Innenminister wollen ärztliche Abschiebehelfer

Ärzte sollen nur noch Flugtauglichkeit prüfen

Peter Kerbel

Die Abschiebung vieler Flüchtlinge ist den Behörden aufgrund sog. tatsächlicher, die Gesundheit und medizinische Versorgung im ”Zielland” betreffender Abschiebehindernisse nicht möglich. Für Innenminister und Ausländerbehörden offensichtlich ein Problem, dass sie nun gemeinsam beseitigen wollen. Gerichte sollen von den Betroffenen beschaffte, ärztliche Gutachten nicht anerkennen, neue Behördenärzte Abschiebungen begleiten und die für die Abschiebung benötigten Gutachten erstellen. Ein erster Vorstoß der Innenminister zu einer einheitlichen Praxis auf der IMK im Dezember 2002 ist am Protest der Ärzteschaft gescheitert. In Northeim machte die Ausländerbehörde im Oktober einen ähnlichen Vorstoß. Sie stellt allgemein die Glaubwürdigkeit von Gutachten in Frage, mit denen Abschiebungen gestoppt werden und die von Betroffenen selbst beschafft wurden.

Nachdem die Abschiebung einer Northeimer Flüchtlingsfamilie aus dem Libanon Anfang September vom Göttinger Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung gestoppt wurde, hat der Landkreis Northeim nun Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt (s. hierzu den Artikel “Libasoli: Bleiberecht” ). Die Begründung ist ein Schlag ins Gesicht für die Familie - und die Ärzteschaft.
In dem Urteil wurde nach vielen Gutachten und auf öffentlichen Druck hin endlich anerkannt, dass eine Abschiebung für die Mutter der Familie eine drastische Verschlechterung des Gesundheitszustandes und erhöhte Suizidgefahr bedeuten würde. Zudem ist ihre Behandlung in der Türkei nicht sichergestellt.

In seiner Beschwerde argumentiert der Landkreis nun mit grundsätzlichen Überlegungen gegen die Gerichtsentscheidung. Die ärztlichen Gutachten werden schlicht als ”Parteigutachten” für aussagelos erklärt und vom Gericht wird verlangt, dass der Weg für die Abschiebung frei gemacht wird. Die ärztlich attestierten psychischen Leiden der Eltern und die fehlende Behandlungsmöglichkeit in der Türkei sollen vom Gericht schlichtweg ignoriert werden. Ausschlaggebend für die Abschiebung soll einzig die Beurteilung der ”Flugtauglichkeit” sein, also ob die Betreffenden den Flug überstehen. Flugtauglich allerdings sind nach Ansicht von Ärzten mitunter auch Intensivpatienten.

Einige Zitate aus der Beschwerde des Landkreises Northeim an das Göttinger Verwaltungsgericht vom 10. Oktober 2002:
”Auf ausdrücklichen Wunsch des Niedersächsischen Innenministeriums möchte ich noch einige grundsätzliche Bemerkungen zu der immer stärker zunehmenden Tendenz machen, mit Hilfe ärztlicher Bescheinigungen über posttraumatische Belastungsstörungen, psychische Erkrankungen wie Depression und Suizidgefahr eine Abschiebung zu verhindern, nachdem alle anderen rechtlichen Möglichkeiten nicht zum Erfolg geführt haben:
In diesem Jahr sind bis einschließlich August 2.653 Abschiebungsersuchen an das Landeskriminalamt Nds. gerichtet worden; nur 1.554 Abschiebungen (59%) konnten tatsächlich durchgeführt werden. In einem hohen, statistisch aber bislang noch nicht erfassten Anteil dieser Fälle, lag der Grund für den Abbruch der Maßnahmen darin, dass kurz zuvor ärztliche Atteste über Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen – meist psychischen – Gründen vorgelegt wurden, die nicht mehr rechtzeitig vor dem vorgesehenen Abschiebungstermin überprüft werden konnten – mit der Folge eines immensen vergeblichen Verwaltungsaufwandes bei allen beteiligten Behörden (Ausländerbehörden, Bezirksregierungen, Landeskriminalamt, Bundesgrenzschutz). Hinzu kommt, dass inzwischen nahezu jede zweite Abschiebung ärztlich begleitet werden muss, um vorgebliche Gesundheitsgefahren für den Abzuschiebenden zu vermeiden. [...] Diese Entwicklung zeigt die Tendenz, mit Hilfe ärztlicher Atteste zu versuchen, Abschiebungen zu verhindern.”

Hiernach wird aus dem entsprechenden Beschluss des Bundesärztetages zitiert, der die Mithilfe bei Abschiebung durch die Ausstellung einer ”Reisefähigkeitsbescheinigung” bei Vorliegen ärztlich festgestellter Abschiebehindernisse für unvereinbar mit ”in der Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen” erklärt. In der Beschwerde heißt es dann dazu:
”Angesichts solcher Aussagen besteht konkreter Anlass zu einer sehr kritischen Auseinandersetzung mit ärztlichen Bescheinigungen, insbesondere, wenn sie in letzter Minute zur Verhinderung einer geplanten Abschiebung vorgelegt werden. Es stellt sich auch die grundsätzliche Frage, welche Bedeutung ärztliche Bescheinigungen – insbesondere wenn sie von den Betroffenen bzw. den Anwälten selbst beschafft worden sind – für die behördlichen Entscheidungen zur Anerkennung eines medizinisch begründeten Abschiebungshindernisses haben.”
Der Northeimer Justitiar-Büttel J. Richert liefert die Antwort gleich mit. Es handele sich hierbei um rechtliche Fragen, die weder ÄrztInnen noch die Bundesärztekammer beantworten könnten. ÄrztInnen, die die Betroffenen bereits behandelt haben, seien gänzlich unglaubwürdig, AmtsärztInnen hingegen ”in besonderem Maße geeignet”, da sie ”nicht in einem Patienten-Therapeuten-Verhältnis stehen und von daher in vollständiger Unabhängigkeit” urteilen könnten.

Auch dieses Papier geht – wie wir es vom Landkreis Northeim gewohnt sind – nicht ohne rassistischen Unterton ab. Depression und Suizidgefahr seien verursacht aus der Angst vor dem Wegfall der Sozialhilfe und werden als ”Drohung” wahrgenommen, die gebrochen werden muß: Das Papier fordert eine ”sorgfältige Bewertung des Krankheitswertes eines Suizids [...], um abwägen zu können, ob diese Drohung auch dann noch in die Tat umgesetzt werden würde, wenn der schlimmste befürchtete Fall – nämlich die Abschiebung – eingetreten ist.”.

Der Zynismus hinter diesen Vorstellungen wird noch einmal besonders deutlich, wenn wir zurückblicken auf den konkreten Fall in Northeim. Seit zwei Jahren wird der libanesischen Familie – wie einhundert weiteren Flüchtlingen aus dem Libanon – das Leben mit allen Schikanen der rassistischen Sondergesetze zur Qual gemacht. Neben dem Entzug der materiellen Existenzgrundlagen, der ”Zwangstürkisierung” und öffentlichen Diffamierung als ”Asylbetrüger”, stehen polizeiliche Überwachung, Untersuchungshaft und Strafprozesse. Bei einigen der Betroffenen hat diese Zermürbungsstrategie ”gewirkt” – ihr gesundheitlicher Zustand hat sich in den zwei Jahren nachhaltig verschlechtert. Und dieser Fall ist nur einer von vielen: Für Menschen, die unter dem Druck der Zermürbung einen Teil ihrer Gesundheit verloren haben, wird die staatliche Verantwortung barsch zurückgewiesen. Bestand haben lediglich die Größen ”Effizienz” der Abschiebemaschinerie und ”Verwertbarkeit”.

Auf den Punkt gebracht fordert der Landkreis mit Rückendeckung des Innenministeriums, dass Gutachten, die ein tatsächliches Abschiebungshindernis feststellen, für die Gerichte nicht ausschlaggebend sein sollen. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um kurzfristig vorgelegte Begutachtungen psychischer Leiden handelt und die Untersuchten Sozialhilfe beziehen. Diese Forderung korreliert mit dem Vorpreschen einiger Innenminister auf der Bremer IMK, einen ”Pool” ärztlicher Abschiebehelfer zu installieren, die – womöglich wie in Hamburg seit drei Jahren auf Honorarbasis – den Behörden unterstellt sind, Flugtauglichkeit attestieren und Abschiebungen ohne Skrupel begleiten, und somit den o.g. Beschluss der Bundesärztekammer zu unterlaufen. Nach den Vorstellungen der IMK – Arbeitsgruppe Rückführung sollen die Abschiebeärzte reine Flugtauglichkeitsbescheinigungen ausstellen. Dieser Pool soll zudem länderübergreifend koordiniert werden, so dass sich die Länder bei ”Engpässen” gegenseitig aushelfen können.

Im Vorfeld der IMK berichtete die TAZ mit Bezug auf einen Sprecher des Niedersächsischen Innenministers, dass es ”bei Vorbesprechungen auf Staatssekretärsebene bereits eine Mehrheit” für diesen Vorschlag gegeben habe . Diese Pläne stießen auf scharfe Kritik der Ärztekammern. Der stellvertretende Geschäftsführer der Bundesärztekammer, Otmar Kloiber, nannte den Vorschlag ”völlig inakzeptabel.” ”Ins Flugzeug setzen können Sie heute fast jeden Patienten. Die Frage ist doch, was passiert medizinisch mit dem Flüchtling, nachdem er ausgestiegen ist.” Die Weigerung der Ärzte ist anscheinend angekommen, denn nach der Tagung der Innenminister erklärte Bremens Innensenator Kuno Böse (CDU) – angesprochen auf die Pläne – gegenüber der Presse: ”Darüber haben wir nicht gesprochen.” Vereinbart wurde vorerst, dass Böse in einem Gespräch mit der Ärztekammer die ”Rechtsauffassung” der Innenminister ”verdeutlichen” soll .

Allerdings geht es auch ohne die Übereinstimmung mit der Bundesärztekammer, wie die Praxis in Hamburg und Köln zeigt. In Hamburg gibt es seit drei Jahren einen Pool von ärztlichen Abschiebehelfern, die Flugtauglichkeit attestieren und Abschiebungen begleiten. In Köln sollen seit dem 1. November 2002 zwei Ärzte bei der Verwaltung angestellt sein. ”Im vergangenen Jahr haben Mediziner des Gesundheitsamtes Zweitgutachten über den gesundheitlichen Zustand von 800 Flüchtlingen erstellt. Die meisten von ihnen sind Bürgerkriegsflüchtlinge, viele leiden unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Nach dem Willen der Ausländerbehörde sollten diese Menschen abgeschoben werden. Doch niedergelassene Ärzte hatten die Patienten für reiseunfähig erklärt. Bei mehr als 95 Prozent der Betroffenen schlossen sich die Gutachter des Gesundheitsamtes der Meinung der Niedergelassenen an - die Erkrankten durften bleiben.” Darauf entschloss sich die Ausländerbehörde eigene Ärzte anzustellen, die die gewünschte Reisefähigkeit attestieren: ”Das Kalkül ist klar: Arbeiten Ärzte unter dem Dach der Behörde, werden sie schon den Willen des Hausherrn vollstrecken.”


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