IMK:
Kein Bleiberecht für Roma
Von Bettina Stang
Bremen, Anfang Dezember. Die Innenminister
beschließen: Es wird kein Bleiberecht für Roma und andere
Minderheiten Kosov@s geben. Einmal mehr ist ‘unnachsichtige
Härte’ das Markenzeichen der deutschen Flüchtlingspolitik
und es ficht diese Politiker auch die grausame Vergangenheit deutscher
Vernichtungspolitik gegenüber den Roma nicht an. Zwar sind
Abschiebungen von Roma aus dem Kosovo wegen der Weigerung der Unmik,
‘Gruppenrückführungen’ aus Deutschland zu
akzeptieren, bis auf Weiteres nicht möglich. Die Innenminister
glauben jedoch, diesen Widerstand im Laufe des nächsten Jahres
brechen zu können. Und auch den Roma aus den anderen Nachfolgestaaten
Jugoslawiens soll es nicht besser gehen: Ihnen wird durch das neu
vereinbarte deutsch-jugoslawische Rückführungsabkommen
ebenfalls die Aussicht auf eine Existenz in der relativen Sicherheit
Deutschlands geraubt. Das im September vereinbarte Abkommen ermöglicht
die Rückkehr von Roma aus egal welchem Nachfolgestaat nach
Serbien und Montenegro – einzige Voraussetzung: das Vorhandensein
von Papieren aus der früheren Sozialistischen Bundesrepublik
Jugoslawien.
Zu den neuen Entscheidungen im Einzelnen: Nachdem Gespräche
mit der UN-Verwaltung im Kosovo, Unmik, in der Vergangenheit ‘erfolglos’
verlaufen sind, sollen diese nun mit erhöhtem Druck neu begonnen
werden und zu einem ‘Memorandum of Understanding’ führen.
Berichte der Unmik, der Ausländerbeauftragten Beck und nicht
zuletzt ein Reisebericht des Bremer Innensenators Böse über
die Situation im Kosovo blieben gegenüber der Öffentlichkeit
ausdrücklich unter Verschluss. Die Unmik hatte sich zuletzt
im Frühjahr in einem ‘Konzeptpapier’ ausdrücklich
für das Recht auf Rückkehr stark gemacht, gleichzeitig
aber unmissverständlich hervorgehoben, dass die Rückkehr
gerade von Minderheiten ausschließlich auf freiwilliger Basis
erfolgen dürfe. Alle Menschenrechts- und Hilfsorganisationen
hatten unisono vor einer zwangsweisen Abschiebung von Minderheiten
in das Kosovo gewarnt. Dagegen sind die Innenminister, gestützt
auf fragwürdige Erkenntnisse des Bremer Innensenators Böse,
der Auffassung, „dass die Voraussetzungen für eine geordnete,
gegebenenfalls auch zwangsweise Rückführung kleinerer
Gruppen in Abstimmung mit Unmik vorliegen.“
Die Zurückhaltung der UN-Verwaltung ist zurückzuführen
auf deren Interesse an einer möglichst stabilen Situation im
Kosovo: Nach neuesten Zahlen herrschen im Kosovo knapp 60 Prozent
Arbeitslosigkeit – und auch diese offizielle Zahl dürfte
noch erheblich zu niedrig angesetzt sein. Die Wirtschaft im Kosovo
lebt vom Handel und informeller Wirtschaft, und selbst der Verkauf
von eigenen Agrarprodukten scheitert an den meist noch billigeren
Importwaren. Ein Großteil der Familien hängt noch immer
von den Überweisungen der im Ausland lebenden Angehörigen
ab. Angesichts der im Kosovo weit verbreiteten Diskriminierung gegenüber
den Roma steht fest, dass diese nur am untersten Ende der sozialen
Leiter am Rande der Gesellschaft einen Platz finden und dann wohl
das Heer der schon jetzt als „absolut arm“ geltenden
Bevölkerung im Kosovo (laut Unmik-Kommisar Steiner momentan
12% ganz Kosov@s) anführen werden. (Aufschlussreiche ‘Basis’-Berichte
über die Situation im Kosovo liefert Christina Kaiser direkt
aus Prishtina für die Kosovo-Informationsstelle von Caritas
und Diakonie; ihre Arbeit soll aber jetzt eingestellt werden, www.cvizk.de)
Wieviel Rückgrat die Unmik gegenüber dem ‘Rückschubdruck’
aus Deutschland – und womöglich bald auch der Schweiz
– beweisen wird, kann zur Zeit noch nicht abgeschätzt
werden. Nach den Vorstellungen der Innenminister soll sie grob gezimmerte
‘Rückkehrprogramme’ für die erzwungenen Rückkehrer
auf die Beine stellen. Die Rückführungen sollen dann laut
Beschluss der Innenminister „so bald als möglich“
und in Etappen vorgenommen werden. Zunächst ist dabei die Rückkehr
„kleinerer Gruppen“ geplant: „Eine Rückführung
in größerem Umfange ist gegenwärtig noch nicht möglich“,
stellen die Innenminister fest, ohne jedoch einen Zweifel daran
zu lassen, dass sie grundsätzlich alle Roma in ihr Rückkehrglück
zwingen wollen – allein die serbischen Flüchtlinge aus
dem Kosovo sollen von Abschiebungen bis auf weiteres ausgenommen
werden.
Die Innenminister betonen einmal mehr, die „freiwillige“
Rückkehr habe Vorrang und sei „bereits jetzt grundsätzlich
möglich“. Das werde dann im Einzelfall noch einmal von
der Ausländerbehörde überprüft, die dann bei
Rückkehrmöglichkeit eine ultimative Aufforderung zur Ausreise
auszusprechen habe.
In Niedersachsen wird es zunächst zu keinen Abschiebungen
von Roma-Flüchtlingen sowie von Angehörigen der serbischen
Minderheit in das Kosovo kommen. Andererseits hat das niedersächsische
Ministerium aber keine Initiative ergriffen, um etwa wie in Berlin
Familien mit kleinen Kindern ausdrücklich vor dem Rückkehrdruck
mitten im Winter zu schützen. Auch eine Ausnahmeregelung für
Personen in der Ausbildung, wie es sie ebenfalls in Berlin gibt,
ist nicht vorgesehen. Es soll "handgestrickt" gesteuert
werden, dass weniger Abschiebungen stattfinden: Das Landeskriminalamt
soll die zur Abschiebung angemeldeten Fälle dem MI vorlegen,
dann will das Innenministerium sich im Einzelfall mit der zuständigen
Ausländerbehörde in Verbindung setzen und ggf. eine Abschiebung
stoppen, "wenn eine Familie mit Kleinstkindern betroffen ist
und draußen 30 Grad Frost herrschen".
Mit ihrer prinzipiellen Begeisterung für die erzwungene Rückkehrbereitschaft
der Balkanflüchtlinge schütten die Innenminister Deutschlands
Hohn aus über die gebeutelte Gemeinschaft der Binnenvertriebenen
ganz Ex-Jugoslawiens, die ihrerseits sogar das ärmliche und
ungesicherte Leben am Fluchtort vorziehen gegenüber einer Rückkehr
in die ‘alte Heimat’, die mit noch mehr Unwägbarkeiten
verbunden wäre. Laut Zahlen der Schweizer Flüchtlingshilfe
leben in den jugoslawischen Nachfolgestaaten noch heute insgesamt
rund 270.000 Binnen-Flüchtlinge unter oft elenden Bedingungen.
Ihnen werden sich künftig wohl noch mehr Vertriebene zugesellen:
das Rückführungsabkommen zwischen Deutschland und ‘Jugoslawien’
macht es möglich. Darin verpflichtet sich die Staatengemeinschaft
Serbien und Montenegros, all jenen ein Rückkehr-Visum zu erteilen,
die
a) noch über einen ‘blauen Pass’ (herausgegeben
in 1996 und Folgejahren) oder
b) über anderweitige Ausweispapiere der früheren Sozialistischen
Bundesrepublik Jugoslawien
verfügen. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob der Pass ungültig
geworden ist oder nicht, ob die betroffene Person aus der Staatsangehörigkeit
entlassen wurde oder mit einem Partner anderer Staatsangehörigkeit
verheiratet ist. Es reicht schon aus, wenn die betreffenden Urkunden
nur noch als Kopie vorliegen.
Das Abkommen wurde im September 2002 unterschrieben, ab November
2002 sollte es ‘vorläufig anwendbar’ sein. Über
Erfahrungen aus der Praxis ist bisher wenig bis nichts bekannt geworden.
Einzelne Bundesländer haben immerhin einen Abschiebestopp nach
Rest-Jugoslawien für den Winter ausgesprochen – Niedersachsen
nicht. Grundsätzlich jedenfalls bewahrheitet sich hier eine
weitere Befürchtung der Roma-Flüchtlinge: Roma aus dem
Kosovo oder aus Mazedonien, die noch über ‘alt-jugoslawische’
Papiere verfügen, können womöglich zukünftig
auch nach Serbien abgeschoben werden. Die Perspektiven dort sind
nicht wirklich viel rosiger als im Kosovo. (Siehe die Eindrücke
der Flüchtlingshilfsinitiative GGUA aus Münster, die im
Oktober nach Südserbien und das Kosovo reiste, unter www.ggua.de).
In Niedersachsen leben heute noch immer mehr als 5.000 Flüchtlinge
aus Rest-Jugoslawien (ohne Bosnien) mit dem Status einer Duldung,
obwohl sie bereits 1993 oder früher eingereist waren. Dagegen
sind 700 Personen aus dem Kosovo in den Genuss einer Aufenthaltsbefugnis
auf Grund der Altfallregelung vom Frühjahr letzten Jahres gekommen;
von der Altfallregelung für Bosnier profitierten in Niedersachsen
500 Flüchtlinge. Das sind in absoluten Zahlen weniger Begünstigte
als etwa in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern (!) oder gar
Nordrhein-Westfalen (das die meisten Befugnisse erteilte) –
aber immerhin mehr als in Berlin vergeben wurden. Insgesamt wurden
deutschlandweit nach Schätzungen des Jahresberichtes der Ausländerbeauftragten
2002 24.000 Balkan-Flüchtlingen eine Befugnis erteilt. Auch
an der Altfallregelung für alle anderen Länder profitierten
nach Angaben Becks bis heute weniger als 30.000 Personen.
Von 180.000 ausreisepflichtigen Kosov@-Flüchtlingen in Deutschland,
die im Jahr 1999 gezählt wurden, waren Ende 2001 85.000 Kosovo-
Flüchtlinge ‘freiwillig’ zurückgekehrt, 11.000
wurden abgeschoben; nach Bosnien wiederum sind allein 180.000 organisierte
Rückreisen gezählt worden und rund 5.500 Abschiebungen.
Immerhin knapp 20.000 bosnische Flüchtlinge lebten Ende 2001
noch mit einer Duldung in Deutschland. Und einigen verbliebenen
Kriegsdeserteuren ist letztendlich tatsächlich noch eine Aufenthaltsgenehmigung
nach der Genfer Konvention erteilt worden: Laut der Ausländerbeauftragten
Beck bewilligte das BAFl knapp 400 entsprechende Anträge. (Die
Zahlen sind einer PDS-Umfrage zur Umsetzung der verschiedenen Altfall-Regelungen
in den Bundesländern sowie dem jüngsten Bericht der Ausländerbeauftragten
entnommen).
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