Flüchtlingsrat begrüßt Initiative des niedersächsischen Innenministers

Landesaufnahme syrischer Flüchtlinge in Niedersachsen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt den Vorstoß von Innenminister Pistorius in seiner Presseerklärung vom 16. August, eine Aufnahmeanornung für syrische Flüchtlinge zu treffen, „damit Niedersachsen zur Entlastung der vom Krieg in ihrem Heimatland belasteten Syrerinnen und Syrer beitragen kann“.  Bundesinnenminister Friedrich muss dieser Aufnahmeanordnung zwar noch zustimmen. Nach dem einstimmigen Bundestagsbeschluss vom 28.06.2013 dürfte dies aber wohl reine Formsache sein.

Der Erklärung des niedersächsischen Innenministers sind noch keine Details über den Personenkreis und die Bedingungen der Aufnahme zu entnehmen. Wir gehen aber davon aus, dass Niedersachsen sich inhaltlich weitgehend an die Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein halten wird, dessen Innenminister Breitner bereits gestern eine Presseerklärung zum gleichen Thema veröffentlicht hat (siehe hier). Demnach soll die geplante Aufenthaltsanordnung vorsehen, dass syrischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, die als Bürgerkriegsflüchtlinge die Einreise zu ihren Verwandten in Deutschland beantragen. Begünstigt werden sollen beispielsweise Ehegatten, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel oder Geschwister. Offenkundig wird also ein weiter Familienbegriff zugrunde gelegt, so dass nicht nur Mitglieder der Kernfamilie, sondern etwa auch Geschwister einbezogen werden. Zu fordern wäre, dass auch Cousins oder Cousinen begünstigt werden.

Die Verwandten in Deutschland müssten allerdings erklären, dass sie für den Lebensunterhalt ihrer einreisenden Familienangehörigen aufkommen. Die Aufenthaltserlaubnis, die auch zu einer Beschäftigung berechtigt, würde für bis zu zwei Jahre erteilt und könnte verlängert werden. Wie weit im Einzelfall auch Ausnahmen von der Lebensunterhaltssicherung zugelassen werden, lässt sich noch nicht beantworten. Auch die Krankenversicherung könnte sich als Problem entpuppen, da sie oft nur privat möglich ist. Zwar wäre nach den Vorgaben aus Schleswig-Holstein die mindestens 1-jährige Aufenthaltserlaubnis für die Pflichtversicherung erfüllt, aber eine Vollversicherung ist für alte Menschen i.d.R. nicht bezahlbar, sondern höchstens der Basistarif (nur Notversorgung). Der Flüchtlingsrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass 1992 bei der Aufnahme bosnischer Flüchtlinge die Landesregierung die Krankenversicherung pauschal übernommen hatte.

Eine Schwierigkeit stellt auch der Nachweis der Familienzugehörigkeit dar:  Vielfach scheitert eine Familienzusammenführung – etwa zu hier lebenden, anerkannten Flüchtlingen, die einen Rechtsanspruch auf den Familiennachzug ihrer Ehegatten und minderjährigen Kinder schon jetzt haben – an überzogenen Anforderungen betreffend den Nachweis der Verwandtschaft.

Immerhin – die Diskussion ist endlich angestoßen und ein erster Anfang gemacht. Bundesinnenminister Friedrich wird nun Flagge zeigen und sein Einverständnis erklären müssen. Die übrigen Aufnahmeländer, insbesondere Nordrhein-Westfalen, wo viele syrische Flüchtlinge leben (siehe hier), sind nun aufgefordert, dem Beispiel von Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu folgen. Auch die CDU-regierten Länder müssen sich fragen lassen, warum die CDU im Bundestag der Ermöglichung einer Familiennachzugsregelung durch die Länder zwar zustimmt, aber dann die Umsetzung kollektiv verweigert.

gez.  Kai Weber

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!