Hier geblieben!

Bleiberechtskampagne von Pro Asyl

Andrea Kothen

Almasa Adrovic ist im Osten Deutschlands aufgewachsen. Acht Jahre alt war sie, als ihre Familie 1991 aus dem Kosovo nach Deutschland floh. Heute ist sie 19, besucht die 12. Klasse, ihre Lieblingsfächer Mathe und Physik hat sie zu Leistungskursen gewählt. In ihrer Freizeit engagiert sie sich in Jugendgruppen gegen Rassismus und gibt unbezahlt Nachhilfe in Mathe. Sie spricht weit besser deutsch als serbokroatisch, die Sprache ihrer Eltern: »Da habe ich den Wortschatz einer 8-jährigen«, gesteht sie.

Die Adrovics sind Muslime aus dem Sandzak, lebten als serbokroatisch sprechende Minderheit im Kosovo. Ihre Geschichte ist ein Spiegel der Geschichte des zerfallenden Jugoslawien. Das Asylverfahren, in dem Vater Munir Adrovic von Repressionen der Serben berichtet, zieht sich bis 1997 hin. In diesem Jahr lehnt das Verwaltungsgericht Gera den Asylantrag endgültig ab. Das Gericht glaubt nicht an ein »staatliches Verfolgungsprogramm« gegen die muslimische Bevölkerung aus dem Kosovo – eine trügerische Prognose, wie spätestens im Jahre 1999 jedem Fernsehzuschauer deutlich wird. Während des Kosovo-Kriegs werden die Adrovics geduldet.

Im Frühjahr 2001 stellt die Familie einen Antrag auf ein Bleiberecht in Deutschland – denn sie ist voll integriert. Der Vater arbeitet Teilzeit als Spezialitätenkoch, die Kinder sind in der Schule erfolgreich. Der fast 6-jährige Semir ist in Deutschland geboren. Aber der Behörde ist die Familie nicht integriert genug: Das Einkommen des Vaters reiche nicht aus, entscheidet sie und lehnt den Antrag auf Aufenthaltsbefugnis ab. Dabei übersieht sie den Anspruch auf Kindergeld. Außerdem: Herr Adrovic hätte mit einer Aufenthaltserlaubnis längst eine volle Stelle und damit ein höheres Gehalt haben können.

Im Kosovo hat die Familie alles verloren: Das Haus ist abgebrannt, eine erzwungene Rückkehr würde sie ins Elend stürzen. Noch hoffen die Adrovics auf ein Bleiberecht im Widerspruchsverfahren. Almasa möchte nach dem Abitur Informatik studieren, am liebsten in Saarbrücken, mit deutsch-französischem Diplom. »Ich hoffe, dass ich die Erlaubnis zum Studieren bekomme. Eins weiß ich: In Jugoslawien hab ich keine Zukunft.«

Almasa Adrovic gehört zu den Menschen in Deutschland, die seit Jahren in einer rechtlichen Grauzone leben: behördlich „geduldet“, aber ohne Aufenthaltsrecht und weitgehend ohne soziale Rechte. Rund 230.000 Menschen mit Duldung zählten die Ausländerbehörden Mitte 2002, davon knapp 150.000, die bereits 1997 und früher eingereist sind. Ein Großteil von ihnen sind Kriegsflüchtlinge, denen der Schutz des Asylrechts verweigert wurde, die gleichwohl aber nicht abgeschoben werden durften oder konnten. Allein 100.000 Geduldete sind Kriegsflüchtlinge und Vertriebene aus Serbien/Montenegro und Kosovo, weitere 20.000 aus Bosnien-Herzegowina. 15.000 Geduldete haben die türkische Staatsangehörigkeit, 11.000 die afghanische, 9.500 die vietnamesische.
Die Gründe dafür, dass viele Menschen trotz verweigerten Aufenthaltsrechts jahrelang nicht abgeschoben werden, sind vielfältig: Drohende Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland (was z.T. nicht als Asylgrund gilt), Fehlen von Passpapieren für die Rückkehr, die Weigerung der Botschaft, neue Papiere auszustellen, fehlende Verkehrsverbindungen in vom Krieg zerstörte Länder; Reiseunfähigkeit aufgrund einer schweren Erkrankung oder Suizidgefahr und vieles andere.
Auch nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland ist die gesellschaftliche Eingliederung der Geduldeten bisher politisch unerwünscht und wurde bewusst verhindert. Mit Duldung zu leben heißt:
§ eingeschränkter Arbeitsmarktzugang; z.T. behördlich verhängtes Arbeits- und Ausbildungsverbot;
§ kein Anspruch auf eine Wohnung, oft Leben im Sammellager;
§ kein Anspruch auf Sozialhilfe, stattdessen Minderversorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz;
§ mangelnde Krankenversorgung;
§ kein oder wenig Bargeld, Essen aus Lebensmittelpaketen, Einkaufen mit Gutscheinen;
§ das Verbot, den zugewiesenen Wohnort zu wechseln;
§ das Verbot, ohne besondere behördliche Genehmigung das Bundesland oder den Landkreis zu verlassen.
Diese staatlichen Maßnahmen schließen geduldete Menschen von sozialer und kultureller Teilhabe weitgehend aus: Der Schulausflug der Kinder wird nicht erlaubt, der Deutschkurs ist viel zu teuer, die Busfahrt in die nächste größere Stadt mangels Bargeld nicht zu bezahlen. Nicht wenige Menschen macht ein Leben mit Duldung krank. Dennoch wachsen sie in die Gesellschaft hinein, knüpfen Kontakte im Wohnheim, in der Nachbarschaft oder in der Kirchengemeinde. Vor allem die Kinder und Jugendlichen sind es, denen Deutschland mit der Zeit ein Zuhause wird: In der Schule lernen sie schneller Deutsch als die Sprache ihrer Eltern und gewinnen Freunde.
Auch unter schwierigen Bedingungen schlagen die Familien in Deutschland Wurzeln. Glück hat, wer eine Arbeitserlaubnis bekommt, die es zumindest teilweise ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Doch mit Duldung leben heißt leben auf Abruf. Immer dabei ist die Angst, eines Tages doch plötzlich abgeschoben zu werden.
Viele der Geduldeten verbinden mit dem Zuwanderungsgesetz und vollmundigen Versprechen des kommenden „Jahrzehnts der Integration“ die Hoffnung auf eine sichere Lebensperspektive. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wie die weitere Entwicklung in Sachen Zuwanderungsgesetz sein wird. Nach dem Scheitern des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht wird die problematische Praxis der Kettenduldungen auf unabsehbare Zeit fortgeführt. Die Hoffnungen, die Geduldete in die neuen Regelungen, v.a. auch in die Härtefallregelungen setzten, sind für das Erste zerstoben. Es muss befürchtet werden, dass im neuen Gesetzgebungsprozess die wenigen positiven Elemente des Zuwanderungsgesetz der erneuten Konsenssuche mit der Opposition zum Opfer fallen.
Die Fortführung der Duldungspraxis bei über 200.000 Menschen ohne konkrete Lösungsversuche wäre gesellschaftspolitisch unverantwortlich und den Betroffenen gegenüber unverzeihlich. Schon die Zuwanderungskommission unter Rita Süßmuth hatte deshalb Erleichterungen beim Zugang zur Aufenthaltsbefugnis vorgeschlagen und im Kommissionsbericht festgestellt: „Es liegt im originären Interesse jedes Aufnahmelandes, dass Ausländer, deren Aufenthalt aus humanitären Gründen auf längere Zeit nicht beendet werden kann und die deshalb voraussichtlich auf Dauer im Lande bleiben werden, so früh wie möglich integriert werden. Bloß „geduldete“ Ausländer leben in rechtlich ungesicherten Verhältnissen mit negativen Folgen auch für das Aufnahmeland.“ Die Ausländerbeauftragten der Länder hatten mit Blick auf das Zuwanderungsgesetz erklärt, dass für es den integrationspolitischen Erfolg mitentscheidend sei, „wie viele Menschen aus dem Kreis der bisher Geduldeten zukünftig einen rechtmäßigen Aufenthalt erhalten werden“ und eine „klare und bundeseinheitliche Altfallregelung für bisher Geduldete“ gefordert (Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen, 29.5.2002). Auch wenn das Zuwanderungsgesetz (vorerst) nicht in Kraft treten sollte: An diesen Einsichten und damit am dringenden Handlungsbedarf ändert dies nichts.
Die Geduldeten, schon lange Mitglieder unserer Gesellschaft, müssen aus ihrem weitgehend rechtlosen Status befreit werden und die Chance zu einem menschenwürdigen und gleichberechtigten Dasein erhalten. PRO ASYL fordert deshalb in einem breiten Bündnis von Flüchtlingsräten, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Gewerkschaften eine unbürokratische und großzügige Bleiberechtsregelung und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe
§ für Alleinstehende, die seit fünf Jahren in Deutschland leben
§ für Familien mit Kindern, ältere, schwer kranke und behinderte Menschen, die seit drei Jahren in Deutschland leben
§ für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit zwei Jahren in Deutschland leben
§ für traumatisierte Kriegsopfer
§ für Opfer rassistischer Angriffe
Die rot-grüne Koalition hat nach dem Scheitern des Zuwanderungsgesetzes die Chance, die Neufassung mit einer solchen Bleiberechtsregelung zu versehen. Auch das Ausländergesetz sah bei seinem Inkrafttreten 1990 eine entsprechende Regelung vor. Noch ist es nicht zu spät, die falschen Weichenstellungen im Hinblick auf die Geduldeten im Zuwanderungsgesetz zu korrigieren.
Eine Bleiberechtsregelung könnte außerdem auch unabhängig vom Zuwanderungsgesetz von den Innenministern der Bundesländer beschlossen werden. Ähnliche Regelungen für Geduldete hat es im vergangenen Jahrzehnt bereits gegeben. Diese waren allerdings so gestaltet, dass viele derer, für die sie gedacht werden, sie gar nicht in Anspruch nehmen konnten. Als eines der größten Hindernisse erwies sich die regelmäßig geforderte Unabhängigkeit von Sozialhilfe bei gleichzeitigem eingeschränktem Arbeitsmarktzugang oder gar faktischem Arbeitsverbot. Eine ernst gemeinte Bleiberechtsregelung muss deshalb die Chance zu einer Arbeit zunächst bundesweit eröffnen, anstatt sie vorauszusetzen. Maßnahmen der Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung sind zu gewährleisten.
Auch ein fehlender Pass sowie ein zeitweilig illegaler Aufenthalt dürfen keine Ausschlussgründe darstellen. Und schließlich: Mit der Erteilung eines Aufenthaltsrechts muss die soziale Gleichstellung verbunden sein. Dies beinhaltet das Recht auf Familiennachzug, das Recht auf Freizügigkeit und Wohnung, Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld und im Bedarfsfall auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz sowie auf Maßnahmen der Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung.

Politiker aller Couleur beklagen die migrationspolitischen Versäumnisse der Vergangenheit und betonen die dringende Notwendigkeit von Integration. Wer aber Integration ernsthaft anstrebt, darf sich nicht exklusiv auf Neuzuwanderer oder Aufenthaltberechtigte beziehen, sondern muss diejenigen zum Ausgangspunkt nehmen, die sich faktisch in Deutschland aufhalten. Eine großzügige und unbürokratische Bleiberechtsregelung wäre der erste Schritt zu einer Integrationspolitik, die diesen Namen verdient. Wird den Geduldeten in Zukunft weiter eine Aufenthaltsperspektive vorenthalten oder werden sie mit einem minderen Status von Sozialleistungen ausgeschlossen, bedeutet das „Jahrzehnt der Integration“ für zehntausende Menschen die Manifestierung ihrer Ausgrenzung.

Mehr Informationen unter www.proasyl.de oder beim Förderverein PRO ASYL, Postfach 160624, 60069 Frankfurt/M., Telefon: 069/23 06 88, Fax: 069/23 06 50.


Letzte Aktualisierung 14. März 2003
 
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