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Infomape Recht.
Nr. 7 |
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Elfenbeinküste: Stellungnahme
des Missionsärztlichen Instituts Würzburg zu den Behandlungsmöglichkeiten
von Adis Erkrankungen. Vermerk von Richterin Göken des
VG Oldenburg vom 22.11.2000. (1:7)
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Ausführungserlaß zu §
19 AuslG: MI Niedersachsen v. 17.01.2001 (sogenannte Altfälle),
Grundsätzliches Verfahren, Verfahren bei vollziehbarer
Ausreiseverpflichtung, Verfahren nach freiwilliger Ausreise,
Verfahren nach Abschiebung. (2:7)
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Anträge auf Einbürgerung
ruhen, wenn Verfahren zum Widerruf oder zur Rücknahme der
Anerkennung als Asylberechtigter anhängig ist! Stellungnahme
des MI Niedersachsen v. 23.02.2000 (3:7)
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Einbürgerungsverfahren iranischer
Staatsangehöriger. Beibehaltung der iran. Staatsangehörigkeit
wegen wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Probleme
bei Ausbürgerung. (4:7)
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Bundeskindergeldgesetz: Bundesfinanzhof
gewährt Prozeßkostenhilfe für Befugnisinhaber
aus dem Libanon! Die Klage eines Ausländers, der nur eine
Aufenthaltsbefugnis besitzt, auf Zahlung von Kindergeld hat
bei summarischer Beurteilung hinreichende Aussicht auf Erfolg
(RA Hullerum, Lüneburg), Beschluß des BFH VI B 134/00
vom 13.September 2000. (5:7)
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Runderlaß zum Thema Personenstandsurkunden
aus dem KOSOVO sowie Ausstellung und Verlängerung von Ausweispapieren
für STA der BR Jugoslawien vom 01.11.2000, MI Niedersachsen
(6:7)
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Berufsausbildung und Arbeitserlaubnis
für Jgdl. Asylbewerber! Das Sozialgericht Hannover sah
eine Ermessensreduzierung auf Null. § 284 SGB III greife
nicht, da es sich hier um nicht um ein Arbeits- sondern
um ein Ausbildungsverhältnis handele und der Antragsteller
sich in einem Lebensalter befinde, in dem normalerweise Berufsausbildungen
stattfinden müßten. Beschluß vom 06. September
2000, Az. S 9 AL 608/00 ER. (7:7)
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Abschiebung bei Selbstmordgefahr!
Unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-
und des Bundesverfassungsgerichts hat das Gericht eine einstweilige
Anordnung zur Aussetzung der Abschiebung abgelehnt, weil die
aus den besonderen Belastungen einer Abschiebung resultierende
Reiseunfähigkeit und Selbstmordgefahr regelmäßig
nur vorübergehend hindernde Umstände sind, Beschluß
OVG Sachsen-Anhalt vom 9. November 2000, Az. 2 M 149/00. (8:7)
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Aufenthaltsgestattung für Folgeantragsteller!
Eine A-Gestattung ist nicht nur dann auszustellen, wenn das
BFAL ein Verfahren "durchführt", sondern auch
dann, wenn ein Verwaltungsgericht bei Vorliegen der Voraussetzungen
des § 51 I bis III VwVfG "durchentscheidet" und
das BAFL zur Asylanerkennung oder Feststellung der Voraussetzungen
des § 51 I AuslG verpflichtet, VG Lüneburg, 4 A 74/99
v. 27.2.01 (9:7)
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Angola: Abschiebeschutz gem. §
53 Abs. 4 AuslG für Zwangsrekrutierten da ihm eine übermäßig
harte Bestrafung drohe! Urteil VG Lüneburg v. 5. Oktober
2000, Az. 6 A 513/98 (10:7)
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Aussetzung der Abschiebung für
psychisch erkrankten und traumatisierten Flüchtling aus
B.-H.! Keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten im
Heimatland. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 15.8.2000,
Az. 19 B 1775/99. (11:7)
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Armenier aus dem Irak: Die Kläger
erhielten Abschiebeschutz gem. § 53 Abs. 6 AuslG, weil
ihnen aufgrund ihrer Religionzugehörigkeit (armenische
Christen aus dem Nordirak um Zakho) drohe, mit schweren Repressalien
von kurdischen oder türkischen Soldaten überzogen
zu werden, VG Braunschweig v. 1. März 2000, Az. 9 A 205/99.
(12/7)
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Krankheit: Epilepsie und Tumor der
Hirnanhangdrüse. Abschiebeschutz gemäß §
53 Abs. 6 AuslG, keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten
im Irak, Gutachten von Med. Hochschule Hannover, medico international
e.V., trotz fehlenden Staatsangehörigkeitsnachweis kann
Entscheidung nicht verweigert werden, VG Hannnover v. 14.9.2000,
Az. 6 A 497/97. (13:7)
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Irak: Sicherheit Jordanien, bei
gem. § 51 I AuslG begünstigten kann Abschiebungsandrohung
erfolgen, ohne das Zusicherung des Zielstaates vorliegt, daß
Mindestgarantien der GFK erhalten bleiben, soweit gesichert
ist, daß von dort keine Abschiebung in den Verfolgerstaat
erfolgt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 27.12.2000,
Az. 2 BvR 2205/99. (14:7)
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Zentralirak: Grundsatzurteil des
OVG Lüneburg, Abschiebeschutz gem. § 51 I AuslG bzgl.
mdj. Kinder über 14 Jahre + 10 Monate wegen Gefahr von
asylrelevanten Maßnahmen, OVG Lüneburg v. 22.1.2001,
Az. 9 L 3746/00 (15:7)
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Rückführungsabkommen mit
der BR Jugoslawien: Auf Anfrage von RA Waldmann-Stocker, Gö.
Teilt des BMI im Schreiben vom 06.02.2001 mit, daß derzeit
noch nicht absehbar sei, ob und wann wieder Rückführungen
in die BR Jugoslawien möglich sein werden. (16:7)
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DR Kongo: Feststellung der Voraussetzungen
des § 51 Abs. 1 AuslG hinsichtlich der Klägerin aufgrund
ihrer Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Tutsi; VG Lüneburg
vom 22.01.2001, Az: 6 A 9/99. (17:7)
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Libanon, Mitgliedschaft in SLA:
Beweiserhebung zur Frage, ob ein Mitglied der SLA im Range eines
Rakieb bei einer Rückkehr in den Libanon mit Verfolgung
zu rechnen hat. Bejahend von Deutsches Orient Institut v. 05.09.00
und Auswärtiges Amt vom 01.09.00. (18:7)
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Kosovo, Ashkali: VG Lüneburg
sieht Abschiebehindernisse gemäß § 53 Abs. 56
Satz 1 AuslG. Das Gericht sieht eine extreme Gefahrenlage für
ROMA und ASHKALI in der BR Jugoslawien (Kosovo), die die Annahme
eines Abschiebehindernisses rechtfertigt, VG Lüneburg vom
10.11.2000, Az: 7 A 574/95. (19:7)
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Menschenrechtslage der ROMA in Serbien
und Kosovo: Auskunft der Gesellschaft für bedrohte Völker,
Göttingen vom 26.07.00 (Anm.: Ob sich die Lagebeurteilung
nach Bildung der neuen jugosl. Regierung geändert hat,
ist hier nicht berücksichtigt) (20:7)
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Sri Lanka, Gutachten von Walter
Keller-Kirchhoff v. 14.08.2000: Gefährdung aufgrund bestimmter
politischer Aktivitäten für die LTTE, Sippenhaft.
(21:7)
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TOGO: EXPO-Besuch Eyademas am 25.10.2000,
kein Abschiebeschutz für Nichtteilnehmer an der Demonstration
(wg. Abschiebehaft). Offen bleibt die Frage, ob die Protestaktionen
und die Teilnahme an besagter Demonstration zu Abschiebeschutzgeführt
hätten; VG Osnabrück v. 13.12.2000, Az: 5 B 309/00.
(22:7)
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Abschiebung, Suizidgefahr: Die Klägerin
(Kurdin, Türkei) leidet unter Depression mit Suizidgefahr
(bei Abschiebung), Betreuung könne nur von ihren in Deutschland
lebenden Verwandten gewährleistet werden; dies sei kein
zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis, daher keine Feststellung
gem. § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG, auch wenn sie besonders intensiv
oder sogar mit Lebensgefahr verbunden sei, Ausländerbehörde
sei für trennungsbedingte Gefahren zuständig
und habe zu prüfen, ob eine Abschiebung durchführbar
sei; VG Hannover v. 15.01.2001, Az: 10 A 4784/00. (23:7)
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Abschiebung, Suizidrisiko, medikamentöse
Behandlung: Feststellung von § 53 Abs. 6 S. 1 AusLG, weil
in der Türkei keine adäquate Behandlungsmöglichkeiten
vorhanden sind und sich die Krankheit durch Nichtbehandlung
verschlimmere, Ausführungen zur Situation psychisch Kranker
in der Türkei, Lagebericht v. 22.06.2000 berücksichtigt,
VG Lüneburg v. 20.12.2000, Az: 5 A 97/00. (24:7)
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Folgeverfahren, Türkei, Abschiebeschutz
für Kurdin wegen Ehebruch! Alleinerziehende Frau mit 5
Kindern, ohne Ausbildung, ohne Kenntnisse der türk. Sprache
ermangele es ihr zudem an einer Existenzsicherung; VG Hannover
v. 23.08.2000, Az: 11 A 2816/97. (25:7)
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Folgeverfahren, Yeziden, Türkei,
Ausweisungsverfahren wegen Straffälligkeit (8 Jahre), Feststellung
von Abschiebehindernissen gemäß § 51 Abs. 1
AuslG: späte Hinwendung zu glaubensgebundenen Leben= subjektiver
Nachfluchtgrund; VG Lüneburg v. 16.6.00, Az. 3 A 20/00;
bestätigt durch OVG Lüneburg v. 14.02.2001, Az: 11
L 2856/00. (26:7)
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Folgeverfahren, Straffälligkeit,
Yeziden, Türkei: Abschiebeschutz gemäß §
53 Abs. 4 AuslG i. V. m. § 9 EMRK, VG Lüneburg v.
14.07.2000, Az: 3 A 79/99. (27:7)
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Tschetschenien: Abschiebeschutz
gem. § 53 Abs. 6 S. 1 AusLG wegen des Krieges und dessen
Folgen für die Bevölkerung, kein Existenzminimum im
russ. Kernland, VG Weimar v. 10.02.2000, Az: 7 E 20037/00.We.
(28:7)
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