Pro Asyl und Landesflüchtlingsräte
Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht

Unsere Forderungen

Eine Bleiberechtsregelung für die langjährig nur „Geduldeten“
ist Teil einer ernstgemeinten Integrationspolitik. Die
Potenziale dieser Menschen sollten endlich genutzt werden
im Interesse der Gesellschaft und der betroffenen Menschen.
Wir fordern: Langjährig hier lebende Menschen mit Duldung
bzw. ohne Aufenthaltsrecht müssen ein Bleiberecht erhalten,
das ihren Aufenthalt langfristig absichert und eine
gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.
Dies beinhaltet

  • eine unbeschränkte Arbeits- und Ausbildungserlaubnis
  • das Recht auf Familiennachzug
  • keinerlei Wohnsitz- oder Aufenthaltsbeschränkungen
  • Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld, BAföG und sonstige
    Familienleistungen
  • im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG.
  • Im Hinblick auf die bereits erfolgte Integration der Betroffenen
    ohne Aufenthaltsperspektive und die Überlastung der Verwaltung
    sollte das Verfahren unbürokratisch und großzügig gehandhabt
    werden.

Unsere Forderungen im Einzelnen:

  • Geduldete, sonstige Ausreisepflichtige sowie Asylbewerber,
    die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten,
    sollen im Rahmen einer Bleiberechtsregelung ein Aufenthaltsrecht erhalten.
  • Bei Familien, deren Kinder bei der Einreise minderjährig waren oder in Deutschland geboren wurden, sollen drei Jahre Aufenthalt in Deutschland ausreichen. Diese kürzeren Fristen sollen auch für ältere, schwer kranke und behinderte Menschen
    gelten.
  • Unbegleiteten Minderjährigen soll ein Aufenthaltsrecht gewährt werden, wenn sie sich seit zwei Jahren in Deutschland
    aufhalten.
  • Traumatisierte Menschen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bleiberechtsregelung in Deutschland aufhalten, sollen sofort ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies ist in vielen Fällen die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Heilungsprozess einsetzen kann und schützt die Betroffenen vor einer Retraumatisierung oder einer schmerzhaften Verlängerung ihres Leidens durch permanente Angst vor der Abschiebung.
  • Menschen, die als Opfer rassistischer Angriffe in Deutschland* traumatisiert oder erheblich verletzt wurden, sollen ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies kann den physischen und psychischen Heilungsprozess der Betroffenen unterstützen. Gleichzeitig positioniert sich der Staat gegen die anhaltenden rassistischen Attacken und signalisiert Tätern und Sympathisanten, dass er nicht bereit ist, der dahinterstehenden menschenverachtenden Logik der Einschüchterung und Vertreibung von „Fremden“ zu folgen.

*Auf der Homepage des Niedersächsischen Flüchtlingsart oder auch unter www.kamalatta.de gibt es mehr Informationen zu diesem Thema wie z.B. ein Darstellung der Arbeitsgemeinschaft der Beratungsprojekte für Opfer von rassistischer, rechtsextremistischer und antisemitischer Gewalt (agOra) sowie deren Kampagne "Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt".

Folgende Kriterien sollen bei der Erteilung zur Anwendung
kommen:

  • Die Erteilung eines Bleiberechts darf nicht vom Vorliegen von Arbeit bzw. von Unterhaltssicherung abhängig gemacht werden. Dieser Zusammenhang ist insbesondere deshalb widersinnig, weil vielen Geduldeten der Zugang zum Arbeitsmarkt bekanntermaßen rechtlich bzw. faktisch verwehrt war. Eine Bleiberechtsregelung, die die Chance zu einer Arbeit zunächst eröffnet, anstatt sie vorauszusetzen, setzt als aktive Integrationspolitik Zeichen. Den Betroffenen soll bundesweit die Aufnahme jeder Arbeit ohne Beschränkungen ermöglicht werden. Auch selbstständige Erwerbstätigkeit ist entgegen der bisherigen Praxis zuzulassen. Maßnahmen der Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung sind zu gewährleisten.
  • Ein fehlender Pass sowie ein zeitweilig illegaler Aufenthalt darf kein Ausschlussgrund sein.
  • Das Aufenthaltsrecht soll in ein Niederlassungsrecht münden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Weitere Voraussetzungen müssen nicht vorliegen. Bei Alleinerziehenden, Familien mit kleinen Kindern, unbegleiteten Kindern und Jugendlichen, Auszubildenden, alten Menschen, Arbeitsunfähigen, Kranken und Behinderten darf ein eventueller Sozialhilfebezug der Verfestigung des Aufenthalts nicht entgegenstehen.
Letzte Aktualisierung: 19.08.2003
   
 

Zuwanderungsgesetz

- Asyl- und Migrations-
politik in Deutschland
zum Beispiel: Das Zuwanderungsgesetz

(Volker Maria Hügel)

- Entwurf eines Gesetzes
zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts
und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern
(Zuwanderungsgesetz)
Januar 2003

- Breites Bündnis fordert Verbesserungen
Morgige Bundes-
ratssitzung: PRO ASYL befürchtet Rückfall
in die migrationspolitische Steinzeit

(Presseerklärung vom 13.02.2003 - RTF-Datei)

Modernes Zuwanderungsgesetz
wieder auf den Weg
gebracht

(Pressemitteilung vom 15.01.2003)

Memorandum "Zuwan-
derung und Integration in den neuen
Bundesländern"

(Pressemitteilung vom 13.01.2003)

Zuwanderungsreform
weiter auf der Agenda

(Pressemittelung vom 18.12.2002)

Schily: niedrigste Asylbewerberzahlen seit 1987 -
Vorauswirkung des Zuwanderungsgesetzes

BMI Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 003 Veröffentlicht am 8. Januar 2003
Themen: Ausländer / Flüchtlinge / Asyl

Bundesregierung muss
jetzt unverzüglich neues Zuwanderungsgesetz
auf den Weg bringen

(Pressemitteilung der djo-Deutsche Jugend in
Europa vom 19. Dezember 2002)

Flüchtlingsrat fordert Lösungen auf Landes-
ebene
Nach der Entscheidung
des Bundesverfassungs-
gerichts zum Zuwanderungsgesetz

(Presseerklärung vom 18.12.2002)

Hier geblieben! Recht
auf Bleiberecht

(Pro Asyl)

Ökumene, Weltmission, Kirchlicher Entwicklungs-
dienst betr. Bleiberechtsregelung für geduldete und asyl-
suchende Flüchtlinge

( als PDF-Datei)

Brief an alle Berliner Bundestags-
abgeordneten
der SPD und der Grünen.
(Flüchtlingsrat Berlin)

     
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