Unterkunft / Wohnung (Ukraine)

Die Niedersächsische Landesregierung empfiehlt: Bei privaten Wohnraumangeboten oder Fahrmöglichkeiten für Flüchtende aus der Ukraine bitte jeweils an Ihre zuständige Kommune und Landkreis wenden. Der Deutsche Caritasverband hat eine Handreichung mit wichtigen Hinweisen zur Unterbringung von Geflüchteten in privatem Wohnraum erstellt

Bei Angeboten von kommerziellen Immobilien wie Hotels oder Jugendherbergen an die Hotline der Landesaufnahmebehörde wenden

Unterkunft anbieten/Unterkunft suchen: Menschen, die eine Unterkunft anbieten möchten und Menschen, die eine Unterkunft suchen, können sich unter anderem auf den nachfolgende Seiten registrieren. Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle diese Angebote detailliert und inhaltlich geprüft haben/prüfen können.

Wohn- und Transferangebote für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine

„Wohnangsbörse“ für LSBTIQ der Queeren Nothilfe Ukraine sowie BIPOC and LGBTQ+ accomodation

Inwiefern die jeweiligen Angebote auf Seriösität überprüft werden, können wir nicht beurteilen.

Menschen, die bereits eine Unterkunft gefunden haben: Im Gegensatz zur lange gültigen Praxis des Landes Niedersachsens, Geflüchtete mit bereits angemeldeter Unterkunft in Niedersachsen vom FREE-Verteilungsmechanismus auszunehmen und die kommunalen Ausländerbehörden vor Ort für zuständig zu erklären, ist dieses Vorgehen spätestens ab November 2023 nur noch unter bestimmten Umständen möglich. Aktuell erfolgt grundsätzlich eine Weiterverteilung an andere Bundesländer, die die Aufnahmequoten im Gegensatz zu Niedersachsen nicht erfüllt haben.

Ausnahmen gelten nur, wenn enge Familienangehörige vor Ort leben oder wenn bereits eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle vorhanden ist. Darüber hinaus könnten noch gesundheitliche Gründe einen Verbleib in Niedersachsen begründen. Die Geflüchteten sollen aber erkennungsdienstlich behandelt und dann über das Free-Verteilungssystem an das künftig zuständige Bundesland verwiesen werden: Den Hilfesuchenden muss eine so genannte Anlaufbescheinigung mit genauer Adresse ausgehändigt werden.

Wohnberechtigungsschein bei Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG können einen Wohnberechtigungsschein erhalten und damit in eine öffentlich geförderte Wohnung mit Belegungsbindung einziehen.
Vermieter, die an aus der Ukraine geflüchtete Menschen Wohnraum vermieten wollen, der auf Grund der öffentlichen Förderung einer Belegbindung unterliegt, können eine Freistellung von der Belegungsbindung beantragen.
Weiteres in den Hinweisen des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 11.03.2022 des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 11.03.2022 an die Landkreise und kreisfreien Städte.

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