Immer mehr Flüchtlinge werden ohne eine inhaltliche Prüfung ihrer Asylgründe abgeschoben.

Immer mehr Flüchtlinge in Deutschland sind von einer Abschiebung ins europäische Ausland bedroht, z.B. nach Polen, Ungarn oder Bulgarien – allesamt Staaten, in denen Flüchtlinge keine menschenrechtlich akzeptablen Aufnahmebedingungen vorfinden. Die Zahl der sog. „formellen Entscheidungen“ lag bereits 2013 bei fast 40% und ist zum Ende des letzten Jahres noch einmal drastisch angestiegen. Neben Antragsrücknahmen und sonstigen Verfahrenseinstellungen (z.B. wegen Unerreichbarkeit des Flüchtlings) verbergen sich dahinter v.a. Verfahrenseinstellungen auf Grundlage der sog. Dublin II (III) – Verordnung  (s. BAMF-Grafik Asylentscheidungen und  BAMF-Grafik Dublin-Übernahmeersuchen). Etwa jeder vierte Asylantrag wurde in Deutschland bereits im dritten Quartal des Jahres 2014 nicht inhaltlich beschieden (siehe siehe ergänzende Asylstatistik_2013 III). Es ist skandalös, wie sich die Bundesregierung unter Verweis auf die formalen Zuständigkeitsregelungen der Dublin III – Verordnung einer immer größeren Zahl von Flüchtlingen durch Abschiebung entledigt, ohne auf die vorliegenden Erkenntnisse von UNHCR und Menschenrechtsorganisationen auch nur im Ansatz zu reagieren. Entsprechend hat sich auch der Anteil der Abschiebungen in Dublin III – Vertragsstaaten in Niedersachsen von etwas über 20% (120 von 563) auf fast 50% (310 von 649) mehr als verdoppelt (siehe Abschiebungen aus Niedersachsen 2013).
Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius hat immer wieder auch öffentlich erklärt, dass er einen anderen Umgang mit Flüchtlingen und eine Prüfung von Abschiebungen im Einzelfall will. Für Dublin III – Verfahren aber sind nicht niedersächsische Behörden zuständig, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und damit der Bundesinnenminister. Die fatale Konsequenz ist, dass der Bund Abschiebungen anordnet, die die Länder (in Amtshilfe) zu exekutieren haben. Niedersachsen kann zwar die Form der Abschiebungen beeinflussen, also etwa Ankündigungen verschicken und Termine mitteilen, hat aber auf die Entscheidung in der Sache, ein Asylverfahren in Deutschland nicht durchzuführen und die Abschiebung anzuordnen, keinen Einfluss. Nur wenn externe Faktoren – etwa vorliegende Krankheiten – einer Abschiebung entgegen stehen, haben die niedersächsischen Behörden einen Einfluss. Tatsächlich liegen die Abschiebungszahlen in Niedersachsen 2013 höher als noch während der Amtszeit von Uwe Schünemann.

Die Presseerklärung des Flüchtlingsrats Brandenburg vom 27.01.2014 zum Schicksal einer aus Deutschland nach Polen abgeschobenen Familie verdeutlicht, zu welchen fragwürdigen Abschiebungen es im Einzelfall kommt. Wir werden nicht tatenlos hinnehmen, dass immer mehr an Leib und Leben bedrohte und verfolgte Flüchtlinge unter Verweis auf formale Zuständigkeitsregelungen in Länder abgeschoben werden, in denen sie keine Existenzmöglichkeiten und kein faires Asylverfahren erwarten können.

Kai Weber

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