Osnabrück wird Standort für vierte Erstaufnahmeeinrichtung in Niedersachsen

Wie  das niedersächsische Innenministerium heute vermeldet, wird die Klinik am Natruper Holz in Osnabrück Standort für die vierte Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Niedersachsen werden. Der Flüchtlingsrat begrüßt die Eröffnung einer zusätzlichen Einrichtung und verbindet dies mit der Hoffnung, dass in Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Trägern in Osnabrück eine geeignete Aufnahmestruktur entwickelt und umgesetzt wird. Aufgrund der Nähe zum Standort Bramsche dürfte es auch für das Bundesamt, das die Asylverfahren durchführt, möglich sein, schnell geeignete Personalstrukturen aufzubauen.

Gesetzlich ist das Land verpflichtet, sog. Erstaufnahmeeinrichtungen vorzuhalten, wo Flüchtlinge aufgenommen, gesundheitlich untersucht und beraten werden sowie ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Nach Abschluss aller Formalitäten werden die Asylsuchenden – spätestens drei Monate nach der Aufnahme – aus diesen Einrichtungen auf die Kommunen verteilt (Näheres siehe hier). Aufgrund gestiegener Flüchtlingszahlen sind die bestehenden, der „Landesaufnahmebehörde (LAB)“ unterstellten Einrichtungen in Braunschweig, Friedland und Bramsche überfüllt.  Zur Vermeidung von Unterbringungsengpässen an diesem Nadelöhr ist die Eröffnung einer vierten Einrichtung erforderlich.

Nach Aussagen des Landes soll die Klinik ab Mitte Dezember mit zunächst bis zu 150 Flüchtlingen belegt werden. Nach Abschluss noch notwendiger Umbauarbeiten (Brandschutz, Sanitärbereich), soll die Einrichtung dann Mitte des Jahres 2015 bis zu 600 Flüchtlinge beherbergen. Das Innenministerium sicherte auf Anfrage zu, dass in Osnabrück – wie auch an den anderen Standorten – ein angemessener Schlüssel zur sozialpädagogischen Beratung und Betreuung zur Anwendung komme (Braunschweig: 1 : 75), und dass man sich um eine Zusammenarbeit mit den Verbänden vor Ort bemühen werde. Für eher problematisch hält der Flüchtlingsrat, dass das Land in Osnabrück kein eigenes Personal für den Betrieb der Einrichtung einstellen, sondern eine öffentliche Ausschreibung vornehmen will. Dies sei, so das Land, nicht anders machbar, weil das Land möglichst schnell die Funktionsfähigkeit der Einrichtung gewährleisten wolle. Wünschenswert wäre zumindest, dass das Land hier auf Träger der Freien Wohlfahrtspflege zurückgreift und nicht auf private Unternehmen, die mit dem betrieb der Einrichtung Geld verdienen wollen.

Für dringend änderungsbedürftig hält der Flüchtlingsrat die bisherige Festlegung, wonach Städte und Landkreise, in denen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes betrieben werden, von der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen freigestellt werden. Da die Betreuung der Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung in die Zuständigkeit des Landes fällt, haben die Kommunen mit den dort lebenden Flüchtlingen vergleichsweise wenig zu tun. Es wäre insofern wünschenswert, dass die Städte Braunschweig und Osnabrück sowie die Landkreise Osnabrück und Göttingen zukünftig in bei der Verteilungsentscheidung berücksichtigt werden.

gez. Kai Weber

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1 Gedanke zu „Osnabrück wird Standort für vierte Erstaufnahmeeinrichtung in Niedersachsen“

  1. Hallo,
    ist es möglich den Flüchtlingen in Osnabrück mit Sachspenden zu helfen. Evtl. Spielzeug, etc. für die Kinder zu Weihnachten?
    An wen müsste man sich da wenden?

    B.Loeper

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