Prozess um Diskriminierung einer Lehramtsanwärterin

Berufungsverhandlung der Lehrerin Leyla N. vor dem Oberverwaltungsgericht am 2. Juli 2014, 10.00 Uhr, Sitzungssaal 2
OVG Niedersachsen prüft Rassismusvorwürfe gegen niedersächsische Bildungsbehörde

Hildesheim – Vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg steht die nächste Runde im Verfahren der Lehramtsanwärterin Leyla N. an: Die Deutsche aserbaidschanischer Herkunft klagt gegen die Bewertung ihrer Examensprüfung und wirft den Behörden vor, sie wegen ihrer Herkunft diskriminiert zu haben. Frau N (46), eine Deutsche aserbaidschanischer Herkunft, beklagt die strukturell rassistischen Bedingungen, unter denen im Studienseminar Syke und in der Nordertorschule in Nienburg sowohl Prüfungen als auch Bewertungen stattgefunden hätten. Ihre Klage richtet sich gegen das “Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung” (NLQ), eine Behörde, die dem niedersächsischen Kultusministerium zugeordnet ist und die Benotung von Staatsexamina zu verantworten hat.

Im ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover konnte Frau N. einen Teilerfolg verbuchen: Der sechste Senat des Verwaltungsgerichts Hannover entschied am 26. September 2013, dass eines von zwei Gutachten ihrer Hausarbeit zu revidieren ist. Das Gericht warf der Gutachterin vor, „von unrichtigen Tatsachengrundlagen ausgegangen zu sein, da sie Teile der Arbeit ignoriert hätte (weitere Infos hier).

Dass die Bewertung der Hausarbeit von Frau N. als „mangelhaft“ ihrer Leistung nicht gerecht wird, hat inzwischen auch das NLQ eingeräumt und nach der vom Verwaltungsgericht angeordneten Einholung eines weiteren Gutachtens im Rahmen eines Vergleichs angeboten, die Note für die Hausarbeit auf „ausreichend – 4,0“ festzusetzen und alle noch anhängigen Verfahren einzustellen.

Frau N. Ist damit jedoch nicht zufrieden. Sie kritisiert auch das zweite, ihre Hausarbeit nunmehr mit „ausreichend“ bewertende Gutachten und verweist auf mehrere Gegengutachten, die ihre Leistung mit „gut“ bewerten und eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft vermuten. So schreibt z.B. Prof. Dr. Ildikó Klein-Bednay von der Universität Münster:

„Ich meine, wenn der Leiter des Niedersächsisches Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung oder eine andere Person seines Vertrauens (der/die mit dem Abfassen von schriftlichen  Hausarbeiten vertraut  ist) sich einmal die Mühe machen würde, die vorliegende Arbeit selbst durchzusehen, (…) könnte mit einer gewissen Routine sofort sehen, dass die bisherige schlechte Bewertung der vorliegenden Arbeit nicht gerecht wird.“

Prof. Klein-Bednay kommt zu dem Schluss:

„Stattdessen wird durch die Gutachten mit allen Mitteln versucht, eine fähige Lehrerin mit entsprechenden Sach-  und Sprachkenntnissen von der deutschen Schule fern zu halten. Es ist  dies ein bedauerlicher Beitrag zur Desintegration, der den Bemühungen von Europarat u.a. völlig entgegen steht. Dass mit solchen vernichtenden Gutachten auch die Lebensperspektive einer Zuwanderer-Kollegin zerstört wird, scheint offenbar gleichgültig zu sein.“

Inzwischen haben sich auch ehemalige Schülerinnen von Frau Nova bzw. deren Eltern zu Wort gemeldet. Sie widersprechen zahlreichen, von der Gegenseite behaupteten Vorwürfen bezüglich der Unterrichtsführung und wollen sich im Prozess als Zeugen zur Verfügung stellen.

 

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