Innenminister
wollen ärztliche Abschiebehelfer
Ärzte sollen nur noch Flugtauglichkeit prüfen
Peter Kerbel
Die Abschiebung vieler Flüchtlinge ist den Behörden
aufgrund sog. tatsächlicher, die Gesundheit und medizinische
Versorgung im ”Zielland” betreffender Abschiebehindernisse
nicht möglich. Für Innenminister und Ausländerbehörden
offensichtlich ein Problem, dass sie nun gemeinsam beseitigen wollen.
Gerichte sollen von den Betroffenen beschaffte, ärztliche Gutachten
nicht anerkennen, neue Behördenärzte Abschiebungen begleiten
und die für die Abschiebung benötigten Gutachten erstellen.
Ein erster Vorstoß der Innenminister zu einer einheitlichen
Praxis auf der IMK im Dezember 2002 ist am Protest der Ärzteschaft
gescheitert. In Northeim machte die Ausländerbehörde im
Oktober einen ähnlichen Vorstoß. Sie stellt allgemein
die Glaubwürdigkeit von Gutachten in Frage, mit denen Abschiebungen
gestoppt werden und die von Betroffenen selbst beschafft wurden.
Nachdem die Abschiebung einer Northeimer Flüchtlingsfamilie
aus dem Libanon Anfang September vom Göttinger Verwaltungsgericht
in einer Eilentscheidung gestoppt wurde, hat der Landkreis Northeim
nun Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt (s. hierzu den Artikel
“Libasoli: Bleiberecht” ). Die Begründung ist ein
Schlag ins Gesicht für die Familie - und die Ärzteschaft.
In dem Urteil wurde nach vielen Gutachten und auf öffentlichen
Druck hin endlich anerkannt, dass eine Abschiebung für die
Mutter der Familie eine drastische Verschlechterung des Gesundheitszustandes
und erhöhte Suizidgefahr bedeuten würde. Zudem ist ihre
Behandlung in der Türkei nicht sichergestellt.
In seiner Beschwerde argumentiert der Landkreis nun mit grundsätzlichen
Überlegungen gegen die Gerichtsentscheidung. Die ärztlichen
Gutachten werden schlicht als ”Parteigutachten” für
aussagelos erklärt und vom Gericht wird verlangt, dass der
Weg für die Abschiebung frei gemacht wird. Die ärztlich
attestierten psychischen Leiden der Eltern und die fehlende Behandlungsmöglichkeit
in der Türkei sollen vom Gericht schlichtweg ignoriert werden.
Ausschlaggebend für die Abschiebung soll einzig die Beurteilung
der ”Flugtauglichkeit” sein, also ob die Betreffenden
den Flug überstehen. Flugtauglich allerdings sind nach Ansicht
von Ärzten mitunter auch Intensivpatienten.
Einige Zitate aus der Beschwerde des Landkreises Northeim an das
Göttinger Verwaltungsgericht vom 10. Oktober 2002:
”Auf ausdrücklichen Wunsch des
Niedersächsischen Innenministeriums möchte ich noch einige
grundsätzliche Bemerkungen zu der immer stärker zunehmenden
Tendenz machen, mit Hilfe ärztlicher Bescheinigungen über
posttraumatische Belastungsstörungen, psychische Erkrankungen
wie Depression und Suizidgefahr eine Abschiebung zu verhindern,
nachdem alle anderen rechtlichen Möglichkeiten nicht zum Erfolg
geführt haben:
In diesem Jahr sind bis einschließlich August 2.653 Abschiebungsersuchen
an das Landeskriminalamt Nds. gerichtet worden; nur 1.554 Abschiebungen
(59%) konnten tatsächlich durchgeführt werden. In einem
hohen, statistisch aber bislang noch nicht erfassten Anteil dieser
Fälle, lag der Grund für den Abbruch der Maßnahmen
darin, dass kurz zuvor ärztliche Atteste über Reiseunfähigkeit
aus gesundheitlichen – meist psychischen – Gründen
vorgelegt wurden, die nicht mehr rechtzeitig vor dem vorgesehenen
Abschiebungstermin überprüft werden konnten – mit
der Folge eines immensen vergeblichen Verwaltungsaufwandes bei allen
beteiligten Behörden (Ausländerbehörden, Bezirksregierungen,
Landeskriminalamt, Bundesgrenzschutz). Hinzu kommt, dass inzwischen
nahezu jede zweite Abschiebung ärztlich begleitet werden muss,
um vorgebliche Gesundheitsgefahren für den Abzuschiebenden
zu vermeiden. [...] Diese Entwicklung zeigt die Tendenz, mit Hilfe
ärztlicher Atteste zu versuchen, Abschiebungen zu verhindern.”
Hiernach wird aus dem entsprechenden Beschluss des Bundesärztetages
zitiert, der die Mithilfe bei Abschiebung durch die Ausstellung
einer ”Reisefähigkeitsbescheinigung” bei Vorliegen
ärztlich festgestellter Abschiebehindernisse für unvereinbar
mit ”in der Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen”
erklärt. In der Beschwerde heißt es dann dazu:
”Angesichts solcher Aussagen besteht
konkreter Anlass zu einer sehr kritischen Auseinandersetzung mit
ärztlichen Bescheinigungen, insbesondere, wenn sie in letzter
Minute zur Verhinderung einer geplanten Abschiebung vorgelegt werden.
Es stellt sich auch die grundsätzliche Frage, welche Bedeutung
ärztliche Bescheinigungen – insbesondere wenn sie von
den Betroffenen bzw. den Anwälten selbst beschafft worden sind
– für die behördlichen Entscheidungen zur Anerkennung
eines medizinisch begründeten Abschiebungshindernisses haben.”
Der Northeimer Justitiar-Büttel J. Richert liefert die Antwort
gleich mit. Es handele sich hierbei um rechtliche Fragen, die weder
ÄrztInnen noch die Bundesärztekammer beantworten könnten.
ÄrztInnen, die die Betroffenen bereits behandelt haben, seien
gänzlich unglaubwürdig, AmtsärztInnen hingegen ”in
besonderem Maße geeignet”, da sie ”nicht in einem
Patienten-Therapeuten-Verhältnis stehen und von daher in vollständiger
Unabhängigkeit” urteilen könnten.
Auch dieses Papier geht – wie wir es vom Landkreis Northeim
gewohnt sind – nicht ohne rassistischen Unterton ab. Depression
und Suizidgefahr seien verursacht aus der Angst vor dem Wegfall
der Sozialhilfe und werden als ”Drohung” wahrgenommen,
die gebrochen werden muß: Das Papier fordert eine ”sorgfältige
Bewertung des Krankheitswertes eines Suizids [...], um abwägen
zu können, ob diese Drohung auch dann noch in die Tat umgesetzt
werden würde, wenn der schlimmste befürchtete Fall –
nämlich die Abschiebung – eingetreten ist.”.
Der Zynismus hinter diesen Vorstellungen wird noch einmal besonders
deutlich, wenn wir zurückblicken auf den konkreten Fall in
Northeim. Seit zwei Jahren wird der libanesischen Familie –
wie einhundert weiteren Flüchtlingen aus dem Libanon –
das Leben mit allen Schikanen der rassistischen Sondergesetze zur
Qual gemacht. Neben dem Entzug der materiellen Existenzgrundlagen,
der ”Zwangstürkisierung” und öffentlichen
Diffamierung als ”Asylbetrüger”, stehen polizeiliche
Überwachung, Untersuchungshaft und Strafprozesse. Bei einigen
der Betroffenen hat diese Zermürbungsstrategie ”gewirkt”
– ihr gesundheitlicher Zustand hat sich in den zwei Jahren
nachhaltig verschlechtert. Und dieser Fall ist nur einer von vielen:
Für Menschen, die unter dem Druck der Zermürbung einen
Teil ihrer Gesundheit verloren haben, wird die staatliche Verantwortung
barsch zurückgewiesen. Bestand haben lediglich die Größen
”Effizienz” der Abschiebemaschinerie und ”Verwertbarkeit”.
Auf den Punkt gebracht fordert der Landkreis mit Rückendeckung
des Innenministeriums, dass Gutachten, die ein tatsächliches
Abschiebungshindernis feststellen, für die Gerichte nicht ausschlaggebend
sein sollen. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um kurzfristig
vorgelegte Begutachtungen psychischer Leiden handelt und die Untersuchten
Sozialhilfe beziehen. Diese Forderung korreliert mit dem Vorpreschen
einiger Innenminister auf der Bremer IMK, einen ”Pool”
ärztlicher Abschiebehelfer zu installieren, die – womöglich
wie in Hamburg seit drei Jahren auf Honorarbasis – den Behörden
unterstellt sind, Flugtauglichkeit attestieren und Abschiebungen
ohne Skrupel begleiten, und somit den o.g. Beschluss der Bundesärztekammer
zu unterlaufen. Nach den Vorstellungen der IMK – Arbeitsgruppe
Rückführung sollen die Abschiebeärzte reine Flugtauglichkeitsbescheinigungen
ausstellen. Dieser Pool soll zudem länderübergreifend
koordiniert werden, so dass sich die Länder bei ”Engpässen”
gegenseitig aushelfen können.
Im Vorfeld der IMK berichtete die TAZ mit Bezug auf einen Sprecher
des Niedersächsischen Innenministers, dass es ”bei Vorbesprechungen
auf Staatssekretärsebene bereits eine Mehrheit” für
diesen Vorschlag gegeben habe . Diese Pläne stießen auf
scharfe Kritik der Ärztekammern. Der stellvertretende Geschäftsführer
der Bundesärztekammer, Otmar Kloiber, nannte den Vorschlag
”völlig inakzeptabel.” ”Ins Flugzeug setzen
können Sie heute fast jeden Patienten. Die Frage ist doch,
was passiert medizinisch mit dem Flüchtling, nachdem er ausgestiegen
ist.” Die Weigerung der Ärzte ist anscheinend angekommen,
denn nach der Tagung der Innenminister erklärte Bremens Innensenator
Kuno Böse (CDU) – angesprochen auf die Pläne –
gegenüber der Presse: ”Darüber haben wir nicht gesprochen.”
Vereinbart wurde vorerst, dass Böse in einem Gespräch
mit der Ärztekammer die ”Rechtsauffassung” der
Innenminister ”verdeutlichen” soll .
Allerdings geht es auch ohne die Übereinstimmung mit der
Bundesärztekammer, wie die Praxis in Hamburg und Köln
zeigt. In Hamburg gibt es seit drei Jahren einen Pool von ärztlichen
Abschiebehelfern, die Flugtauglichkeit attestieren und Abschiebungen
begleiten. In Köln sollen seit dem 1. November 2002 zwei Ärzte
bei der Verwaltung angestellt sein. ”Im vergangenen Jahr haben
Mediziner des Gesundheitsamtes Zweitgutachten über den gesundheitlichen
Zustand von 800 Flüchtlingen erstellt. Die meisten von ihnen
sind Bürgerkriegsflüchtlinge, viele leiden unter posttraumatischen
Belastungsstörungen. Nach dem Willen der Ausländerbehörde
sollten diese Menschen abgeschoben werden. Doch niedergelassene
Ärzte hatten die Patienten für reiseunfähig erklärt.
Bei mehr als 95 Prozent der Betroffenen schlossen sich die Gutachter
des Gesundheitsamtes der Meinung der Niedergelassenen an - die Erkrankten
durften bleiben.” Darauf entschloss sich die Ausländerbehörde
eigene Ärzte anzustellen, die die gewünschte Reisefähigkeit
attestieren: ”Das Kalkül ist klar: Arbeiten Ärzte
unter dem Dach der Behörde, werden sie schon den Willen des
Hausherrn vollstrecken.”
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