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Anspruch auf Aufenthaltsbefugnis
für Familienangehörige von § 51 - Berechtigten!
Urteil VG Stade v. 06.10.1999 -2 A 1601/98- Anwendung der bisherigen
Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts
zu Art.6 GG, Schutz vor Ehe und Familie, auch auf Konventionsflüchtlinge
(§ 51). Das gemäß § 8 Abs. 1 AuslG (fehlendes
Visum) und Sozialhilfebezug (§ 7 Abs. 2 Nr. 1+2 AuslG)
sind hier keine Versagungsgründe. (1:6)
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Sudan: Abschiebeschutz (§
51) für aktives Mitglied der SPLA/ SPLM! VG Magdeburg
- 2 A 664/99 MD -, Urteil v. 03.05.2000, Mitgliedschaft wurde
von der sudanesischen Botschaft in Bonn bestätigt und es
konnte ihm deswegen auch kein Reisedokument ausgestellt werden.
(2:6)
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Türkei, Kurden, Anerkennung
gemäß § 51 Konventionsflüchtling! OVG
Lüneburg - 2 L 5427/97 -, Urteil v. 28.03.2000, Stichworte:
Exilpolitik, Aktionen vor türkischer Botschaft, Sippenhaft,
Gesundheitsvorsorgung, "Grüne Karte". (3:6)
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Türkei, Kurden, Anerkennung
gemäß § 51 AuslG! VG Oldenburg - 5 A 1801/97
-, Urteil v. 12.04.2000, Stichworte: Druck auf kurdische Beamten
in Batman, Spitzeldienste für die Sicherheitskräfte
zu leisten; exilpolitische Aktivitäten von YMK, Verfolgungsschicksal
glaubwürdig trotz zweier zuvor erfolgter Busreisen in die
BR Deutschland und anschliessende Rückkehr in die Türkei.
(4:6)
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Türkei, medizinisches Behandlungserfordernis,
Kurden: Abschiebehindernis gemäß § 53 Abs.
6 S. 1 AuslG wegen medizinischer Behandlung und Pflege einer
85-jährigen Klägerin, Ausführungen zur "Grünen
Karte", VG Hannover - 1 A 393 -, Urteil v. 15.02.2000.
(5:6)
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Auch Abschiebung und Wiedereinreiseverbot
( § 8 Abs. 2 AuslG ) sind nachrangige Aspekte im Hinblick
auf den Schutz von Ehe und Familie! Beschluß, OVG
Lüneburg - 4 M 443/00 -, v. 03.03.2000, der ausländische
Elternteil eines deutschen Kindes hat trotz vorheriger Abschiebung
und dem eingetretenen Wiederein-reiseverbot nach erneuter illegaler
Einreise Anspruch auf den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und
Familie, wenn eine familiäre Lebensgemeinschaft, nicht
unbedingt auch häusliche Gemeinschaft, besteht. Die ausländerrechtlichen
Aspekte des § 8 Abs. 2 AuslG müssen hier zurücktreten.
Dem ausländischen Elternteil steht zumindest eine Duldung
gemäß § 55 Abs. 2 AuslG zu, die gemäß
§ 30 Abs. 4 AuslG nach 2-jähriger Dauer oder wenn
seit 2 Jahren unanfechtbar ausreisepflichtig, in eine Aufenthaltsbefugnis
umgewandelt werden kann. (6:6)
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Konventionsflüchtlinge haben
Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe, § 120 Abs.
5 BSHG ist ! Auch mit einer räumlich beschränkten
Aufenthaltsbefugnis kann nicht mit Hinweis auf § 120 Abs.
5 BSHG ein Anspruch auf Sozialhilfe verwehrt werden. BVerwG,
Urteil v. 18.05.2000 - 5 C 29.98 - . (7:6)
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Auswärtiges Amt v. 28.03.2000
: Visumsverfahren. Betrifft Hinweise zum Ver-fahren : Heilung
von Verstößen gegen das Visumsverfahren, Erteilung
von Aufenthaltsbefugnis gemäß § 30 Abs. 3 AuslG.
(8:6)
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Auch ein nur im Bundesgebiet
geduldeter Elternteil hat einen Anspruch auf Ver-teilung zur
Familie! Ausländerrechtliche oder finanzielle Erwägungen
der Beteiligten haben gegenüber dem grundgesetzlichen Schutz
von Ehe und Familie (Art. 6 GG) zurückzustehen. Glaubensehe,
Urteil, VG Braunschweig 9 A 9026/99, vom 01.12.1999. (9:6)
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EU-Kommission zweifelt an Rechtmäßigkeit
der Abschiebungen von EU-Bürgern, dies sei nach Gemeinschaftsrecht
illegal. Die Kommission fordert von der BR die Abschaffung dieser
Praxis und droht Klage vor dem EuGH an. Aus: Frankfurter Rundschau,
dpa v. 12.07.2000. (10:6)
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Falschangaben haben auch Folgen
für Kinder! Ausländische Eltern erlangten durch
Falschangaben ein Aufenthaltsrecht, verloren die Eltern in folgenden
Ver-waltungsverfahren ihr Aufenthaltsrecht, erstreckt sich dies
auch auf ihre inzwischen erwachsenen Kinder, auch wenn diese
weit über 10 Jahre in Deutsch-land lebten und ihre Heimatsprache
nicht beherrschen. Beschluß, OVG Bremen -1 B 122/00 -
v. 27.06.2000; ebenso: OVG Lüneburg, Beschluß v.
18. September 2000 - 11 M 3092/00 -. (11:6)
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Der Schutz von Ehe und Familie
gemäß Art. 6 GG geht auch vor einer aufent-haltsrechtlichen
Beschränkung! Asylbewerberleistungsgesetz, die örtliche
Zuständigkeit ergibt sich im Ort des aktuellen Aufenthalts.
Durch Klage zum AsylblG gelang einer Familie die Duchsetzung
ihres Wunsches nach gemeinsamer Lebensführung. Beschluß,
OVG Lüneburg - 4 M 2124/00 + 4 M 2288/00 - v. 16.06.2000.
(12:6)
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Thema HIV und AIDS: Informationen
über Behandlungsverlauf und Behand-lungsmöglichkeiten
von Dr. Jörg Gölz, Berlin, v. 19.05.2000. Vortrag
auf Rechtsberaterkonferenz in Berlin, Info für Abschiebeverfahren.
(13:6)
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Afghanistan: Doch staatliche
Verfolgung durch Taleban möglich! Das Bundes-verfassungsgericht
nimmt eine "Quasi-Staatlichkeit" an. Denn die Frage,
ob in einer Bürgerkriegssituation nach dem Fortfall der
bisherigen Staatsgewalt von einer Bürgerkriegspartei politische
Verfolgung ausgehen kann, beurteilt sich folglich maßgeblich
danach, ob diese zumindest in einem "Kernterritorium"
ein solches Herrschaftsgefüge von gewisser Stabilität
im Sinne einer "übergreifen-den Friedensordnung"
tatsächlich errichtet hat. Die anhaltende (äußere)
militä-rische Bedrohung schließt das Bestehen eines
staatsähnlichen Herrschaftsge-füges im Innern nicht
zwingend aus. Für künftige Asylverfahren, z.B. afgha-nischer
Staatsangehörige, ist eine Verneinung von politischer Verfolgung
und Nichtgewährung von Abschiebeschutz (§51) allein
wegen angeblich fehlender Staatsgewalt nicht mehr möglich:
2BvR 260/99 und 2BvR 1353/98 v.10.08.2000. (14:6)
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Ausländerrechtliche Zuständigkeiten
(Asyl/Duldungen). Die Antragsteller melde-ten sich zunächst
in Bayern als Asylsuchende, sie wurden der Aufnahmeein-richtung
für Asylbewerber zugewiesen und erhielten 5 Tage später
ihren Unter-kunftsausweis. Danach gingen sie nach Niedersachsen
und beantragten eine Duldung, gleichzeitig zogen sie ihr Asylgesuch
zurück . Das VG verpflichtete die niedersächsische
Behörde zur Erteilung einer Duldung (Roma aus Kosovo),
da die aufenthaltsrechtliche Beschränkung auf Bayern erst
mit der Stellung eines Asylantrages eintrete. VG Stade,
Beschluß v. 18.05.2000 - 2 B 615/00 -. (15:6)
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Ebenso wie Nr.15: Wechsel der
örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Erst eine förmliche Antragstellung löst die örtliche
Zuständigkeit der jeweiligen Ausländer-behörde
aus. Einher geht die Verpflichtung der Asylantragsteller zur
Wohnsitz-nahme am bestimmten Ort. Lediglich ein Asylgesuch kann
zurückgenommen werden, mit der Folge, daß die ausländerrechtliche
Zuständigkeit nicht eintritt. Beschluß VG
Göttingen v. 22.05.2000 - 3 B 3171/00. (16:6)
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Kosovo, Traumatisierung, Abschiebeschutz
gem. § 53 Abs. 6 AuslG wegen fehlender Behandlungsmöglichkeiten.
OVG Lüneburg - 12 L 4205/97 -, Urteil v.28.03.2000, siehe
Lagebericht des Auswärtigen Amtes v. 08.12.99, Bericht
des UNHCR v. 07.03.2000 die von fehlenden Behandlungsmöglichkeiten
im Kosovo sprechen. (17:6)
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Kosovo: ethnische Albaner aus
Südserbien. UNHCR Stellungnahme zu Abschie-bungen ins
Kosovo v. 02.06.2000. Personen, die im Kosovo keine Wurzeln
haben, bzw. die nicht dort geboren wurden, dürfen
ins Kosovo nicht abgeschoben werden. (18:6)
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Kosovo: Grundsatzurteil des OVG
Lüneburg v. 3.3.2000, UNMIK und KFOR sind zur Schutzgewährung
"prinzipiell" in der Lage, Situationen der Minderheiten
- auch der Roma hat sich verbessert (UNHCR v. 11.02.2000), Fluchtalternative
in Serbien und Montenegro, Beschluß v. 03.03.2000 - 12
L 778/00 -. (19:6)
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Überprüfung der behaupteten
Zugehörigkeit zu ethnischen Minderheiten, hier: Roma
aus dem Kosovo! Erlaß des nieders. MI v. 10.05.2000. (20:6)
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Über Asylanträge von
Roma aus dem Kosovo wird derzeit nicht entschieden! Bundesinnenministerium
v. 03.02.2000. (21:6)
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Kosovo: Stellungnahme des Bundesamtes
(BAFL) zur medizinischen Versor-gungslage im Kosovo, kein
Asylanspruch und keinen Abschiebeschutz für Roma, da deren
Sicherheit durch KFOR gewährleistet wird. (22:6)
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Beschluß des OVG Lüneburg:
Kosovo! EASY - Verteilungsverfahren ist nur auf Asylsuchende
anwendbar, keine Verteilung von Geduldeten in andere Bundesländer,
- 10 Migrant/innen 4629/99 - vom 23.03.2000. (23:6)
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Kosovo: Abschiebeschutz (§
53 Abs. 6 S.1 AuslG) wegen Notwendigkeit regelmäßiger
Herzschrittmacherkontrolle. VG Osnabrück v. 21.03.2000
- 5 A 16/99 - . (24:6)
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Kosovo: Abschiebeschutz wegen
Unmöglichkeit der Behandlung von Krebser-krankungen im
Kosovo. Bundesamtsentscheidung v. 16.02.2000. (25:6)
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Innenministerkonferenz am 19.11.1999.
Beschluß zur Rückführung von Kosovo-Albanern.
Hess. MI v. 10.01.2000. (26:6)
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Kosovo: zur medizinischen Versorgungslage,
UNHCR v. Juli 2000 (27:6)
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Afghanistan: Auch eine herausragende
Position von nahen Verwandten, die gegen die Taleban gerichet
ist, läßt keinen Abschiebeschutz entstehen, keine
handlungsfähige Staatsgewalt in Afghanistan (ist durch
Urteil des Bundesverfas-sungsgerichtes v. Aug. 2000 neu bewertet
worden!), jedoch Gewährung von Aschiebeschutz gm. §
53 Abs. 6 S. 1 AuslG, da der Kläger als stud. Apotheker
seine Familie unter den derzeitigen Bedingungen in Afghanistan
nicht versorgen könnte, keine Existenzgrundlage, schwerste
Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrheit drohen.
OVG Lüneburg, 7 L 4492/96 v. 07.07.2000. (28:6)
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UNHCR-Stellungnahme zu Rückkehrmöglichkeiten
und derzeitige politische Situation in Afghanistan v. 27.04.2000!
Keine Rückkehrmöglichkeit in Gebiete, die nicht von
der TALEBAN kontrolliert werden. (29:6)
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Gutachten; Widerruf früherer
Aussagen: Keine inländische Fluchtalternative von Yeziden
aus dem Gebiet Hassake in das Gebiet zwischen Aleppo und
Afrin (Syrien)! Gisela Prieß v. 27.04.2000 (30:6)
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Yeziden, (Syrien), Türkei:
Gruppenverfolgung von Yeziden aus der Türkei! Jezidin
hatte lange Jahre (über 30 Jahre) in Syrien unverfolgt
gelebt, keine Aufhebung der Abschiebeandrohung nach Syrien,
jedoch §51 AuslG, weil sie türkische Staatsangehörige
ist; Exkurs: Staatsangehörigkeitsfragen Türkei. VG
Stade - 6 A 2142/99- , Urteil v. 31.03.2000
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Yeziden, Syrien: Kein offensichtlich
unbegründet. Beschluß v. 31.02.2000 - 1B 660/00
-, VG Oldenburg. (32:6)
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Yeziden, Syrien: Asylanerkennung
und Feststellung von ASH gem. § 51.1 AusLG! Exilpolitische
Tätigkeit für die Yekti-Partei, Zeitungsartikel, Radiointerview,
Folgeverfahren. Urteil VG Stade - 6 A 455/99 - v. 04.02.2000.
(33:6)
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Zustellung mit Postzustellungsurkunde
bei Wohnheimen: Empfänger müssen in ihrem Zimmer
aufgesucht werden! Irak: Asylanerkennung allein wegen illegaler
Ausreise und Asylantragstellung, arabische Volkszugehörigkeit
aus Bagdad, Assyrer. Urteil VG Braunschweig - 9 A 9027/99 -
v. 02.02.2000. (34:6)
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Zentralirakern droht allein aufgrund
der Asylantragstellung im Ausland politische Verfolgung!
Im Nordirak keine Fluchtalternative, drohende Machtübernahme
des irakischen Staates, auch fehlenden Existenzgrundlage im
Nordirak, Stellungnahme des Orientinstituts, kein offensichtlich
unbegründet für Zentraliraker, 2 Urteile des VG
Oldenburg, - 3 A 3091/99 - vom 19.07.00; - 3 B 3068/99 - vom
25.08.00. (35:6)
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Irak: Stellungnahme des Orient-Institut
vom 6.12.99:
- staatliche Verfolgung wegen Asylantragstellung,
- Nordirak, als Fluchtalternative verneinend für Zentraliraker
- fehlende kurdische Sprachkenntnisse
- Herkunft aus dem Irak bejahend bzgl. Kläger. (36:6)
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Irak: Voraussetzungen für
eine Wiederrufsentscheidung! OVG Sachsen-Anhalt - A 1 S
174/99 - vom 26.01.00. (37:6)
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Sri Lanka: Einzelfall, für
Alleinerziehende fehlende Existenzgrundlage bei Rückkehr!
Abschiebeschutz gem. § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG wg. fehlender
Existenzgrundlage einer alleinerziehenden Mutter zweier mdj.
Kinder. VG Göttingen - 2 A 2155/98 - vom 25.11.99. (38:6)
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Vietnam: Abschiebeschutz gem.
§ 53 Abs. 2 AuslG wg. drohender Todesstrafe! Der Kläger,
ein ehemaliger Offizier, griff Vorgesetzten an und schoß
auf ihn, keine Anhaltspunkte für menschenrechtswidrige
Behandlung in Haft, deshalb kein § 53 Abs. 4 AuslG aber
wegen drohender Todesstrafe Schutz gem. § 53 Abs. 2 AuslG,
VG Göttingen - 2 A 2033/00 - vom 16.5.00. (39:6)
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Togo: OVG Magdeburg sieht keinen
Klärungsbedarf hinsichtlich Rückkehrgefährdung!
OVG Magdeburg, Beschluß v. 12.7.00 - A 2 S 19/99 -. (40:6)
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Kosovo, Roma, Ashkali, Abschiebeschutz
gem. § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG! Einzig das VG Lüneburg
(in Niedersachsen) geht davon aus, dass für obigen Personenkreis
eine Gefährdungslage im Sinne des § 53 Abs. 6 AuslG
vorliegt. Die vorliegenden Urteile vom 16. Mai 2000 , Az. 7
A 533/97 und 7 A 602/97 sind nicht rechtskräftig. Da jedoch
insbesondere das OVG Lüneburg in seinen bisherigen Urteilen
gerade nicht von einer Gefährdungslage ausgeht, werden
die entspr. Urteile wohl wieder aufgehoben. (41:6)
-
Duldungsauflage, Unterbringung
im Modellprojekt zur Identitätsfeststellung in der ZAST
BS:
VG Braunschweig, Beschluß v. 14.07.2000, - Az 9 B 216/00
-, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; der Antragstellung
habe nach Meinung des Gerichts keine Identitätsverschleierung
betrieben und er hat sich auch zur aktiven Mitarbeit bereit
erklärt, daher sei eine Unterbrigung in dem Modellprojekt
nicht mit den schutzwürdigen Interessen des Antragstellers
zu vereinbaren. (42:6)