Rubrik: Pressemitteilungen


PRO ASYL: Mehr Haft, weniger Rechtsschutz, mehr Ausgrenzung

Meldung vom Mittwoch den 28.03.2007 · noch keine Kommentare

Pressemitteilung von PRO ASYL
Heute im Bundeskabinett: Das große Antiausländerpaket alias „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“

Getarnt als Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union geht heute ein ganzes Paket mit ausländerrechtlichen Verschärfungen ins Bundeskabinett. PRO ASYL kritisiert den Inhalt dieses Antiausländerpakets als repressiv und vom Geist der Abschottung geprägt. Das Resultat ist absehbar: Mehr Haft, weniger Rechtsschutz, mehr Ausgrenzung.

Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, werden Tausende zusätzlicher Haftplätze entstehen. Denn Asylsuchende, die in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen, weil dieser zuständig ist, werden keine Chance mehr haben, gegen diese Abschiebung Rechtsmittel im Eilverfahren einzulegen. Sie werden in der Regel in Zurückweisungshaft genommen.

Eine Regelung aus Absurdistan ist die Rücknahme der bisherigen Einbürgerungserleichterungen für junge Erwachsene. Bislang können unter 23-Jährige sich einbürgern lassen – auch ohne ihren Lebensunterhalt selbst sichern zu können. Das ist sinnvoll, damit Studenten und Auszubildende ein Studium oder Ausbildung nicht abbrechen und arbeiten müssen, um sich einbürgern zu lassen. Die geplante Änderung ist integrationsfeindlich, weil sie die sinnvolle Wahrnehmung einer Bildungschance zum möglichen Nachteil macht. Ein Schildbürgerstreich – müsste doch bei zuletzt stark gesunkenen Einbürgerungszahlen das Interesse an der Einbürgerung qualifizierter Jugendlicher groß sein.

Seinen angeblichen Zweck, nämlich die Umsetzung von EU-Richtlinien, löst das Gesetz nur unzureichend ein. Obwohl eine EU-Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge vorsieht, dass Personen in schwierigen Lebenssituationen besondere Rechte zustehen, wird dies im Gesetzentwurf nicht umgesetzt. Der Entwurf gewährleistet nicht, dass Minderjährige ggf. Zugang zu psychologischer Betreuung und notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen haben müssen. Er regelt nicht den Anspruch der Opfer von Folter und Gewalt auf die erforderliche Behandlung.

Der verbesserte Schutz, den die sog. EU-Qualifikationsrichtlinie für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten, insbesondere Bürgerkriegsflüchtlinge vorsieht, wird manipulativ und unzureichend in nationales Recht umgesetzt. Ohne Schutz sollen die Betroffenen in Deutschland auch künftig bleiben, wenn die Gefahren der Bevölkerung im Herkunftsland allgemein drohen.

PRO ASYL fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass ein Gesetz herauskommt, das rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt.

gez. Bernd Mesovic
Referent

Strafprozess um Verbrennungstod eines Flüchtlings im Polizeigewahrsam

Meldung vom Montag den 26.03.2007 · noch keine Kommentare

Pressemitteilung von PRO ASYL

Internationale Liga für Menschenrechte und PRO ASYL beobachten Strafprozess
gegen zwei Polizeibeamte vor dem Landgericht Dessau

Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner, der den Prozess auch für die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL (Frankfurt/M.) beobachteten wird: ?Dieses Strafverfahren bedarf besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit, damit der tragische Verbrennungstod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle endlich nach über zwei Jahren rückhaltlos aufgeklärt wird und die Verantwortlichen innerhalb der Polizei zur Rechenschaft gezogen werden.? » Den ganzen Beitrag lesen…

Familientrennung auf Staatskosten?

Meldung vom Donnerstag den 22.03.2007 · noch keine Kommentare

Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 22.03.2007

Familie zweier deutscher Kinder soll ausreisen
Kinder verlieren mit einer Abschiebung der Eltern auch ihre Existenzgrundlage

Heidi Hleis wird sich wohl nicht auf ihren 18. Geburtstag freuen: An diesem Tag, dem 23.07.2007, endet das Aufenthaltsrecht ihres Vaters Mohamad Hleis (43), ihrer Stiefmutter Mariam Hleis (32) und ihrer drei jüngeren Geschwister Inas (13), Amin (8) und Amina (3). Sie sollen nach dem Willen der zuständigem Ausländerbehörde Hannover danach das Land verlassen und notfalls abgeschoben werden. Lediglich der ältere Bruder Marcel (19) soll in Deutschland bleiben dürfen. Der Familienvater lebt insgesamt 12 Jahre in Deutschland. Die Familie spricht hervorragend deutsch, lebt vom Einkommen des Familienvaters und ist auch ansonsten in die deutschen Lebensverhältnisse bestens integriert. Weil die Familie sich jedoch zwischenzeitlich lange im Ausland aufgehalten hat, soll die Aufenthaltserlaubnis nur noch so lange erteilt werden, bis die beiden deutschen Kinder volljährig sind.
Hier liegt eine Paradebeispiel dafür vor, wie bürokratische Paragraphenreiterei zum Unglück einer Familie wird, für das der Steuerzahler auch noch aufkommen soll.

Zur Vorgeschichte:
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Abschiebeschutz für Engin Celik abgelehnt

Meldung vom Donnerstag den 22.03.2007 · noch keine Kommentare

Ausländerbehörde plant Abschiebung per Charterflug am 27. März

Pressemitteilung der Karawane Hamburg vom 21.3.2007

Am Montag hat die Richterin Koll am Verwaltungsgericht Schleswig den Abschiebeschutz für den kurdischen Künstler Engin Celik abgelehnt und ein Haftbefehl ist erlassen worden. Während seit Monaten die Repression gegen kurdische und türkische RegierungskritikerInnen in der Türkei massiv ansteigt, bescheinigt die Verwaltungsrichterin der Türkei große Fortschritte bezüglich Demokratie und Menschenrechte. Selbst der aktuelle Lagebericht des Auswärtigenamts ist kritischer als die Darstellung des Gerichts. So heißt es im Ablehnungsbeschluß, „dass sich die Menschenrechtslage bezüglich Folter und Misshandlung im Vergleich zu Situationen in den Jahren vor 2001 erheblich verbessert hat. Die AKP-Regierung hat alle gesetzgeberischen Mittel eingesetzt, Folter und Misshandlung im Rahmen einer „Null-Toleranz-Politik“ zu unterbinden. Selbst von den Menschenrechtsorganisationen wird mitgeteilt, dass Fälle schwerer Folter nur noch vereinzelt vorkommen.“ Das Auswärtige Amt spricht dagegen im Januar 2007 von einem längst wieder rückläufigem Prozeß. Menschenrechtsorganisationen haben bereits den Dialog mit der Regierung wieder abgebrochen, da den staatlichen Stellen der Wille zur Änderung fehlt. In der Tat ist wöchentlich von willkürlichen Festnahmen, Bedrohungen und Mißhandlungen zu hören. Verbote von Publikationen und hartes Vorgehen der Sicherheitskräfte sind die Regel. Die laufenden kurdischen Newroz-Feiern nimmt die Regierung zum Anlaß, die Situation weiter zu eskalieren. Die Richterin Koll zeichnet ein schönes Wunschbild der Türkei, um das Asylgesuch Herrn Celiks abzulehnen. » Den ganzen Beitrag lesen…

Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von Irakern

Meldung vom Dienstag den 20.03.2007 · 8 Komentare

Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes zu einer fatalen Entscheidung, mit der es feststellt, dass die Widerrufspraxis des Bundesamtes gegenüber irakischen Asylberechtigten juristisch in Deutschland nicht zu beanstanden ist. Eine ähnliche Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht schon im November 2005 im Falle von afghanischen Flüchtlingen gefällt, was damals u.a. vom UNHCR scharf kritisiert worden war (Pressemitteilung des UNHCR).

gez. Timmo Scherenberg
Hessischer Flüchtlingsrat

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht Nr. 15/2007

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in mehreren Verfahren über den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von irakischen Staatsangehörigen entschieden, die noch zu Zeiten des Regimes Saddam Husseins nach Deutschland geflohen und hier als Flüchtlinge anerkannt worden waren. In den drei Fällen ging es vor allem um die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene verfahrensrechtliche Frage, ob Widerrufsbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) eine Ermessensentscheidung erfordern, wenn sie nach dem 1. Januar 2005 ergangen sind, sich aber auf Anerkennungen vor diesem Zeitpunkt beziehen. Das Erfordernis einer solchen Ermessensentscheidung ist in der mit Wirkung ab 1. Januar 2005 eingefügten Vorschrift des § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)* geregelt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die neue Vorschrift zwar im Grundsatz auch in derartigen Altfällen anwendbar ist. Es hat in allen drei Fällen aber eine Ermessensausübung des Bundesamts deshalb nicht für erforderlich gehalten, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren. » Den ganzen Beitrag lesen…

Regierung hat noch immer keinen Plan gegen Rassismus

Meldung vom Dienstag den 20.03.2007 · noch keine Kommentare

Pressemitteilung amnesty international Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Berlin, 21. März 2007 –amnesty international (ai) und Aktioncourage– SOS Rassismus haben die Bundesregierung aufgefordert, endlich einen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus vorzulegen. Anlass ist der Welttag gegen Rassismus am 21. März. „Angesichts des alarmierenden Anstiegs rassistischer und rechtsextrem motivierter Straftaten und einer steigenden Anzahl von Opfern rechter Gewalt ist es halbherzig, nur lokale und regionale Pilotprojekte zeitlich begrenzt zu fördern, während ein umfassendes und langfristiges Konzept gegen Rassismus fehlt“, sagte Dorothee Haßkamp, Anti-Rassismus-Beauftragte von amnesty international. „Dieses peinliche Versäumnis geht nun bereits ins sechste Jahr.“ Ende 2001 hatte Deutschland zugesagt, „ohne Verzögerung“ eine nationale Strategie aufzustellen. ai und Aktioncourage begrüßen die deutsche Initiative, den EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und damit einen strafrechtlichen Minimalschutz zustande zu bringen. Sie fordern die Bundesregierung auf, die bislang zeichnungsunwilligen Mitgliedstaaten zum Einlenken zu bewegen. » Den ganzen Beitrag lesen…

Kompromiss zum Zuwanderungsrecht ist Erfolg für die Union

Meldung vom Freitag den 16.03.2007 · noch keine Kommentare

Anbei die Stellungsnahme der CDU/CSU zur geplanten gesetzlichen Bleiberechtsregelung und weiteren geplanten gesetzlichen Änderungen, die in der öffentlichen Berichterstattung bislang kaum zur Kenntnis genommen wurden.

gez. Kai Weber

Pressemitteilung der CDU/CSU vom 13.03.2007

Familiennachzug wird gesteuert - Integrationsverweigerung wird sanktioniert - Sozialsysteme werden entlastet

Zur gestern erzielten Einigung beim Zuwanderungsrecht erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, der Obmann im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ralf Göbel MdB, und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB: » Den ganzen Beitrag lesen…

Umsetzung von EU-Richtlinien wird zur Verschärfung des Asylrechts missbraucht!

Meldung vom Mittwoch den 14.03.2007 · noch keine Kommentare

Pressemitteilung von Pro Asyl zum Thema: Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz

Als flüchtlingsfeindlich, rückwärtsgewandt und integrationshemmend hat ein breites Bündnis von flüchtlingspolitisch tätigen Organisationen den Gesetzentwurf zur ?Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU? gewertet. Die Bundesregierung will den Entwurf in Kürze verabschieden. Die Organisationen fordern die Regierung auf, den Gesetzentwurf nicht anzunehmen und zur Überarbeitung an das Bundesinnenministerium zurückzuverweisen.

Die öffentliche Diskussion konzentriert sich fast ausschließlich auf die Bleiberechtsregelung. Sie übersieht, dass Deutschland die gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen im Flüchtlingsrecht gar nicht, nur unvollständig oder mangelhaft umsetzen will. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf Rechtsänderungen, die in keinem Zusammenhang mit dem Europarecht stehen. So wird die Umsetzung für Verschärfungen des Asylrechts missbraucht, etwa für die Einführung einer ?Zurückweisungshaft?. » Den ganzen Beitrag lesen…

Schünemann verbreitet Märchen über finanziellen Folgen eines Bleiberechts

Meldung vom Montag den 12.03.2007 · noch keine Kommentare

Presseerkklärung des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Zu den wiederholten Behauptungen des niedersächsischen Innenministers, die Bleiberechtsregelung würde die Sozialkosten in die Höhe treiben, erklärt der Flüchtlingsrat Niedersachsen:

Das Gerede des niedersächsischen Innenministers von einer angeblichen „Einwanderung in die Sozialkassen“ entbehrt jeder empirischen Grundlage. Fakt ist, dass Migranten/innen in Deutschland erheblich mehr Steuern und Abgaben zahlen als Transferleistungen erhalten. Im Durchschnitt zahlen sie nach einer Studie des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) für das Wirtschaftsmagazin ,Capital’ vom 24.09.2006 pro Kopf und Jahr 1.840 Euro mehr Steuern und Beiträge an die öffentlichen Kassen, als sie an Transferleistungen erhalten. Quelle: www.iza.org

In der Studie heißt es weiter:
“In langfristiger Perspektive wird der positive Beitrag der Zuwanderer zur Stabilisierung des Sozialstaats noch deutlicher: Über sein gesamtes Leben hinweg wird jeder heute in Deutschland lebende Ausländer rein rechnerisch rund 11.000 Euro mehr an die Staats- und Sozialkassen abgeführt haben, als er umgekehrt aus ihnen erhalten haben wird.“

Eine ausführliche Darstellung der IZA-Berechnungen wurde im Oktober-Heft von “Capital” veröffentlicht (siehe Online-Fassung).

Es ist an der Zeit, dass auch der niedersächsische Innenminister endlich die Fakten zur Kenntnis nimmt, statt weiterhin das Märchen von den angeblichen Millionentransfers an Flüchtlinge zu verbreiten. Es gibt keinen vernünftigen Grund daran zu zweifeln, dass auch Flüchtlinge in langfristiger Perspektive einen Beitrag zur Stabilisierung des Sozialstaats leisten, wenn man ihnen endlich eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilte.

Im Übrigen ist die Erteilung eines Bleiberechts für Menschen, die seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland leben und hier ihren Lebensmittelpunkt haben, eine Frage des menschlichen Anstands.

gez. Kai Weber

Hoffnung auf Verbesserung beim Bleiberecht - Kritik an geplanter Verschärfung des Ausländerrechts

Meldung vom Freitag den 9.03.2007 · noch keine Kommentare

Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Stephan Reimers, und der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, hoffen auf Verbesserungen beim Bleiberecht und kritisieren geplante Verschärfungen im Ausländerrecht

„Die Änderung des Zuwanderungsgesetzes muss die Situation von langjährig Geduldeten wirklich verbessern.“ Dies betonten der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Stephan Reimers, und der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, am Donnerstag in Berlin mit Blick auf die andauernden Verhandlungen über eine Bleiberechtsregelung. » Den ganzen Beitrag lesen…