LK Lüchow- Dannenberg betreibt Abschiebung eines jungen Mannes in das Kosovo trotz schwerer psychischer Erkrankung

Der 21- jährige Denis O. soll heute über den Flughafen Düsseldorf in das Kosovo abgeschoben werden. Vor diesem Hintergrund wurde der junge Mann vorgestern auf Betreiben der Ausländerbehörde Lüchow-Dannenberg zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen.

Nach Ansicht des Flüchtlingsrates stellt die drohende Abschiebung eine nicht akzeptable Gefährdung von Leben und Gesundheit von Denis O. dar, da der junge Kosovare unter einer behandlungsbedürftigen paranoiden Schizophrenie leidet. Bei einer paranoiden Schizophrenie handelt sich um eine schwerwiegende Hirnfunktionsstörung, die insbesondere in Stresssituationen akut ausbrechen und zu einer erheblichen Selbst- und Fremdgefährdung führen kann. Die behandelnde Fachärztin für Psychatrie hat die drohende Eigengefährdung in Form einer psychischen Dekompensation bei drohender Abschiebung und somit auch eine Suizidgefahr bei Herrn O. bestätigt. Er benötigt eine ständige fachärztliche Kontrolle und ist außerdem auf die kontinuierliche Einnahme von Medikamenten angewiesen.
Es liegenkeine Erkenntnisse vor, wie dieser körperlichen Gefahrenlage durch eine angemessene fachärztliche Behandlung im Kosovo begegnet werden kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass eine medizinische Behandlung von Denis O. im Herkunftsland ungenügend bleibt oder sogar ganz ausbleibt. Das Verwaltungsgericht Chemnitz weist in einem rechtskräftigen Urteil vom 26.04. (Az: A 5 K 261/10) auf gravierende Qualitätsprobleme des kosovarischen Gesundheitswesen hin. Es führt aus:

„Kein öffenliches Krankenversicherungssystem; unzureichende Verteilung von personellen Ressourcen zulasten der ländlichen Gebiete; Mangel an qualifizierten Mitarbeitern; unzureichende administrative Kapazitäten des Gesundheitswesen; schwache Umsetzung der geltenden Gesundheitsgesetzgebung; mangelhafte Infrastruktur auf alle Gesundheitsversorgung (…)“

Der Zugang zum Gesundheitswesen im Kosovo ist für viele Menschen auch deshalb sehr schwierig, weil sie weder die medizinische Behandlungen noch die benötigten Medikamente bezahlen können. Vor diesem Hintergrund ist es nicht realistisch, dass Herr O. ausreichend medizinisch versorgt werden kann. Die Situation des jungen Mannes im Kosovo würde außerdem noch dadurch erschwert, dass er auf Grund seiner Erkrankung nicht in Lage wäre, sich um seine Belange (z.B. die Erledigung der Formalitäten für den Zugang zum staatlichen Gesundheitswesen) hinreichend selbst zu kümmern. Anfang Mai diesen Jahres bestellte das Amtsgericht Dannenberg für Denis O. eine Betreuung für die Aufgabengebiete Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheit.

Der Flüchtlingsrat fordert die sofortige Beendigung der geplanten Abschiebung von Denis O. auf Grund der schwerwiegenden Krankheit und der defizitären Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo!

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!