IMK: Kein Bleiberecht für Roma

Von Bettina Stang

Bremen, Anfang Dezember. Die Innenminister beschließen: Es wird kein Bleiberecht für Roma und andere Minderheiten Kosov@s geben. Einmal mehr ist ‘unnachsichtige Härte’ das Markenzeichen der deutschen Flüchtlingspolitik und es ficht diese Politiker auch die grausame Vergangenheit deutscher Vernichtungspolitik gegenüber den Roma nicht an. Zwar sind Abschiebungen von Roma aus dem Kosovo wegen der Weigerung der Unmik, ‘Gruppenrückführungen’ aus Deutschland zu akzeptieren, bis auf Weiteres nicht möglich. Die Innenminister glauben jedoch, diesen Widerstand im Laufe des nächsten Jahres brechen zu können. Und auch den Roma aus den anderen Nachfolgestaaten Jugoslawiens soll es nicht besser gehen: Ihnen wird durch das neu vereinbarte deutsch-jugoslawische Rückführungsabkommen ebenfalls die Aussicht auf eine Existenz in der relativen Sicherheit Deutschlands geraubt. Das im September vereinbarte Abkommen ermöglicht die Rückkehr von Roma aus egal welchem Nachfolgestaat nach Serbien und Montenegro – einzige Voraussetzung: das Vorhandensein von Papieren aus der früheren Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien.

Zu den neuen Entscheidungen im Einzelnen: Nachdem Gespräche mit der UN-Verwaltung im Kosovo, Unmik, in der Vergangenheit ‘erfolglos’ verlaufen sind, sollen diese nun mit erhöhtem Druck neu begonnen werden und zu einem ‘Memorandum of Understanding’ führen. Berichte der Unmik, der Ausländerbeauftragten Beck und nicht zuletzt ein Reisebericht des Bremer Innensenators Böse über die Situation im Kosovo blieben gegenüber der Öffentlichkeit ausdrücklich unter Verschluss. Die Unmik hatte sich zuletzt im Frühjahr in einem ‘Konzeptpapier’ ausdrücklich für das Recht auf Rückkehr stark gemacht, gleichzeitig aber unmissverständlich hervorgehoben, dass die Rückkehr gerade von Minderheiten ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen dürfe. Alle Menschenrechts- und Hilfsorganisationen hatten unisono vor einer zwangsweisen Abschiebung von Minderheiten in das Kosovo gewarnt. Dagegen sind die Innenminister, gestützt auf fragwürdige Erkenntnisse des Bremer Innensenators Böse, der Auffassung, „dass die Voraussetzungen für eine geordnete, gegebenenfalls auch zwangsweise Rückführung kleinerer Gruppen in Abstimmung mit Unmik vorliegen.“

Die Zurückhaltung der UN-Verwaltung ist zurückzuführen auf deren Interesse an einer möglichst stabilen Situation im Kosovo: Nach neuesten Zahlen herrschen im Kosovo knapp 60 Prozent Arbeitslosigkeit – und auch diese offizielle Zahl dürfte noch erheblich zu niedrig angesetzt sein. Die Wirtschaft im Kosovo lebt vom Handel und informeller Wirtschaft, und selbst der Verkauf von eigenen Agrarprodukten scheitert an den meist noch billigeren Importwaren. Ein Großteil der Familien hängt noch immer von den Überweisungen der im Ausland lebenden Angehörigen ab. Angesichts der im Kosovo weit verbreiteten Diskriminierung gegenüber den Roma steht fest, dass diese nur am untersten Ende der sozialen Leiter am Rande der Gesellschaft einen Platz finden und dann wohl das Heer der schon jetzt als „absolut arm“ geltenden Bevölkerung im Kosovo (laut Unmik-Kommisar Steiner momentan 12% ganz Kosov@s) anführen werden. (Aufschlussreiche ‘Basis’-Berichte über die Situation im Kosovo liefert Christina Kaiser direkt aus Prishtina für die Kosovo-Informationsstelle von Caritas und Diakonie; ihre Arbeit soll aber jetzt eingestellt werden, www.cvizk.de)

Wieviel Rückgrat die Unmik gegenüber dem ‘Rückschubdruck’ aus Deutschland – und womöglich bald auch der Schweiz – beweisen wird, kann zur Zeit noch nicht abgeschätzt werden. Nach den Vorstellungen der Innenminister soll sie grob gezimmerte ‘Rückkehrprogramme’ für die erzwungenen Rückkehrer auf die Beine stellen. Die Rückführungen sollen dann laut Beschluss der Innenminister „so bald als möglich“ und in Etappen vorgenommen werden. Zunächst ist dabei die Rückkehr „kleinerer Gruppen“ geplant: „Eine Rückführung in größerem Umfange ist gegenwärtig noch nicht möglich“, stellen die Innenminister fest, ohne jedoch einen Zweifel daran zu lassen, dass sie grundsätzlich alle Roma in ihr Rückkehrglück zwingen wollen – allein die serbischen Flüchtlinge aus dem Kosovo sollen von Abschiebungen bis auf weiteres ausgenommen werden.

Die Innenminister betonen einmal mehr, die „freiwillige“ Rückkehr habe Vorrang und sei „bereits jetzt grundsätzlich möglich“. Das werde dann im Einzelfall noch einmal von der Ausländerbehörde überprüft, die dann bei Rückkehrmöglichkeit eine ultimative Aufforderung zur Ausreise auszusprechen habe.

In Niedersachsen wird es zunächst zu keinen Abschiebungen von Roma-Flüchtlingen sowie von Angehörigen der serbischen Minderheit in das Kosovo kommen. Andererseits hat das niedersächsische Ministerium aber keine Initiative ergriffen, um etwa wie in Berlin Familien mit kleinen Kindern ausdrücklich vor dem Rückkehrdruck mitten im Winter zu schützen. Auch eine Ausnahmeregelung für Personen in der Ausbildung, wie es sie ebenfalls in Berlin gibt, ist nicht vorgesehen. Es soll "handgestrickt" gesteuert werden, dass weniger Abschiebungen stattfinden: Das Landeskriminalamt soll die zur Abschiebung angemeldeten Fälle dem MI vorlegen, dann will das Innenministerium sich im Einzelfall mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen und ggf. eine Abschiebung stoppen, "wenn eine Familie mit Kleinstkindern betroffen ist und draußen 30 Grad Frost herrschen".

Mit ihrer prinzipiellen Begeisterung für die erzwungene Rückkehrbereitschaft der Balkanflüchtlinge schütten die Innenminister Deutschlands Hohn aus über die gebeutelte Gemeinschaft der Binnenvertriebenen ganz Ex-Jugoslawiens, die ihrerseits sogar das ärmliche und ungesicherte Leben am Fluchtort vorziehen gegenüber einer Rückkehr in die ‘alte Heimat’, die mit noch mehr Unwägbarkeiten verbunden wäre. Laut Zahlen der Schweizer Flüchtlingshilfe leben in den jugoslawischen Nachfolgestaaten noch heute insgesamt rund 270.000 Binnen-Flüchtlinge unter oft elenden Bedingungen. Ihnen werden sich künftig wohl noch mehr Vertriebene zugesellen: das Rückführungsabkommen zwischen Deutschland und ‘Jugoslawien’ macht es möglich. Darin verpflichtet sich die Staatengemeinschaft Serbien und Montenegros, all jenen ein Rückkehr-Visum zu erteilen, die
a) noch über einen ‘blauen Pass’ (herausgegeben in 1996 und Folgejahren) oder
b) über anderweitige Ausweispapiere der früheren Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien
verfügen. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob der Pass ungültig geworden ist oder nicht, ob die betroffene Person aus der Staatsangehörigkeit entlassen wurde oder mit einem Partner anderer Staatsangehörigkeit verheiratet ist. Es reicht schon aus, wenn die betreffenden Urkunden nur noch als Kopie vorliegen.

Das Abkommen wurde im September 2002 unterschrieben, ab November 2002 sollte es ‘vorläufig anwendbar’ sein. Über Erfahrungen aus der Praxis ist bisher wenig bis nichts bekannt geworden. Einzelne Bundesländer haben immerhin einen Abschiebestopp nach Rest-Jugoslawien für den Winter ausgesprochen – Niedersachsen nicht. Grundsätzlich jedenfalls bewahrheitet sich hier eine weitere Befürchtung der Roma-Flüchtlinge: Roma aus dem Kosovo oder aus Mazedonien, die noch über ‘alt-jugoslawische’ Papiere verfügen, können womöglich zukünftig auch nach Serbien abgeschoben werden. Die Perspektiven dort sind nicht wirklich viel rosiger als im Kosovo. (Siehe die Eindrücke der Flüchtlingshilfsinitiative GGUA aus Münster, die im Oktober nach Südserbien und das Kosovo reiste, unter www.ggua.de).

In Niedersachsen leben heute noch immer mehr als 5.000 Flüchtlinge aus Rest-Jugoslawien (ohne Bosnien) mit dem Status einer Duldung, obwohl sie bereits 1993 oder früher eingereist waren. Dagegen sind 700 Personen aus dem Kosovo in den Genuss einer Aufenthaltsbefugnis auf Grund der Altfallregelung vom Frühjahr letzten Jahres gekommen; von der Altfallregelung für Bosnier profitierten in Niedersachsen 500 Flüchtlinge. Das sind in absoluten Zahlen weniger Begünstigte als etwa in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern (!) oder gar Nordrhein-Westfalen (das die meisten Befugnisse erteilte) – aber immerhin mehr als in Berlin vergeben wurden. Insgesamt wurden deutschlandweit nach Schätzungen des Jahresberichtes der Ausländerbeauftragten 2002 24.000 Balkan-Flüchtlingen eine Befugnis erteilt. Auch an der Altfallregelung für alle anderen Länder profitierten nach Angaben Becks bis heute weniger als 30.000 Personen.

Von 180.000 ausreisepflichtigen Kosov@-Flüchtlingen in Deutschland, die im Jahr 1999 gezählt wurden, waren Ende 2001 85.000 Kosovo- Flüchtlinge ‘freiwillig’ zurückgekehrt, 11.000 wurden abgeschoben; nach Bosnien wiederum sind allein 180.000 organisierte Rückreisen gezählt worden und rund 5.500 Abschiebungen. Immerhin knapp 20.000 bosnische Flüchtlinge lebten Ende 2001 noch mit einer Duldung in Deutschland. Und einigen verbliebenen Kriegsdeserteuren ist letztendlich tatsächlich noch eine Aufenthaltsgenehmigung nach der Genfer Konvention erteilt worden: Laut der Ausländerbeauftragten Beck bewilligte das BAFl knapp 400 entsprechende Anträge. (Die Zahlen sind einer PDS-Umfrage zur Umsetzung der verschiedenen Altfall-Regelungen in den Bundesländern sowie dem jüngsten Bericht der Ausländerbeauftragten entnommen).



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