Infomappe Recht. Nr. 6
 
  1. Anspruch auf Aufenthaltsbefugnis für Familienangehörige von § 51 - Berechtigten! Urteil VG Stade v. 06.10.1999 -2 A 1601/98- Anwendung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts zu Art.6 GG, Schutz vor Ehe und Familie, auch auf Konventionsflüchtlinge (§ 51). Das gemäß § 8 Abs. 1 AuslG (fehlendes Visum) und Sozialhilfebezug (§ 7 Abs. 2 Nr. 1+2 AuslG) sind hier keine Versagungsgründe. (1:6)


  2. Sudan: Abschiebeschutz (§ 51) für aktives Mitglied der SPLA/ SPLM! VG Magdeburg - 2 A 664/99 MD -, Urteil v. 03.05.2000, Mitgliedschaft wurde von der sudanesischen Botschaft in Bonn bestätigt und es konnte ihm deswegen auch kein Reisedokument ausgestellt werden. (2:6)


  3. Türkei, Kurden, Anerkennung gemäß § 51 Konventionsflüchtling! OVG Lüneburg - 2 L 5427/97 -, Urteil v. 28.03.2000, Stichworte: Exilpolitik, Aktionen vor türkischer Botschaft, Sippenhaft, Gesundheitsvorsorgung, "Grüne Karte". (3:6)


  4. Türkei, Kurden, Anerkennung gemäß § 51 AuslG! VG Oldenburg - 5 A 1801/97 -, Urteil v. 12.04.2000, Stichworte: Druck auf kurdische Beamten in Batman, Spitzeldienste für die Sicherheitskräfte zu leisten; exilpolitische Aktivitäten von YMK, Verfolgungsschicksal glaubwürdig trotz zweier zuvor erfolgter Busreisen in die BR Deutschland und anschliessende Rückkehr in die Türkei. (4:6)


  5. Türkei, medizinisches Behandlungserfordernis, Kurden: Abschiebehindernis gemäß § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG wegen medizinischer Behandlung und Pflege einer 85-jährigen Klägerin, Ausführungen zur "Grünen Karte", VG Hannover - 1 A 393 -, Urteil v. 15.02.2000. (5:6)


  6. Auch Abschiebung und Wiedereinreiseverbot ( § 8 Abs. 2 AuslG ) sind nachrangige Aspekte im Hinblick auf den Schutz von Ehe und Familie! Beschluß, OVG Lüneburg - 4 M 443/00 -, v. 03.03.2000, der ausländische Elternteil eines deutschen Kindes hat trotz vorheriger Abschiebung und dem eingetretenen Wiederein-reiseverbot nach erneuter illegaler Einreise Anspruch auf den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie, wenn eine familiäre Lebensgemeinschaft, nicht unbedingt auch häusliche Gemeinschaft, besteht. Die ausländerrechtlichen Aspekte des § 8 Abs. 2 AuslG müssen hier zurücktreten. Dem ausländischen Elternteil steht zumindest eine Duldung gemäß § 55 Abs. 2 AuslG zu, die gemäß § 30 Abs. 4 AuslG nach 2-jähriger Dauer oder wenn seit 2 Jahren unanfechtbar ausreisepflichtig, in eine Aufenthaltsbefugnis umgewandelt werden kann. (6:6)


  7. Konventionsflüchtlinge haben Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe, § 120 Abs. 5 BSHG ist ! Auch mit einer räumlich beschränkten Aufenthaltsbefugnis kann nicht mit Hinweis auf § 120 Abs. 5 BSHG ein Anspruch auf Sozialhilfe verwehrt werden. BVerwG, Urteil v. 18.05.2000 - 5 C 29.98 - . (7:6)


  8. Auswärtiges Amt v. 28.03.2000 : Visumsverfahren. Betrifft Hinweise zum Ver-fahren : Heilung von Verstößen gegen das Visumsverfahren, Erteilung von Aufenthaltsbefugnis gemäß § 30 Abs. 3 AuslG. (8:6)



  9. Auch ein nur im Bundesgebiet geduldeter Elternteil hat einen Anspruch auf Ver-teilung zur Familie! Ausländerrechtliche oder finanzielle Erwägungen der Beteiligten haben gegenüber dem grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) zurückzustehen. Glaubensehe, Urteil, VG Braunschweig 9 A 9026/99, vom 01.12.1999. (9:6)


  10. EU-Kommission zweifelt an Rechtmäßigkeit der Abschiebungen von EU-Bürgern, dies sei nach Gemeinschaftsrecht illegal. Die Kommission fordert von der BR die Abschaffung dieser Praxis und droht Klage vor dem EuGH an. Aus: Frankfurter Rundschau, dpa v. 12.07.2000. (10:6)


  11. Falschangaben haben auch Folgen für Kinder! Ausländische Eltern erlangten durch Falschangaben ein Aufenthaltsrecht, verloren die Eltern in folgenden Ver-waltungsverfahren ihr Aufenthaltsrecht, erstreckt sich dies auch auf ihre inzwischen erwachsenen Kinder, auch wenn diese weit über 10 Jahre in Deutsch-land lebten und ihre Heimatsprache nicht beherrschen. Beschluß, OVG Bremen -1 B 122/00 - v. 27.06.2000; ebenso: OVG Lüneburg, Beschluß v. 18. September 2000 - 11 M 3092/00 -. (11:6)


  12. Der Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 GG geht auch vor einer aufent-haltsrechtlichen Beschränkung! Asylbewerberleistungsgesetz, die örtliche Zuständigkeit ergibt sich im Ort des aktuellen Aufenthalts. Durch Klage zum AsylblG gelang einer Familie die Duchsetzung ihres Wunsches nach gemeinsamer Lebensführung. Beschluß, OVG Lüneburg - 4 M 2124/00 + 4 M 2288/00 - v. 16.06.2000. (12:6)

  13. Thema HIV und AIDS: Informationen über Behandlungsverlauf und Behand-lungsmöglichkeiten von Dr. Jörg Gölz, Berlin, v. 19.05.2000. Vortrag auf Rechtsberaterkonferenz in Berlin, Info für Abschiebeverfahren. (13:6)


  14. Afghanistan: Doch staatliche Verfolgung durch Taleban möglich! Das Bundes-verfassungsgericht nimmt eine "Quasi-Staatlichkeit" an. Denn die Frage, ob in einer Bürgerkriegssituation nach dem Fortfall der bisherigen Staatsgewalt von einer Bürgerkriegspartei politische Verfolgung ausgehen kann, beurteilt sich folglich maßgeblich danach, ob diese zumindest in einem "Kernterritorium" ein solches Herrschaftsgefüge von gewisser Stabilität im Sinne einer "übergreifen-den Friedensordnung" tatsächlich errichtet hat. Die anhaltende (äußere) militä-rische Bedrohung schließt das Bestehen eines staatsähnlichen Herrschaftsge-füges im Innern nicht zwingend aus. Für künftige Asylverfahren, z.B. afgha-nischer Staatsangehörige, ist eine Verneinung von politischer Verfolgung und Nichtgewährung von Abschiebeschutz (§51) allein wegen angeblich fehlender Staatsgewalt nicht mehr möglich: 2BvR 260/99 und 2BvR 1353/98 v.10.08.2000. (14:6)


  15. Ausländerrechtliche Zuständigkeiten (Asyl/Duldungen). Die Antragsteller melde-ten sich zunächst in Bayern als Asylsuchende, sie wurden der Aufnahmeein-richtung für Asylbewerber zugewiesen und erhielten 5 Tage später ihren Unter-kunftsausweis. Danach gingen sie nach Niedersachsen und beantragten eine Duldung, gleichzeitig zogen sie ihr Asylgesuch zurück . Das VG verpflichtete die niedersächsische Behörde zur Erteilung einer Duldung (Roma aus Kosovo), da die aufenthaltsrechtliche Beschränkung auf Bayern erst mit der Stellung eines Asylantrages eintrete. VG Stade, Beschluß v. 18.05.2000 - 2 B 615/00 -. (15:6)


  16. Ebenso wie Nr.15: Wechsel der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erst eine förmliche Antragstellung löst die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen Ausländer-behörde aus. Einher geht die Verpflichtung der Asylantragsteller zur Wohnsitz-nahme am bestimmten Ort. Lediglich ein Asylgesuch kann zurückgenommen werden, mit der Folge, daß die ausländerrechtliche Zuständigkeit nicht eintritt. Beschluß VG Göttingen v. 22.05.2000 - 3 B 3171/00. (16:6)


  17. Kosovo, Traumatisierung, Abschiebeschutz gem. § 53 Abs. 6 AuslG wegen fehlender Behandlungsmöglichkeiten. OVG Lüneburg - 12 L 4205/97 -, Urteil v.28.03.2000, siehe Lagebericht des Auswärtigen Amtes v. 08.12.99, Bericht des UNHCR v. 07.03.2000 die von fehlenden Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo sprechen. (17:6)


  18. Kosovo: ethnische Albaner aus Südserbien. UNHCR Stellungnahme zu Abschie-bungen ins Kosovo v. 02.06.2000. Personen, die im Kosovo keine Wurzeln haben, bzw. die nicht dort geboren wurden, dürfen ins Kosovo nicht abgeschoben werden. (18:6)


  19. Kosovo: Grundsatzurteil des OVG Lüneburg v. 3.3.2000, UNMIK und KFOR sind zur Schutzgewährung "prinzipiell" in der Lage, Situationen der Minderheiten - auch der Roma hat sich verbessert (UNHCR v. 11.02.2000), Fluchtalternative in Serbien und Montenegro, Beschluß v. 03.03.2000 - 12 L 778/00 -. (19:6)


  20. Überprüfung der behaupteten Zugehörigkeit zu ethnischen Minderheiten, hier: Roma aus dem Kosovo! Erlaß des nieders. MI v. 10.05.2000. (20:6)


  21. Über Asylanträge von Roma aus dem Kosovo wird derzeit nicht entschieden! Bundesinnenministerium v. 03.02.2000. (21:6)


  22. Kosovo: Stellungnahme des Bundesamtes (BAFL) zur medizinischen Versor-gungslage im Kosovo, kein Asylanspruch und keinen Abschiebeschutz für Roma, da deren Sicherheit durch KFOR gewährleistet wird. (22:6)


  23. Beschluß des OVG Lüneburg: Kosovo! EASY - Verteilungsverfahren ist nur auf Asylsuchende anwendbar, keine Verteilung von Geduldeten in andere Bundesländer, - 10 Migrant/innen 4629/99 - vom 23.03.2000. (23:6)


  24. Kosovo: Abschiebeschutz (§ 53 Abs. 6 S.1 AuslG) wegen Notwendigkeit regelmäßiger Herzschrittmacherkontrolle. VG Osnabrück v. 21.03.2000 - 5 A 16/99 - . (24:6)


  25. Kosovo: Abschiebeschutz wegen Unmöglichkeit der Behandlung von Krebser-krankungen im Kosovo. Bundesamtsentscheidung v. 16.02.2000. (25:6)

  26. Innenministerkonferenz am 19.11.1999. Beschluß zur Rückführung von Kosovo-Albanern. Hess. MI v. 10.01.2000. (26:6)


  27. Kosovo: zur medizinischen Versorgungslage, UNHCR v. Juli 2000 (27:6)

  28. Afghanistan: Auch eine herausragende Position von nahen Verwandten, die gegen die Taleban gerichet ist, läßt keinen Abschiebeschutz entstehen, keine handlungsfähige Staatsgewalt in Afghanistan (ist durch Urteil des Bundesverfas-sungsgerichtes v. Aug. 2000 neu bewertet worden!), jedoch Gewährung von Aschiebeschutz gm. § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG, da der Kläger als stud. Apotheker seine Familie unter den derzeitigen Bedingungen in Afghanistan nicht versorgen könnte, keine Existenzgrundlage, schwerste Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrheit drohen. OVG Lüneburg, 7 L 4492/96 v. 07.07.2000. (28:6)


  29. UNHCR-Stellungnahme zu Rückkehrmöglichkeiten und derzeitige politische Situation in Afghanistan v. 27.04.2000! Keine Rückkehrmöglichkeit in Gebiete, die nicht von der TALEBAN kontrolliert werden. (29:6)


  30. Gutachten; Widerruf früherer Aussagen: Keine inländische Fluchtalternative von Yeziden aus dem Gebiet Hassake in das Gebiet zwischen Aleppo und Afrin (Syrien)! Gisela Prieß v. 27.04.2000 (30:6)


  31. Yeziden, (Syrien), Türkei: Gruppenverfolgung von Yeziden aus der Türkei! Jezidin hatte lange Jahre (über 30 Jahre) in Syrien unverfolgt gelebt, keine Aufhebung der Abschiebeandrohung nach Syrien, jedoch §51 AuslG, weil sie türkische Staatsangehörige ist; Exkurs: Staatsangehörigkeitsfragen Türkei. VG Stade - 6 A 2142/99- , Urteil v. 31.03.2000


  32. Yeziden, Syrien: Kein offensichtlich unbegründet. Beschluß v. 31.02.2000 - 1B 660/00 -, VG Oldenburg. (32:6)


  33. Yeziden, Syrien: Asylanerkennung und Feststellung von ASH gem. § 51.1 AusLG! Exilpolitische Tätigkeit für die Yekti-Partei, Zeitungsartikel, Radiointerview, Folgeverfahren. Urteil VG Stade - 6 A 455/99 - v. 04.02.2000. (33:6)


  34. Zustellung mit Postzustellungsurkunde bei Wohnheimen: Empfänger müssen in ihrem Zimmer aufgesucht werden! Irak: Asylanerkennung allein wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung, arabische Volkszugehörigkeit aus Bagdad, Assyrer. Urteil VG Braunschweig - 9 A 9027/99 - v. 02.02.2000. (34:6)

  35. Zentralirakern droht allein aufgrund der Asylantragstellung im Ausland politische Verfolgung! Im Nordirak keine Fluchtalternative, drohende Machtübernahme des irakischen Staates, auch fehlenden Existenzgrundlage im Nordirak, Stellungnahme des Orientinstituts, kein offensichtlich unbegründet für Zentraliraker, 2 Urteile des VG Oldenburg, - 3 A 3091/99 - vom 19.07.00; - 3 B 3068/99 - vom 25.08.00. (35:6)

  36. Irak: Stellungnahme des Orient-Institut vom 6.12.99:
    - staatliche Verfolgung wegen Asylantragstellung,
    - Nordirak, als Fluchtalternative verneinend für Zentraliraker
    - fehlende kurdische Sprachkenntnisse
    - Herkunft aus dem Irak bejahend bzgl. Kläger. (36:6)

  37. Irak: Voraussetzungen für eine Wiederrufsentscheidung! OVG Sachsen-Anhalt - A 1 S 174/99 - vom 26.01.00. (37:6)

  38. Sri Lanka: Einzelfall, für Alleinerziehende fehlende Existenzgrundlage bei Rückkehr! Abschiebeschutz gem. § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG wg. fehlender Existenzgrundlage einer alleinerziehenden Mutter zweier mdj. Kinder. VG Göttingen - 2 A 2155/98 - vom 25.11.99. (38:6)

  39. Vietnam: Abschiebeschutz gem. § 53 Abs. 2 AuslG wg. drohender Todesstrafe! Der Kläger, ein ehemaliger Offizier, griff Vorgesetzten an und schoß auf ihn, keine Anhaltspunkte für menschenrechtswidrige Behandlung in Haft, deshalb kein § 53 Abs. 4 AuslG aber wegen drohender Todesstrafe Schutz gem. § 53 Abs. 2 AuslG, VG Göttingen - 2 A 2033/00 - vom 16.5.00. (39:6)

  40. Togo: OVG Magdeburg sieht keinen Klärungsbedarf hinsichtlich Rückkehrgefährdung! OVG Magdeburg, Beschluß v. 12.7.00 - A 2 S 19/99 -. (40:6)

  41. Kosovo, Roma, Ashkali, Abschiebeschutz gem. § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG! Einzig das VG Lüneburg (in Niedersachsen) geht davon aus, dass für obigen Personenkreis eine Gefährdungslage im Sinne des § 53 Abs. 6 AuslG vorliegt. Die vorliegenden Urteile vom 16. Mai 2000 , Az. 7 A 533/97 und 7 A 602/97 sind nicht rechtskräftig. Da jedoch insbesondere das OVG Lüneburg in seinen bisherigen Urteilen gerade nicht von einer Gefährdungslage ausgeht, werden die entspr. Urteile wohl wieder aufgehoben. (41:6)

  42. Duldungsauflage, Unterbringung im Modellprojekt zur Identitätsfeststellung in der ZAST BS:
    VG Braunschweig, Beschluß v. 14.07.2000, - Az 9 B 216/00 -, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; der Antragstellung habe nach Meinung des Gerichts keine Identitätsverschleierung betrieben und er hat sich auch zur aktiven Mitarbeit bereit erklärt, daher sei eine Unterbrigung in dem Modellprojekt nicht mit den schutzwürdigen Interessen des Antragstellers zu vereinbaren. (42:6)

 

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