Hildesheim:
Pastoren auf der Anklagebank
Eine Nachlese
Stefan Thom
Derzeit gewähren in Niedersachsen sieben Gemeinden und bundesweit
54 Gemeinden Kirchenasyl. Eine Erhebung der Bundesarbeitsgemeinschaft
‘Asyl in der Kirche’ hat ergeben, dass 70% der Flüchtlinge,
denen Kirchasyl gewährt worden ist, im nachhinein eine Aufenthaltsgenehmigung
erteilt wurde oder sonstige Abschiebehindernisse geltend gemacht
werden konnten.
Eines diese Kirchenasyle befindet sich in Hildesheim. Seit dem
20. April 2001 gewährt die Matthäus-Gemeinde einer siebenköpfigen
kurdischen Familie Schutz vor der drohenden Abschiebung. Der gewährte
Schutz, um die Abschiebung zu verhindern, blieb für die beiden
Pastoren der Gemeinde allerdings nicht ohne juristische Folgen.
In der Regel werden Ermittlungsverfahren gegen die Seelsorger der
kirchenasylgewährenden Gemeinde eingestellt, sobald sie eine
Ordnungsstrafe zahlen, nicht jedoch im Falle der beiden Hildesheimer
Pastoren. Sie standen am 31.7.02 in der vorläufig letzten Prozessrunde
vor dem Hildesheimer Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim
hatte wegen ‘Beihilfe zum illegalen Aufenthalt’ ein
Ermittlungsverfahren auf Grundlage des sogenannten ‘Schlepperparagraphen’
(§ 92a Ausländergesetz) eingeleitet, der sogar Freiheitsstrafen
bis zu fünf Jahren vorsieht. Pastor Harms und Pastor Meyer
legten gegen die ihnen drohende Geldstrafe in Höhe von 5250
€ und 3750 € Widerspruch ein, woraufhin der Prozess vor
dem Hildesheimer Amtsgericht folgte. Die höhere Geldstrafe
für Pastor Harms wurde verhängt, weil er als ‘Wiederholungstäter’
gilt – er hatte bereits vorher Kirchenasyl gewährt.
Der Prozess in Hildesheim am 31. Juli fand im größten
Saal des Amtsgerichts statt und war trotzt zusätzlich hingestellter
Stühle völlig überfüllt. Das öffentliche
Interesse war so groß, dass einige BesucherInnen aus Platzmangel
vor der geschlossenen Tür ausharren mussten. U.a. war auch
die Landesbischöfin Margot Käßmann erschienen. Zum
Auftakt der dreistündigen Verhandlung wies Pastor Harms den
Vorwurf der Ankläger zurück, „zu Gunsten mehrerer
Ausländer Straftaten begangen“ zu haben, schließlich
habe er aus christlicher Überzeugung gehandelt: „Die
Verteidigung der Menschenwürde kann nicht strafbar sein.“
Nach seinen Ausführungen müssten sich Kirchenasyl und
Rechtsstaat nicht widersprechen. Da das gewährte ‘Asyl’
allein durch Spenden finanziert würde, müsste der Staat
nicht einmal für Kosten aufkommen. Er bezeichnete es als ‘Erpressungsversuch’,
was die Staatsanwaltschaft im Vorfeld angeboten hatte: von einer
strafrechtlichen Verfolgung abzusehen, wenn das Kirchenasyl beendet
werden würde. Das Publikum applaudierte und Amtsrichter Hogreve
stoppte seine Rede nicht.
Pastor Meyer verwies im Verlauf des Verfahrens darauf, dass „der
Staat das letzte Wort über das Schicksal der Familie behält“
und hob deutlich hervor, dass das Kirchenasyl nach abgeschlossenem
Rechtsweg des Asylfolgeantrages beendet wird. Der Kirchenvorstand
hätte sich darauf geeinigt, auch wenn das Verfahren für
die Familie negativ ausgehen würde. Außerdem hat der
Anwalt der Familie noch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte eingereicht.
Interessanterweise äußerten sich Staatsanwalt Bernd
Seemann und Richter Josef Hogreve nicht erfreut darüber, den
Prozess durchführen zu müssen. Laut Hogreve werde „die
Justiz instrumentalisiert, um ein Problem zu lösen, dass seinen
Ursprung ganz woanders hat.“ Seemann beklagte das Verhalten
des Innenministeriums: einerseits werde den Kirchen zugesichert,
von umstrittenen polizeilichen Räumungen abzusehen. Andererseits
würden die Ausländerbehörden verpflichtet, beim Bekanntwerden
von Kirchenasylen Strafanzeige zu stellen, wodurch nur eine Verlagerung
des Problems entstehe.
Nach drei Stunden Verhandlung einigten sich die Kläger und
die Angeklagten darauf, das Verfahren gegen die Pastoren vorerst
auszusetzen. Der Prozess soll erst wieder aufgenommen werden, wenn
das Asylfolgeverfahren der kurdischen Familie abgeschlossen ist,
solange könne die Familie in den Räumen der Kirche bleiben.
Woraus folgt, dass der Ausgang des Asyl-Verfahrens für das
Urteil gegen die Pastoren entscheidend sein wird.
Der Hintergrund des Kirchenasyls: Der Familienvater war in der
Türkei unter Verdacht geraten, die PKK zu unterstützen,
sein Bruder wurde 1991 als PKK-Kämpfer erschossen. Nachdem
er mehrmals von der türkischen Polizei festgenommen und gefoltert
wurde, entschloss er sich mit seiner Familie 1995 zur Flucht in
die Bundesrepublik. Er hatte Angst um sein Leben und das seiner
Familie. In der Bundesrepublik angekommen, beantragte er Asyl und
erfuhr, dass seine zurückgebliebenen Angehörigen verhört
und misshandelt wurden. Obwohl die Verfolgungsmaßnahmen durch
Atteste bescheinigt wurden, lehnten Bundesamt und Oberverwaltungsgericht
die Anträge ab. Abschiebungshindernisse wurden von Seiten der
Behörden nicht anerkannt. Trotz der zahlreichen belegbaren
exilpolitischen Aktivitäten der Familie für kurdische
Vereinigungen, blieb selbst ein Folgeantrag ohne Erfolg. Die Familie
floh wiederum, diesmal nach Wuppertal ins Kirchenasyl, um einer
drohenden Abschiebung zu entgehen. Von dort aus versuchte die Familie,
eine Beschwerde beim europäischen Gerichtshof zu erlangen.
Nach drei Monaten im Kirchenasyl in Wuppertal fand die Familie in
der Hildesheimer Matthäus-Gemeinde Zuflucht. Mit Hilfe des
Niedersächsischen Flüchtlingsrates wurden Recherchen in
der Türkei angestrebt, um das Schicksal der Familie zu belegen.
Durch einen Anwalt konnte die Verfolgungsgeschichte der Familie
bestätigt und Belege beigebracht werden, dass nach dem Vater
in der Türkei gefahndet wird. Demnach hat der Vater bei einer
Rückkehr in die Türkei mit Verfolgung und Folter zu rechnen.
Der Niedersächsische Flüchtlingsrat sowie der Kirchenvorstand
der Matthäus Gemeinde sind aus diesen Gründen davon überzeugt,
dass der Familie nach der Abschiebung weitere politische Verfolgung
drohen würde. Unterstützt wird die Aussage durch das Schicksal
von 40 weiteren aus Deutschland abgeschobenen Kurden und Kurdinnen,
die der Flüchtlingsrat und PRO ASYL von 1998 bis heute überprüft
haben. Alle waren nach der Abschiebung in die Türkei nachweislich
erneuter Verfolgung und Folter ausgesetzt.
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft ‘Asyl in
der Kirche’ weist auf die harte Linie in Niedersachsen gegenüber
Kirchenasylen hin: „Es ist in Niedersachsen nach Braunschweig
und Papenburg das dritte Strafverfahren gegen Kirchenasyl gewährende
Pfarrer in Folge. Hinzu kommen zwei Ermittlungsverfahren in Gifhorn
und Goslar, die nach der Zahlung von Bußgeld eingestellt wurden.
Zwar hat es auch in anderen Bundesländern Ermittlungsverfahren
gegeben, die aber stets nach kurzer Zeit wieder eingestellt wurden.“
Spenden zur Unterstützung des Kirchenasyls: Stadtsparkasse
Hildesheim, Konto Nr.: 21742, BLZ.: 25950001.
Stichwort: Matthäus Flüchtlingshilfe
Weitere Infos zum Thema Kirchenasyl:
http://www.kirchenasyl.de
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