LibaSoli:
Bleiberecht
Peter Kerbel
Der Landkreis
Northeim hat es nicht einfach: Alle Versuche der Ausländerbehörde
(AB), libanesische Bürgerkriegsflüchtlinge in die Türkei
abzuschieben, blieben bislang erfolglos. Im September 2002 konnte
der erste konkrete Abschiebeversuch im letzten Moment verhindert
werden. Jetzt verlagert die Ausländerbehörde die Auseinandersetzung
auf weitere Ebenen: UnterstützerInnen und Flüchtlinge
werden kriminalisiert: Mit haltlosen Ermittlungsverfahren und einem
Richter, für den ”Rechtsstaatlichkeit” anscheinend
ein Fremdwort ist...
Noch vor zwei Jahren, als die Ausländerbehörde einhundert-
zwanzig libanesische Bürgerkriegsflüchtlinge als ”Asylbetrüger”
diffamierte und ihre Abschiebung in die Türkei ankündigte,
sammelten UnterstützerInnen und Flüchtlinge in Northeim
und Umgebung Unterschriften und übergaben Petitionen und Appelle
an den Landkreis und seine Mitarbeiter. Gespräche wurden geführt,
vieles wurde zugesagt. Der Landrat und Chef der Verwaltung Michael
Wickmann (SPD) versprach gar, alles in seiner Macht stehende zu
Gunsten der Flüchtlinge zu unternehmen. Passiert ist allerdings
nichts bzw. eher das Gegenteil. Wohl deshalb wurde diesmal von Seiten
der betroffenen Familien und der sie Unterstützenden darauf
verzichtet, sich nach ergebnislosen Gesprächen über die
Heuchelei der Lokalpolitiker zu ärgern. Die Forderungen nach
einem Bleiberecht und dem Ende des rassistischen Treibens der Ausländerbehörde
fanden auf andere Weise Ausdruck.
Am frühen Morgen des 2. September 2002 machten sich etwa
zwanzig Menschen auf, die Absurdität zu thematisieren, die
in dem Versuch steckt, die libanesischen Bürgerkriegsflüchtlinge
zum Zwecke der Abschiebung zu türkischen Staatsangehörigen
zu machen. Vor der Haustür des Leiters der AB, Frank-Henning
Berkhan verlasen sie um fünf Uhr früh seine Abschiebeverfügung:
Tatsächlich heiße er Faruk-Hassan Berkhan, sei türkischer
Staatsangehörigkeit und wurde endlich aufgefordert, das Land
zu verlassen. Herr Berkhan blieb. Diese nächtliche Aktion steht
im Zusammenhang mit den Protesten gegen den ersten konkreten Abschiebeversuch
in Northeim im August und September. Mit Kundgebungen und Veranstaltungen,
der Schaltung von Solidaritätserklärungen in regionalen
Tageszeitungen äußerte sich der Protest gegen die Abschiebung.
Zahlreiche Initiativen und Verbände, Gewerkschaften, LehrerInnen,
Kirchenkreise bis hin zur Niedersächsischen Ärztekammer
sprachen sich gegen die Abschiebung aus, protestierten öffentlich
oder wurden beim Landkreis vorstellig. Einige Tage vor dem Abschiebetermin
wurde ein zentraler Platz in der Northeimer Innenstadt von Flüchtlingen
und UnterstützerInnen besetzt. ”Der Landkreis will leise
und heimlich die Flüchtlinge abschieben - wir werden das nicht
hinnehmen. Wir bleiben hier, wo die Verantwortlichen sitzen und
wir werden von der Bleiberechtsforderung nicht abweichen. Die Abschiebung
muss jetzt gestoppt werden!” kündigten die BesetzerInnen
in einer Pressemitteilung am 3. September an. Nach zwei Stunden
erreichte sie dann schon die freudige Nachricht, dass das Göttinger
Verwaltungsgericht die Abschiebung auf einen Eilantrag des Anwalts
hin in letzter Minute gestoppt hatte. (Gegen das Urteil, das endlich
die Traumatisierungen und Suizidgefährdung der Mutter im Falle
der Abschiebung anerkannt hat, legte der Landkreis mittlerweile
Beschwerde ein – mit einer beachtenswerten Begründung:
Das Urteil sei zu revidieren, da ärztliche Gutachten zu oft
Abschiebungen verhindern würden. (Vgl. Artikel in diesem Heft)
In der AB scheint jeder Bann gebrochen. Und die Mitarbeiter machen
längst nicht mehr nur ”ihren Job”. Einige Wochen
zuvor scheute Herr Gnich, Mitarbeiter der Ausländerbehörde,
nicht davor zurück, seine Gesinnung zu offenbaren, indem er
die Abschiebung mit sozialrassistischen Argumenten unterfütterte
und von ”Pflicht der Bundesrepublik Deutschland” sprach
”die eigenen Staatsangehörigen vor Arbeitslosigkeit und
der Überbeanspruchung des sozialen Netzes zu schützen”.
Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass Verhandeln
und Appellieren hier wohl keinen Sinn hat. Die Haltlosigkeit der
Vorwürfe gegen die Flüchtlinge und deren Recht auf ein
Bleiberecht sind unbestreitbar und der Rassismus und die Unmenschlichkeit
dieser Politik sind so offensichtlich, dass klar ist, hier geht
es lange nicht mehr um Argumente. Die Solidarisierungen und Aktionen
rund um die verhinderte Abschiebung haben gezeigt, dass es dennoch
viele Möglichkeiten gibt, sich wirksam den Abschiebungen entgegenzustellen
(die Ereignisse sind umfangreich dokumentiert auf der Seite www.LibaSoli.de).
Auf diese Ereignisse hin lancierte der Landkreis eine Pressemeldung
in den Lokalzeitungen, in denen dann von ”Attacken, Bedrohungen
und Beleidigung” von ”linksextremen autonomen Zellen”
gegen die Mitarbeiter der AB zu lesen war (Bad Gandersheimer Kreisblatt,
etc. im Oktober 2002). Landrat Wickmann müsse sich schützend
vor seine Mitarbeiter stellen und fordere die Staatsanwaltschaft
auf, zu ermitteln. Die ermittelt zur Zeit wegen zwei Protestfaxen,
in denen die rassistische Behördenpraxis auch als solche bezeichnet
wurde. Einige weitere Verfahren wurden schon nach kurzer Zeit eingestellt.
Gleichzeitig fand in Einbeck (Landkreis Northeim) der bisher zweite
Strafprozess wegen des Vorwurfs der Angabe einer falschen Identität
und ”Sozialhilfebetrugs” statt. Der Mutter einer libanesischen
Familie wird vorgeworfen, mit ihrem libanesischen Namen Aufenthalt
und Sozialleistungen ”erschlichen” zu haben. Tatsächlich,
so die Behörden, sei sie türkischer Staatsangehörigkeit.
Sie ist als Elfjährige mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern
aus dem Libanon nach Deutschland gekommen und soll nun mit ihren
Kindern in die Türkei abgeschoben werden, während ihr
Mann hier bleiben kann. Er hat als libanesischer Bürgerkriegsflüchtling
nach der Altfallregelung einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Mit
dem Vorsitzenden Richter Bloem geriet diese Verhandlung zur Farce
und zu einem Lehrstück über die Unabhängigkeit der
Gerichte. Zunächst schloss er den Wahlverteidiger der Angeklagten,
Rechtsanwalt Freckmann aus Hannover, aus der Verhandlung aus. Die
Begründung: es läge ein Verstoß gegen das Mehrfachverteidigungsverbot
vor, da RA Freckmann ebenfalls die Mutter der Angeklagten in einer
ähnlichen Sache vertrete. Dieses Verfahren jedoch ist in einer
anderen Stadt anhängig. Nach Ansicht des Anwalts, wird dieser
Beschluss des Richters von der Revisionsinstanz zurückgenommen
werden. Der Angeklagten wurde dann allerdings ein Pflichtverteidiger
zur Seite gestellt, den sie an diesem Tag zum ersten Mal zu Gesicht
bekam. Darauf kündigte Bloem noch vor der Beweisaufnahme an,
dass es in diesem Fall nur zu einer Verurteilung kommen könne.
Freispruch oder Einstellung des Verfahrens schloss er kategorisch
aus. Als sich die Empörung über den Verlauf der Verhandlung
in den Zuschauerreihen Luft machte, wurden vier ZuschauerInnen der
Reihe nach des Saales verwiesen. Als der Saal sich immer mehr leerte
und die Unruhe doch blieb, vertagte Bloem die Verhandlung, da kein
Dolmetscher geladen war.
Der Amtsrichter Bloem ist in dieser Hinsicht kein unbeschriebenes
Blatt. Im Oktober des vergangenen Jahres hatte er die Verhaftung
der Eltern einer zehnköpfigen libanesischen Flüchtlingsfamilie
angeordnet. Zwei Wochen lang sorgte die Verhaftung für Aufsehen
und offenen Widerspruch in der Region, bis zuletzt der Vater nach
vierzehntägiger Untersuchungshaft entlassen wurde (siehe FLÜCHTLINGSRAT
85/86). Im folgenden Prozess gegen die Eltern (unter dem gleichen
Vorwurf wie oben erwähnt) trat eben dieser Richter als Vorsitzender
auf. Konsequent lehnte er alle Beweisanträge der Verteidigung
ab, die den Nachweis erbringen sollten, dass die Familie vor ihrer
Flucht ihren Lebensmittelpunkt im Libanon hatte. In ähnlichen
Prozessen vor anderen Gerichten, hat dieser Nachweis meistens zur
Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch geführt. Einen
Befangenheitsantrag, der daraufhin gegen den Richter gestellt wurde,
lehnte das Gericht ab. Und so kam es dazu, dass Bloem nach einer
Unterbrechung des Prozesses sein Urteil sprechen konnte: Zwei Jahre
Gefängnisstrafe ohne Bewährung für den Ehemann und
das gleiche Strafmaß zur Bewährung ausgesetzt für
die Angeklagte. Der Anwalt hat gegen dieses Urteil Rechtsmittel
eingelegt. Der Prozess geht also weiter. Und die Proteste sicherlich
auch!
|