- eine unbeschränkte Arbeits- und Ausbildungserlaubnis
- das Recht auf Familiennachzug
- keinerlei Wohnsitz- oder Aufenthaltsbeschränkungen
- Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld, BAföG und sonstige
Familienleistungen
- im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG.
- Im Hinblick auf die bereits erfolgte Integration der Betroffenen
ohne Aufenthaltsperspektive und die Überlastung der Verwaltung
sollte das Verfahren unbürokratisch und großzügig
gehandhabt
werden.
Unsere Forderungen im Einzelnen:
- Geduldete, sonstige Ausreisepflichtige sowie Asylbewerber,
die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten,
sollen im Rahmen einer Bleiberechtsregelung ein Aufenthaltsrecht
erhalten.
- Bei Familien, deren Kinder bei der Einreise minderjährig
waren oder in Deutschland geboren wurden, sollen drei Jahre Aufenthalt
in Deutschland ausreichen. Diese kürzeren Fristen sollen
auch für ältere, schwer kranke und behinderte Menschen
gelten.
- Unbegleiteten Minderjährigen soll ein Aufenthaltsrecht
gewährt werden, wenn sie sich seit zwei Jahren in Deutschland
aufhalten.
- Traumatisierte Menschen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Bleiberechtsregelung in Deutschland aufhalten, sollen sofort
ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies ist in vielen Fällen
die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass überhaupt
ein Heilungsprozess einsetzen kann und schützt die Betroffenen
vor einer Retraumatisierung oder einer schmerzhaften Verlängerung
ihres Leidens durch permanente Angst vor der Abschiebung.
- Menschen, die als Opfer rassistischer Angriffe in Deutschland*
traumatisiert oder erheblich verletzt wurden, sollen ein Aufenthaltsrecht
erhalten. Dies kann den physischen und psychischen Heilungsprozess
der Betroffenen unterstützen. Gleichzeitig positioniert sich
der Staat gegen die anhaltenden rassistischen Attacken und signalisiert
Tätern und Sympathisanten, dass er nicht bereit ist, der
dahinterstehenden menschenverachtenden Logik der Einschüchterung
und Vertreibung von „Fremden“ zu folgen.
*Auf der Homepage des Niedersächsischen
Flüchtlingsart oder auch unter www.kamalatta.de
gibt es mehr Informationen zu diesem Thema wie z.B. ein Darstellung
der Arbeitsgemeinschaft der Beratungsprojekte für Opfer von
rassistischer, rechtsextremistischer und antisemitischer Gewalt
(agOra) sowie deren Kampagne "Bleiberecht für Opfer rassistischer
Gewalt".
Folgende Kriterien sollen bei der Erteilung zur
Anwendung
kommen:
- Die Erteilung eines Bleiberechts darf nicht vom Vorliegen von
Arbeit bzw. von Unterhaltssicherung abhängig gemacht werden.
Dieser Zusammenhang ist insbesondere deshalb widersinnig, weil
vielen Geduldeten der Zugang zum Arbeitsmarkt bekanntermaßen
rechtlich bzw. faktisch verwehrt war. Eine Bleiberechtsregelung,
die die Chance zu einer Arbeit zunächst eröffnet, anstatt
sie vorauszusetzen, setzt als aktive Integrationspolitik Zeichen.
Den Betroffenen soll bundesweit die Aufnahme jeder Arbeit ohne
Beschränkungen ermöglicht werden. Auch selbstständige
Erwerbstätigkeit ist entgegen der bisherigen Praxis zuzulassen.
Maßnahmen der Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung
sind zu gewährleisten.
- Ein fehlender Pass sowie ein zeitweilig illegaler Aufenthalt
darf kein Ausschlussgrund sein.
- Das Aufenthaltsrecht soll in ein Niederlassungsrecht münden,
wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Weitere Voraussetzungen
müssen nicht vorliegen. Bei Alleinerziehenden, Familien mit
kleinen Kindern, unbegleiteten Kindern und Jugendlichen, Auszubildenden,
alten Menschen, Arbeitsunfähigen, Kranken und Behinderten
darf ein eventueller Sozialhilfebezug der Verfestigung des Aufenthalts
nicht entgegenstehen.
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