Urteile: Infomappe 5b
 
  • Vorläufiger Abschiebeschutz für Roma aus dem Kososvo !
    VG Oldenburg vom 21.10.1999, 12 B 3742/ 99 Der am 10.Mai 1999 gestellte Folgeantrag wurde vom BAFL abgelehnt. Das Gericht stelle die aufschiebende Wirkung für das Klageverfahren her. Die Antragsteller seien nach ihren jetzigen Angaben Angehöriger der Roma, denen seit Anfang Juni Verfolgung drohe. Auch müsse geprüft werden, ob es sich bei den Antragstellern tatsächlich um Roma handelt. (5b:1)

  • Keinen Abschiebeschutz für Roma aus dem Kosovo!
    VG Stade vom 21.01.2000, 2 B 2162/99. Das Gericht hebt seine bisherige Rechtsprechung auf und verneint eine Verfolgungsgefahr sowohl für die albanisch stämmige Bevölkerung als auch für Angehörige der Minderheiten (Roma etc.). Die KFOR - Truppen gewähren ausreichenden Schutz für die in Kosovo lebenden Minderheiten. Dies gelte insbesondere für die Zeit nach September 1999. (5b:2)

  • Abschiebeschutz für Albaner aus dem Kosovo wegen fehlender Existenzgrundlage.
    VG Schleswig - Holstein, vom 07.12.1999, 7 B 57/99. Keine Abschiebung vom 31.3.00 zur Zeit keine ausreichende Versorgungslage für Rückkehrer aus dem Ausland, Antragstellerin würde in eine existenzielle Notlage geraten. (5b:3)

  • Für den Ausschluss vom Asylgrundrecht und Abschiebeschutz wegen strafrechtlicher Verurteilung zu mehr als 3 Jahren ( §51 Abs. 3 AulG ) ist eine hinreichend sichere Wiederholungsgefahr erforderlich. OVG Lüneburg vom 28.10.1999, 11 L 286/99. (5b:4)

  • Irak: Gutachten des Orientinstitutes vom 06.10.1999.
    Droht irak. STA kurd. Volkszugehörigkeit, die die arabische aber keine kurdische Sprache beherrschen und in der BRD einen Asylantrag gestellt haben, bei einer Rückkehr in den Irak politische Verfolgung ? Besteht für die genannten Personen im Nordirak eine inländische Fluchtalternative? (5b:5)

  • Schutz der Familie bei Verfahren nach Dubliner Übereinkommen !
    Beschluss vom 31.Mai 2000, UG Oldenburg - 5 B 70/00/Lü Familie floh aus verschiedenen Wegen getrennt aus ihrem Heimatland. " Ehefrau" ? und Kinder durchlaufen Asylverfahren in BRD, "Ehemann" erhielt Aufenthaltserlaubnis in Italien. Sein Asylantrag in BRD wurde als unbeachtlich abgelehnt - Zuständigkeit läge in Italien. Gemäss Art. 3 Abs.4 DÜ ist aber eine Ermessensentscheidung möglich, die insbesondere den Schutz der Eltern-Kind-eziehung (Art.8 Abs.1 EMRV und Art.6 Abs. 1 GG) zu berücksichtigen habe. (5b:6)

  • UNHCR - Stellungnahme - Kosovo - vom 02. Juni 2000!
    Keine Abschiebung ethnischer Albaner aus Südserbien ins Kosovo. Einreisegenehmigung wird bei Abschiebungen nicht erteilt, ggfl. erfolgt die Zurückweisung durch UNMIK. (5b:7)

  • DR Kongo: Stellungnahme des Auswärtigen Amtes 05.April 2000.
    "Lancierte" Zeitungsartikel vom im Ausland lebenden kongolesischen STA`en, Kontakte der Botschaft und kongolerischen Geheimdienst. (5b:8)

  • DR Kongo: PDSC - Bundesratsvorsitzender - Kein Asyl und Abschiebeschutz
    OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.1999 - 1L 1448/96 - . Mit allgemeinen Ausführungen um Exilpolitik, aktuelle Situation in der DR Kongo. (5b:9)

  • Iran: § 51 Abs.1 AuslG für einen zum christlichen Glauben konvertierten Exiliraner.
    VG BS Urteil vom 06.10.1999 - 9A - 9056/98. Nach derzeitiger Auskunftslage geht das Gericht davon aus, aufgrund eines durch Taufbescheinigung nachgewiesenen Übertritts zum protestantischen Glaubens, ist bei einer Rückkehr in den Iran mit politischer Verfolgung zu rechnen. (5b:10)

  • Türkei, Kurden: Verfolgungsgefahr nur bei herausragenden, öffentlichkeitswirksamen Engagement.
    VG OL, Urteil vom 29.12.99, - 5A 1440/96. Teilnahme am Empfang eines hochrangigen, früheren ERNK-Funktionärs in Celle, Interview dazu in MED-TV. Abschiebeschutz gemäss § 51 Abs.1 AuslG. (5b:11)

  • Duldung: Rechtswidrigkeit einer Wohnsitzauflage bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft!
    VG Braunschweig, Urteil v. 01.12.99 - 9A 9026/99. Staatenloser Palästinenser heiratet - nach moslemischen Recht - Staatenlose mit Befugnis (1995). Aus dieser Verbindung gingen 2 Kinder hervor ( 1995 und 1998 ). AB und Bzrg. weigerten sich die Duldungsauflage des Mannes aufzuheben, der zur Frau ziehen wollte. Das Gericht hob diese Bescheide auf, da sie die Rechte des Klägers nach Art. 6 GG in V. m. Art. 8 EMRK verletzten ( auch nicht eheliche Haushaltsgemeinschaft hat Anspruch auf Schutz der Familie ). (5b:12)

  • Schutz der Familie bei Verfahren nach Dubliner Abkommen !
    Beschluss VG Os vom 03.11.99 - 5B 313/99 - . Ehefrau betreibt Asylverfahren in Deutschland , nachgereister Ehemann soll zurück geschoben werden. Auch hier kann Art.3 Abs.4 DÜ angewendet werden und somit auch das Asylverfahren des Ehemanns in Deutschland geprüft werden, obwohl eigentlich ein sicherer Drittstaat, der Übernahme zugesagt hat, zuständig wäre. (5b:13)

  • Mittelbare Individualverfolgung für Yeziden aus Syrien.
    Bay. VG München, Urteil vom 11.6.99 - M30 K96.52956 -. Das Gericht vermochte keine Gruppenverfolgung von Yeziden, soweit sie aus bestimmten yesitischen Siedlungsgebieten stammen, anerkennen, im Gegensatz zum OVG Lüneburg vom 05.0.2.97 ( 2L 3670/96 ) - . Im vorliegenden Fall liege aber eine Individualverfolgung vor, die die Feststellung eines Abschiebehindernisses gemäss § 51 Abs.1 AuslG rechtfertige. (5b:14)

  • Iran: Grundsatzurteil des OVG Lüneburg vom 26.10.99 - 5L 3180/99 -
    Stichworte : - Verbot der Abschiebung wegen politischer Verfolgung, Stellung eines Asylantrages, exilpolitische Tätigkeit, Glaubenswechsel. (5b:15)

  • Türkei: Abschiebehindernis gem. § 53 AuslG wegen Brandanschlag mit PKK-Bezug!
    Ein verurteilter Straftäter ( Brandanschlag ) verwirkt Flüchtlingsanerkennung. Ihm stehen jedoch Abschiebeschutz gemäss § 53 Abs. 4 AuslG zu. Zwischen Deutschland und der Türkei findet ein regelmässiger Strafnachrichtenaustausch statt. Hierdurch wurde der Kläger als PKK -Unterstützer bekannt und in der Türkei drohe ihm Misshandlungen durch Staatsorgane. VG Braunschweig vom 12.8.99 - 6A 61205/97 . Die Gefährdung besteht auch, wenn kein Auskunftsersuchen türk. Stellen vorliegt. (5b:16)

  • Vietnam: Exilpolitische Tätigkeiten.
    VG Meinigen, Beschluss vom 28.10.1999 - 5E 20776/99. Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage, nachdem das BAFL die Durchführung eines Folgeverfahrens abgelehnt hat. Öffentliche, nachhaltige exilpolitische Tätigkeit kann zu menschenrechtswidiger Bestrafung in Vietnam führen und damit zur Feststellung der Vorraussetzungen des § 51 Abs.1 AuslG. (5b:17)

  • Somalia: Abschiebeschutz für alleinstehende Mütter mit Kleinkind !
    VG Braunschweig, Urteil vom 18.11.99 - 2A 159/99 - .Für alleinstehende Frauen ist es unzumutbar allein nach Somalia zurückzukehren. (5b:18)

  • Armenien: Abschiebeschutz wegen Hepatitis C Erkrankung !
    VG Weimar Beschluss 80.5 vom 02.11.99 - 5E 20531/99. We - Aufschiebende Wirkung der Klage wurde angeordnet, weil eine ausreichende Behandlung der Hepatitis C wegen fehlender finanzieller Mittel nicht sichergestellt ist. Kostenlose Behandlungen gibt es i.d.R. in Armenien nicht. (5b:19)

  • Sri Lanka: Abschiebeschutz § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG wegen Suizidalität!
    Sri Lanka; tamilische Volkszugehörigkeit VG Braunschweig, Urteil vom 01.12.99 - 8 A 9317/97 - posttraumatische Erlebnisreaktion. ... . Misshandlungstrauma der Folter sowie Verdacht auf blande paranoide Psychose. Suizidgefahr bei Rückkehrandrohung! (5b:20)

  • Zur Frage der aufschiebenden Wirkung einer Klage auf Feststellungen zu
    § 53 AuslG in Verfahren, in denen zuvor eine positive Feststellung zu § 51
    erfolgte, die im obergerichtlichen Verfahren jedoch wieder aufgehoben wurde!
    VG Hannover, 4B 255 / 99 - vom Februar 1999.
    Die Feststellungen zu § 51 AuslG wurden durch das niedersächsische OVG
    wieder aufgehoben, wodurch eine erneute Entscheidung des BAFL zu ASH
    gemäss § 53 AuslG nötig wurde. Das Vorliegen von ASH gemäss § 53 wurde vom BAFL verneint, einer hiergegen gerichteten Klage kommt eine aufschiebende Wirkung zu. (5b:21)

  • Kindergeld für türkische Arbeitnehmer unabhängig vom Aufenthaltsstatus!
    EuGH 2262 / 96 vom 04.5.1999;; siehe auch in: InfAuslR 1999,324.
    Anspruch auf Kindergeld im Sinne des Art.3 Abs.1 des Beschlusses Nr.3 / 80
    des Assoziationsrates EG-Türkei vom 19.9.1980 ist völlig unabhängig vom
    Aufenthaltsstatus, er gilt für Arbeitnehmer, auch wenn sie nur im Besitz einer
    Aufenthaltsbewilligung oder -gestattung oder Duldung sind. Es kommt nur auf
    ein legales Beschäftigungsverhältnis an. (5b:22)

  • Der polizeiärztliche Dienst ist i.d.R. nicht geeignet, um fachärztliche Gutachten
    über das Vorliegen psychatrischer Erkrankungen oder Traumatisierungen im
    Zweifel ziehen zu können!
    VG Berlin Beschluss vom 21.12.99 - VG 35F 82.99-.
    Umfangreiche Stellungnahme zu der Praxis der Berliner Ausländerbehörde,
    den persönlichen Dienst mit der Überprüfung fachärztlicher Gutachten zu bean-
    tragen. Fehlende Rechtsgrundlage, Grundsatz der Verhältnismässigkeit ver-
    letzt, gegen verfassungsrechtliche Rechtsgüter aus Art.1 und 2 GG verstossen,
    bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge mit kroatischem Pass, auch Abschiebung
    nach Kroatien unzulässig, Sachverständigengutachten in Gefahr der Retrauma-
    tisierung. (5b:23)

  • Untersagung der Selbstständigkeit nur begrenzt zulässsig!
    VG Gö vom 24.3.99 - 3A 3136/37 -.Auflagen zur unbefristeten A.-Erlaubnis bei
    Asylberechtigtem. (5b:24)

  • Keine Abschiebung ins Heimatland während laufendem Asylverfahren in einem
    EU-Land!
    Beschluss VG OL vom 15.12.99 - 11B 4532/99 -.
    Ein bosn.-herzeg. STA wurde 1997 aus Deutschland in seine Heimat abge-
    schoben. 1998 stellte er in Belgien einen Asylantrag, der anhängig ist. Bei einer
    Besuchsreise in Deutschland wurde er festgenommen und Abschiebehaft. Die
    Abschiebung ins Heimatland wäre erst dann unnötig, wenn Belgien die Zurück-
    nahme verweigern würde. AB muss selbst Antrag auf Rücknahme an belgische
    Behörden richten. (5b:25)

  • Anspruch auf Familienasyl auch im Folgeverfahren!
    VG Gö vom 04.6.99 1 A 1244/96. Eltern wurden im Folgeverfahren als Asyl-
    berechtigte anerkannt. Der damals 16jährige hatte jedoch keine Klage gegen
    BAFL. Bescheid erhoben. Nach bestandskräftiger Asylanerkennung der
    Eltern stellte er erneut einen Folgeantrag und wurde anerkannt (Familienasyl). (5b: 26)

  • Eine auf § 73 Abs.2 AsylVfG ( unrichtige Angabe ) gestützte Rücknahme der
    Asylanerkennung ist unzulässig, wenn sich aus den Bescheid des anerken-
    nenden Bundesamtes nicht ergibt , warum die Anerkennung erfolgte.
    VG Hannover vom 22.3.99 - 10A 2998/97 -. (5b:27)

  • Vietnam: medizinische Versorgungsplage!
    Deutsche Botschaft vom 13.Juli 1999. (5b:28)

  • Art.6 GG (Schutz von Ehe und Familie) verbietet Abschiebung eines Teils der Familie!
    VG Lüneburg - 4B 4/00 - Beschluss vvom 11.2.2000. Srichworte: Aliasidentität,
    Beistandsgemeinschaft, Lebensgemeinschaft, Grundsätze der Rechtssprechung des BvR. (5b:29)

  • Kein Widerruf der Asylanerkennung bei Kosovo-Roma!
    VG Gö. - 3A 3024/98 - Urteil vom 07.10.99. Zur Bindungswirkung des
    § 121 VwGO, nunmehr Gefahren durch ethnische Albaner wegen unterstellter
    Romazugehörigkeit. (5b:30)

  • Abschiebeschutz für Schwerbehindertern!
    Abschiebeschutz § 53 Abs. 6 AuslG für 100% schwerbehinderten Flüchtling aus Togo! Verkehrsunfall in Deutschland, gehgestört, Gehirntrauma, Bewusstseinsstörung, Medikamente, Gesundheitsversorgung in Togo, 100% schwerbehindert, Ermessensentscheidung auf Null reduziert, § 53 Abs.6 VG Lüneburg, Urteil vom 16.6.99 - 6A 134/99 - (5b:31)

  • Gutachten Türkei: Kamil Taylan vom 23.2.2000
    Einreisekontrollen bei Abgehobenen, Konsultstionsverfahren, Gesundheitsver-
    sorgung, Grüne Karte. (5b:32)

  • Kindergeld für erwerbstätige Bosnier mit Duldung ( Auch bei ALG-Bezug )!
    BSG B14KG 2/99 R - 12.4.2000. Anspruch besteht aufgrund des deutsch -
    jugoslawischen Sozialabkommens über soziale Sicherheit für alle Erwerbstäti-
    gen aus den Nachfolgestaaten der BR Jugoslawien. Die Regelungen des Ab-
    kommens gehen §1 Abs.3 BKGG als spezielle Regelungen vor.Es spielt auch
    keine Rolle, ob die Kinder in Deutschland lebten oder im Heimatland
    ( s. Art.4 Abs.1 de3s Abkommens ), so die Richter. Faktisch wird trotz diesen
    Urteils der Anspruch verweigert, da nunmehr die Finanzgerichte zuständig
    seien, so AA-Hi. (5b:33)

  • Uneingschränkte Sozialhilfe für Konventionsflüchtlinge § 51 AuslG!
    BVerwG - 5C 29.98 und 5C 2.00 -, Urteil vom 18.5.2000, Kläger hatte eine
    räumlich nicht beschränkte A.-Befugnis, aber auch eine räumlich beschränkte
    A.-Befugnis sei mit geltendem Europäischen Fürsorgeabkommen nicht vereinbar. Dies sei auf Konventionsflüchtlinge übertragbar, da nicht anzuneh-
    men sei, dass die BR Deutschland von völkerrechtlichen Verpflichtungen ( hier:
    GFK ) abweichen wolle. (5b:34)

  • Keine aufenthaltsbeendene Maßnahme gegen den ausländischen Vater eines deutschen Kindes!
    BverfG 2BvR 1523/99 vom 31.8.99, 2BvR 1365/92 vom 01.10.92,
    2BvR 1542/94 vom 10.8.94 ( InfAuslR 1993, S.10 und 1994, S. 394 ) -
    Grundsätzlich ist eine Betrachtung des Einzelfalls geboten, tatsächlich erbrach-
    te Lebenshilfe, auch eine Beistandsgemeinschaft entwickelt ggf. aufenthaltrechtliche Schutzwirkungen im Hinblick auf Art.6 Abs.1 GG, das neue
    Kindschaftsrecht zugunsten nichtehelicher Väter und gemeinsamen Sorge-
    rechts sowie der Anspruch des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen
    lässt ein Vollzugsinteresse zurücktreten, auch Verstoss gegen aufenthalts-
    rechtliche Bestimmungen sind i.d.R. kein Ausweisungsgrund, auch kurze
    Trennungszeiten sind unzumutbar. (5b:35)

  • Syrien, Yeziden, Grundsatzurteil
    OVG Lüneburg - 2 L 4943/97 - vom 14.7.99
    Aufgabe der bisherigen Rechtssprechung, keine mittelbare Gruppenverfolgung
    mehr. (5b:36)

  • Auch ein mehrmaliger Wohnungswechsel des deutschen Ehepartners allein
    bedeutet nicht, das die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.
    Beschluss, OVG Lünbeburg -7M 1964/00 - vom 15.6.2000.
    Der Ehemann hatte sich in 3jähriger Ehezeit dreimal vorübergehend in anderen
    Orten angemeldet. Daraus zog die AB den Schluss, die eheliche Lebensge-
    meinschaft bestehe nicht mehr und verlängerte die begehrte A.-Erlaubnis nicht.
    Das OVG meinte, dies sei nicht ausreichend erhärtet und der Ehemann ver-.
    sicherte, das von einer Aufkündigung der Gemeinschaft nicht die Rede sein
    könne und die getrennten Wohnungen aus anderen Gründen genommen wor-
    den seien. Zudem meldete der Ehemann sich wieder in der gemeinsamen
    Wohnung an. (5b:37)

  • Anspruch auf Schwerbehindertenausweis bei Duldung!
    BSG - B 9 SB 1/99 R - vom 01.9.99
    Vorraussetzung ist jedoch, das Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass
    die jeweiligen Duldungen auf unbestimmte Zeit immer wieder verlängert werden
    ( Abschiebung und freiwillige Ausreise nicht möglich bzw. nicht zumutbar ). Klägerin hatte beide Beine verloren ( aG+B ), sie stammte aus dem Kosovo. (5b:38)

  • Duldungsanspruch auch bei ungeklärter Identität eines Ausländers, Duldungsanspruch besteht auch bei Möglichkeit der freiwilligen Ausreise!
    In mehreren Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt,
    dass eine Duldung grundsätzlich auch dann zu erteilen ist, wenn eine Abschie-
    bung zwar möglich ist, die Ausreise den A. aber nicht oder noch nicht durchge-
    setzt werden kann. Nach dem Ausländergesetz sei eine Duldung zu erteilen,
    wenn die Abschiebung des A. unmöglich ist. Auf weiteren Umständen kommt
    es nicht an. BVerwG 1C 23.99 vom 21.3.2000 und BVerwG 1C 3.97 vom
    25.9.97. (5b:39)

  • Beschwerdezulassung für traumatisierte Bosnierin!
    OVG Lüneburg gewährt vorläufigen Rechtsschutz, da eine ausreichende medi-
    zinische Versorgung für Traumatisierte in Bosnien nicht zur Verfügung stehen.
    Möglicherweise stünden hier Abschgiebeschutz gemäss §53 abs.6 S.1 AuslG
    zu. - 11M 2608/99 - Beschluss vom 09.7.99. (5:40)

  • Afghanistan: Keine Existenzmöglichkeit für Hindus!
    Das OVG Lüneburg sprach den hindischen Klägern Abschiebeschutz
    ( 53.6 AuslG ) zu, da sie weder in Kabul noch in anderen Landesteilen eine
    Existenzgrundlage finden können, 7L 4278/98 - Urteil vom 04.6.99. (5b:41)

  • Keine Zuweisungsentscheidung ( Wohnsitznahmeverpflichtung ) für einen Kon-
    ventionsflüchtling ( § 51 ).
    In der Genfer Flüchtlingskonvention ist festgelegt, dass einem anerkannnten
    Flüchtling das Recht zusteht, sich frei seinen Wohnsitz zu wählen und sich
    ohne räumliche Beschränkung zu bewegen. Somit sei eine Zuweisungverfü-
    gung, sich zur Kommune XY zu begeben rechtswidgrig. Beschränkungen des
    Aufenthatsrechtes sind nur auf der Grundlage der Bestimmungen des AuslG
    zulässig. VG Dessau - 3B 16/00 DE - Beschluss vom 05.01.2000. (5b:42)

  • Drogendelikte, Türkei, vorläufiger Abschiebeschutz, Zulässigkeit der Abschie-
    behaft.
    Ein während laufendem Asylverfahren zu 5 Jahren Haft ( Jugendstrafe ) verur-
    teilten kurdischen Asylbewerber, durfte nicht in die Türkei abgeschoben werd-
    den. Zwar stehe ihm wegen der Drogendelikte keine Flüchtlingsanerkennung
    (§ 51 AuslG) mehr zu, jedoch möglicherweise Abschiebeschutz gem. § 53 Abs.1 AuslG wg. Gefahr der Folter. Den türkischen Behörden war bekannt geworden, dass sein Vater die PKK finanziell - durch Drogengewinne - unterstützte. Er selbst war zu türkischen Zeiten als Drogendealer und PKK-Unterstützer abgebildet; Beschluss 3 OVG Lüneburg - 11M 304/00 vom 30.11.99.
    Die trotz dieses Beschlusses - bis zum Oberlandesgericht - für zulässig erach-
    tete Abschiebehaft, wurde durch das BvR aufgehoben, 2BvR 347/00 vom
    29.2.2000 (5b:43)

  • Türkei, Yeziden, Straftäter, religiöses Existenzminimum, Abschiebeschutz
    gem. § 53 Abs. 4 AuslG!
    Auch wenn die Asylgewährung wegen begangenen Straftaten ausgeschlossen
    ist, steht dem Antragsteller möglicherweise Abschiebeschutz gem. §53 Abs.4
    AuslG zu, weil ihn als glaubensgebundenen Yeziden das religiöse Existenz-
    minimum in der Türkei nicht gewährleistet ist ( OVG Nds. ). Da die Frage po-
    litischer Verfolgung, auch nach bereits abgeschlossenen Asylverfahren und
    auch in Fällen des §51 Abs.3 ( Straftaten ) im Rahmen der Bestimmungen des
    §53 AuslG vom BAFl zu prüfen ist, wäre ein Verfahren zu §53 im Rahmen des
    Wiederaufgreifens zu führen Bundesverwaltungsgericht ), VG Lüneburg
    - 3B 80/99 - Beschluss vom 10.11.99. (5b:44)

  • Bewährungsstrafe reicht nicht als Grund für Ausweisung.
    Ein türk. Arbeitnehmer darf auch dann, wenn er straffällig wurde, nicht auto-
    matisch
    ausgewiesen werden. Nach 4 Jahren ordnungsgemässer Beschäftigung besteht freier Zugang zum Arbeitsmarkt und damit auch ein Anspruch auf Verlängerung der Aufentshaltsgenehmigung. Wenn er innerhalb einer angemeessenen Zeit nach seiner Haftentlassung wieder eine Beschäftigung findet und eine Wiederholungsgefahr nicht zu erwarten ist, ist eine Ausweisung unzulässig, EuGH-C 340/97 - vom 10.2.2000. (5b:45)

  • Somalia: Abschiebeschutz für alleintehende Frauen!
    Für alleinstehende Frauen ist es unzumutbar nach Somalia zurückzukehren,
    da sie weder die erforderliche Wiedereingliederungshilfe erbringen noch ihnen
    Lebensunterhalt bestreiten können, VG Braunschweig, Urteile - 2A 159/99 -und
    - 2A 156/99 - vom 18.11.99. (5b:46)

  • Syrien, Kurden: Anerkennung als Konventionsflüchtling ( §51 ) für Yekiti-mit-
    glied, aufgrund erheblicher exilpolitischer Aktivitäten.
    VG Magdeburg - A 8 K 472/98 - vom 06.7.99. (5b:47)

  • Äthopien: Asylanerkennung wegen Verfolgungsgefahr aufgrund der Zugehörig-
    keit zur aamharischen Volkspgruppe und Aktivistin der All - Amhhara Volksorga
    nisation ( AAPO), VG Münster - 9K 2574/96.A - vom 05.8.99. (5b:48)

  • Kurden, Irak: Asylanerkennung wegen Weigerung der Mitarbeit im Geheim-
    dienst.
    Es bestand keine inländische Fluchtalternative imNordirak. Kläger hatte sich in
    besonderer Weise als Oppositioneller exponiert, so dass er auch im Nordirak
    vor den Agenten des irak. Geheimdienstes nicht sicher ist. OVG Lüneburg - 9L 550/99 - vom 13.7.99. (5b:49)

  • Kurden, Türkei: Abschiebeschutz gemäß § 53 Abs. 4 AuslG für Funktionär der
    ERNK, Wehrdienstentziehung, terroristische Aktivitäten!
    Wegen seiner polit. Ativitäten als hoher Funkitionär der Jugendorganisation YCK drohe ihm in der Türkei polit. Verfolgung oder Folter. OVG Lüneburg - 2L 4542/96 - vom 12.5.99. (5b:50)

  • Sri Lanka, Tamilen: Abschiebeschutz gem. § 51 AuslG für jungen Tamilen!
    Es bestehe die hohe Wahrscheinlichkeit das er als LTTE-Aktivist verdächtigt
    werde und er deswegen bei seiner Rückkehr einer hohen Verfolgungsgefahr
    ausgesetzt sei. Diese wird verstärkt durch eine 12cm lange Bauchnarbe, die
    ihn verdächtig mache, an bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligt gewesen zu sein.VG Kassel - 1E 3416/97.A (3) - vom 08.7.99. (5b:51)

  • Burundi: Asylanerkennung für Volkszugehörige der Hutu!
    Das BAFL geht von der Situation einer allgemeinen Gruppenverfolgung für
    Hutus in Butundi aus. BAFL vom 08.8.99. (5b:52)

  • Vietnam: Keine Anerkennung, kein Abschiebeschutz aufgrund regimekritischer
    Handlungen im Ausland. Dies gilt auch für regimekritische Äusaserungen im In-
    ternet. OVG Lüneburg - 9L 38865/98 - vom 03.5.99. (5b:53)

  • Vietnam: Grundsatzurteil des OVG Saarlouis!
    Ähnlich wie OVG Nds., Gefahr polit. Verfolgung nur bei herausragenden, auf
    Dauer angelegter polit.-oppositioneller Betätigung von Vietnamesen im Aus-
    land, hängt entscheidend auch von der Öfentlichkeitswirkung der regimekriti-
    schen Tätigkeit ab. OVG Saarlouis.- 9R 18/97 - vom 10.2.99. (5b:54)

 

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