Zum Kotzen

Brechmitteleinsätze in Osnabrück

Wilma Walker

Wenn es um staatlichen Rassismus geht, steht Osnabrück samt seinem Landkreis wohl mittlerweile auf Platz 1 in Niedersachsen. Nicht nur, dass wir hier das größte Abschiebelager mit allen miesen Bedingungen und Repressionen, die sich Behörden für Flüchtlinge ausdenken, haben, Osnabrück ist auch die einzige Stadt in Niedersachsen, die Brechmittel – angeblich ‘im Kampf gegen Drogendealer’ – anwendet, tatsächlich betroffen sind jedoch fast nur Menschen dunkler Hautfarbe.

Nur kurzfristig war diese menschenunwürdige Praxis ausgesetzt worden, nachdem in Hamburg am 12. Dezember 2001ein junger Nigerianer an den Folgen eines Brechmitteleinsatzes starb, nachdem er noch für 76 Stunden auf einer Intensivstation künstlich am Leben gehalten werden konnte. Landesinnenminister Heiner Bartling stellte daraufhin klar, dass das Land Niedersachsen vorerst auf den Einsatz von Brechmitteln verzichten will. Er sei sich mit Justizsenator Christian Pfeiffer einig, dass dieses Vorgehen wegen der möglichen gesundheitlichen Folgen unverhältnismäßig sei. Dass das Land Niedersachsen auf solche Eingriffe verzichten wollte, ist ohnehin eine maßlose Übertreibung, denn allein die Osnabrücker Polizei hatte als einzige in Niedersachsen seit 1994 Brechmitteleinsätze durchgeführt.

Die Pause dauerte dann auch nicht lange. Im August diesen Jahres verkündete die Polizei, dass nun wieder auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Menschen zum Kotzen gebracht werden dürfen, wenn ein Verdacht auf Drogenhandel vorliegt. Als angebliche Begründung wird angeführt, die Polizei habe sonst keine Beweismittel in der Hand. Tatsächlich haben diese im Erbrochenen gefundenen Beweismittel bei einem Gerichtsverfahren, wenn dieses tatsächlich dem Ermittlungsverfahren folgt, meist kaum Relevanz. Außerdem kommt alles, was ein Mensch so schluckt, auch auf natürlichem Weg wieder an die Öffentlichkeit, wenn die Polizei also unbedingt suchen will, so kann sie das auch woanders tun.

Es liegt also der Verdacht nahe, dass das Verabreichen von Brechmitteln eine andere Funktion hat. Wem schon mal übel war, der oder die weiß, dass Kotzen nicht schön ist. Erbrechen ist bei einem ansonsten gesunden Menschen ein lebenswichtiger Reflex, das Brechzentrum im Hirnstamm reagiert neben anderen Reizen besonders empfindlich auf schädliche Substanzen im Blut, die dorthin aus dem Magen gelangen und es reagiert umgehend auf erhöhten Hirndruck, also auf lebensgefährliche Situationen. Deshalb steuert unser Gehirn diesen Vorgang so schnell, mit den unangenehmen Nebeneffekten. Jemanden zum Erbrechen zu zwingen, ohne dass dieses medizinisch notwendig ist, ist ein Akt der Körperverletzung und es ist eine bewusste Demütigung. Folgerichtig dazu der Kommentar von Polizei und Staatsanwaltschaft: „Der Dealer darf nicht als Sieger vom Platz gehen“. Anscheinend geht es doch nur darum, dass sich die Polizei hier ein weiteres Mittel der Repression und Gewaltanwendung schafft, um gegen Menschen vorzugehen, zumal die Bilanz der Einsätze sehr bescheiden ist; bei acht Kotzeinsätzen im Jahr 2001 wurden die Beamten bei nur vier Mal Wühlen im Erbrochenen fündig.

Außerdem dient die Drohung dieser Körperverletzung hervorragend dem Ziel, missliebige Menschen von bestimmten Plätzen zu vertreiben. In Osnabrück sollen dadurch zum Beispiel am Bahnhof Menschen anderer Hautfarbe oder aus anderen Staaten verschwinden. Es ist kein Zufall, dass fast nur dunkelhäutige Menschen in sog. verdachtsunabhängige Kontrollen geraten, wahrscheinlich denken sich viele PolizistInnen nicht mal was dabei, dass sie ausgerechnet immer bei Afrikanern Drogendealer vermuten, so tief steckt der Rassismus schon im Kopf. Gegen andere sog. ‘Randgruppen’ laufen nebenher ja noch andere Vertreibungskampagnen, wie z.B. die gegen Wohnungslose im Bereich des Bahnhofs. Seitdem seit Sommer diesen Jahres das Verabreichen von Brechmitteln in Osnabrück wieder erlaubt ist, wurden in der Osnabrücker Zeitung zwei Fälle dokumentiert, in denen das Emetikum (Pharmazeutikum, das Erbrechen erwirkt) Apomorphin verabreicht wurde. Die tatsächliche Zahl der Fälle ist höher, die Recherche darüber ist noch nicht abgeschlossen.
Heute wird von ÄrztInnen Apomorphin eigentlich für etwas ganz anderes verwendet, als Leute zum Kotzen zu bringen. In viel geringerer Dosierung, als die, die zum Erbrechen führt, wird Apomorphin bei einer erektilen Dysfunktion angewandt, hat also eine ähnliche Wirkung wie Viagra. Aber selbst bei dieser geringen Dosierung hat Apomorphin nicht unerhebliche Nebenwirkungen. Neben der Übelkeit kommt es zu Kopfschmerzen, Schwindelgefühlen, vermehrtem Gähnen und Benommenheit. Häufig treten auch Rhinitis (Schnupfen), Pharyngitis (Rachenentzündung), andere Infektionen, verstärkter Husten, Hitzewallungen, Schmerzen, eine Verminderung des Reaktionsvermögens und Geschmacksstörungen auf. Außerdem gibt es Wechselwirkungen zu anderen Medikamenten wie z.B. Bluthochdruckmittel und auch Alkohol. Hinzu kommt, dass das Mittel nur bei wirklich gesunden Menschen zur Anwendung kommen darf. Ist z.B. die Leber- und Nierenfunktion eingeschränkt, darf dieses Mittel nicht verwendet werden.

Bei den Brechmitteleinsätzen in Osnabrück, bei denen das Mittel Apomorphin gespritzt wird, ist zwar die Anwesenheit eines Arztes und zweier Rettungssanitäter vorgeschrieben, wie genau allerdings eine Voruntersuchung der ‘Patienten’ ist, bleibt fraglich. Es ist also zu leichtfertig, wenn gesagt wird, in Osnabrück würde ja nicht dieselbe Methode verwendet, die in Hamburg zum Tod des Nigerianers geführt hat. (Hier wurde mittels einer Magensonde Ipecacuanha eingeführt.) Es bleibt die Tatsache, dass hier ein ärztlicher Eingriff erfolgt, ohne dass dafür eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Neben Osnabrück in Niedersachsen ist in Hamburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg der Einsatz von Brechmitteln erlaubt. Der Eingriff ist auch gegen den Willen des Festgenommenen möglich.

Brechmitteleinsätze sind auch rechtlich umstritten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte sie 1995 für zulässig. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied 1996, dass der Einsatz gegen den Willen des Betroffenen nicht mit der Würde des Menschen vereinbar sei. Das Bundesverfassungsgericht nahm 1999 die Verfassungsbeschwerde eines Drogenhändlers nicht an, der zur Einnahme eines Brechmittels gezwungen worden war. Die Entscheidung war von einigen Bundesländern als Freigabe der Einsätze verstanden worden. Nach dem Hamburger Todesfall stellte das Gericht jedoch klar: „Die Entscheidung gibt keine Auskunft darüber, ob die Verabreichung der Brechmittel verfassungsrechtlich zu beanstanden war oder nicht.“ Die Klage sei abgelehnt worden, da die Fachgerichte den Sachverhalt hätten klären müssen.

Dass ÄrztInnen eingreifen sollen, obwohl keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, nimmt natürlich auch diesen Berufsstand in die Pflicht. So hat es nach dem Tod des Nigerianers in Hamburg einige Stellungnahmen und Resolutionen der Ärztekammern gegeben. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Hamburg hat sich Ende April erneut dagegen ausgesprochen, mutmaßlichen Drogendealern gewaltsam Brechmittel zu verabreichen. Sie lehnt auch die indirekte Beteiligung von ÄrztInnen an solchen Maßnahmen ab. Hintergrund für den Beschluss sind Klagen von ÄrztInnen aus dem Institut für Anästhesiologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, wo der Nigerianer zu Tode gebracht worden war. Sie waren danach von der Klinkleitung per Dienstanweisung verpflichtet worden, sich in einem Nebenraum des Instituts für Rechtsmedizin bereitzuhalten, wenn dort Brechmittel verabreicht werden. Damit wird ein Rechtskonstrukt geschaffen, durch das die Ärzte nicht direkt an einer unärztlichen Gewaltanwendung teilnehmen, sie aber dennoch dulden müssen. Eine eindeutige Lösung des ethischen Konflikts sei nur der grundsätzliche Verzicht auf den gewaltsamen Einsatz von Brechmitteln, heißt es in dem Beschluss der Kammerversammlung. „Die Ärztekammer fordert die Verantwortlichen auf, diesen Standpunkt zu respektieren“. Und Dr. Frank Ulrich Montgomery (Präsident der Ärztekammer Hamburg und Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer) schreibt in einem Kommentar für die Ärzte-Zeitung: „Dem schmutzigen Geschäft mit illegalen Drogen Herr zu werden, ist eine der großen Herausforderungen der Politik. Wenn uns Senatoren und Minister jeglicher Couleur aber die gewaltsame Verabreichung von Brechmitteln als Lösung des Problems anbieten wollen, so ist dies nichts anderes als eine politische Showveranstaltung. In aktionistischer Härte wird da zur Beweissicherung von einigen Drogenkügelchen, die ohnehin kaum strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, ein Menschenleben aufs Spiel gesetzt. Wir Ärzte sollten uns dafür nicht hergeben.“

Und doch gibt es ÄrztInnen, die sich dafür hergeben, es gibt auch ÄrztInnen, die die gewaltsame Verabreichung von Brechmitteln befürworten. Auch in Osnabrück hat die Polizei Ärzte und Rettungssanitäter gefunden, die sich zum Erfüllungsgehilfen des menschenverachtenden Einsatzes machen lassen.
Da wird einem ganz schön übel.



Letzte Aktualisierung 14. März 2003
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