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Auswirkungen von Terror und Gewalt auf die Gesundheit des einzelnen und der gesamten Bevölkerung |
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Waltraut Wirtgen |
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Ärztlicher
Auftrag und ärztliche
Verantwortung Im Alltag von Ärzten und anderen Mitarbeitern im Medizinbereich nehmen politische Dimensionen einen zusätzlichen Raum ein in ihrer täglichen Arbeit. Als neue Patientinnen und Patienten kommen Flüchtlinge in Behandlung, die auch bei uns in Deutschland Schutz und Asyl suchen. Weltweit sind immer mehr Menschen auf der Flucht. Innerstaatliche Konflikte, Kriege, bewaffnete Auseinandersetzungen, Staatsterror mit Verschwinden-Lassen, außergericht-liche Hinrichtungen, Haft, Vertreibungen, sowie in zunehmendem Maße verfeinerte Folter-methoden, insbesondere psychische Folter und sexuelle Mißhandlungen bei Frauen, Männern und Kindern haben gerade in den letzten Jahren in erschreckendem Maße zugenommen. Von den sich weltweit auf der Flucht befindlichen Menschen gelangt nur ein Bruchteil von ihnen nach Europa, das sind ca. o,8%. Die Strukturen und Gesetze in den Aufnahmeländern, wie auch in Deutschland, sind jedoch nicht ausreichend eingestellt auf die Besonderheiten von traumatisierten Flüchtlingen und Überlebenden von Folter, mit weitreichenden Folgen für diese Menschen. Es muß davon ausgegangen werden, dass nach internationalen Statistiken, etwa jeder 4. Flüchtling und Asylsuchende in Europa Überlebender von Folter oder schwerem Trauma ist. Durch die Kriege im ehemaligen Jugoslawien und im Kosovo hat sich diese Zahl wesentlich erhöht. In dieser Hinsicht ist es schier unvorstellbar, wenn die Anerkennungsquote für Asylsuchende in Deutschland z.Zt. bei ca. 2 bis 4 % liegt. Das bedeutet, dass alle anderen Flüchtlinge, eingeschlossen ein großer Teil von Überlebenden von Folter und Trauma, nach den heutigen Asylgesetzen Deutschland wieder verlassen müssen. Die Berufsgruppen, die sich täglich um das Wohl und die Gesundheit jedes einzelnen Patienten einsetzen, können sich nach ihrem ärztlichen Auftrag, alle Menschen geich zu behandeln, zu den körperlichen und seelischen Krankheiten von Flüchtlingen nicht anders verhalten als ihrem Auftrag enstpricht. Dies ist jedoch oft nicht gewährleistet. Die Behandlung von Flüchtlingen schafft in der täglichen Praxis neue und sehr beachtens-werte Aufgaben durch Sprachbarrieren, kulturelle Besonderheiten, wie auch traumaspezifische Symptome und Krankheitsbilder. Weitere medizinische und psychologische Bereiche ergeben sich aus den im folgenden zu beschreibenden traumatisierenden Prozessen in der Zeit im Asylverfahren hier im Gast-land. Speziell Ärzte werden dabei in ihrer Arbeit auch in die deutsche Asyl-und Ausländergesetz-gebung einbezogen und geraten dabei in Konflikte zu ihrem ärztlich-ethischen Auftrag. Sie geraten möglicherweise in die Gefahr, selbst berufliche Nachteile inkaufnehmen zu müssen, wenn sie nach ihrem Gewissen handeln und sich z.b. weigern, -im weitesten Sinne-, Entscheidungen zu treffen, die zum Nachteil ihrer Patienten sind und zu weiteren gesundheitlichen Schäden führen können. Solche gesetzlichen Vorgaben sind, z.b. im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbeLG) nur akute und lebensbedrohliche Zustände zu behandeln oder als Ärzte Hilfe bei Abschiebemaßnahmen zu leisten. Zahlreiche Beschlüsse des Weltärzebundes,- zuletzt vom Oktober 1998 in Ottawa-,bestärken Ärzte und weisen hin auf die Verpflichtung der Ärzteschaft, Patienten unabhängig von ihrem rechtlichen Status medizinisch zu versorgen und dass sie nicht gezwungen werden dürfen, an Flüchtlingen diagnostische Maßnahmen und Behandlungen vorzunehmen, die nicht medizinisch begründet sind, wie beispielsweise die Verabreichung von Sedativa, um Flüchtlinge leichter abzuschieben. Wie noch beschrieben wird, sind ähnliche Beschlüsse in der Praxis der heutigen Asyl- und Ausländergesetzgebung nicht verwirklicht, z.B., der Beschluß des 99. Deutschen Ärztetages von 1996 in Köln Die Rückführung von Flüchtlingen darf nicht zum erneuten Trauma führen und der Beschluß des 1o2. Deutschen Ärztetages von 1999 in Cottbus Abschiebehilfe durch Ärzte in Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer Reisefähigkeits-bescheinigung unter Mißachtung fachärztlich festgestellter Abschiebehin-dernisse, wie z.b. in Behandlung stehende Traumatisierungen, sind mit den in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar . Asylrecht, damals und heute Als das Asylrecht ins Grundgesetz geschrieben wurde, war der Vorsatz der Verfassungsgeber, Lehren aus der deutschen Geschichte zu ziehen. : Politisch
Verfolgte geniessen Asylrecht.
Diese besondere Asylgarantie ist heute jedoch nur noch eine papierene Erinnerung an die besondere deutsche Geschichte. Seit dem Asylkompromiss vom 26. Mai 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl faktisch abgeschafft. Die Entscheidung über Asyl- und Aufenthaltsrecht erfolgt nicht mehr nach dem besonderen und individuellen Schicksal des Flüchtlings, sondern vorrangig nach restriktiven politischen Rahmenbedingungen, durch rein formale Kriterien wie : - dem Fluchtweg, d.h. Drittstaatenregelung, - dem sicheren Herkunftsland, - der Entscheidung im Rahmen des Eilverfahrens der Flughafenregelung. Folter ist kein Asylgrund mehr, es sei denn, der Asylbewerber kann beweisen, dass seine Mißhandlung oder Vergewaltigung u.ä. im staatlichen Auftrag erfolgte. So werden auch schwerste Mißhandlungen durch Gefängiswärter oder andere Staatsbe-dienstete nur als deren persönliche Übergriffe und nicht als staatliche Verfolgung bewertet. Die Folterer gehen straffrei aus, der traumatisierte Flüchtlinge jedoch erfährt hierdurch weitere Schädigungen und bleibt zusätzlich ohne jegliche Hilfe zur Bewältigung seiner traumabe-dingten Krankheiten. Fortsetzung des traumatisierenden Prozesses im Exil, auch hier in Deutschland Aus der Literatur, insbesondere zu Untersuchungen von Überlebenden des Holocaust und aus der Arbeit der internatonalen und nationalen Behandlungszentren für Folteropfer ist bekannt, dass die Zeit im Exil entscheidend ist für das weitere Leben dieser Menschen und für deren spätere Generationen ( u.a. KESTENBERG;J., KEILSON,H., KOGAN, I., ROSENTHAL,G. ). So können die Umstände im Exilland im Sinne eines kumulativen Traumas weitere Schädi-gungen setzen und zu Eskalationen in vielfältigem Sinne führen ( z.B. Chronifizierung der Krankheiten, Kurzschlußhandlungen, psychotischen Episoden ). Dies ist der Zeitpunkt, zu welchem Flüchtlinge als Patienten in ärztliche Behandlung kommen. Kenntnisse zu Traumatisierungen und zur möglichen Fortsetzung des traumatisierenden Prozesses hier im Exil sind dringende Voraussetzung für Diagnostik und adäquate Behand-lung dieser Patienten. Die Gesamtheit der Regelungen ( wie beengte Unterbringung in Sammelunterkünften, ausschließliche Sachleistungen, Essenspakete, Sozalhilfe 2o% unter dem Minimum, nur auf Akutfälle begrenzte medizinische Versorgung ) und die ablehnende Atmosphäre gegenüber Asylbewerbern als unerwünscht und als Gefahr für die innere Sicherheit bis hin zu fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Deutschland und, - wohl zumnehmend auch in anderen europäischen Ländern-, bewirkt Fortsetzung von Schädigungen und somit des traumatisierenden Prozesses (Becker, D., auf einem Vortrag 1996 ). All dies fällt in die Zeit nach den eigentlichen traumatischen Erlebnissen in der Heimat und auf der Flucht. Diese Zeit wird von H. Keilson als Nachfluchtphase bezeichnet. Er schreibt in seiner follow up-Studie zum Schicksal jüdischer Kriegswaisen (1979) : - dass es sich bei der von ihm so benannten extremen Belastungssituation um die Gesamtheit eines Geschehens handelt, d.h. um ein Ineinandergreifen von mehreren traumatischen Sequenzen, wobei die Zeit im Exil und die der Wiedereingliederung als ausgeprägtes Belastungsmoment mit einbezogen werden muß. Das einschneidenste und in seinen Auswirkungen weitreichendste Ereignis im Asylverfahren und für das weitere Schicksal der Flüchtlinge ist die Anhörung beim Bundesamt für die Aner-kennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL). Sie findet schon in den ersten Tagen nach der Flucht statt durch Entscheider, die bis vor ca. 2 Jahren keine Fortbildung zu Trauma, zu dessen Schädigungsfolgen wie auch zu psychologischer Gesprächsführung erhalten hatten. Von Überlebenden des Holocaust wissen wir, dass über schwerwiegende traumatische Ereig-nisse, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahren gesprochen werden kann. Im Anhörungsver-fahren hingegen wird von den Flüchtlingen erwartet, dass sie sofort detailliert und wider-spruchsfrei ihr Verfolgungsschicksal schildern. Aufgrund von folter- und traumabedingten Schädigungen sind jedoch viele von ihnen nach ihrer Verfolgung, Haft, Folter und z.t. aben-teuerlichen Flucht nicht in die Lage, zu diesem Zeitpunkt und in diesem Rahmen der Anhörung in erwarteter Weise über ihr Verfolgungsschicksal zu berichten. Ganz im Gegenteil, es ist bekannt, dass jede direkte Befragung bei Überlebenden von Folter alte Erinnerungen an Verhöre, z.t. mit Folter, in ihrem Heimatland wachrufen und durch Reiz-überflutung Retraumatisierung bewirken (s.Posttraumatische Belastungsstörung, PTSD, erfaßt im diagnostischen und statistischen Manual DSM und psychiatrischen Kategorien ICD 1o). Die Ablehnung des Asylantrages als unglaubwürdigf oder nicht begründet bedeutet für traumatisierte Flüchtlinge, sich erneut und auch aus der Gesellschaft im Gastland ausge-stoßen zu fühlen. Traumabedingte Symptomatik bricht weiter auf, sehr häufig entwickeln sich zusätzliche Krankheiten, zumeist psychosomatischer Art (akute Kreislaufbeschwerden, Kollapszustände, Anfälle, periphere Lähmungen u.a.). Mit dem Moment der Ablehnung des Asylantrags leben die Flüchtlinge in tiefer Angst vor der Wiederholung von Gewalt und Folter, die meisten fürchten um ihr Leben. Ihnen ist mit einem Schlag jede Zukunftsperspektive genommen, sie sehen nirgends mehr eine Lebenschance: sie können nicht zurück und können nicht hier bleiben. Hinzu kommt für sie das ihnen aus der Foltersituation bekannte Gefühl des Ausgeliefertseins, der absoluten Abhängigkeit von Mächtigen und das Gefühl der Ohnmacht und Scham über die erneute Entwertung. Angedrohte und durchgeführte Abschiebehaft und Abschiebung bedeuten höchste Gefahr für Traumatisierte. Sie lösen bei diesen Flüchtlingen fast ausnahmslos unkontrollierbare Ängste aus, die nicht unterschätzt werden dürfen. Hier potenziert sich die übliche und normale Signalangst durch eine automatisch einsetzende und nicht beherrschbare Angst, die typisch ist für Extremtraumatisierte (Becker.D.,1995 ). Wie sollte schon ein normaler Mensch diese Situation unbeschadet überstehen ? Es sollte ernst genomen werden, dass sich im Zusammenhang mit Abschiebungen zahlreiche Asylbewerber das Leben genommen haben. Seit 1993 sind dies jetzt über 7o Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Selbstmordversuche blieben ungezählt. Warnung sollte sein die immer wieder geäußerte Frage eines abgelehnten Asybewerbers aus Togo, der sich aus Angst vor der Abschiebung in seine Heimat in einem Bezirkskrankenhaus einen Tag vor seinem 28. Geburtstg erhängte : Warum habt Ihr mir nicht geglaubt ? Er war in einem Behandlungszentrum als Folteropfer begutachtet worden. In diesem Zusammenhang kann nur angedeutet werden, dass unter den Umständen der Angst und Unsicherheit der PatientInnen im Asylverfahren nicht zu denken ist an eine annähernd adäquate psychotherapeutische Behandlung der Traumafolgen. So können in den Beratungs- und Behandlungszentren für Folteropfer oft nur Kriseninterventionen angeboten werden; zunehmend geht es nur noch um Rückkehrberatung. Diese Maßnahmen betreffen zumeist nur die momentanen Belastungen und Schäden im Rahmen des Asylverfahrens. Die Bear- beitung der Folterschäden muß somit unterbleiben. Schwersttraumatisierte bleiben ohne Hilfe, sowohl hier bei uns im Gast-Land, wie auch bei ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland. Wie sicher vorstellbar, bedeuten diese beschränkten Hilfsmöglichkeiten für ihre Klienten für MitarbeiterInnen dieser Zentren und Beratungsstellen schwere persönliche Belastungen in ihrer Arbeit, zumal sie wissen, was dies für ihre Klienten und Familien bedeutet. Darüber hinaus finden in vielen Fällen ihre Fachkenntnisse und gutachterlichen Stellungnahmen als Experten bei Behörden keine Beachtung. Bisher ist nicht geklärt, wem die Kompetenz als Gutachter für traumatisierte Flüchtlinge und Überlebende von Folter zuerkannt wird, wenn gutachterliche Stellungnahmen aus Behandlungszentren für Folteropfer für befangen gehalten werden, andere Gutachter jedoch auf diesem Gebiet nicht die ausreichenden Kenntnisse und Erfahrungen haben können. Traumatisierte Gesellschaften - strukturelle Gewalt - das Schicksal der Kinder. In den Herkunftsländern der heutigen Flüchtlinge herrschen zumeist seit vielen Jahren institu-tionalisierte und verflochtene Systeme von Gewalt, Bedrohung, Korruption und Rechtlosigkeit, und dies bisher weiter ohne absehbares Ende. Es sind dies Herkunftsländer wie z.b. Uganda, Ruanda, Sudan, Togo, Kosovo, wie auch die Türkei und Afghanistan, um nur einige Länder zu nennen. Es ist bekannt, dass in vielen Ländern die psychosozialen Folgen die dort herrschende Zerstörung, Armut und die medizinischen Krankheiten bei weitem überschreiten und dass es sich um traumatisierte Gesellschaften handelt (s.Studien z.b. der International Federation of African Medical Students Association- IFMSA ). Unter Extremtraumatisierungen führen Foltermaßnahmen wie z.b. psychische Folter und sexuelle Mißhandlungen und Vergewaltigungen bei Frauen, Kindern und auch Männern, - als von Menschen direkt gegen Menschen gerichtete Gewalt - ,besonders schwere körperliche und seelische Schäden. Absicht der Folter ist die systematische Zermürbung, Zerstörung, Entwertung, Ausgrenzung, Brechen des Selbst, Herrschaft über die Körperfunktionen und Erniedrigung oft bis zur anschließenden Vernichtung des Opfers. Mitbetroffen sind dabei die ganze Familie und besonders die Kinder, aber auch ganze Volkgruppen und Gesellschaften. Während bei erwachsenen Extremtraumatisierten die Symptomatik in verschiedener Stärke und zu unterschiedlichem Zeitpunkt auftritt, sind die Schädigungen, die Kindern durch Gewalt angetan werden, von ganz schwer voraussagbaren Folgen für deren weiteres Leben. In diesem Rahmen kann nur sehr verkürzt aufgezeigt werden, was Flüchtlingskinder als die Hauptleidtragenden nachhaltig beeinträchtigt. Sie leiden an dem Verlust alles dessen, was ihnen bisher lieb und wert war und ihnen, - im weitesten Sinne-, den Glauben an das Gute gegeben hat. Ihnen fehlt der Halt und die Voraussetzungen für eine kindgerechte und gesunde Entwicklung. Sie können selbst Opfer und Zeuge unsäglicher Ereignisse sein. Zumeist leiden sie zusätzlich unter den z.t. schwerwiegenden seelischen Veränderungen ihrer traumatisierten Eltern, vielleicht mußten sie deren Erniedrigung oder Ermordung miterleben. Diese Kinder erleben Dinge, die sie nicht begreifen und nie mehr vergessen können und die sie ihr ganzes Leben begleiten werden. Sie spüren dabei, dass über all diese Schrecknisse geschwiegen werden soll. Durch dieses Schweigen geben die Eltern ihre traumatisierte und schmerzhafte Vergangenheit durch emotionale Anästhesie, d.h. ihre Versteinerung unbemerkt an die nächsten Generationen weiter (Yolanda Gampel, Tel Aviv). Zusätzlich fühlen sich die Kinder von ihren Eltern in ihrer eigenen Not verlassen und verraten. Sofern Hilfe für diese Kinder ausbleibt,, z.b. im Heimatland, wie auch nach Abschiebung der Flüchtlinge in Unsicherheit und erneute Gefahr, ist zu befürchten, dass es bei ihnen im Zu-sammenhang mit fehlender Schulbildung und beruflicher Ausbildung zu schwerwiegenden Fehlentwicklungen, evtl. mit Drogenkonsum und Entwicklung weiterer Gewalt kommt. Das Fehlen eines sozialen Umfeldes, von Halt und dringend notwendiger Vorbilder ist für diese Kinder prognostisch überaus bedenklich. Hier findet die Spirale der Gewalt zumeist kein Ende, sie setzt sich fort in Gewaltstrukturen ganzer Gesellschaften. Jede Handlung des Feindes wird zur Legitimität für das eigene Handeln. Wenn man die Unterscheidung zwischen Opfer und Täter nicht dazu gebraucht, um sich von dem Geschehenen zu distanzieren, dann kann man feststellen, dass alle Täter selbst einmal Opfer waren und dass sie jetzt ihre Szenen in einer komplizierten Mischung von Opfer- und Täterrollen wiederholen. So wird einem die Hilfsbedürftigkeit auch der gegenwärtigen Täter bewußt und vor allem die Notwendigkeit, die gegenwärtigen Opfer davor zu schützen, nicht zu späteren Tätern zu werden. So müßten ganze Gesellschaften geschützt werden und sich selbst schützen, dass ihre Opfer nicht zu weiteren Tätern werden. Ausblick Wenn Standesorganisationen ärztlich-ethische Standards anmahnen, sind Gesundheit und Rechte und Würde von Menschen in Gefahr. Ärzte sind auch gefragt, wo Internationale Konventionen gelten zum Einhalten von Rechten für Kinder und Flüchtlinge, wie auch zur Ächtung von Folter und Menschenrechtsverletzungen, um nur einige Beispiele zu nennen. Ärzte sind oft die erste Anlaufstelle für Flüchtlinge, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind. Dies ist nicht nur Ländern der Fall, wo diese Menschenrechtsverletzungen stattfinden, sondern die Folgen erleben Ärzte hier bei Flüchtlingen in Praxen und Kliniken. Ärzte haben in diesen Fällen nicht nur die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Patienten zu beachten, sondern haben darüber hinaus eine ganz entscheidende Mittlerfunktion. Das heißt, sie können den Flüchtlin-gen helfen ihre Sprachlosigkeit zu überwinden und so das Mitgeteilte dem politischen und gesellschaftlichen Bewußtsein zuführen. Im weitesten Sinne heißt es, zu sensibilisieren für menschliche Not, ein Gefühl für Unrecht zu vermitteln und Gleichgültig-keit aufzuheben. Kate Millet schreibt 1993 dazu : Das Wissen um die Folter ist an sich schon ein politischer Akt, so wie das Schweigen oder die Unwissenheit politische Auswirkungen hat. Das Aussprechen des Unaussprechlichen ist der Beginn des Handelns. So bekommt das persönliche Schicksal des Patienten und das persönliche Handeln des Arztes politische Dimensionen. Konsequenz der Beschlüsse internationaler und nationaler Ärzteorganisationen muß es daher sein, Voraussetzungen für diese Aufgaben zu schaffen. In anderen wissenschaftlichen und medizinischen Spezialgebieten ist es Selbstverständnis, dass die entsprechenden Fächer in Ausbildung, Fortbildung und Forschung obligatorisch verankert sind. Für die Bereiche Traumatologie und Gerichtsmedizin, - betreffend Folter, Menschenrechts-verletzungen und andere man-made-desaster - , ist dies bisher in Deutschland nicht der Fall. Die Forschung auf diesem Gebiet befindet sich ganz am Anfang, bzw. fehlt noch vollständig, ebenso entspricht der mangelhafte Wissensstand von Ärzten auf diesem Gebiet nicht der Gewichtigkeit ihrer Entscheidungen. Noch 1995 ergab eine Studie, die vom Sozialpsychiatri-schen Institut der Freien Universität Berlin in Auftrag gegeben wurde, dass unter 4o niederge-lassenen bzw. in psychiatrischen Kliniken arbeitenden Psychiatern 8o % von ihnen nicht informiert waren über die Symptomatik, die Therapiebedürftigkeit und Prognose der PTSD. Ebenso wenig sind bis heute Kenntnisse vorhanden über die transkulturellen- und krankheits-spezifischen Besonderheiten bei anamnestischen und diagnostischen Befunderhebungen ( eingeschlossen die Anwendung von psychologischen Testverfahren), bei Behandlungs-methoden und bei prognostischen Erwägungen. Wenn wir wissen, dass Ärzte auf dem Gebiet traumatisierter Flüchtlinge zusätzlich zu ihren üblichen ärztlichen Tätigkeiten in politische Entscheidungen einbezogen werden, sollten sie auch über zusätzliche Fähigkeiten und Wissen verfügen zu traumatisierenden Prozessen, Behandlungsmöglichkeiten ihrer Patienten und politischen Zusammenhängen in Deutschland wie im Herkunftsland ihrer Patienten. Es sollte Ärzten eine Herausforderung sein, besonders im Hinblick auf die Vergangenheit speziell deutscher Ärzte in der Nazidiktatur, zu beachten wo Defizite in unserer Demokratie sind und Gefahr besteht, dass Ärzte wieder nicht nach bestem Wissen und Gewissen in eigener Verantwortung wichtige Handlungen und Entscheidungen treffen, zum Wohl ihrer Patienten. Die besondere Befähigung eines guten Arztes liegt in seiner Sensibilität und Einfühlung in seine Patienten. In diesem Sinne kann ein Gedicht eines Betroffenen beitragen; er ist Überlebender von schweren Kriegserlebnissen 1992/93 im ehemaligen Jugoslawien. Nach mir Literaturangaben : BAURIEDL, Th. 1992 : Wege aus der Gewalt, Analyse von Beziehungen, Freiburg i.Br., Herder BECKER, D. 1992 : Ohne Hass keine Versöhnung - Das Trauma der Verfolgten, Freiburg : Kore-Verlag, BECKER, D. 1995 : Psychotherapie bei Extremtraumatisierten in Gewalt und Trauma Frankfurt / Main :Iko-Verlag, BECKER / CALDERON 1992 : Extremtraumatisierungen - soziale Reparationsprozesse in Zeitlandschaft im Nebel Hrsg. Riquelme, :Vervuert-Verlag, S.57-65 BERGMANN, M.S., JUCOVY, M.& KESTENBERG, J.S. ( Hrsg.) 199o, Kinder der Opfer - Kinder der Täter, Psychoanalyse und Holocaust. Frankfurt a. M.: Fscher GAMPEL, Y, 1995, S.147: Eine Tochter des Schweigens in Kinder der Opfer - Kinder der Täter, Bergmann, Jucovy, Kestenberg (Hrsg.), Frankfurt a.M. : S.Fischer GUBRICH - SIMITIS, I. 1979 : Extremtraumatisierung als kumulatives Trauma , in Psyche 3 S. 991-1o23, HERZKA, H.S. :/ von SCHUMACHER , A. / TYRANGIEL S. 1989 : Die Kinder der Verfolgten, Die Nachkommen der Naziopfer und Flüchtlingskinder heute, Göttingen. :Vandenhoek & Rupprecht. KEILSON, H. 1979 : Sequentielle Traumatisierung bei Kindern, Stuttgart : Enke. KHAN, M.M.R. 1981 : The Privaci of the Self, London, : The Hogart Press, MÜLLER, Klaus-Dieter 1996 : Haftfolgeschäden der Bürger der DDR in Dt. Ärzteblatt, 93, Heft 12, 22.März 1996, 29. RICHTER, H.E., 1998 : Medizin und Gewissen, in Medizin und Gewissen - 5o Jahre nach dem Nürnberger Ärzteprozess - Kongressdokumentation, Hrsg. Kolb, Seithe, IPPNW, Frankfurt a.M, :Mabuse. SPITZ, R.A. 1983 : Vom Säugling zum Kleinkind, Stuttgart : Klett-Cotta, SCHWAN,G. 1997 : Politik und Schuld, Die zerstörerische Macht des Schweigens, Frankfurt a.M. : Fischer Taschenbuch Verlag, TYHURST, L. 1955 : Psychosmatic and Allied Disorder , In MURPHY, (Hrsg.) Flight and Resettlement Paris, UNESCO, TYHURST, L. 1951 : Displacement and Migration . A study in Social Psychiatrie. American Journal of Psychiatry, 1o1 : 561-568, WIRTGEN, W. (Hrsg.) 1997 :Überlebende von Folter in der Asylgesetzgebung von 1996. REFUGIO München als Brücke zwischen menschlichem Einzelschicksal und politischer Realität in Wahrnehmen des Unsagbaren - Psychopathologie und Handlungsbedarf , Heidelberg : Asanger. WOLFFHEIM, N. 1993 : Psychoanalyse und Kindergarten, München, Reinhardt. Dr. med. Waltraud Wirtgen, Ärztin und freie Mitarbeiterin und Vorstand des Fördervereins REFUGIO München e.V., sowie hauptamtliche Tätigkeit als Ärztin und Psychotherapeutin zur Untersuchung und Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen für traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer für das team von REFUGIO München. Seit März 1999 ist sie Menschenrechtsbeauftragte des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband München (ÄKBV), seit 25 Jahren Mitglied bei ai und seit 1983 Mitglied des IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung). Als Referentin bei Ärztekammer Nordwürtemberg: 33. Ärztekongress Stuttgart-Killesberg, Jan./Febr.1998, Ärztekammer Hamburg (Ärztl. Verein, Fortildungsakademie, Jan. 1999 ). Hrsg. der Dokumentation einer Fachtagung in München Trauma - Wahrnehmen des Unsagbaren, Psychopatholhgie und Handlungsbedarf, Asanger-Verlag, 1997 Ausarbeitung und Erstellung der Leitlinien zur Untersuchung und Begutachtung von Folteropfern , zusammen mit Dr. Peter Wigger für REFUGIO München (9/1997). |
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