Hildesheim: Pastoren auf der Anklagebank

Eine Nachlese

Stefan Thom

Derzeit gewähren in Niedersachsen sieben Gemeinden und bundesweit 54 Gemeinden Kirchenasyl. Eine Erhebung der Bundesarbeitsgemeinschaft ‘Asyl in der Kirche’ hat ergeben, dass 70% der Flüchtlinge, denen Kirchasyl gewährt worden ist, im nachhinein eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde oder sonstige Abschiebehindernisse geltend gemacht werden konnten.

Eines diese Kirchenasyle befindet sich in Hildesheim. Seit dem 20. April 2001 gewährt die Matthäus-Gemeinde einer siebenköpfigen kurdischen Familie Schutz vor der drohenden Abschiebung. Der gewährte Schutz, um die Abschiebung zu verhindern, blieb für die beiden Pastoren der Gemeinde allerdings nicht ohne juristische Folgen. In der Regel werden Ermittlungsverfahren gegen die Seelsorger der kirchenasylgewährenden Gemeinde eingestellt, sobald sie eine Ordnungsstrafe zahlen, nicht jedoch im Falle der beiden Hildesheimer Pastoren. Sie standen am 31.7.02 in der vorläufig letzten Prozessrunde vor dem Hildesheimer Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte wegen ‘Beihilfe zum illegalen Aufenthalt’ ein Ermittlungsverfahren auf Grundlage des sogenannten ‘Schlepperparagraphen’ (§ 92a Ausländergesetz) eingeleitet, der sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vorsieht. Pastor Harms und Pastor Meyer legten gegen die ihnen drohende Geldstrafe in Höhe von 5250 € und 3750 € Widerspruch ein, woraufhin der Prozess vor dem Hildesheimer Amtsgericht folgte. Die höhere Geldstrafe für Pastor Harms wurde verhängt, weil er als ‘Wiederholungstäter’ gilt – er hatte bereits vorher Kirchenasyl gewährt.

Der Prozess in Hildesheim am 31. Juli fand im größten Saal des Amtsgerichts statt und war trotzt zusätzlich hingestellter Stühle völlig überfüllt. Das öffentliche Interesse war so groß, dass einige BesucherInnen aus Platzmangel vor der geschlossenen Tür ausharren mussten. U.a. war auch die Landesbischöfin Margot Käßmann erschienen. Zum Auftakt der dreistündigen Verhandlung wies Pastor Harms den Vorwurf der Ankläger zurück, „zu Gunsten mehrerer Ausländer Straftaten begangen“ zu haben, schließlich habe er aus christlicher Überzeugung gehandelt: „Die Verteidigung der Menschenwürde kann nicht strafbar sein.“ Nach seinen Ausführungen müssten sich Kirchenasyl und Rechtsstaat nicht widersprechen. Da das gewährte ‘Asyl’ allein durch Spenden finanziert würde, müsste der Staat nicht einmal für Kosten aufkommen. Er bezeichnete es als ‘Erpressungsversuch’, was die Staatsanwaltschaft im Vorfeld angeboten hatte: von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen, wenn das Kirchenasyl beendet werden würde. Das Publikum applaudierte und Amtsrichter Hogreve stoppte seine Rede nicht.

Pastor Meyer verwies im Verlauf des Verfahrens darauf, dass „der Staat das letzte Wort über das Schicksal der Familie behält“ und hob deutlich hervor, dass das Kirchenasyl nach abgeschlossenem Rechtsweg des Asylfolgeantrages beendet wird. Der Kirchenvorstand hätte sich darauf geeinigt, auch wenn das Verfahren für die Familie negativ ausgehen würde. Außerdem hat der Anwalt der Familie noch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.

Interessanterweise äußerten sich Staatsanwalt Bernd Seemann und Richter Josef Hogreve nicht erfreut darüber, den Prozess durchführen zu müssen. Laut Hogreve werde „die Justiz instrumentalisiert, um ein Problem zu lösen, dass seinen Ursprung ganz woanders hat.“ Seemann beklagte das Verhalten des Innenministeriums: einerseits werde den Kirchen zugesichert, von umstrittenen polizeilichen Räumungen abzusehen. Andererseits würden die Ausländerbehörden verpflichtet, beim Bekanntwerden von Kirchenasylen Strafanzeige zu stellen, wodurch nur eine Verlagerung des Problems entstehe.

Nach drei Stunden Verhandlung einigten sich die Kläger und die Angeklagten darauf, das Verfahren gegen die Pastoren vorerst auszusetzen. Der Prozess soll erst wieder aufgenommen werden, wenn das Asylfolgeverfahren der kurdischen Familie abgeschlossen ist, solange könne die Familie in den Räumen der Kirche bleiben. Woraus folgt, dass der Ausgang des Asyl-Verfahrens für das Urteil gegen die Pastoren entscheidend sein wird.

Der Hintergrund des Kirchenasyls: Der Familienvater war in der Türkei unter Verdacht geraten, die PKK zu unterstützen, sein Bruder wurde 1991 als PKK-Kämpfer erschossen. Nachdem er mehrmals von der türkischen Polizei festgenommen und gefoltert wurde, entschloss er sich mit seiner Familie 1995 zur Flucht in die Bundesrepublik. Er hatte Angst um sein Leben und das seiner Familie. In der Bundesrepublik angekommen, beantragte er Asyl und erfuhr, dass seine zurückgebliebenen Angehörigen verhört und misshandelt wurden. Obwohl die Verfolgungsmaßnahmen durch Atteste bescheinigt wurden, lehnten Bundesamt und Oberverwaltungsgericht die Anträge ab. Abschiebungshindernisse wurden von Seiten der Behörden nicht anerkannt. Trotz der zahlreichen belegbaren exilpolitischen Aktivitäten der Familie für kurdische Vereinigungen, blieb selbst ein Folgeantrag ohne Erfolg. Die Familie floh wiederum, diesmal nach Wuppertal ins Kirchenasyl, um einer drohenden Abschiebung zu entgehen. Von dort aus versuchte die Familie, eine Beschwerde beim europäischen Gerichtshof zu erlangen. Nach drei Monaten im Kirchenasyl in Wuppertal fand die Familie in der Hildesheimer Matthäus-Gemeinde Zuflucht. Mit Hilfe des Niedersächsischen Flüchtlingsrates wurden Recherchen in der Türkei angestrebt, um das Schicksal der Familie zu belegen. Durch einen Anwalt konnte die Verfolgungsgeschichte der Familie bestätigt und Belege beigebracht werden, dass nach dem Vater in der Türkei gefahndet wird. Demnach hat der Vater bei einer Rückkehr in die Türkei mit Verfolgung und Folter zu rechnen.

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat sowie der Kirchenvorstand der Matthäus Gemeinde sind aus diesen Gründen davon überzeugt, dass der Familie nach der Abschiebung weitere politische Verfolgung drohen würde. Unterstützt wird die Aussage durch das Schicksal von 40 weiteren aus Deutschland abgeschobenen Kurden und Kurdinnen, die der Flüchtlingsrat und PRO ASYL von 1998 bis heute überprüft haben. Alle waren nach der Abschiebung in die Türkei nachweislich erneuter Verfolgung und Folter ausgesetzt.

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft ‘Asyl in der Kirche’ weist auf die harte Linie in Niedersachsen gegenüber Kirchenasylen hin: „Es ist in Niedersachsen nach Braunschweig und Papenburg das dritte Strafverfahren gegen Kirchenasyl gewährende Pfarrer in Folge. Hinzu kommen zwei Ermittlungsverfahren in Gifhorn und Goslar, die nach der Zahlung von Bußgeld eingestellt wurden. Zwar hat es auch in anderen Bundesländern Ermittlungsverfahren gegeben, die aber stets nach kurzer Zeit wieder eingestellt wurden.“

Spenden zur Unterstützung des Kirchenasyls: Stadtsparkasse Hildesheim, Konto Nr.: 21742, BLZ.: 25950001.
Stichwort: Matthäus Flüchtlingshilfe
Weitere Infos zum Thema Kirchenasyl:
http://www.kirchenasyl.de




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