Zum
Kotzen
Brechmitteleinsätze in Osnabrück
Wilma Walker
Wenn es um staatlichen Rassismus geht, steht Osnabrück samt
seinem Landkreis wohl mittlerweile auf Platz 1 in Niedersachsen.
Nicht nur, dass wir hier das größte Abschiebelager mit
allen miesen Bedingungen und Repressionen, die sich Behörden
für Flüchtlinge ausdenken, haben, Osnabrück ist auch
die einzige Stadt in Niedersachsen, die Brechmittel – angeblich
‘im Kampf gegen Drogendealer’ – anwendet, tatsächlich
betroffen sind jedoch fast nur Menschen dunkler Hautfarbe.
Nur kurzfristig war diese menschenunwürdige Praxis ausgesetzt
worden, nachdem in Hamburg am 12. Dezember 2001ein junger Nigerianer
an den Folgen eines Brechmitteleinsatzes starb, nachdem er noch
für 76 Stunden auf einer Intensivstation künstlich am
Leben gehalten werden konnte. Landesinnenminister Heiner Bartling
stellte daraufhin klar, dass das Land Niedersachsen vorerst auf
den Einsatz von Brechmitteln verzichten will. Er sei sich mit Justizsenator
Christian Pfeiffer einig, dass dieses Vorgehen wegen der möglichen
gesundheitlichen Folgen unverhältnismäßig sei. Dass
das Land Niedersachsen auf solche Eingriffe verzichten wollte, ist
ohnehin eine maßlose Übertreibung, denn allein die Osnabrücker
Polizei hatte als einzige in Niedersachsen seit 1994 Brechmitteleinsätze
durchgeführt.
Die Pause dauerte dann auch nicht lange. Im August diesen Jahres
verkündete die Polizei, dass nun wieder auf Anordnung der Staatsanwaltschaft
Menschen zum Kotzen gebracht werden dürfen, wenn ein Verdacht
auf Drogenhandel vorliegt. Als angebliche Begründung wird angeführt,
die Polizei habe sonst keine Beweismittel in der Hand. Tatsächlich
haben diese im Erbrochenen gefundenen Beweismittel bei einem Gerichtsverfahren,
wenn dieses tatsächlich dem Ermittlungsverfahren folgt, meist
kaum Relevanz. Außerdem kommt alles, was ein Mensch so schluckt,
auch auf natürlichem Weg wieder an die Öffentlichkeit,
wenn die Polizei also unbedingt suchen will, so kann sie das auch
woanders tun.
Es liegt also der Verdacht nahe, dass das Verabreichen von Brechmitteln
eine andere Funktion hat. Wem schon mal übel war, der oder
die weiß, dass Kotzen nicht schön ist. Erbrechen ist
bei einem ansonsten gesunden Menschen ein lebenswichtiger Reflex,
das Brechzentrum im Hirnstamm reagiert neben anderen Reizen besonders
empfindlich auf schädliche Substanzen im Blut, die dorthin
aus dem Magen gelangen und es reagiert umgehend auf erhöhten
Hirndruck, also auf lebensgefährliche Situationen. Deshalb
steuert unser Gehirn diesen Vorgang so schnell, mit den unangenehmen
Nebeneffekten. Jemanden zum Erbrechen zu zwingen, ohne dass dieses
medizinisch notwendig ist, ist ein Akt der Körperverletzung
und es ist eine bewusste Demütigung. Folgerichtig dazu der
Kommentar von Polizei und Staatsanwaltschaft: „Der Dealer
darf nicht als Sieger vom Platz gehen“. Anscheinend geht es
doch nur darum, dass sich die Polizei hier ein weiteres Mittel der
Repression und Gewaltanwendung schafft, um gegen Menschen vorzugehen,
zumal die Bilanz der Einsätze sehr bescheiden ist; bei acht
Kotzeinsätzen im Jahr 2001 wurden die Beamten bei nur vier
Mal Wühlen im Erbrochenen fündig.
Außerdem dient die Drohung dieser Körperverletzung
hervorragend dem Ziel, missliebige Menschen von bestimmten Plätzen
zu vertreiben. In Osnabrück sollen dadurch zum Beispiel am
Bahnhof Menschen anderer Hautfarbe oder aus anderen Staaten verschwinden.
Es ist kein Zufall, dass fast nur dunkelhäutige Menschen in
sog. verdachtsunabhängige Kontrollen geraten, wahrscheinlich
denken sich viele PolizistInnen nicht mal was dabei, dass sie ausgerechnet
immer bei Afrikanern Drogendealer vermuten, so tief steckt der Rassismus
schon im Kopf. Gegen andere sog. ‘Randgruppen’ laufen
nebenher ja noch andere Vertreibungskampagnen, wie z.B. die gegen
Wohnungslose im Bereich des Bahnhofs. Seitdem seit Sommer diesen
Jahres das Verabreichen von Brechmitteln in Osnabrück wieder
erlaubt ist, wurden in der Osnabrücker Zeitung zwei Fälle
dokumentiert, in denen das Emetikum (Pharmazeutikum, das Erbrechen
erwirkt) Apomorphin verabreicht wurde. Die tatsächliche Zahl
der Fälle ist höher, die Recherche darüber ist noch
nicht abgeschlossen.
Heute wird von ÄrztInnen Apomorphin eigentlich für etwas
ganz anderes verwendet, als Leute zum Kotzen zu bringen. In viel
geringerer Dosierung, als die, die zum Erbrechen führt, wird
Apomorphin bei einer erektilen Dysfunktion angewandt, hat also eine
ähnliche Wirkung wie Viagra. Aber selbst bei dieser geringen
Dosierung hat Apomorphin nicht unerhebliche Nebenwirkungen. Neben
der Übelkeit kommt es zu Kopfschmerzen, Schwindelgefühlen,
vermehrtem Gähnen und Benommenheit. Häufig treten auch
Rhinitis (Schnupfen), Pharyngitis (Rachenentzündung), andere
Infektionen, verstärkter Husten, Hitzewallungen, Schmerzen,
eine Verminderung des Reaktionsvermögens und Geschmacksstörungen
auf. Außerdem gibt es Wechselwirkungen zu anderen Medikamenten
wie z.B. Bluthochdruckmittel und auch Alkohol. Hinzu kommt, dass
das Mittel nur bei wirklich gesunden Menschen zur Anwendung kommen
darf. Ist z.B. die Leber- und Nierenfunktion eingeschränkt,
darf dieses Mittel nicht verwendet werden.
Bei den Brechmitteleinsätzen in Osnabrück, bei denen
das Mittel Apomorphin gespritzt wird, ist zwar die Anwesenheit eines
Arztes und zweier Rettungssanitäter vorgeschrieben, wie genau
allerdings eine Voruntersuchung der ‘Patienten’ ist,
bleibt fraglich. Es ist also zu leichtfertig, wenn gesagt wird,
in Osnabrück würde ja nicht dieselbe Methode verwendet,
die in Hamburg zum Tod des Nigerianers geführt hat. (Hier wurde
mittels einer Magensonde Ipecacuanha eingeführt.) Es bleibt
die Tatsache, dass hier ein ärztlicher Eingriff erfolgt, ohne
dass dafür eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Neben
Osnabrück in Niedersachsen ist in Hamburg, Bremen, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg
der Einsatz von Brechmitteln erlaubt. Der Eingriff ist auch gegen
den Willen des Festgenommenen möglich.
Brechmitteleinsätze sind auch rechtlich umstritten: Das Oberlandesgericht
Düsseldorf erklärte sie 1995 für zulässig. Das
Oberlandesgericht Frankfurt entschied 1996, dass der Einsatz gegen
den Willen des Betroffenen nicht mit der Würde des Menschen
vereinbar sei. Das Bundesverfassungsgericht nahm 1999 die Verfassungsbeschwerde
eines Drogenhändlers nicht an, der zur Einnahme eines Brechmittels
gezwungen worden war. Die Entscheidung war von einigen Bundesländern
als Freigabe der Einsätze verstanden worden. Nach dem Hamburger
Todesfall stellte das Gericht jedoch klar: „Die Entscheidung
gibt keine Auskunft darüber, ob die Verabreichung der Brechmittel
verfassungsrechtlich zu beanstanden war oder nicht.“ Die Klage
sei abgelehnt worden, da die Fachgerichte den Sachverhalt hätten
klären müssen.
Dass ÄrztInnen eingreifen sollen, obwohl keine medizinische
Notwendigkeit vorliegt, nimmt natürlich auch diesen Berufsstand
in die Pflicht. So hat es nach dem Tod des Nigerianers in Hamburg
einige Stellungnahmen und Resolutionen der Ärztekammern gegeben.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Hamburg hat sich Ende
April erneut dagegen ausgesprochen, mutmaßlichen Drogendealern
gewaltsam Brechmittel zu verabreichen. Sie lehnt auch die indirekte
Beteiligung von ÄrztInnen an solchen Maßnahmen ab. Hintergrund
für den Beschluss sind Klagen von ÄrztInnen aus dem Institut
für Anästhesiologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf,
wo der Nigerianer zu Tode gebracht worden war. Sie waren danach
von der Klinkleitung per Dienstanweisung verpflichtet worden, sich
in einem Nebenraum des Instituts für Rechtsmedizin bereitzuhalten,
wenn dort Brechmittel verabreicht werden. Damit wird ein Rechtskonstrukt
geschaffen, durch das die Ärzte nicht direkt an einer unärztlichen
Gewaltanwendung teilnehmen, sie aber dennoch dulden müssen.
Eine eindeutige Lösung des ethischen Konflikts sei nur der
grundsätzliche Verzicht auf den gewaltsamen Einsatz von Brechmitteln,
heißt es in dem Beschluss der Kammerversammlung. „Die
Ärztekammer fordert die Verantwortlichen auf, diesen Standpunkt
zu respektieren“. Und Dr. Frank Ulrich Montgomery (Präsident
der Ärztekammer Hamburg und Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer)
schreibt in einem Kommentar für die Ärzte-Zeitung: „Dem
schmutzigen Geschäft mit illegalen Drogen Herr zu werden, ist
eine der großen Herausforderungen der Politik. Wenn uns Senatoren
und Minister jeglicher Couleur aber die gewaltsame Verabreichung
von Brechmitteln als Lösung des Problems anbieten wollen, so
ist dies nichts anderes als eine politische Showveranstaltung. In
aktionistischer Härte wird da zur Beweissicherung von einigen
Drogenkügelchen, die ohnehin kaum strafrechtliche Konsequenzen
nach sich zieht, ein Menschenleben aufs Spiel gesetzt. Wir Ärzte
sollten uns dafür nicht hergeben.“
Und doch gibt es ÄrztInnen, die sich dafür hergeben,
es gibt auch ÄrztInnen, die die gewaltsame Verabreichung von
Brechmitteln befürworten. Auch in Osnabrück hat die Polizei
Ärzte und Rettungssanitäter gefunden, die sich zum Erfüllungsgehilfen
des menschenverachtenden Einsatzes machen lassen.
Da wird einem ganz schön übel.
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