Die Urlaubswächter vom Amt

Der Residenzpflicht-Prozess gegen Cornelius Yufanyi geht in eine weitere Runde

Anke Schwarzer

Was allzu emsigen BehördenmitarbeiterInnen passieren kann, zeigt der Prozess gegen den früheren Asylbewerber Cornelius Yufanyi: Der Staatsanwalt will die Vergabepraxis für ‘Urlaubs-
scheine’ überprüfen. Möglicherweise hat die Ausländer-
behörde in Worbis rechtswidrig gehandelt und der Göttinger Student, der seit über zwei Jahren gegen die Residenzpflicht kämpft, könnte freigesprochen werden.

Am 24. Oktober war es wieder so weit: Nach längerer Pause wurde das Gerichtsverfahren gegen Cornelius Yufanyi fortgesetzt. (vgl. ak 446, ak 451) Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2000 an einem Flüchtlingskongress in Jena teilgenommen und dafür den zugewiesenen Landkreis ohne Genehmigung verlassen und gegen die Residenzpflicht verstoßen zu haben. Deshalb hatte er einen Strafbefehl über 300 Euro erhalten.

Die desinteressiert wirkende Richterin erneuerte zu Beginn das Angebot, das Verfahren wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen einzustellen. Der Angeklagte lehnte dies ab. Sein Ziel sei weder eine sang- und klanglose Einstellung des Verfahrens, noch ein individueller Freispruch, sondern die Abschaffung der Residenzpflicht. Er wolle den Prozess zu Ende führen, weil er die Residenzpflicht für nicht vereinbar mit der universellen Erklärung der Menschenrechte hält. Dort heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und Wahl seines Wohnortes innerhalb eines Staates.“

Dem Gericht gelang es diesmal zu klären, dass sich Cornelius Yufanyi im April 2000 tatsächlich in Jena aufhielt: Die Solidaritätsfaxe, die haufenweise ins Amtsgericht flattern, waren überprüft worden. In einem dieser Protestnoten hatte ein Freund und Mitstreiter erwähnt, dass er den Angeklagten beim Jenaer Flüchtlingskongress kennen gelernt habe – und wurde prompt als Zeuge vorgeladen. Bislang konnte sich nur auf einen Zeitungsartikel berufen werden, in dem über den Flüchtlingskongress und Cornelius Yufanyi berichtet wird. Der emsige Manfred Schäfer, Mitarbeiter der Ausländerbehörde Worbis (Landkreis Eichsfeld), hatte die Anklage auf Grund dieses Artikels ins Rollen gebracht.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand allerdings die Vergabepraxis von ‘Urlaubsscheinen’ der Ausländerbehörde Worbis in Nord-
thüringen, die laut Verteidiger Ulrich von Klinggräff rechtswidrig sei. Hier wurde auch der Staatsanwalt hellhörig und befragte einen als Zeugen geladenen Behördenangestellten, der sich dabei in Widersprüche verwickelte. So blieb bis zuletzt unklar, nach welchen Regeln die Genehmigungen für das Verlassen des Landkreises Eichsfeld vergeben werden. Der Zeuge erklärte, es würden höchstens zwei Genehmigungen pro Monat erteilt. Die Verteidigung zitierte interne Behördendokumente: Danach dürfte AsylbewerberInnen nur ein Mal pro Monat ein ‘Urlaubsschein’ erteilt werden. Egal ob einmal oder zwei Mal im Monat: In jedem Fall muss eine Einzelfallprüfung stattfinden, eine pauschal festgelegte Vergabe ist nicht rechtens.

Wegen der neuen Informationslage beantragte der Verteidiger die persönliche Akte des Angeklagten als weiteren Beweis in das Verfahren aufzunehmen. Auch dem Staatsanwalt reichten die Aussagen des Behördenmitarbeiters nicht aus: Er möchte den damaligen Leiter der Ausländerbehörde im Landkreis Eichsfeld, Michael Wickmann, als Zeugen sehen, der heute Landrat des Kreises Northeim ist. Wenn das Verwaltungsverfahren rechtswidrig war, könnte Cornelius Yufanyi möglicherweise freigesprochen werden.

Hintergrund des Prozesses ist, dass Asylsuchende, deren Anträge noch bearbeitet werden, einer Aufenthaltsbeschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz unterliegen – der so genannten Residenzpflicht. Es ist ihnen verboten, die Kreisgrenze bzw. die Grenze des Verwaltungsbezirks, in dem sie gemeldet sind, zu überschreiten. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Residenzpflicht droht eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr, eine Geldstrafe bis zu 2.500 Euro oder der Ausweisungsbescheid. Diese Jahr musste der Asylbewerber Arthur Vardanian wegen mehrmaligen Verstoßes gegen die Residenzpflicht ins Gefängnis Waldeck und später nach Ueckermünde in Mecklenburg-Vorpommern. So weit bekannt, zählt er zu den ersten AsylbewerberInnen, die wegen der Residenzpflicht eine Haftstrafe antreten mussten. „Ich finde, ich habe kein Recht etwas gegen euer Gesetz zu sagen. Aber ich glaube und hoffe, dass irgendwann solche Gesetze aus euren Gesetzbüchern verschwinden werden, denn dieses Gesetz ist undemokratisch“, sagt Arthur Vardanian.

Bereits seit der Einführung der Residenzpflicht im Jahr 1982 entwickelten die betroffenen Asylsuchenden widerständige Praktiken gegen die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit. Der Widerstand war lange Zeit auf individuelle Vorgehensweisen beschränkt: Manche fragten einfach nicht um Erlaubnis, andere erstritten auf gerichtlichem Wege eine Genehmigung. Zahlreiche wurden aber auch wegen der Residenzpflicht ‘straffällig’, weil sie bei Polizeikontrollen erwischt wurden. Nur wenige RichterInnen wehrten sich dagegen, einen Menschen allein dafür zu bestrafen, weil er unsichtbare, innerdeutsche Grenzen überfahren hat. Einzelne bereiteten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor, 1997 erging dazu ein Urteil. Das oberste deutsche Gericht entschied darin, dass sowohl die Pflicht, sich grundsätzlich im zugewiesenen Bezirk aufhalten zu müssen, als auch die Tatsache, dass der Verstoß gegen diese Verpflichtung strafrechtlich sanktioniert ist, nicht gegen das Grundgesetzes verstößt.

Spätestens seit dem Flüchtlingskongress ‘Gemeinsam gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung’ in Jena im Frühjahr 2000, den Cornelius Yufanyi mitorganisiert hatte, wandelte sich der individuelle Protest in eine politische Kampagne. Seitdem protestieren die Flüchtlingsorganisation The Voice und die Brandenburger Flüchtlingsinitiative gemeinsam mit der bundesweiten Initiative Karawane – Für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen gegen dieses Gesetz.

Mit freundlicher Abdruckgenehmigung aus: ak 467 vom 22.11.2002
ak – analyse und kritik
Rombergstr. 10, 20255 Hamburg,
Tel.: +49-40-4017 0174, Fax.: +49-40-4017 0175,
Email: redaktion@akweb.de
Im Internet: http://www.akweb.de

Siehe auch FLÜCHTLINGSRAT 83/84, Jan 2002

Anke Schwarzer

Was allzu emsigen BehördenmitarbeiterInnen passieren kann, zeigt der Prozess gegen den früheren Asylbewerber Cornelius Yufanyi: Der Staatsanwalt will die Vergabepraxis für ‘Urlaubsscheine’ überprüfen. Möglicherweise hat die Ausländerbehörde in Worbis rechtswidrig gehandelt und der Göttinger Student, der seit über zwei Jahren gegen die Residenzpflicht kämpft, könnte freigesprochen werden.
Am 24. Oktober war es wieder so weit: Nach längerer Pause wurde das Gerichtsverfahren gegen Cornelius Yufanyi fortgesetzt. (vgl. ak 446, ak 451) Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2000 an einem Flüchtlingskongress in Jena teilgenommen und dafür den zugewiesenen Landkreis ohne Genehmigung verlassen und gegen die Residenzpflicht verstoßen zu haben. Deshalb hatte er einen Strafbefehl über 300 Euro erhalten.
Die desinteressiert wirkende Richterin erneuerte zu Beginn das Angebot, das Verfahren wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen einzustellen. Der Angeklagte lehnte dies ab. Sein Ziel sei weder eine sang- und klanglose Einstellung des Verfahrens, noch ein individueller Freispruch, sondern die Abschaffung der Residenzpflicht. Er wolle den Prozess zu Ende führen, weil er die Residenzpflicht für nicht vereinbar mit der universellen Erklärung der Menschenrechte hält. Dort heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und Wahl seines Wohnortes innerhalb eines Staates.“
Dem Gericht gelang es diesmal zu klären, dass sich Cornelius Yufanyi im April 2000 tatsächlich in Jena aufhielt: Die Solidaritätsfaxe, die haufenweise ins Amtsgericht flattern, waren überprüft worden. In einem dieser Protestnoten hatte ein Freund und Mitstreiter erwähnt, dass er den Angeklagten beim Jenaer Flüchtlingskongress kennen gelernt habe – und wurde prompt als Zeuge vorgeladen. Bislang konnte sich nur auf einen Zeitungsartikel berufen werden, in dem über den Flüchtlingskongress und Cornelius Yufanyi berichtet wird. Der emsige Manfred Schäfer, Mitarbeiter der Ausländerbehörde Worbis (Landkreis Eichsfeld), hatte die Anklage auf Grund dieses Artikels ins Rollen gebracht.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand allerdings die Vergabepraxis von ‘Urlaubsscheinen’ der Ausländerbehörde Worbis in Nordthüringen, die laut Verteidiger Ulrich von Klinggräff rechtswidrig sei. Hier wurde auch der Staatsanwalt hellhörig und befragte einen als Zeugen geladenen Behördenangestellten, der sich dabei in Widersprüche verwickelte. So blieb bis zuletzt unklar, nach welchen Regeln die Genehmigungen für das Verlassen des Landkreises Eichsfeld vergeben werden. Der Zeuge erklärte, es würden höchstens zwei Genehmigungen pro Monat erteilt. Die Verteidigung zitierte interne Behördendokumente: Danach dürfte AsylbewerberInnen nur ein Mal pro Monat ein ‘Urlaubsschein’ erteilt werden. Egal ob einmal oder zwei Mal im Monat: In jedem Fall muss eine Einzelfallprüfung stattfinden, eine pauschal festgelegte Vergabe ist nicht rechtens.
Wegen der neuen Informationslage beantragte der Verteidiger die persönliche Akte des Angeklagten als weiteren Beweis in das Verfahren aufzunehmen. Auch dem Staatsanwalt reichten die Aussagen des Behördenmitarbeiters nicht aus: Er möchte den damaligen Leiter der Ausländerbehörde im Landkreis Eichsfeld, Michael Wickmann, als Zeugen sehen, der heute Landrat des Kreises Northeim ist. Wenn das Verwaltungsverfahren rechtswidrig war, könnte Cornelius Yufanyi möglicherweise freigesprochen werden.
Hintergrund des Prozesses ist, dass Asylsuchende, deren Anträge noch bearbeitet werden, einer Aufenthaltsbeschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz unterliegen – der so genannten Residenzpflicht. Es ist ihnen verboten, die Kreisgrenze bzw. die Grenze des Verwaltungsbezirks, in dem sie gemeldet sind, zu überschreiten. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Residenzpflicht droht eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr, eine Geldstrafe bis zu 2.500 Euro oder der Ausweisungsbescheid. Diese Jahr musste der Asylbewerber Arthur Vardanian wegen mehrmaligen Verstoßes gegen die Residenzpflicht ins Gefängnis Waldeck und später nach Ueckermünde in Mecklenburg-Vorpommern. So weit bekannt, zählt er zu den ersten AsylbewerberInnen, die wegen der Residenzpflicht eine Haftstrafe antreten mussten. „Ich finde, ich habe kein Recht etwas gegen euer Gesetz zu sagen. Aber ich glaube und hoffe, dass irgendwann solche Gesetze aus euren Gesetzbüchern verschwinden werden, denn dieses Gesetz ist undemokratisch“, sagt Arthur Vardanian.
Bereits seit der Einführung der Residenzpflicht im Jahr 1982 entwickelten die betroffenen Asylsuchenden widerständige Praktiken gegen die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit. Der Widerstand war lange Zeit auf individuelle Vorgehensweisen beschränkt: Manche fragten einfach nicht um Erlaubnis, andere erstritten auf gerichtlichem Wege eine Genehmigung. Zahlreiche wurden aber auch wegen der Residenzpflicht ‘straffällig’, weil sie bei Polizeikontrollen erwischt wurden. Nur wenige RichterInnen wehrten sich dagegen, einen Menschen allein dafür zu bestrafen, weil er unsichtbare, innerdeutsche Grenzen überfahren hat. Einzelne bereiteten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor, 1997 erging dazu ein Urteil. Das oberste deutsche Gericht entschied darin, dass sowohl die Pflicht, sich grundsätzlich im zugewiesenen Bezirk aufhalten zu müssen, als auch die Tatsache, dass der Verstoß gegen diese Verpflichtung strafrechtlich sanktioniert ist, nicht gegen das Grundgesetzes verstößt.
Spätestens seit dem Flüchtlingskongress ‘Gemeinsam gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung’ in Jena im Frühjahr 2000, den Cornelius Yufanyi mitorganisiert hatte, wandelte sich der individuelle Protest in eine politische Kampagne. Seitdem protestieren die Flüchtlingsorganisation The Voice und die Brandenburger Flüchtlingsinitiative gemeinsam mit der bundesweiten Initiative Karawane – Für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen gegen dieses Gesetz.

Mit freundlicher Abdruckgenehmigung aus:
ak 467 vom 22.11.2002 - ak – analyse und kritik
Rombergstr. 10, 20255 Hamburg,
Tel.: +49-40-4017 0174, Fax.: +49-40-4017 0175,
Email: redaktion@akweb.de
Im Internet: http://www.akweb.de

Siehe auch FLÜCHTLINGSRAT 83/84, Jan 2002


Letzte Aktualisierung 14. März 2003
Asyl und Einwanderung
- Integration ohne Flüchtlinge?
Bleiberecht

- Bleiberecht der Roma
- LibaSoli: Bleiberecht!
- Bleiberchts-
kampagne von Pro Asyl

Deportation

- Selbstverbrennung aus Protest
- Innenminister wollen ärztliche Abschiebehelfer
- Krawane u. Bayerische Flüchtlingsrat stoppen Abschiebeflüge

Papierlose

- Aufruf zur Legalisierung aller "Sans papiers" in Europa
- Illegal beschäftigt, aber legal versichert

Rassismus
und Antimrassismus

- Pogromartige Angriffe auf Flüchtlinge
- Brechmitteleinsätze in Osnabrück
- Der Residenzpflicht-
prozess gegen Cornelius Yufanyi geht in eine weitere Runde

- Residenzpflicht-Urteile

Innere Unsicherheit
- Ausländer unter Generalverdacht
Kirchenasyl
- Pastoren auf der Anklagebank
- Ausländerbehörde in Nienburg veranlasst Räumung eine Kirchenasyl in Schleswig-Holsten
Türkei
- Kritik des Lageberichts zur Türkei 10/2002 (PDF)
- Medizinische Versorgung psychisch kranker Menschen in der Türkei
Kriegsflüchtlinge
- IMK: Kein Bleiberecht für Roma
   
     
Startseite Kontakt Links Mailinglist