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Um eine Abschiebung gegen erbitterten Widerstand durchsetzen zu
können, muss im Linienflug das Schreien des ,,Schüblings
verhindert werden. Das Naheliegendste und gebräuchlichste ist
der Mundverschluss. Solange die Nasenlöcher frei sind, können
bis zu 80 Liter Luft pro Minute geatmet werden. Das ist in Panik
und nach heftigem Kampf zu wenig. Bei Scheidewandverkrümmung,
Schnupfen, Allergie oder Verengung durch Nasenpopel vermindert sich
der Luftdurchlass so weit, dass eine langsame, qualvolle Erstickung
erfolgen kann wie bei dem Nigerianer Marcus OMOFUMA, dem am 1.5.1999
während des Fluges von Wien nach Sofia der Mund verklebt worden
war. Ein Pilot der Balkan Air, der zufällig als Passagier mitflog,
versuchte vergeblich, die Begleitpolizisten zur Entfernung des Klebebands
zu bringen.
Die Gerichtsmediziner in Sofia diagnostizierten eine Erstickung
auf Grund der Klebespuren um den Mund. Die Nachobduzenten in Wien
fanden freundlicherweise ein krankhaft vorgeschädigtes
Herz. Daraufhin soll der Rechtsmediziner in Sofia in einem Brief
des österreichischen Innenministeriums aufgefordert worden
sein, seine Diagnose noch einmal zu überdenken. Nur mit der
Beteuerung, er habe von der Verklebungspraxis nichts gewusst, konnte
Innenminister Schlögl seinen Sitz retten. Laut seinem Erlass
durfte danach Schreien kein Grund zu polizeilicher Gewaltanwendung
sein, notfalls sei dann die Abschiebung abzubrechen und ein Charterflug
zu organisieren.
2 Monate früher, am 3.3.1999, wurde der abzuschiebende Palästinenser
Khaled ABUZARIFA in Zürich für eine Ausschaffung Level
3 fertig gemacht: Mit einem 5cm breiten Tape wurde ihm der Unterkiefer
nach oben fixiert, wobei die Tape-Enden sich auf der Schädeldecke
wieder trafen. Etwas waagerechter wurden dann 2 weitere Tapes circulär
über den Mund bis zum Hinterkopf geführt. Zusätzlich
wurden ihm die Handgelenke zusammengefesselt und die Ellenbeugen
mit einem Gürtel hinter dem Rücken zusammengezurrt. 75
Minuten nach der Mundverklebung war ABUZARIFA erstickt. Der Direktor
des Züricher Universitätsinstituts für Rechtsmedizin
war nicht wie seine Wiener Kollegen so kooperativ, dass er eine
Herzschädigung gefunden hätte. Nach einer gerichtsmedizinischen
Rekonstruktion der Fesselung und Mundverklebung gutachtete er:
,,In Anbetracht des Fehlens einer morphologisch fassbaren, das
heißt organischen Todesursache und aufgrund der Überlegungen
ausgeführt im Abschnitt Zusammenhang von Fesselung und
Mundverkleben und deren Folgen steht für den Unterzeichner
fest, dass Abuzarifa Khaled an den Folgen der bei ihm im Rahmen
der Ausschaffung vollzogenen Zwangsmaßnahmen erstickt ist.
Er sparte auch nicht mit Kritik an dem Flughafenarzt, der der Verklebung
beigewohnt hatte, und an den Polizisten, von denen eine spontanere
Hilfeleistung, als nur das Warten auf den Arzt erwartet werden
müsste.
In Deutschland wurde die Mundverklebung von einem Lufthansa- Kapitän
beschrieben, wahrscheinlich betreffend Kola BANKOLEs 2. Abschiebeversuch
am 15.5.1994: Im Flugzeug wurde dem Nigerianer mit Klebeband der
Mund bis hinunter zu den Füßen verklebt, während
ein BGS-Beamter ihm auf dem Brustkorb kniete. Nach Bankoles Knebelungserstickung
mittels eines gegen Zunge und Mundwinkel gezerrten Strumpf-Gurt-
Knebels gab der Direktor der Frankfurter Rechtsmedizin Prof. Hansjürgen
Bratzke Entwarnung, indem er einen plötzlichen Tod aus
natürlicher innerer Ursache bescheinigte. Trotzdem erließ
Innenminister Kanther ein Mundverschließungsverbot, was freilich
bis zum Begleitarztprozess Anfang 1997 von Bankoles Kneblern ignoriert
wurde.
Am 11.2.1998 berichtet der kurdische Türke Metin von seiner
Mundverklebung durch Hannoveraner BGS-Beamte bei fortwährenden
Schlägen auf Kopf, Körper und Genitalien. 2 Tage vorher
lässt sich der Iraner J. durch Hodenquetschungen nicht davon
abhalten, in letzter Sekunde aus dem Flugzeug zu springen. Als Zweitprävention
wird ihm im VW-Bus auf dem Frankfurter Rollfeld seine Jacke auf
sein Gesicht gepresst und ein Lendenwirbel gebrochen. Beim 2. Abschiebeversuch
wird ihm im Privatjet am 5.11.1998 von Stuttgarter BGS-Beamten immer
wieder ein Tuch auf den Mund gepresst, bis der Flugkapitän
angesichts der Atemnot eine Mitnahme verweigert. Am 17.11.1998 wird
dem Sudanesen Abdallah F. beim 3. Abschiebeversuch in Frankfurt
eine Mütze über den Kopf gezogen bei gleichzeitigen Fausthieben
auf seinen Penis. Wegen bedrohlicher Atemnot wird er in der Flughafenklinik
behandelt.
Am 17.3.1999 soll nach dem Bericht des Guineers Issagia CAMARA
diesem von 3 Düsseldorfer BGS-Beamten während des Charterfluges
sein behelmter Kopf zwischen die Knie gedrückt worden sein.
Er habe während der 20minütigen Tortur ,,fast keine Luft
mehr bekommen. (FR 25.6.1999). Möglicherweise hat er
überlebt, weil ihm wohl nur die Hände und Füße
gefesselt worden waren. Jedenfalls muss sich wohl beim BGS herumgesprochen
haben, dass man mit der Rumpf-Zwangsbeugung ohne Mundverschluss
erfolgreich ein Schreien der ,,Schüblinge verhindern
kann. Vergeblich habe ich versucht, die evolutionäre Entwicklung
der folgenden 10 Wochen bezüglich Vorfesselung zur Optimierung
der Schreiverhinderung nachzuvollziehen, bis sie am 28.5.1999 annähernd
die Schweizer Perfektion erreicht hatte: Der Kontrollbeamte der
Frankfurter Rückführungsgruppe 51, POM Paulini, ließ
es sich nicht nehmen, höchstselbst die ausgeklügelte Fesselung
in der Abschiebezelle vorzunehmen, nachdem der Sudanese Aamir AGEEB
auch nach 75-minütiger Fesselung mit aneinandergezurrten Hand-
und Fußgelenken nicht mürbe geworden war. Nach Berichten
in der Bürener Abschiebehaftanstalt und aus derselben Zelle
muss befürchtet werden, dass diese Fesselung rücklings
in Bauchlage durchgeführt wird. Sie ist in den USA als ,,hog-tie
(Schweinefesselung) geläufig und dort für 58% der Gewahrsamserstickungen
verantwortlich. Bei längerer Anwendung schmerzt sie zusätzlich
in den Gelenken und erfreut sich bei den Folterern gewisser Beliebtheit
unter dem Namen Schaukel.
Da also AGEEBs Widerstand immer noch nicht gebrochen war, kam die
Schweizer Fesselung zur Anwendung: Paulini fesselte AGEEBs Handgelenke
mit 2 Plastikhandfesseln aneinander, mit 4 weiteren seine Ellbeugen
hinter dem Rücken gegeneinander, so dass jetzt der Brustkorb
unter Einbeziehung der Unterarme ringsum eingezwängt war. Weitere
Doppelfesseln zurrten Knie- und Fußgelenke aneinander. In
dieser erstickungsfertigen Fesselung wurde AGEEB um ca. l4Uhr in
den Airbus A 300-600 ,,Rosenheim getragen zum Flug LH588,
der um 14:25 starten sollte, und von Paulini an den Sitz gefesselt.
Nach BKA-Fesselungsprotokoll waren 11 Plastikfesseln, 4 Klettbänder
und ein 5m langes Seil im Einsatz. Von den 11 Plastikfesseln konnten
nur 4 sichergestellt werden. Die 7 Verschwundenen waren möglicherweise
gemeine Kabelbinder mit scharfen Kanten im Abstand von 5mm, wie
die zahlreichen Fesselungsstriemen mit Blutergüssen bei der
Obduktion nahelegen. Jetzt brauchten die 3 Begleitbeamten nur noch
anzuwenden, was sie als ,,Haltetechnik gelernt hatten: Das
kurzzeitige Vornüberbeugen führe dazu, dass der ,,Ungefesselte
sich wieder aufrichten wolle, um frei atmen zu können.
Was sich also bei Ungefesselten kurzzeitig anbietet, könnte
ja auch während eines langen Fluges funktionieren: Die vor
der Magengrube fixierten Hände werden beim Vornüberbeugen
wie eine Nuss im Nussknacker gegen Brustbein, Magen und Solarplexus
gepresst, wenn die Beine nicht gespreizt werden können. Je
nach Beugewinkel lässt sich die Atmung bis auf Null herunterdrosseln
und damit das Schreien.
Die folgenden 90 Minuten bis zu AGEEBs endgültiger Erstickung
sind von etlichen ZeugInnen weitgehend übereinstimmend beschrieben
worden. Sie legen nahe, dass der Effekt der Schreiverhinderung durch
Niederbeugen weitgehend als Dauermaßnahme genutzt wurde, und
dass AGEEBs schreiende und wimmernde Luftnotmitteilung keinerlei
Überraschung oder Änderung auslöste. Im Gegenteil
wurde sie zum Anlass des vermehrten und verstärkten Niederdrückens
genommen:
Die schräg vor Ageeb sitzende Frau O. berichtete dem BKA,
als sie das Flugzeug betreten habe, sei der Abschübling schon
nach vorn gebeugt gewesen... Im Prinzip sei er immer nach vorn gebeugt
gewesen... Als das Flugzeug während der Startphase beschleunigt
habe, sei der Abschübling unruhiger geworden. Diese Unruhe
habe sich zu einem sehr lauten Schrei des Mannes gesteigert. Als
sie sich umgeschaut habe, habe sie gesehen, wie er sich aufgerichtet
habe. Dabei habe er sich auch nach vorn gebeugt und laut geschrien:
,,Ich kriege keine Luft. Der Beamte neben ihr sei sofort aufgesprungen
und habe sich umgedreht. Alle drei Beamten hätten ihn dann
nach unten gedrückt und versucht, ihn ruhig zu stellen... Die
Beamten hätten auch zu ihrer Tochter gesagt. ,,Du brauchst
keine Angst zu haben, wir stellen ihn ruhiger. Ihre 11jährige
Tochter erinnert sich:
Plötzlich habe der Mann aufgeschrien. Sie habe einen Schreck
bekommen und angefangen zu weinen, da sie Angst gehabt habe. Die
Beamten hätten den Kopf des Mannes nach unten gedrückt.
Sie hätten auch Kissen um den Kopf des Mannes gelegt, damit
man die Schreie nicht so höre. Der Mann habe immer noch gejammert,
dass er keine Luft kriege. Er sei wieder abgewischt worden. Plötzlich
sei er ohnmächtig geworden. Die Beamten hätten seinen
Namen geschrien und versucht, ihn durch leichte Schläge wieder
zu Bewusstsein zu bringen. Nach fünf Minuten habe der Pilot
nach einem Arzt gefragt, da ein Notfall vorgelegen habe. Dann habe
eine Frau bei dem Mann Herzdruckmassage durchgeführt... (BKA
S.38ff)
Die Anaesthesistin Dr. Naggar berichtet, sie habe keine schnelle
Fürsorge durch die für seine Bewachung Verantwortlichen
festgestellt. Die Bewacher hätten nicht geholfen, den Mann
dadurch zu retten, indem sie den Ärzten dabei geholfen hätten,
ihn auf den Boden zu legen, um den erforderlichen ärztlichen
Beistand zu leisten. Ihre Bitten gegenüber den Bewachern seien
vergeblich gewesen. Der Mann sei an seinem Sitz mit kräftigen,
dünnen Plastikstreifen angebunden gewesen. Er sei auch an beiden
Armen und der Brust am Sitz angebunden gewesen. Die Bewacher des
Mannes hätten ihn nicht losgebunden. Daher hätten die
anwesenden Ärzte alle Anstrengungen unternommen, die Fesseln
zu lösen... (BKA S.34f). Von Seiten der Flugbegleiter kam es
weder zum Eingreifen gegen die BGS-Beamten, noch zur Unterstützung
der Ärzte.
Nach der Zwischenlandung in München erfolgte eine Erstbefragung
der 14 Zeugen und der BGS-Beamten durch die Kripo Erding und die
Staatsanwaltschaft Landshut sowie die Obduktion durch Münchner
Rechtsmediziner. Diese beschrieben zahlreiche Schleimhautblutungen
als ,,gravierendes Indiz für einen Erstickungsmechanismus.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wollte die weitere rechtsmedizinische
Begutachtung ihren bewährten rechtsmedizinischen Zuarbeitern
in Frankfurt übergeben. Diese meinten, dass man einen mechanischen
Erstickungsvorgang kaum beweisen können werde,
da sie sich bisher ja auch erfolgreich gegen eine Rekonstruktion
des Tathergangs bei Gewahrsamserstickungen gewehrt hatten. Der couragierte
Frankfurter Staatsanwalt Möllers wagte zwar nach 3jährigen
Ermittlungen eine Anklageerhebung gegen die drei Abschiebungsvollstrecker,
nicht aber gegen die vorbereitenden Fessler, Ausbilder und Vorgesetzten,
ebenso wenig wie gegen die Hilfe vermeidenden Flugbegleiter.
Dass die 3 Begleitpolizisten angeklagt werden, liegt an dem deutlichen
Ergebnis der Fesselungsrekonstruktion der Münchner Rechtsmediziner,
die die extreme Luftdrosselung als ,,Zangenmechanismus beschrieben
haben. Auch die mögliche Bedeckung der Visieröffnung
des Helmes durch ein Kissen könne zusätzlich atembehindernd
gewirkt haben. Dass sie trotzdem dem Helm ,,keine Relevanz
zugebilligt haben trotz der für Herzdruckmassage zu hohen Rippenbrüche
im Kinnbügelbereich, bleibt als leichtfertig zu kritisieren.
Warum noch nicht einmal der unmittelbare Fessler und Erstickungsvorbereiter
als 4. BGS- Beamter angeklagt wird, lässt sich leicht erklären:
Es gäbe über die Schubwesenhierarchie, die sich bezüglich
der angewandten Fesselung am 14.11.01 völlig ahnungslos gab,
über die Ausbilder mit ihren Fessel und Haltetechniken bis
zum Innenministerium, mit der zuständigen Abteilung BGSII/2
und Minister Schily kein Halten mehr. Denn wer ist dafür verantwortlich,
dass der BGS-Pressesprecher Klaus Ludwig treuherzig ohne Folgen
schreiben darf, er habe monatelang keine Zeit für ein von mir
immer wieder eingefordertes Gespräch gefunden - im Unterschied
zu Polizeidirektor Philippi, der nach Übergabe meiner Unterlagen
zu US-Literatur über ,,positional asphyxia(lagebedingteEr-stickung)
sofort für hessenweite und übers BKA bundesweite Verbreitung
von Warnhinweisen und Vermeidungsvorschriften seit Dez. 1998 gesorgt
hatte. Wer ist verantwortlich, dass der SPIEGEL 6/99-Artikel zu
lagebedingten Erstickungen nicht ausgewertet wurde. Wer hat die
Fesselungs- und Beugemethode abgesegnet oder stillschweigend geduldet,
obwohl damit von vornherein die halbjährlich zu erneuernde
Unterschrift unter die Dienstanweisung, die bei Helmverwendung eine
permanenten Überwachung der Atmung fordert, zur Farce wird.
Denn von wo aus soll bei den Gebeugten die Atmung kontrolliert werden?
Dass in anderen Fällen Staatsanwälte forscher mit der
Anklage sind, z . B. wenn der ahnungslose Pfadfinderführer
zum Riesentauziehen ein Seil besorgt, dessen Reißen einen
mächtigen Peitscheneffekt auslöst, der teils tödliche
Verletzungen hervorrief, was er nach Meinung des Staatsanwalts hätte
wissen müssen, oder wenn der Ideengeber eines Raubüberfalls
angeklagt wird und für 8 Jahre hinter Gitter muss (FR 5.3.02
S.38), zeigt, dass noch immer eine große Scheu vor staatstragenden
Verantwortlichen besteht. Hier sollte sich die bei allen Frankfurter
Abschiebungsmisshandlungen vor und nach AGEEB Anklage verweigernde
Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Beispiel an Den Haag nehmen.
Die Frankfurter Rechtsmedizin sollte sich ähnlich ein Beispiel
an ihren Züricher und Münchner Kollegen nehmen, sonst
können Sie sicher sein, dass Sie und ihre Angehörigen
völlig gefahrlos im Altersheim mit dem Kissen erstickt werden
können, oder haben Sie mit 80 ein völlig gesundes Herz?
Apropos Kissen: Auf einem der 4 nach AGEEBs Tod sichergestellten
Kissen fanden sich beidseitig AGEEBs Speichelspuren. Der belgische
Innenminister Tobback musste seinen Hut nehmen, als am 22.9.1998
die Nigerianerin Sémira ADAMU mit der ,,Kissenmethode
erstickt wurde.
Warum Staatsanwalt Möllers die Hilfeverweigerung der BGS-Beamten
bis zum Eintreffen der 3 zufällig mitfliegenden Ärzte
sowie während deren Wiederbelebungsmaßnahmen, die selbstverständlich
nicht auf dem mittleren Sitz optimal durchgeführt werden können,
nicht zur Anklage gebracht hat, könnte die Vermutung nähren,
dass sonst eine Verschärfung der Anklage der fahrlässigen
Tötung auf ,,Tötung durch Unterlassen erforderlich
geworden wäre. Vielleicht hätte das zur Folge, dass die
3 Angeklagten ihre Aussageverweigerung aufgeben und aus der von
den innenministeriell bezahlten Rechtsanwälten vorgegebenen
Schweigedisziplin ausbrechen würden. Dann könnten sie
nämlich aus dem Nähkästchen der Abschiebungsrealität
plaudern, die sie aus zusammen über 100 gewaltsamen Abschiebungen
kennen. Dann könnte herauskommen, dass ungeregelte Fesselungs
und Schmerzzufügungspraktiken die Regel sind und die Einhaltung
der offiziellen Regeln die Ausnahme. Dann würde die organisierte
Ignoranz und Wurstigkeit der BGS-Vorgesetzten, die ich seit Jahren
immer wieder beobachte, offengelegt. Dann würde schließlich
die organisierte Ignoranz und Wurstigkeit der zuständigen Abteilung
BGS 11/2 im Innenministerium offengelegt, die seit Jahren nach Kräften
knochenbrechende, hodenquetschende und luftdrosselnde Abschiebungserzwingungspraktiken
nicht wahr haben will. Dann würde zur Sprache kommen, ob es
genügt, wenn Innenminister Schily ab und zu mal brüllt,
wenn seine Leute Mist gebaut haben, und ihnen ansonsten völlig
freie Hand lässt, und natürlich alles Wesentliche immer
erst hinterher erfährt.(Vgl. NPD-Spitzel-Affäre). Aber
davon ist unsere Justiz noch Lichtjahre entfernt, dass sie wirklich
alle jeweils Verantwortlichen ohne Rücksicht auf Staatsräson
gleich behandelt. Deutschland bleibt menschenrechtliches Entwicklungsland.
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