Infomape Recht. Nr. 7
 
  1. Elfenbeinküste: Stellungnahme des Missionsärztlichen Instituts Würzburg zu den Behandlungsmöglichkeiten von Adis Erkrankungen. Vermerk von Richterin Göken des VG Oldenburg vom 22.11.2000. (1:7)

  2. Ausführungserlaß zu § 19 AuslG: MI Niedersachsen v. 17.01.2001 (sogenannte Altfälle), Grundsätzliches Verfahren, Verfahren bei vollziehbarer Ausreiseverpflichtung, Verfahren nach freiwilliger Ausreise, Verfahren nach Abschiebung. (2:7)

  3. Anträge auf Einbürgerung ruhen, wenn Verfahren zum Widerruf oder zur Rücknahme der Anerkennung als Asylberechtigter anhängig ist! Stellungnahme des MI Niedersachsen v. 23.02.2000 (3:7)

  4. Einbürgerungsverfahren iranischer Staatsangehöriger. Beibehaltung der iran. Staatsangehörigkeit wegen wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Probleme bei Ausbürgerung. (4:7)

  5. Bundeskindergeldgesetz: Bundesfinanzhof gewährt Prozeßkostenhilfe für Befugnisinhaber aus dem Libanon! Die Klage eines Ausländers, der nur eine Aufenthaltsbefugnis besitzt, auf Zahlung von Kindergeld hat bei summarischer Beurteilung hinreichende Aussicht auf Erfolg (RA Hullerum, Lüneburg), Beschluß des BFH VI B 134/00 vom 13.September 2000. (5:7)

  6. Runderlaß zum Thema Personenstandsurkunden aus dem KOSOVO sowie Ausstellung und Verlängerung von Ausweispapieren für STA der BR Jugoslawien vom 01.11.2000, MI Niedersachsen (6:7)

  7. Berufsausbildung und Arbeitserlaubnis für Jgdl. Asylbewerber! Das Sozialgericht Hannover sah eine Ermessensreduzierung auf Null. § 284 SGB III greife nicht, da es sich hier um nicht um ein Arbeits- sondern um ein Ausbildungsverhältnis handele und der Antragsteller sich in einem Lebensalter befinde, in dem normalerweise Berufsausbildungen stattfinden müßten. Beschluß vom 06. September 2000, Az. S 9 AL 608/00 ER. (7:7)

  8. Abschiebung bei Selbstmordgefahr! Unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts hat das Gericht eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Abschiebung abgelehnt, weil die aus den besonderen Belastungen einer Abschiebung resultierende Reiseunfähigkeit und Selbstmordgefahr regelmäßig nur vorübergehend hindernde Umstände sind, Beschluß OVG Sachsen-Anhalt vom 9. November 2000, Az. 2 M 149/00. (8:7)

  9. Aufenthaltsgestattung für Folgeantragsteller! Eine A-Gestattung ist nicht nur dann auszustellen, wenn das BFAL ein Verfahren "durchführt", sondern auch dann, wenn ein Verwaltungsgericht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 I bis III VwVfG "durchentscheidet" und das BAFL zur Asylanerkennung oder Feststellung der Voraussetzungen des § 51 I AuslG verpflichtet, VG Lüneburg, 4 A 74/99 v. 27.2.01 (9:7)

  10. Angola: Abschiebeschutz gem. § 53 Abs. 4 AuslG für Zwangsrekrutierten da ihm eine übermäßig harte Bestrafung drohe! Urteil VG Lüneburg v. 5. Oktober 2000, Az. 6 A 513/98 (10:7)

  11. Aussetzung der Abschiebung für psychisch erkrankten und traumatisierten Flüchtling aus B.-H.! Keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 15.8.2000, Az. 19 B 1775/99. (11:7)

  12. Armenier aus dem Irak: Die Kläger erhielten Abschiebeschutz gem. § 53 Abs. 6 AuslG, weil ihnen aufgrund ihrer Religionzugehörigkeit (armenische Christen aus dem Nordirak um Zakho) drohe, mit schweren Repressalien von kurdischen oder türkischen Soldaten überzogen zu werden, VG Braunschweig v. 1. März 2000, Az. 9 A 205/99. (12/7)

  13. Krankheit: Epilepsie und Tumor der Hirnanhangdrüse. Abschiebeschutz gemäß § 53 Abs. 6 AuslG, keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten im Irak, Gutachten von Med. Hochschule Hannover, medico international e.V., trotz fehlenden Staatsangehörigkeitsnachweis kann Entscheidung nicht verweigert werden, VG Hannnover v. 14.9.2000, Az. 6 A 497/97. (13:7)

  14. Irak: Sicherheit Jordanien, bei gem. § 51 I AuslG begünstigten kann Abschiebungsandrohung erfolgen, ohne das Zusicherung des Zielstaates vorliegt, daß Mindestgarantien der GFK erhalten bleiben, soweit gesichert ist, daß von dort keine Abschiebung in den Verfolgerstaat erfolgt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 27.12.2000, Az. 2 BvR 2205/99. (14:7)

  15. Zentralirak: Grundsatzurteil des OVG Lüneburg, Abschiebeschutz gem. § 51 I AuslG bzgl. mdj. Kinder über 14 Jahre + 10 Monate wegen Gefahr von asylrelevanten Maßnahmen, OVG Lüneburg v. 22.1.2001, Az. 9 L 3746/00 (15:7)

  16. Rückführungsabkommen mit der BR Jugoslawien: Auf Anfrage von RA Waldmann-Stocker, Gö. Teilt des BMI im Schreiben vom 06.02.2001 mit, daß derzeit noch nicht absehbar sei, ob und wann wieder Rückführungen in die BR Jugoslawien möglich sein werden. (16:7)

  17. DR Kongo: Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG hinsichtlich der Klägerin aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Tutsi; VG Lüneburg vom 22.01.2001, Az: 6 A 9/99. (17:7)

  18. Libanon, Mitgliedschaft in SLA: Beweiserhebung zur Frage, ob ein Mitglied der SLA im Range eines Rakieb bei einer Rückkehr in den Libanon mit Verfolgung zu rechnen hat. Bejahend von Deutsches Orient Institut v. 05.09.00 und Auswärtiges Amt vom 01.09.00. (18:7)

  19. Kosovo, Ashkali: VG Lüneburg sieht Abschiebehindernisse gemäß § 53 Abs. 56 Satz 1 AuslG. Das Gericht sieht eine extreme Gefahrenlage für ROMA und ASHKALI in der BR Jugoslawien (Kosovo), die die Annahme eines Abschiebehindernisses rechtfertigt, VG Lüneburg vom 10.11.2000, Az: 7 A 574/95. (19:7)



  20. Menschenrechtslage der ROMA in Serbien und Kosovo: Auskunft der Gesellschaft für bedrohte Völker, Göttingen vom 26.07.00 (Anm.: Ob sich die Lagebeurteilung nach Bildung der neuen jugosl. Regierung geändert hat, ist hier nicht berücksichtigt) (20:7)

  21. Sri Lanka, Gutachten von Walter Keller-Kirchhoff v. 14.08.2000: Gefährdung aufgrund bestimmter politischer Aktivitäten für die LTTE, Sippenhaft. (21:7)

  22. TOGO: EXPO-Besuch Eyademas am 25.10.2000, kein Abschiebeschutz für Nichtteilnehmer an der Demonstration (wg. Abschiebehaft). Offen bleibt die Frage, ob die Protestaktionen und die Teilnahme an besagter Demonstration zu Abschiebeschutzgeführt hätten; VG Osnabrück v. 13.12.2000, Az: 5 B 309/00. (22:7)

  23. Abschiebung, Suizidgefahr: Die Klägerin (Kurdin, Türkei) leidet unter Depression mit Suizidgefahr (bei Abschiebung), Betreuung könne nur von ihren in Deutschland lebenden Verwandten gewährleistet werden; dies sei kein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis, daher keine Feststellung gem. § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG, auch wenn sie besonders intensiv oder sogar mit Lebensgefahr verbunden sei, Ausländerbehörde sei für trennungsbedingte Gefahren zuständig und habe zu prüfen, ob eine Abschiebung durchführbar sei; VG Hannover v. 15.01.2001, Az: 10 A 4784/00. (23:7)

  24. Abschiebung, Suizidrisiko, medikamentöse Behandlung: Feststellung von § 53 Abs. 6 S. 1 AusLG, weil in der Türkei keine adäquate Behandlungsmöglichkeiten vorhanden sind und sich die Krankheit durch Nichtbehandlung verschlimmere, Ausführungen zur Situation psychisch Kranker in der Türkei, Lagebericht v. 22.06.2000 berücksichtigt, VG Lüneburg v. 20.12.2000, Az: 5 A 97/00. (24:7)

  25. Folgeverfahren, Türkei, Abschiebeschutz für Kurdin wegen Ehebruch! Alleinerziehende Frau mit 5 Kindern, ohne Ausbildung, ohne Kenntnisse der türk. Sprache ermangele es ihr zudem an einer Existenzsicherung; VG Hannover v. 23.08.2000, Az: 11 A 2816/97. (25:7)

  26. Folgeverfahren, Yeziden, Türkei, Ausweisungsverfahren wegen Straffälligkeit (8 Jahre), Feststellung von Abschiebehindernissen gemäß § 51 Abs. 1 AuslG: späte Hinwendung zu glaubensgebundenen Leben= subjektiver Nachfluchtgrund; VG Lüneburg v. 16.6.00, Az. 3 A 20/00; bestätigt durch OVG Lüneburg v. 14.02.2001, Az: 11 L 2856/00. (26:7)


  1. Folgeverfahren, Straffälligkeit, Yeziden, Türkei: Abschiebeschutz gemäß § 53 Abs. 4 AuslG i. V. m. § 9 EMRK, VG Lüneburg v. 14.07.2000, Az: 3 A 79/99. (27:7)

  2. Tschetschenien: Abschiebeschutz gem. § 53 Abs. 6 S. 1 AusLG wegen des Krieges und dessen Folgen für die Bevölkerung, kein Existenzminimum im russ. Kernland, VG Weimar v. 10.02.2000, Az: 7 E 20037/00.We. (28:7)

 

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