Oppositionelle auszuspionieren und zu töten. Der ehemalige Abteilungsleiter der sog. “Conterguerilla” beim nationalen türkischen Nachrichtendienstes MIT, Mehmet Eymür, hat auf seiner homepage (www.atin.org) mehrere Geschehnisse und Geständnisse von Personen veröffentlicht, die in staatlichem Auftrag mordeten. Auch die kriminellen Aktivitäten der JITEM (Nachrichtendienst bei der Anti-Terrorbekämpfungs-Gendarmerie), z.B. das Verschwindenlassen von Menschen, Drogenhandel, illegale Tötungen etc. wurden in der türkischen Presse breit dargestellt, im Lagebericht findet sich hierzu jedoch nicht ein Wort.

Positiv erscheint die Neuaufnahme eines Kapitels im Lagebericht über die sich zunehmend verselbstständigenden sog. “Dorfschützer”, die mit dem ihnen übertragenen Amt versuchen, “ihre persönlichen Interessen oder die ihrer jeweiligen Großfamilie oder ihres Clans mit Gewalt durchzusetzen” (S. 31). Im Kapitel “Ausweichmöglichkeiten” wird dagegen die bisherige Linie weiterverfolgt, wonach KurdInnen im Westen der Türkei angeblich Schutz vor Verfolgung finden können, wenn sie sich nicht gerade in die Kurdenviertel der großen Städte begäben. Dort allerdings könnten sie nach Aussagen des Auswärtigen Amts “in Konflikt mit den Sicherheitskräften geraten”, wenn sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation mit wohltätigen Organisationen in Kontakt kommen, da diese oftmals auch politisch arbeiten. Dieser Umstand eigne sich jedoch “nicht als Beleg für die Hypothese, in der gesamten Türkei gebe es keine Ausweichmöglichkeiten. Es gibt zahlreiche Beispiele von aus dem Notstandsgebiet ausgewichenen Kurden, die sich nicht in den neuen Kurdenvierteln diverser Städte, sondern in anderen, weniger von Terror und Terrorbekämpfung betroffenen Regionen niedergelassen haben”, so das Auswärtige Amt.

Es ist schon kurios, welche Blüten die Konstruktion einer sog. “inländischen Fluchtalternative” hervorzubringen in der Lage ist: War es früher der Westen der Türkei, so sind es jetzt die Regionen außerhalb der “Kurdenviertel diverser Städte”, wo ein angeblich gefahrloses Leben für KurdInnen möglich sein soll – getreu dem Motto: Flieht, wenn ihr fliehen müsst, in die Westtürkei, aber nur dorthin, wo es keine KurdInnen gibt. Das ist schon ziemlich weltfremd, erfüllt aber seinen politischen Sinn als Argumentationsfolie für die weitere Ablehnung der Asylanträge von vertriebenen KurdInnen.

Im Kapitel “Exilpolitisches Verhalten” wird die strafrechtliche Verfolgung auch niedrigschwelliger Unterstützungshandlungen für die PKK durch türkische Verfolgungsbehörden erneut bestätigt. Zusätzlich findet sich im Lagebericht jetzt der erfreuliche Hinweis: “Öffentliche Äußerungen, auch in Zeitungsannoncen oder -artikeln, sowie Beteiligung an Demonstrationen, Kongressen, Konzerten etc. im Ausland zur Unterstützung kurdischer Belange sind nach türkischem Recht ... nur dann strafbar, wenn sie als Anstiftung zu konkret ‘separatistische Aktionen’ in der Türkei oder als Unterstützung illegaler Organisationen gewertet werden können”. Die kryptische Formulierung besagt im Klartext: Wer für die PKK demonstriert, in MED-TV Interviews gibt oder auch nur ein kurdisches Kulturfest oder einen regierungskritischen Kongress zur Lage der Kurden und Kurdinnen in der Türkei besucht, riskiert in der Türkei ein Strafverfahren. Die von PRO ASYL und dem Nds. Flüchtlingsrat recherchierten Fälle haben gezeigt, dass der Separatismusvorwurf von den türkischen Strafverfolgungsbehörden sehr schnell erhoben wird. Auch wenn nicht jede Anklage dann tatsächlich auch zu einer Verurteilung führte, waren die Betroffenen oft tagelang inhaftiert und der Folter unterworfen. Bislang haben die recherchierten Beispielfälle und die Einschätzung des AA die meisten Verwaltungsgerichte allerdings nicht dazu bewogen, von ihrem Dogma abzuweichen, nur “herausragende” oppositionelle Tätigkeit würde verfolgt. Es ist daher an der Zeit, sich stärker mit der Rechtsprechung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte kritisch auseinanderzusetzen
Das anschließende 3. Kapitel behandelt die allgemeine Menschenrechtslage in der Türkei. An dieser Stelle, wo es nicht um unmittelbar asylrelevante Sachverhalte geht, verwendet das Auswärtige Amt eine klare Sprache: Folter und Misshandlung seien “noch immer weit verbreitet und kommen vor allem in den ersten Tagen nach einer Festnahme vor”. Nach Angaben türkischer und ausländischer Menschenrechtsorganisationen habe sich die Zahl der registrierten Folterfälle in Polizeigewahrsam in 2001 erhöht. Ohne alle Zweideutigkeiten heißt es im Lagebericht: “Die Gründe für das häufige Vorkommen von Folter und Misshandlung dürften vor allem die sog. “Incommunicado-Haft” sein, die Bedeutung der Rolle des Geständnisses im türkischen Strafprozess und die geringe Wahrscheinlichkeit der Strafverfolgung von Folter” (S. 35). Ausführlich dokumentiert und problematisiert der Lagebericht anhand von Beispielen die Vertuschung von Folter, ihre Deckung durch Vorgesetzte und Strafprozesse gegen Ärzte, die Folterspuren attestiert haben. Das Auswärtige Amt thematisiert auch das Thema “unaufgeklärte Todesfälle” und benennt die hohe Zahl der “Verschwundenen”, ohne allerdings auf die in den türkischen Medien dokumentierten Zeugenaussagen ehemaliger türkischer Beamter und hoher Offiziere näher einzugehen, die der sog. “Contraguerilla” sowie der “JITEM” die Verantwortung für diese Fälle geben (s.o.). Zwar verweist der Lagebericht auf die sog. “Samstagsmütter”, er erwähnt jedoch nicht die Repressionsmaßnahmen gegen diese Familienangehörigen, die von den Behörden Auskunft über das Schicksal der “Verschwundenen” fordern. Die Samstagsmütter dürfen sich schon lange nicht mehr treffen. Sie sind mehrfach mit brutaler Gewalt von ihrer Mahnwache im Stadtzentrum vertrieben worden. Auch in einem am Stadtrand angepflanzten Wäldchen durften sie sich nicht mehr treffen. Sie haben einen Verein der Familien der Verschwundenen gegründet.

Schließlich geht der Lagebericht auch auf Haftbedingungen und Hungerstreiks ein, die bereits 46 Todesopfer gefordert haben. Die Darstellung nimmt im Lagebericht breiten Raum ein, ist jedoch offensichtlich getragen von dem Bemühen, Verständnis für die Maßnahmen der türkischen Regierung zu wecken: Nach Aussage der Anwälte der Anwaltskammer in Istanbul und Diyarbakir werden die Anwälte in den F-Typ-Gefängnissen massiv behindert. Auch die Angehörigen werden schikaniert und nur selten vorgelassen. Die Gefängniskost ist gesundheitsschädigend und kann nicht, wie früher, von den Angehörigen ergänzt werden. Die Gefangenen werden Tag und Nacht mit lauter nationalistischer Musik beschallt, sie müssen militärähnliche Appelle machen und dürfen nur bei Wohlverhalten zum “Hofgang”. Das liest sich im Lagebericht dann so: “Da ein Komitee in den Gefängnissen über den Inhalt von Freizeitaktivitäten entscheidet, werden diese unter dem Einfluß linksextremer Organisationen von einigen Häftlingen auch verweigert.”

Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der “geschlechtsspezifischen Menschenrechtslage”, das um mehrere Absätze zur Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie zum Verfahren gegen die Rechtsanwältin Eren Keskin und andere Mitglieder des “Büros gegen sexuelle Folter” in Istanbul wegen angeblicher “Verunglimpfung der staatlichen Sicherheitskräfte” ergänzt wurde. Das Verfahren zeige, so das AA, dass der türkische Staat Menschenrechtsaktivistinnen verfolge, die Vorwürfe gegen Staatsbedienstete wegen sexueller Folter erheben. Leider berichtet der Lagebericht nicht über die Hetzkampagne vieler Medien gegen Eren Keskin: Der bekannte Journalist Fatih Altayli (Zeitung Hurriyet) erklärte öffentlich, Eren Keskin lüge und verdiene es, sexuell belästigt zu werden. Er selbst schwöre, Eren Keskin beim nächsten Zusammentreffen zu belästigen. Die Staatsanwaltschaft sah sich trotz Anzeige bislang nicht genötigt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Kapitel 4 beschäftigt sich mit “Rückkehrfragen”. Hier, wo es konkret um die Frage geht, was Flüchtlinge im Falle einer Abschiebung erwartet, ist das Auswärtige Amt offenkundig bemüht, die vorhandenen Erkenntnisse nicht auf den Tisch zu legen und real vorhandene Rückkehrgefährdungen zu verharmlosen. Zunächst werden die Einreisekontrollen und die Regularien des sog. “Konsultationsverfahrens” beschrieben, das nach Aussagen des Auswärtigen Amts nicht mehr die erhoffte Klärung einer möglichen Strafverfolgung in der Türkei mit sich bringe, da die deutschen Anfragen “in letzter Zeit nur noch schleppend” beantwortet worden seien. Kein Wort verliert das Auswärtige Amt darüber, dass dieses Verfahren - ebenso wie andere Formen der Datenübermittlung aus Deutschland an die türkischen Behörden (z.B. im Rahmen des sog. Strafnachrichtenaustausches) - eine Verfolgung in der Türkei womöglich erst auslösen (s. hierzu die Fälle von Iman Genlik und Hakkan Temel).
Immer wieder haben wir das Auswärtige Amt auf unsere Erkenntnisse in Einzelfällen hingewiesen und umfassende Unterlagen übermittelt, die eine Verfolgung und Misshandlung abgeschobener Kurdinnen und Kurden belegen. Davon findet sich im Lagebericht jedoch so gut wie nichts. Wörtlich heißt es im Lagebericht:

“Das Auswärtige Amt ist in den vergangenen Jahren stets Fällen, in denen Behauptungen von Misshandlung oder Folter in die Türkei abgeschobener Personen (vor allem abgelehnter Asylbewerber) konkret vorgetragen wurden, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten durch eigene Nachforschungen durch die Auslandsvertretungen in der Türkei nachgegangen. In den meisten Fällen konnte der Sachverhalt nicht zuverlässig aufgeklärt werden” (S. 44).

Verschwiegen wird, dass nach den von uns vorgenommenen Recherchen allein in 19 Fällen die in die Türkei abgeschobenen Flüchtlinge aufgrund ihrer Verfolgung und Misshandlung nach erneuter Flucht nach Deutschland als Flüchtlinge anerkannt wurden. In einem Fall stellte das Gericht Abschiebungshindernisse nach §53 AuslG fest. Neun weitere Flüchtlinge wurden unmittelbar nach ihrer Festnahme nachweislich festgenommen und inhaftiert, was durch Nachfragen bei den türkischen Behörden unschwer festzustellen wäre. Mithin könnten, wenn das Auswärtige Amt es mit der Überprüfung wirklich ernst meinte, zumindest 29 der 40 von uns dokumentierten Fälle als behördlich bestätigt gelten. Auch in den anderen, vom Auswärtigen Amt bislang ignorierten Fällen beständen weitere Möglichkeiten der Überprüfung, die entweder nicht genutzt oder nicht öffentlich gemacht wurden. Lediglich einen einzigen der von uns dokumentierten Fälle hat das Auswärtige Amt bislang für “unglaubwürdig” erklärt - zu Unrecht, wie wir meinen, aber darum geht es nicht: Fakt ist, dass das Auswärtige Amt seit je her die dokumentierten Fälle von Verfolgung und Misshandlung eben nur im Ausnahmefall überhaupt zur Kenntnis nimmt.

Immer wieder haben wir im Übrigen darauf hingewiesen, dass diese Fälle nur die Spitze des Eisbergs darstellen, da sich nur eine kleine Minderheit der Betroffenen später bei deutschen oder türkischen Menschenrechtsorganisationen meldet und den Mut hat, das eigene Schicksal trotz der erlittenen Torturen öffentlich zu machen. Doch davon will das Auswärtige Amt nichts wissen: “In vielen Fällen hat das Auswärtige Amt erhebliche Zweifel an der behaupteten Folter oder Misshandlung. Gleichwohl geht das Auswärtige Amt davon aus, dass es ganz vereinzelt Fälle gegeben hat, in denen abgeschobene Personen misshandelt wurden bzw. bei denen eine Misshandlung nicht ausgeschlossen werden kann”, heißt es jetzt verharmlosend im aktuellen Lagebericht (S. 44). Die Behörde verweist zwar an dieser Stelle auf die im Lagebericht vom 24.7.2001 vorgenommene Einzelfalldarstellung. Diese wurde von uns allerdings wegen der willkürlichen und veralteten Auswahl der dokumentierten Fälle bereits zu einem früheren Zeitpunkt heftig - und offensichtlich ohne Erfolg - kritisiert (s. FLÜCHTLINGSRAT Nr. 80/81, S. 86ff.).

Besonders perfide erscheint uns der Versuch des Auswärtigen Amts, eine Art “Schlussstrich” zu ziehen und durch Darstellung und Wortwahl zu suggerieren, das Problem der Abschiebung in die Folterkammer sei historisch überholt. Das AA stellt fest: “Bezüglich Abschiebungen, die nach Oktober 2000 stattfanden, wurden an das Auswärtige Amt nur noch ganz vereinzelt Fälle herangetragen, in denen Misshandlung oder Folter abgeschobener Asylbewerber behauptet oder vermutet wurde (insgesamt handelte es sich dabei um sechs Fälle). Das Auswärtige Amt hat auch in diesen Fällen Nachforschungen angestellt. Eine Misshandlung bei Einreise oder nach der Einreise konnte bei diesen wenigen Fällen nicht festgestellt werden. Das Auswärtige Amt kann allerdings nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, dass es auch in diesem Zeitraum Übergriffe von Sicherheitskräften (...) gegeben hat, die Personen betrafen, die in der Vergangenheit Asylantrag in Deutschland gestellt hatten.” (S. 44)

Dieser Absatz klingt, als hätte der Bundesinnenminister die Feder geführt. Das politische Interesse, die Verhältnisse schönzureden und den Makel endlich loszuwerden, dass deutsche Behörden politisch Verfolgte in die Folter abschieben, ist deutlich herauszuhören. Die Argumentation des Auswärtigen Amts ist aber nicht haltbar: Es liegt auf der Hand, dass die Recherche von Einzelfällen einige Zeit in Anspruch nimmt. Auch die bislang von uns dokumentierten 40 Fälle wurden mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung recherchiert. Dies liegt schon deshalb nahe, weil die Betroffenen in Polizeigewalt kaum Möglichkeiten der Gegenwehr haben und nach durchlittenen Misshandlungen in der Regel nicht oder jedenfalls nicht sofort den Mut aufbringen, ihren Fall zu veröffentlichen. Solange sie in der Türkei sind, müssten sie mit weiteren Verfolgungsmaßnahmen rechnen.
Die vom Auswärtigen Amt genannten sechs neuen Fälle, die von uns dokumentiert wurden, belegen die Verfolgung und teilweise auch Misshandlung von Flüchtlingen, welche nicht unmittelbar an der Grenze, sondern zu einem späteren Zeitpunkt wegen ihres oppositionellen Engagements in Deutschland festgenommen wurden. Wir teilen die Hoffnung des Auswärtigen Amts, dass die Zahl der Misshandlungen von aus Deutschland abgeschobenen Flüchtlingen unmittelbar an der Grenze - wohl infolge deutscher Vorhaltungen gegenüber den türkischen Behörden - in letzter Zeit zurückgegangen ist. Die Angelegenheit wird aber nicht dadurch besser, dass die von den türkischen Behörden verfolgten Personen zu einem späteren Zeitpunkt festgenommen und misshandelt werden. Dass die Betroffenen womöglich nicht immer gefoltert, aber dennoch politisch verfolgt werden könnten, z.B. indem sie festgenommen und wegen teilweise lapidarer Vorwürfe - etwa der Teilnahme an einer Demonstration in Deutschland - zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden, kommt dem Auswärtigen Amt gar nicht in den Sinn: Relevant scheint ein Fall dem AA offenbar nur, wenn gefoltert wird.
Hinsichtlich der sonstigen Darstellung von Fragen, die im Zusammenhang einer Rückkehr relevant sind, ist das AA im Wesentlichen bei seiner bisherigen Einschätzung geblieben: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können, wenn nicht bei Verwandten, angeblich “in Waisenhäusern oder Kinderheimen (meist in Istanbul)” aufgenommen werden, nach deren Standards das AA lieber nicht fragt. “Bis auf wenige Ausnahmen” müsse niemand in der Türkei Hunger leiden. Es gibt angeblich “keine generelle Existenzbedrohung, auch wenn die Wirtschaftskrise viele Familien in Existenznot gebracht hat”.
Eine medizinische Behandlung ist nach Auffassung des Auswärtigen Amts grundsätzlich gewährleistet und nach Ausstellung der sog. “grünen Karte” auch unentgeltlich. Diese Einschätzung halten wir für geschönt:

Wir unterhalten seit 7 Jahren enge Kontakte zu Ärzten in der Türkei, besonders in Diyarbakir, Izmir und Istanbul. Die medizinische Versorgung ist katastrophal und seit der Wirtschaftskrise noch desolater geworden. Anders als das Auswärtige Amt behauptet ist eine unentgeltliche Behandlung für Flüchtlinge in der Regel eben nicht möglich. Nur wer Geld hat, kann sich ärztliche Behandlung leisten. Das Auswärtige Amt schreibt, das türkische Gesundheitsministerium habe bestätigt, “dass bei akut erkrankten Personen eine Sofortbehandlung möglich ist”. Diese erfolgt aber leider nicht unentgeltlich: PatientInnen, die als lebensbedrohlicher Notfall in eine Klinik kommen, werden dort solange festgehalten, bis Angehörige die Behandlung bezahlt haben, oder sie müssen Schuldscheine unterschreiben. Viele verlassen vor Abschluss der Behandlung heimlich das Krankenhaus, weil sie keine Möglichkeit sehen, die Behandlung zu bezahlen. Die Medikamente sind zwar durchweg billiger als in Deutschland, sie sind aber für türkische Einkommen unerschwinglich.

Flüchtlinge ohne Wohnsitz haben gar keine Möglichkeit, die sog. Grüne Karte zu beantragen, die Bedürftige zur Untersuchung in Staatlichen Krankenhäusern und in Gesundheitsstationen berechtigt. Unsere Gesprächspartner haben immer wieder betont, dass nur die wenigsten Bedürftigen eine Yesil Kart bekommen und dass das System der Yesli Kart trotzdem völlig pleite sei und mehrere Universitätskliniken dazu übergegangen seien, Patienten mit Yesil Kart nicht mehr aufzunehmen.

Doch auch mit Grüner Karte sind die Patienten schlecht versorgt. Die zunehmende Privatisierung im türkischen Gesundheitsbetrieb führt dazu, dass wichtige Diagnosegeräte nicht in den Kliniken stehen, sondern in der Privatpraxis des Facharztes. Die Untersuchung dort muss von den PatientInnen privat bezahlt werden. Die Medikamente müssen auch selbst bezahlt werden. Die Gesundheitsstationen sind apparativ und personell meist schlecht ausgerüstet. Im Südosten sind die meisten geschlossen. In Diyarbakir arbeiten von ehemals 300 Gesundheitsstationen noch 30, obwohl sich die Bevölkerung durch die Flüchtlinge vervielfacht hat.

Der Lagebericht stellt fest, bei chronischen Erkrankungen müsse “im Einzelfall geklärt werden”, ob eine Sofortbehandlung möglich sei. Über die Grüne Karte sei “grundsätzlich auch eine AIDS-Behandlung möglich”. Es ist jedoch nach unserer Kenntnis völlig unverantwortlich, Menschen mit chronischen Erkrankungen, die auf kontinuierliche ärztliche Kontrollen und Medikamente angewiesen sind, unter den derzeitigen Bedingungen in die Türkei abzuschieben. Wir haben immer wieder versucht, von einem der Ärzte in der Türkei eine schriftliche Stellungnahme zum Problem Yesil Kart zu bekommen.. Ein renommierter Arzt einer Menschenrechtsorganisation hat uns jetzt ein Schreiben geschickt, uns aber gebeten, seinen Namen nicht bekannt zu geben. Es wäre für einen Arzt gefährlich, wenn er die desolate Lage beschriebe. Er müsste damit rechnen, wegen Verunglimpfung des Staates vor Gericht zu kommen unabhängig vom Wahrheitsgehalt seiner Aussage.

Von diesen praktischen Problemen, auch tatsächlich eine ärztliche Behandlung zu bekommen, findet sich im Lagebericht leider nichts. Das Auswärtige Amt verweist lediglich auf beschränkte Therapieangebote für psychisch kranke Menschen sowie auf das bestehende Gefälle im Versorgungsgrad zwischen den Großstädten im Westen und den Regionen im Osten der Türkei.

Fazit: Während die Darstellung der allgemeinen Menschenrechtslage sowie der asylrelevanten Tatsachen in der Türkei in vieler Hinsicht realitätsgerechter und genauer formuliert ist, bestimmen vorrangig innenpolitische Interessen insbesondere in den Passagen des Lageberichts die Diktion des Auswärtigen Amtes, die für die Einschätzung einer möglichen Rückkehrgefährdung von Flüchtlingen besonders relevant sind. Offenkundig ist der “Dialog mit Menschenrechtsorganisationen”, dessen sich das Auswärtige Amt öffentlich brüstet, an seine Grenzen gestoßen. So sinnvoll das direkte Gespräch mit dem Auswärtigen Amt nach wie vor ist, sollten wir dieses doch nicht zum Ersatz für eine öffentliche Kritik an einer nach wie vor zu restriktiven Asylpraxis nehmen, die immer neue Opfer nach sich zieht. Der Lagebericht des Auswärtigen Amts trägt dazu durch eine verharmlosende Darstellung der Rückkehrgefährdung und der Behandlungsmöglichkeiten kurdischer Flüchtlinge nach wie vor bei.

 
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