Die
Urlaubswächter vom Amt
Der Residenzpflicht-Prozess gegen Cornelius Yufanyi
geht in eine weitere Runde
Anke Schwarzer
Was allzu emsigen BehördenmitarbeiterInnen passieren kann,
zeigt der Prozess gegen den früheren Asylbewerber Cornelius
Yufanyi: Der Staatsanwalt will die Vergabepraxis für ‘Urlaubs-
scheine’ überprüfen. Möglicherweise hat die
Ausländer-
behörde in Worbis rechtswidrig gehandelt und der Göttinger
Student, der seit über zwei Jahren gegen die Residenzpflicht
kämpft, könnte freigesprochen werden.
Am 24. Oktober war es wieder so weit: Nach längerer Pause
wurde das Gerichtsverfahren gegen Cornelius Yufanyi fortgesetzt.
(vgl. ak 446, ak 451) Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April
2000 an einem Flüchtlingskongress in Jena teilgenommen und
dafür den zugewiesenen Landkreis ohne Genehmigung verlassen
und gegen die Residenzpflicht verstoßen zu haben. Deshalb
hatte er einen Strafbefehl über 300 Euro erhalten.
Die desinteressiert wirkende Richterin erneuerte zu Beginn das
Angebot, das Verfahren wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen
einzustellen. Der Angeklagte lehnte dies ab. Sein Ziel sei weder
eine sang- und klanglose Einstellung des Verfahrens, noch ein individueller
Freispruch, sondern die Abschaffung der Residenzpflicht. Er wolle
den Prozess zu Ende führen, weil er die Residenzpflicht für
nicht vereinbar mit der universellen Erklärung der Menschenrechte
hält. Dort heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht
auf Freizügigkeit und Wahl seines Wohnortes innerhalb eines
Staates.“
Dem Gericht gelang es diesmal zu klären, dass sich Cornelius
Yufanyi im April 2000 tatsächlich in Jena aufhielt: Die Solidaritätsfaxe,
die haufenweise ins Amtsgericht flattern, waren überprüft
worden. In einem dieser Protestnoten hatte ein Freund und Mitstreiter
erwähnt, dass er den Angeklagten beim Jenaer Flüchtlingskongress
kennen gelernt habe – und wurde prompt als Zeuge vorgeladen.
Bislang konnte sich nur auf einen Zeitungsartikel berufen werden,
in dem über den Flüchtlingskongress und Cornelius Yufanyi
berichtet wird. Der emsige Manfred Schäfer, Mitarbeiter der
Ausländerbehörde Worbis (Landkreis Eichsfeld), hatte die
Anklage auf Grund dieses Artikels ins Rollen gebracht.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand allerdings die Vergabepraxis
von ‘Urlaubsscheinen’ der Ausländerbehörde
Worbis in Nord-
thüringen, die laut Verteidiger Ulrich von Klinggräff
rechtswidrig sei. Hier wurde auch der Staatsanwalt hellhörig
und befragte einen als Zeugen geladenen Behördenangestellten,
der sich dabei in Widersprüche verwickelte. So blieb bis zuletzt
unklar, nach welchen Regeln die Genehmigungen für das Verlassen
des Landkreises Eichsfeld vergeben werden. Der Zeuge erklärte,
es würden höchstens zwei Genehmigungen pro Monat erteilt.
Die Verteidigung zitierte interne Behördendokumente: Danach
dürfte AsylbewerberInnen nur ein Mal pro Monat ein ‘Urlaubsschein’
erteilt werden. Egal ob einmal oder zwei Mal im Monat: In jedem
Fall muss eine Einzelfallprüfung stattfinden, eine pauschal
festgelegte Vergabe ist nicht rechtens.
Wegen der neuen Informationslage beantragte der Verteidiger die
persönliche Akte des Angeklagten als weiteren Beweis in das
Verfahren aufzunehmen. Auch dem Staatsanwalt reichten die Aussagen
des Behördenmitarbeiters nicht aus: Er möchte den damaligen
Leiter der Ausländerbehörde im Landkreis Eichsfeld, Michael
Wickmann, als Zeugen sehen, der heute Landrat des Kreises Northeim
ist. Wenn das Verwaltungsverfahren rechtswidrig war, könnte
Cornelius Yufanyi möglicherweise freigesprochen werden.
Hintergrund des Prozesses ist, dass Asylsuchende, deren Anträge
noch bearbeitet werden, einer Aufenthaltsbeschränkung nach
dem Asylverfahrensgesetz unterliegen – der so genannten Residenzpflicht.
Es ist ihnen verboten, die Kreisgrenze bzw. die Grenze des Verwaltungsbezirks,
in dem sie gemeldet sind, zu überschreiten. Bei mehrmaligen
Verstößen gegen die Residenzpflicht droht eine Gefängnisstrafe
bis zu einem Jahr, eine Geldstrafe bis zu 2.500 Euro oder der Ausweisungsbescheid.
Diese Jahr musste der Asylbewerber Arthur Vardanian wegen mehrmaligen
Verstoßes gegen die Residenzpflicht ins Gefängnis Waldeck
und später nach Ueckermünde in Mecklenburg-Vorpommern.
So weit bekannt, zählt er zu den ersten AsylbewerberInnen,
die wegen der Residenzpflicht eine Haftstrafe antreten mussten.
„Ich finde, ich habe kein Recht etwas gegen euer Gesetz zu
sagen. Aber ich glaube und hoffe, dass irgendwann solche Gesetze
aus euren Gesetzbüchern verschwinden werden, denn dieses Gesetz
ist undemokratisch“, sagt Arthur Vardanian.
Bereits seit der Einführung der Residenzpflicht im Jahr 1982
entwickelten die betroffenen Asylsuchenden widerständige Praktiken
gegen die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit. Der Widerstand
war lange Zeit auf individuelle Vorgehensweisen beschränkt:
Manche fragten einfach nicht um Erlaubnis, andere erstritten auf
gerichtlichem Wege eine Genehmigung. Zahlreiche wurden aber auch
wegen der Residenzpflicht ‘straffällig’, weil sie
bei Polizeikontrollen erwischt wurden. Nur wenige RichterInnen wehrten
sich dagegen, einen Menschen allein dafür zu bestrafen, weil
er unsichtbare, innerdeutsche Grenzen überfahren hat. Einzelne
bereiteten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor, 1997
erging dazu ein Urteil. Das oberste deutsche Gericht entschied darin,
dass sowohl die Pflicht, sich grundsätzlich im zugewiesenen
Bezirk aufhalten zu müssen, als auch die Tatsache, dass der
Verstoß gegen diese Verpflichtung strafrechtlich sanktioniert
ist, nicht gegen das Grundgesetzes verstößt.
Spätestens seit dem Flüchtlingskongress ‘Gemeinsam
gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung’ in Jena im Frühjahr
2000, den Cornelius Yufanyi mitorganisiert hatte, wandelte sich
der individuelle Protest in eine politische Kampagne. Seitdem protestieren
die Flüchtlingsorganisation The Voice und die Brandenburger
Flüchtlingsinitiative gemeinsam mit der bundesweiten Initiative
Karawane – Für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen
gegen dieses Gesetz.
Mit freundlicher Abdruckgenehmigung aus: ak 467 vom 22.11.2002
ak – analyse und kritik
Rombergstr. 10, 20255 Hamburg,
Tel.: +49-40-4017 0174, Fax.: +49-40-4017 0175,
Email: redaktion@akweb.de
Im Internet: http://www.akweb.de
Siehe auch FLÜCHTLINGSRAT 83/84, Jan 2002
Anke Schwarzer
Was allzu emsigen BehördenmitarbeiterInnen passieren kann,
zeigt der Prozess gegen den früheren Asylbewerber Cornelius
Yufanyi: Der Staatsanwalt will die Vergabepraxis für ‘Urlaubsscheine’
überprüfen. Möglicherweise hat die Ausländerbehörde
in Worbis rechtswidrig gehandelt und der Göttinger Student,
der seit über zwei Jahren gegen die Residenzpflicht kämpft,
könnte freigesprochen werden.
Am 24. Oktober war es wieder so weit: Nach längerer Pause wurde
das Gerichtsverfahren gegen Cornelius Yufanyi fortgesetzt. (vgl.
ak 446, ak 451) Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2000
an einem Flüchtlingskongress in Jena teilgenommen und dafür
den zugewiesenen Landkreis ohne Genehmigung verlassen und gegen
die Residenzpflicht verstoßen zu haben. Deshalb hatte er einen
Strafbefehl über 300 Euro erhalten.
Die desinteressiert wirkende Richterin erneuerte zu Beginn das Angebot,
das Verfahren wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen einzustellen.
Der Angeklagte lehnte dies ab. Sein Ziel sei weder eine sang- und
klanglose Einstellung des Verfahrens, noch ein individueller Freispruch,
sondern die Abschaffung der Residenzpflicht. Er wolle den Prozess
zu Ende führen, weil er die Residenzpflicht für nicht
vereinbar mit der universellen Erklärung der Menschenrechte
hält. Dort heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht
auf Freizügigkeit und Wahl seines Wohnortes innerhalb eines
Staates.“
Dem Gericht gelang es diesmal zu klären, dass sich Cornelius
Yufanyi im April 2000 tatsächlich in Jena aufhielt: Die Solidaritätsfaxe,
die haufenweise ins Amtsgericht flattern, waren überprüft
worden. In einem dieser Protestnoten hatte ein Freund und Mitstreiter
erwähnt, dass er den Angeklagten beim Jenaer Flüchtlingskongress
kennen gelernt habe – und wurde prompt als Zeuge vorgeladen.
Bislang konnte sich nur auf einen Zeitungsartikel berufen werden,
in dem über den Flüchtlingskongress und Cornelius Yufanyi
berichtet wird. Der emsige Manfred Schäfer, Mitarbeiter der
Ausländerbehörde Worbis (Landkreis Eichsfeld), hatte die
Anklage auf Grund dieses Artikels ins Rollen gebracht.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand allerdings die Vergabepraxis
von ‘Urlaubsscheinen’ der Ausländerbehörde
Worbis in Nordthüringen, die laut Verteidiger Ulrich von Klinggräff
rechtswidrig sei. Hier wurde auch der Staatsanwalt hellhörig
und befragte einen als Zeugen geladenen Behördenangestellten,
der sich dabei in Widersprüche verwickelte. So blieb bis zuletzt
unklar, nach welchen Regeln die Genehmigungen für das Verlassen
des Landkreises Eichsfeld vergeben werden. Der Zeuge erklärte,
es würden höchstens zwei Genehmigungen pro Monat erteilt.
Die Verteidigung zitierte interne Behördendokumente: Danach
dürfte AsylbewerberInnen nur ein Mal pro Monat ein ‘Urlaubsschein’
erteilt werden. Egal ob einmal oder zwei Mal im Monat: In jedem
Fall muss eine Einzelfallprüfung stattfinden, eine pauschal
festgelegte Vergabe ist nicht rechtens.
Wegen der neuen Informationslage beantragte der Verteidiger die
persönliche Akte des Angeklagten als weiteren Beweis in das
Verfahren aufzunehmen. Auch dem Staatsanwalt reichten die Aussagen
des Behördenmitarbeiters nicht aus: Er möchte den damaligen
Leiter der Ausländerbehörde im Landkreis Eichsfeld, Michael
Wickmann, als Zeugen sehen, der heute Landrat des Kreises Northeim
ist. Wenn das Verwaltungsverfahren rechtswidrig war, könnte
Cornelius Yufanyi möglicherweise freigesprochen werden.
Hintergrund des Prozesses ist, dass Asylsuchende, deren Anträge
noch bearbeitet werden, einer Aufenthaltsbeschränkung nach
dem Asylverfahrensgesetz unterliegen – der so genannten Residenzpflicht.
Es ist ihnen verboten, die Kreisgrenze bzw. die Grenze des Verwaltungsbezirks,
in dem sie gemeldet sind, zu überschreiten. Bei mehrmaligen
Verstößen gegen die Residenzpflicht droht eine Gefängnisstrafe
bis zu einem Jahr, eine Geldstrafe bis zu 2.500 Euro oder der Ausweisungsbescheid.
Diese Jahr musste der Asylbewerber Arthur Vardanian wegen mehrmaligen
Verstoßes gegen die Residenzpflicht ins Gefängnis Waldeck
und später nach Ueckermünde in Mecklenburg-Vorpommern.
So weit bekannt, zählt er zu den ersten AsylbewerberInnen,
die wegen der Residenzpflicht eine Haftstrafe antreten mussten.
„Ich finde, ich habe kein Recht etwas gegen euer Gesetz zu
sagen. Aber ich glaube und hoffe, dass irgendwann solche Gesetze
aus euren Gesetzbüchern verschwinden werden, denn dieses Gesetz
ist undemokratisch“, sagt Arthur Vardanian.
Bereits seit der Einführung der Residenzpflicht im Jahr 1982
entwickelten die betroffenen Asylsuchenden widerständige Praktiken
gegen die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit. Der Widerstand
war lange Zeit auf individuelle Vorgehensweisen beschränkt:
Manche fragten einfach nicht um Erlaubnis, andere erstritten auf
gerichtlichem Wege eine Genehmigung. Zahlreiche wurden aber auch
wegen der Residenzpflicht ‘straffällig’, weil sie
bei Polizeikontrollen erwischt wurden. Nur wenige RichterInnen wehrten
sich dagegen, einen Menschen allein dafür zu bestrafen, weil
er unsichtbare, innerdeutsche Grenzen überfahren hat. Einzelne
bereiteten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor, 1997
erging dazu ein Urteil. Das oberste deutsche Gericht entschied darin,
dass sowohl die Pflicht, sich grundsätzlich im zugewiesenen
Bezirk aufhalten zu müssen, als auch die Tatsache, dass der
Verstoß gegen diese Verpflichtung strafrechtlich sanktioniert
ist, nicht gegen das Grundgesetzes verstößt.
Spätestens seit dem Flüchtlingskongress ‘Gemeinsam
gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung’ in Jena im Frühjahr
2000, den Cornelius Yufanyi mitorganisiert hatte, wandelte sich
der individuelle Protest in eine politische Kampagne. Seitdem protestieren
die Flüchtlingsorganisation The Voice und die Brandenburger
Flüchtlingsinitiative gemeinsam mit der bundesweiten Initiative
Karawane – Für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen
gegen dieses Gesetz.
Mit freundlicher Abdruckgenehmigung aus:
ak 467 vom 22.11.2002 - ak – analyse und kritik
Rombergstr. 10, 20255 Hamburg,
Tel.: +49-40-4017 0174, Fax.: +49-40-4017 0175,
Email: redaktion@akweb.de
Im Internet: http://www.akweb.de
Siehe auch FLÜCHTLINGSRAT 83/84,
Jan 2002
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