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geblieben!
Bleiberechtskampagne von Pro Asyl
Andrea Kothen
Almasa Adrovic ist im Osten Deutschlands
aufgewachsen. Acht Jahre alt war sie, als ihre Familie 1991 aus
dem Kosovo nach Deutschland floh. Heute ist sie 19, besucht die
12. Klasse, ihre Lieblingsfächer Mathe und Physik hat sie zu
Leistungskursen gewählt. In ihrer Freizeit engagiert sie sich
in Jugendgruppen gegen Rassismus und gibt unbezahlt Nachhilfe in
Mathe. Sie spricht weit besser deutsch als serbokroatisch, die Sprache
ihrer Eltern: »Da habe ich den Wortschatz einer 8-jährigen«,
gesteht sie.
Die Adrovics sind Muslime aus dem Sandzak,
lebten als serbokroatisch sprechende Minderheit im Kosovo. Ihre
Geschichte ist ein Spiegel der Geschichte des zerfallenden Jugoslawien.
Das Asylverfahren, in dem Vater Munir Adrovic von Repressionen der
Serben berichtet, zieht sich bis 1997 hin. In diesem Jahr lehnt
das Verwaltungsgericht Gera den Asylantrag endgültig ab. Das
Gericht glaubt nicht an ein »staatliches Verfolgungsprogramm«
gegen die muslimische Bevölkerung aus dem Kosovo – eine
trügerische Prognose, wie spätestens im Jahre 1999 jedem
Fernsehzuschauer deutlich wird. Während des Kosovo-Kriegs werden
die Adrovics geduldet.
Im Frühjahr 2001 stellt die Familie einen
Antrag auf ein Bleiberecht in Deutschland – denn sie ist voll
integriert. Der Vater arbeitet Teilzeit als Spezialitätenkoch,
die Kinder sind in der Schule erfolgreich. Der fast 6-jährige
Semir ist in Deutschland geboren. Aber der Behörde ist die
Familie nicht integriert genug: Das Einkommen des Vaters reiche
nicht aus, entscheidet sie und lehnt den Antrag auf Aufenthaltsbefugnis
ab. Dabei übersieht sie den Anspruch auf Kindergeld. Außerdem:
Herr Adrovic hätte mit einer Aufenthaltserlaubnis längst
eine volle Stelle und damit ein höheres Gehalt haben können.
Im Kosovo hat die Familie alles verloren: Das
Haus ist abgebrannt, eine erzwungene Rückkehr würde sie
ins Elend stürzen. Noch hoffen die Adrovics auf ein Bleiberecht
im Widerspruchsverfahren. Almasa möchte nach dem Abitur Informatik
studieren, am liebsten in Saarbrücken, mit deutsch-französischem
Diplom. »Ich hoffe, dass ich die Erlaubnis zum Studieren bekomme.
Eins weiß ich: In Jugoslawien hab ich keine Zukunft.«
Almasa Adrovic gehört zu den Menschen in Deutschland, die
seit Jahren in einer rechtlichen Grauzone leben: behördlich
„geduldet“, aber ohne Aufenthaltsrecht und weitgehend
ohne soziale Rechte. Rund 230.000 Menschen mit Duldung zählten
die Ausländerbehörden Mitte 2002, davon knapp 150.000,
die bereits 1997 und früher eingereist sind. Ein Großteil
von ihnen sind Kriegsflüchtlinge, denen der Schutz des Asylrechts
verweigert wurde, die gleichwohl aber nicht abgeschoben werden durften
oder konnten. Allein 100.000 Geduldete sind Kriegsflüchtlinge
und Vertriebene aus Serbien/Montenegro und Kosovo, weitere 20.000
aus Bosnien-Herzegowina. 15.000 Geduldete haben die türkische
Staatsangehörigkeit, 11.000 die afghanische, 9.500 die vietnamesische.
Die Gründe dafür, dass viele Menschen trotz verweigerten
Aufenthaltsrechts jahrelang nicht abgeschoben werden, sind vielfältig:
Drohende Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland (was z.T. nicht
als Asylgrund gilt), Fehlen von Passpapieren für die Rückkehr,
die Weigerung der Botschaft, neue Papiere auszustellen, fehlende
Verkehrsverbindungen in vom Krieg zerstörte Länder; Reiseunfähigkeit
aufgrund einer schweren Erkrankung oder Suizidgefahr und vieles
andere.
Auch nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland ist die gesellschaftliche
Eingliederung der Geduldeten bisher politisch unerwünscht und
wurde bewusst verhindert. Mit Duldung zu leben heißt:
§ eingeschränkter Arbeitsmarktzugang; z.T. behördlich
verhängtes Arbeits- und Ausbildungsverbot;
§ kein Anspruch auf eine Wohnung, oft Leben im Sammellager;
§ kein Anspruch auf Sozialhilfe, stattdessen Minderversorgung
durch das Asylbewerberleistungsgesetz;
§ mangelnde Krankenversorgung;
§ kein oder wenig Bargeld, Essen aus Lebensmittelpaketen, Einkaufen
mit Gutscheinen;
§ das Verbot, den zugewiesenen Wohnort zu wechseln;
§ das Verbot, ohne besondere behördliche Genehmigung das
Bundesland oder den Landkreis zu verlassen.
Diese staatlichen Maßnahmen schließen geduldete Menschen
von sozialer und kultureller Teilhabe weitgehend aus: Der Schulausflug
der Kinder wird nicht erlaubt, der Deutschkurs ist viel zu teuer,
die Busfahrt in die nächste größere Stadt mangels
Bargeld nicht zu bezahlen. Nicht wenige Menschen macht ein Leben
mit Duldung krank. Dennoch wachsen sie in die Gesellschaft hinein,
knüpfen Kontakte im Wohnheim, in der Nachbarschaft oder in
der Kirchengemeinde. Vor allem die Kinder und Jugendlichen sind
es, denen Deutschland mit der Zeit ein Zuhause wird: In der Schule
lernen sie schneller Deutsch als die Sprache ihrer Eltern und gewinnen
Freunde.
Auch unter schwierigen Bedingungen schlagen die Familien in Deutschland
Wurzeln. Glück hat, wer eine Arbeitserlaubnis bekommt, die
es zumindest teilweise ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben
zu führen. Doch mit Duldung leben heißt leben auf Abruf.
Immer dabei ist die Angst, eines Tages doch plötzlich abgeschoben
zu werden.
Viele der Geduldeten verbinden mit dem Zuwanderungsgesetz und vollmundigen
Versprechen des kommenden „Jahrzehnts der Integration“
die Hoffnung auf eine sichere Lebensperspektive. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ist nicht absehbar, wie die weitere Entwicklung in Sachen
Zuwanderungsgesetz sein wird. Nach dem Scheitern des Gesetzes vor
dem Bundesverfassungsgericht wird die problematische Praxis der
Kettenduldungen auf unabsehbare Zeit fortgeführt. Die Hoffnungen,
die Geduldete in die neuen Regelungen, v.a. auch in die Härtefallregelungen
setzten, sind für das Erste zerstoben. Es muss befürchtet
werden, dass im neuen Gesetzgebungsprozess die wenigen positiven
Elemente des Zuwanderungsgesetz der erneuten Konsenssuche mit der
Opposition zum Opfer fallen.
Die Fortführung der Duldungspraxis bei über 200.000 Menschen
ohne konkrete Lösungsversuche wäre gesellschaftspolitisch
unverantwortlich und den Betroffenen gegenüber unverzeihlich.
Schon die Zuwanderungskommission unter Rita Süßmuth hatte
deshalb Erleichterungen beim Zugang zur Aufenthaltsbefugnis vorgeschlagen
und im Kommissionsbericht festgestellt: „Es liegt im originären
Interesse jedes Aufnahmelandes, dass Ausländer, deren Aufenthalt
aus humanitären Gründen auf längere Zeit nicht beendet
werden kann und die deshalb voraussichtlich auf Dauer im Lande bleiben
werden, so früh wie möglich integriert werden. Bloß
„geduldete“ Ausländer leben in rechtlich ungesicherten
Verhältnissen mit negativen Folgen auch für das Aufnahmeland.“
Die Ausländerbeauftragten der Länder hatten mit Blick
auf das Zuwanderungsgesetz erklärt, dass für es den integrationspolitischen
Erfolg mitentscheidend sei, „wie viele Menschen aus dem Kreis
der bisher Geduldeten zukünftig einen rechtmäßigen
Aufenthalt erhalten werden“ und eine „klare und bundeseinheitliche
Altfallregelung für bisher Geduldete“ gefordert (Pressemitteilung
der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen,
29.5.2002). Auch wenn das Zuwanderungsgesetz (vorerst) nicht in
Kraft treten sollte: An diesen Einsichten und damit am dringenden
Handlungsbedarf ändert dies nichts.
Die Geduldeten, schon lange Mitglieder unserer Gesellschaft, müssen
aus ihrem weitgehend rechtlosen Status befreit werden und die Chance
zu einem menschenwürdigen und gleichberechtigten Dasein erhalten.
PRO ASYL fordert deshalb in einem breiten Bündnis von Flüchtlingsräten,
Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Gewerkschaften eine unbürokratische
und großzügige Bleiberechtsregelung und eine gleichberechtigte
gesellschaftliche Teilhabe
§ für Alleinstehende, die seit fünf Jahren in Deutschland
leben
§ für Familien mit Kindern, ältere, schwer kranke
und behinderte Menschen, die seit drei Jahren in Deutschland leben
§ für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,
die seit zwei Jahren in Deutschland leben
§ für traumatisierte Kriegsopfer
§ für Opfer rassistischer Angriffe
Die rot-grüne Koalition hat nach dem Scheitern des Zuwanderungsgesetzes
die Chance, die Neufassung mit einer solchen Bleiberechtsregelung
zu versehen. Auch das Ausländergesetz sah bei seinem Inkrafttreten
1990 eine entsprechende Regelung vor. Noch ist es nicht zu spät,
die falschen Weichenstellungen im Hinblick auf die Geduldeten im
Zuwanderungsgesetz zu korrigieren.
Eine Bleiberechtsregelung könnte außerdem auch unabhängig
vom Zuwanderungsgesetz von den Innenministern der Bundesländer
beschlossen werden. Ähnliche Regelungen für Geduldete
hat es im vergangenen Jahrzehnt bereits gegeben. Diese waren allerdings
so gestaltet, dass viele derer, für die sie gedacht werden,
sie gar nicht in Anspruch nehmen konnten. Als eines der größten
Hindernisse erwies sich die regelmäßig geforderte Unabhängigkeit
von Sozialhilfe bei gleichzeitigem eingeschränktem Arbeitsmarktzugang
oder gar faktischem Arbeitsverbot. Eine ernst gemeinte Bleiberechtsregelung
muss deshalb die Chance zu einer Arbeit zunächst bundesweit
eröffnen, anstatt sie vorauszusetzen. Maßnahmen der Arbeits-,
Sprach- und Ausbildungsförderung sind zu gewährleisten.
Auch ein fehlender Pass sowie ein zeitweilig illegaler Aufenthalt
dürfen keine Ausschlussgründe darstellen. Und schließlich:
Mit der Erteilung eines Aufenthaltsrechts muss die soziale Gleichstellung
verbunden sein. Dies beinhaltet das Recht auf Familiennachzug, das
Recht auf Freizügigkeit und Wohnung, Anspruch auf Kinder- und
Erziehungsgeld und im Bedarfsfall auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
sowie auf Maßnahmen der Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung.
Politiker aller Couleur beklagen die migrationspolitischen Versäumnisse
der Vergangenheit und betonen die dringende Notwendigkeit von Integration.
Wer aber Integration ernsthaft anstrebt, darf sich nicht exklusiv
auf Neuzuwanderer oder Aufenthaltberechtigte beziehen, sondern muss
diejenigen zum Ausgangspunkt nehmen, die sich faktisch in Deutschland
aufhalten. Eine großzügige und unbürokratische Bleiberechtsregelung
wäre der erste Schritt zu einer Integrationspolitik, die diesen
Namen verdient. Wird den Geduldeten in Zukunft weiter eine Aufenthaltsperspektive
vorenthalten oder werden sie mit einem minderen Status von Sozialleistungen
ausgeschlossen, bedeutet das „Jahrzehnt der Integration“
für zehntausende Menschen die Manifestierung ihrer Ausgrenzung.
Mehr Informationen unter www.proasyl.de
oder beim Förderverein PRO ASYL, Postfach 160624, 60069 Frankfurt/M.,
Telefon: 069/23 06 88, Fax: 069/23 06 50.
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