Flüchtlingsrat begrüßt Erklärung der Innenminister der A-Länder zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge

Die Innenminister und -senatoren der SPD aus den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben sich auf ihrer Konferenz vom 29. – 30. August 2014 in Potsdam unter anderem für ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes auch für Flüchtlinge aus dem Irak aufgesprochen. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius erklärte dazu:

„Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine bundespolitische Aufgabe. Die wachsende Zahl der Asylbewerber stellt die Kommunen vor wirkliche Probleme und bringt einige Städte und Gemeinden an ihre Belastungsgrenzen. Die Schlussfolgerung daraus kann aber dennoch nicht sein, dass Deutschland keine Flüchtlinge aus dieser Region mehr aufnimmt, sondern vielmehr, dass der Bund die Länder und Kommunen spürbar finanziell darin unterstützt, diese Menschen weiterhin kurzfristig angemessen unterzubringen. Dazu gehört nicht zuletzt, verfügbare Liegenschaften des Bundes, etwa der Bundeswehr, zu angemessenen Konditionen zur Verfügung zu stellen.“

siehe Pressemitteilung der A-IMK

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt diese Initiative. Allerdings sollte nicht nur der Bund in die Pflicht genommen werden, auch die Länder können etwas tun und beispielsweise die Landesaufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge auch auf Flüchtlinge aus dem Irak ausdehnen. Gerade im Rahmen der Aufnahme von Flüchtlingen durch hier lebende Familienangehörige wäre eine unmittelbare Hilfe möglich, ohne dass hierfür weitere Kapazitäten zur Unterbringung durch die öffentliche Hand erforderlich wären.

Unbestreitbar stellen steigende Flüchtlingszahlen die Kommunen bei der Unterbringung vor Herausforderungen. Erinnert sei dennoch daran, dass Flüchtlinge – gemessen an der Einwanderung insgesamt – nur einen kleinen Prozentsatz ausmachen (siehe hier). Durch eine Reform der bürokratischen gesetzlichen Regelungen zur Aufnahme von Flüchtlingen ließe sich hier Entlastung schaffen. Es ist z.B. unsinnig, dass ein neu ankommender Asylsuchender nicht bei seiner Tante in Hannover wohnen darf, weil er im Rahmen des computergesteuerten Verteilungsvorgangs einem anderen Bundesland zugeordnet wurde – und dort dann von den Behörden untergebracht werden muss.

Kai Weber

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