LibaSoli: Bleiberecht

Peter Kerbel

Der Landkreis Northeim hat es nicht einfach: Alle Versuche der Ausländerbehörde (AB), libanesische Bürgerkriegsflüchtlinge in die Türkei abzuschieben, blieben bislang erfolglos. Im September 2002 konnte der erste konkrete Abschiebeversuch im letzten Moment verhindert werden. Jetzt verlagert die Ausländerbehörde die Auseinandersetzung auf weitere Ebenen: UnterstützerInnen und Flüchtlinge werden kriminalisiert: Mit haltlosen Ermittlungsverfahren und einem Richter, für den ”Rechtsstaatlichkeit” anscheinend ein Fremdwort ist...

Noch vor zwei Jahren, als die Ausländerbehörde einhundert-
zwanzig libanesische Bürgerkriegsflüchtlinge als ”Asylbetrüger” diffamierte und ihre Abschiebung in die Türkei ankündigte, sammelten UnterstützerInnen und Flüchtlinge in Northeim und Umgebung Unterschriften und übergaben Petitionen und Appelle an den Landkreis und seine Mitarbeiter. Gespräche wurden geführt, vieles wurde zugesagt. Der Landrat und Chef der Verwaltung Michael Wickmann (SPD) versprach gar, alles in seiner Macht stehende zu Gunsten der Flüchtlinge zu unternehmen. Passiert ist allerdings nichts bzw. eher das Gegenteil. Wohl deshalb wurde diesmal von Seiten der betroffenen Familien und der sie Unterstützenden darauf verzichtet, sich nach ergebnislosen Gesprächen über die Heuchelei der Lokalpolitiker zu ärgern. Die Forderungen nach einem Bleiberecht und dem Ende des rassistischen Treibens der Ausländerbehörde fanden auf andere Weise Ausdruck.

Am frühen Morgen des 2. September 2002 machten sich etwa zwanzig Menschen auf, die Absurdität zu thematisieren, die in dem Versuch steckt, die libanesischen Bürgerkriegsflüchtlinge zum Zwecke der Abschiebung zu türkischen Staatsangehörigen zu machen. Vor der Haustür des Leiters der AB, Frank-Henning Berkhan verlasen sie um fünf Uhr früh seine Abschiebeverfügung: Tatsächlich heiße er Faruk-Hassan Berkhan, sei türkischer Staatsangehörigkeit und wurde endlich aufgefordert, das Land zu verlassen. Herr Berkhan blieb. Diese nächtliche Aktion steht im Zusammenhang mit den Protesten gegen den ersten konkreten Abschiebeversuch in Northeim im August und September. Mit Kundgebungen und Veranstaltungen, der Schaltung von Solidaritätserklärungen in regionalen Tageszeitungen äußerte sich der Protest gegen die Abschiebung. Zahlreiche Initiativen und Verbände, Gewerkschaften, LehrerInnen, Kirchenkreise bis hin zur Niedersächsischen Ärztekammer sprachen sich gegen die Abschiebung aus, protestierten öffentlich oder wurden beim Landkreis vorstellig. Einige Tage vor dem Abschiebetermin wurde ein zentraler Platz in der Northeimer Innenstadt von Flüchtlingen und UnterstützerInnen besetzt. ”Der Landkreis will leise und heimlich die Flüchtlinge abschieben - wir werden das nicht hinnehmen. Wir bleiben hier, wo die Verantwortlichen sitzen und wir werden von der Bleiberechtsforderung nicht abweichen. Die Abschiebung muss jetzt gestoppt werden!” kündigten die BesetzerInnen in einer Pressemitteilung am 3. September an. Nach zwei Stunden erreichte sie dann schon die freudige Nachricht, dass das Göttinger Verwaltungsgericht die Abschiebung auf einen Eilantrag des Anwalts hin in letzter Minute gestoppt hatte. (Gegen das Urteil, das endlich die Traumatisierungen und Suizidgefährdung der Mutter im Falle der Abschiebung anerkannt hat, legte der Landkreis mittlerweile Beschwerde ein – mit einer beachtenswerten Begründung: Das Urteil sei zu revidieren, da ärztliche Gutachten zu oft Abschiebungen verhindern würden. (Vgl. Artikel in diesem Heft)

In der AB scheint jeder Bann gebrochen. Und die Mitarbeiter machen längst nicht mehr nur ”ihren Job”. Einige Wochen zuvor scheute Herr Gnich, Mitarbeiter der Ausländerbehörde, nicht davor zurück, seine Gesinnung zu offenbaren, indem er die Abschiebung mit sozialrassistischen Argumenten unterfütterte und von ”Pflicht der Bundesrepublik Deutschland” sprach ”die eigenen Staatsangehörigen vor Arbeitslosigkeit und der Überbeanspruchung des sozialen Netzes zu schützen”.

Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass Verhandeln und Appellieren hier wohl keinen Sinn hat. Die Haltlosigkeit der Vorwürfe gegen die Flüchtlinge und deren Recht auf ein Bleiberecht sind unbestreitbar und der Rassismus und die Unmenschlichkeit dieser Politik sind so offensichtlich, dass klar ist, hier geht es lange nicht mehr um Argumente. Die Solidarisierungen und Aktionen rund um die verhinderte Abschiebung haben gezeigt, dass es dennoch viele Möglichkeiten gibt, sich wirksam den Abschiebungen entgegenzustellen (die Ereignisse sind umfangreich dokumentiert auf der Seite www.LibaSoli.de).
Auf diese Ereignisse hin lancierte der Landkreis eine Pressemeldung in den Lokalzeitungen, in denen dann von ”Attacken, Bedrohungen und Beleidigung” von ”linksextremen autonomen Zellen” gegen die Mitarbeiter der AB zu lesen war (Bad Gandersheimer Kreisblatt, etc. im Oktober 2002). Landrat Wickmann müsse sich schützend vor seine Mitarbeiter stellen und fordere die Staatsanwaltschaft auf, zu ermitteln. Die ermittelt zur Zeit wegen zwei Protestfaxen, in denen die rassistische Behördenpraxis auch als solche bezeichnet wurde. Einige weitere Verfahren wurden schon nach kurzer Zeit eingestellt.

Gleichzeitig fand in Einbeck (Landkreis Northeim) der bisher zweite Strafprozess wegen des Vorwurfs der Angabe einer falschen Identität und ”Sozialhilfebetrugs” statt. Der Mutter einer libanesischen Familie wird vorgeworfen, mit ihrem libanesischen Namen Aufenthalt und Sozialleistungen ”erschlichen” zu haben. Tatsächlich, so die Behörden, sei sie türkischer Staatsangehörigkeit. Sie ist als Elfjährige mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern aus dem Libanon nach Deutschland gekommen und soll nun mit ihren Kindern in die Türkei abgeschoben werden, während ihr Mann hier bleiben kann. Er hat als libanesischer Bürgerkriegsflüchtling nach der Altfallregelung einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Mit dem Vorsitzenden Richter Bloem geriet diese Verhandlung zur Farce und zu einem Lehrstück über die Unabhängigkeit der Gerichte. Zunächst schloss er den Wahlverteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Freckmann aus Hannover, aus der Verhandlung aus. Die Begründung: es läge ein Verstoß gegen das Mehrfachverteidigungsverbot vor, da RA Freckmann ebenfalls die Mutter der Angeklagten in einer ähnlichen Sache vertrete. Dieses Verfahren jedoch ist in einer anderen Stadt anhängig. Nach Ansicht des Anwalts, wird dieser Beschluss des Richters von der Revisionsinstanz zurückgenommen werden. Der Angeklagten wurde dann allerdings ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, den sie an diesem Tag zum ersten Mal zu Gesicht bekam. Darauf kündigte Bloem noch vor der Beweisaufnahme an, dass es in diesem Fall nur zu einer Verurteilung kommen könne. Freispruch oder Einstellung des Verfahrens schloss er kategorisch aus. Als sich die Empörung über den Verlauf der Verhandlung in den Zuschauerreihen Luft machte, wurden vier ZuschauerInnen der Reihe nach des Saales verwiesen. Als der Saal sich immer mehr leerte und die Unruhe doch blieb, vertagte Bloem die Verhandlung, da kein Dolmetscher geladen war.

Der Amtsrichter Bloem ist in dieser Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt. Im Oktober des vergangenen Jahres hatte er die Verhaftung der Eltern einer zehnköpfigen libanesischen Flüchtlingsfamilie angeordnet. Zwei Wochen lang sorgte die Verhaftung für Aufsehen und offenen Widerspruch in der Region, bis zuletzt der Vater nach vierzehntägiger Untersuchungshaft entlassen wurde (siehe FLÜCHTLINGSRAT 85/86). Im folgenden Prozess gegen die Eltern (unter dem gleichen Vorwurf wie oben erwähnt) trat eben dieser Richter als Vorsitzender auf. Konsequent lehnte er alle Beweisanträge der Verteidigung ab, die den Nachweis erbringen sollten, dass die Familie vor ihrer Flucht ihren Lebensmittelpunkt im Libanon hatte. In ähnlichen Prozessen vor anderen Gerichten, hat dieser Nachweis meistens zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch geführt. Einen Befangenheitsantrag, der daraufhin gegen den Richter gestellt wurde, lehnte das Gericht ab. Und so kam es dazu, dass Bloem nach einer Unterbrechung des Prozesses sein Urteil sprechen konnte: Zwei Jahre Gefängnisstrafe ohne Bewährung für den Ehemann und das gleiche Strafmaß zur Bewährung ausgesetzt für die Angeklagte. Der Anwalt hat gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt. Der Prozess geht also weiter. Und die Proteste sicherlich auch!

 
Letzte Aktualisierung 14. März 2003
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