Tag des Flüchtlings 2011: Asylsuchende berichten über ihre Erfahrungen

30. September: Tag des Flüchtlings

Asylsuchende berichten über ihre Erfahrungen

Termin: Fr, 30.09.2011, 15.00 bis 18.00 Uhr

Ort: Schillerdenkmal, (Ecke Schillerstr./Georgstr.), Hannover

Zum Tag des Flüchtlings, am Freitag, den 30.September, laden der Flüchtlingsrat Niedersachsen zusammen mit dem Verein der Roma in Niedersachsen, Romane Aglonipe e.V. und dem antirassistischen Plenum Hannover zu einer Veranstaltung am Schillerdenkmal in Hannover ein. Menschen mit Flucht- und Exilerfahrung, Flüchtlinge und Asylsuchende werden dort sprechen und von der Situation in ihren Herkunftsländern, ihren Fluchtgründen und -wegen sowie ihrer jetzigen Situation in Deutschland und ihren Kämpfen um Sicherheit, Würde und Teilhabe an unserer Gesellschaft erzählen. » Den ganzen Beitrag lesen…

„Für die Rückkehr von Gazale“

Aufruf zur Demonstration am 15.10.2011 in Hildesheim

Treffpunkt: 11.00 Uhr am Huckup in Hildesheim (Schuhstraße)

Am 10. Februar 2005 hat der Landkreis Hildesheim eine in Deutschland integrierte Familie durch die Abschiebung der schwangeren Mutter Gazale Salame und ihres Kleinkinds in die Türkei auseinander gerissen. Zurück blieb Vater Ahmed Siala mit den beiden älteren Töchtern. Die Eltern sind Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon. Sie flohen als kleine Kinder aus Beirut zu uns und haben in der Türkei keine Wurzeln. Gazale lebte 17 Jahre in Deutschland, Ahmed ist seit 26 Jahren hier. Seit über sechs Jahren kämpft die Familie um ein gemeinsames Aufenthaltsrecht.

Hier geht es um Humanität! Hier geht es um unser Grundgesetz! » Den ganzen Beitrag lesen…

Manches Schweigen erzeugt einen gewaltigen Lärm

Menschen, die auf eine Bleiberechtsregelung hoffen, eine Stimme geben / Lesemarathon beginnt morgen um 17 Uhr

Hildesheim/Braunschweig, 28.09.2011. „Die Beteiligung von Vertretern aller politischen Parteien im Landtag ist ein klares Signal“, so die Initiatoren des morgen beginnenden Lesemarathons zum Thema Bleiberecht. Auch die Schirmherren Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber und Bischof Norbert Trelle werden lesen.

Anlässlich des Tags des Flüchtlings am 30. September 2011 veranstalten Caritas und Diakonie in Niedersachsen, die evangelische und katholische Kirche, zahlreiche Organisationen sowie Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft einen Lesemarathon auf dem Braunschweiger Domplatz.

Sie appellieren mit dieser Aktion an die politisch Verantwortlichen, endlich eine bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung zu schaffen, die den Realitäten entspricht. Ziel sei es, den langjährig hier Lebenden eine wirkliche Perspektive zu eröffnen. „75.000 Menschen müssen noch nach sechs Jahren in Deutschland um ihren Aufenthalt bangen“, so die Initiatoren. Ziel sei es, den langjährig geduldeten Flüchtlingen stellvertretend eine Stimme zu geben.

Unter den Mitwirkenden für je eine Stunde befinden sich Politiker aller Fraktionen ebenso wie Betroffene, Musiker, Künstler oder der Kabarettist Hartmut El Kurdi.

Der Lesemarathon beginnt am Donnerstag, den 29. September 2011, 17 Uhr und wird die Nacht hindurch fortgesetzt. Er endet am bundesweiten Tag des Flüchtlings, Freitag, den 30. September 2011, 17 Uhr.

Lesemarathon Einteilung 280911

Kontakt:

Heribert Schlensok
schlensok@caritas-dicvhildesheim.de
www.caritas-dicvhildesheim.de
Telefon 05121 938112
Mobil 0177/5247779

 

 

23 Flüchtlinge aus Nordafrika sind genug

Mit unserer Petition “Voices from Choucha: Fluchtwege öffnen, Flüchtlinge aufnehmen!” hatten wir versucht, den Landtag dazu zu bewegen, gegen die unmenschlichen Bedingungen in nordafrikanischen Lagern etwas zu unternehmen und den Flüchtlingen zu helfen. Der Niedersächsische Landtag lehnte den Antrag auf Aufnahme von Flüchtlingen aus Nordafrika und dem Nahen Osten jedoch mehrheitlich ab.

Der Niedersächsische Landtag sieht sich mehrheitlich nicht in der Verantwortung, weitere Flüchtlinge aufzunehmen. Zur Begründung heißt es, dass aktuell eine Reihe von Maßnahmen seitens der EU in Planung seien. Hier soll es vor allem um die “Förderung von Mobilität und Migrationssteuerung” gehen, also im Klartext um die Planung weiterer Abschottungsmaßnahmen und den verstärkten Einsatz von Frontex. Bereits im Oktober 2010 seien neun Flüchtlinge aus Malta aufgenommen worden, weitere 14 von insgesamt 150 Flüchtlingen würden entsprechend der Aufnahmeerklärung von Bundesinnenminister Friedrich noch nach Niedersachsen kommen. Diese Argumentation mutet einigermaßen zynisch an angesichts der Tatsache, dass gleichzeitig 108 Menschen im Rahmen des Dublin II – Verfahrens nach Malta abgeschoben wurden. “Europa schützt die Grenzen, nicht die Flüchtlinge”, bringt PRO ASYL diese Politik treffend auf den Punkt. » Den ganzen Beitrag lesen…

Schünemann – bald der letzte Abschiebungsminister?

Die Anzeichen verdichten sich, dass der im Mai veröffentlichte Bericht der “AG Rück” pp. über angebliche “Vollzugsdefizite” bei Abschiebungen maßgeblich von niedersächsischen Innenministerium fabriziert und lanciert wurde. Offenkundig unzufrieden über die bisherige Resonanz auf das beredte Klagen der Ministerialen über das Wirken von Parteien, Kirchen, Sozialverbände und Flüchtlingsorganisationen, die Abschiebungen als einen inhumanen Akt der zuständigen Behörden und der dafür politisch verantwortlichen Personen darstellen würden, hat die Landesregierung nun den Vorsitzenden des Innenausschusses, Reinhold Coenen (MdL CDU), noch einmal bei der Landesregierung anfragen lassen, welche Erfahrungen es denn in Niedersachsen mit der Abschiebungspraxis gäbe. Ausführlich nimmt die Landesregierung diese Vorlage auf und schildert ihr Wirken für eine rigidere Durchsetzung von Abschiebungen: » Den ganzen Beitrag lesen…

Innenminister: Geschäfte in Syrien fördern die Menschenrechte

Der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen lassen sich aktuelle Einschätzungen des Innenministers entnehmen zum Thema Syrien-Abschiebungen im Allgemeinen und der Abschiebung der Familie Naso nach Syrien im Februar 2011 im Besonderen. Unter Bezugnahme auf einen Facebook-Eintrag von Anuar behauptet der Innenminister weiterhin unverfroren, der in Syrien nach seiner Abschiebung über einen Monat inhaftierte Anuar Naso sei 19 und nicht 16 Jahre alt gewesen und habe die deutschen Behörden über sein wahres Alter “getäuscht”. Dass ein Jugendlicher auf die Idee kommen könnte, sich älter zu machen, um interessanter zu erscheinen und auf bestimmte Seiten zugelassen zu werden, kommt dem Innenminister nicht in den Sinn.

Empörend ist freilich die Aussage des Innenministers, dass die vierwöchige, “vorläufige Ingewahrsamnahme” von Anuar und seinem – 13 Tage lang inhaftierten – Vater Bedir Naso “keine asylrechtliche Relevanz” gehabt und nur der “Identitätsprüfung” gedient habe. Offenbar will die Landesregierung bis heute nicht zur Kenntnis nehmen, was missliebigen Personen in syrischem Polizeigewahrsam droht. Wie schon im Fall des Hussein D. wird hier erneut die Inhaftierung und (mögliche) Folterung von aus Deutschland abgeschobenen Flüchtlingen verharmlost, verniedlicht, zur behördlichen Routine oder “normalen” Strafverfolgung verklärt, ohne dass irgendeine deutsche Behörde bislang mit den Betroffenen gesprochen hätte. » Den ganzen Beitrag lesen…

Gedenkdemonstration an Milos R.

Wir erinnern an Milos Redzepovic, der sich am 15. November 2002 vor dem Syker Rathaus mit Benzin übergoss und ansteckte. Er starb am folgenden Tag an seinen Verletzungen.

Zu diesem Anlass veranstalten wir am 19.11.2011 eine Gedenkdemonstration gegen die unmenschliche Abschiebepolitik. Im Vorfeld ist außerdem eine Mahnwache am 15. Oktober 2011 geplant, und wir werden mit wöchentlichen Infotischen vor Ort aufklären und auf die Situation der Asylsuchenden hinweisen. Auch planen wir, in der Region Patenschaften für Flüchtlinge zu organisieren und Unterschriften für bessere Lebensbedingungen zu sammeln. Letztendlich treten wir für einen sofortigen Abschiebestopp ein!

Es ist höchste Zeit diesen Wahnsinn zu stoppen!
Wir bedanken uns und hoffen auf eure Unterstützung.

ge­den­ken­an­mi­los[ät]riseup.​net
Informationen gibt’s hier

Sammelabschiebung in den Kosovo über Baden-Baden

gemeinsame Pressemitteilung von Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 15.09.2011:

Wir protestieren gegen die Abschiebung von Roma-Kosovo-Flüchtlingen vom Flughafen Baden-Airpark Karlsruhe

Flüchtlingsrat appelliert an Landesregierung, keine Abschiebungen anderer Bundesländer über Baden-Württemberg zuzulassen

Heute vormittag kam es zu einer Sammelabschiebung vom Baden-Airpark Söllingen in den Kosovo. Zielort war Pristina. Nach Informationen des Flüchtlingsrats Niedersachsen befand sich unter den Abgeschobenen auch ein Roma-Ehepaar aus Niedersachsen. Obwohl bei der Frau der Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung besteht, konnte wegen der Kurzfristigkeit die Abschiebung nicht mehr verhindert werden. Zuständig für die Durchführung des Charterflugs, bei dem auch noch andere Menschen abgeschoben wurden, war das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung der neuen Landesregierung von Anfang August dieses Jahres, die Abschiebungen in den Kosovo (und nach Serbien) für Minderheitenangehörige auszusetzen. Diese Entscheidung ist aber nur halb so viel wert, wenn die baden-württembergische Landesregierung trotzdem Sammelabschiebungen im Auftrag anderer Bundesländer organisiert und diese weiterhin Minderheitenangehörige wie Roma in den Kosovo und nach Serbien über Baden-Württemberg abschieben können.

Wir appellieren an die grün-rote Landesregierung, sich nicht zum Handlanger der Abschiebungspolitik anderer Bundesländer zu machen und den Baden-Airpark und baden-württembergische Behörden nicht für die Abschiebungen anderer Bundesländer zur Verfügung zu stellen.

Kontakt Flüchtlingsrat Niedersachsen: Sigmar Walbrecht 05121-102687
Kontakt Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Andreas Linder 0711-5532834

Hausdurchsuchung bei Flüchtlingsfamilie wegen Ordnungswidrigkeit

Hausdurchsuchung bei Flüchtlingsfamilie wegen Ordnungswidrigkeit

Flüchtlingsrat vermutet: Behörden wollen Familie wegen aktiver Proteste abstrafen

Wegen des Vorwurfs, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, hat der Landkreis Gifhorn eine Hausdurchsuchung bei einer Flüchtlingsfamilie veranlasst. Frühmorgens gegen sechs Uhr standen am 31. August Polizisten der Staatsschutzabteilung zusammen mit Beamten des Landkreise mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Der Vorwurf: Die Familie hätte eine Ordnungswidrigkeit nach dem Aufenthaltsgesetz begangen, da sie keine vollständigen oder korrekten Angaben über ihre Identität machen und auch keine Unterlagen, die zur Identitätsklärung dienlich sein könnten, vorlegen würde.

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover hat gegen den Durchsuchungsbeschluss Beschwerde beim Amtsgericht Gifhorn eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Er hält aufgrund der bislang vorliegenden Informationen diesen schweren Eingriff in die Privatsphäre jedenfalls für unverhältnismäßig. Bedenken bestehen auch daran, wie die Durchsuchung durchgeführt wurde: Der betroffenen Familie wurde verboten, einen Anwalt anzurufen. Nur einer Person der vierköpfigen Familie wurde erlaubt, während der Durchsuchung zugegen zu sein. Räume, die nicht zur Wohnung der Familie gehören, wurden durchsucht. Außerdem durften die Familienmitglieder während der Durchsuchung nur in Begleitung eines Beamten oder einer Beamtin auf die Toilette.

„Eine solche Hausdurchsuchung ist natürlich ein großer Schreck und v.a. ein enormer Eingriff in die Privatsphäre. Wenn man, wie diese Flüchtlingsfamilie, ohnehin schon psychisch stark belastet ist, verschärft das die Situation erheblich. Das war sicher von den Behörden auch beabsichtigt“, vermutet Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. Die Familie ist schon länger aktiv für die Rechte der Flüchtlinge im Landkreis Gifhorn und hat bei den Protesten gegen das Wohnheim Meinersen öfter in der Öffentlichkeit gestanden.

„Diese Hausdurchsuchung ist noch einmal eine Steigerung der Repression gegen die Familie und reiht sich ein in frühere Maßnahmen der Polizei und der Ausländerbehörde“, stellt Sigmar Walbrecht fest. So sind die Eltern der Familie die Woche vor der Hausdurchsuchung als Zeugen zur Polizei vorgeladen worden, um dann auch als Beschuldigte vernommen zu werden, wo ihnen dann deutlich gemacht wurde, dass sie wegen ihrer Proteste von der Staatsschutzabteilung beobachtet werden.

„Ich denke, die Behörden wollen die Familie dafür abstrafen, dass sie sich lautstark für ihre Rechte stark gemacht hat, und mit solchen Maßnahmen zermürben. Es dürfte kein Zufall sein, dass die Hausdurchsuchung wenige Tage vor der Kundgebung in Gifhorn am 3. September stattfand. Umso wichtiger ist es, dass die Familie volle Unterstützung erfährt“, betont Sigmar Walbrecht.

gez.
Sigmar Walbrecht

Pressemitteilung als pdf-Datei: PM Hausdurchsuchung Gifhorn 15-09-11

Asylsuchende dürfen sich zukünftig ohne Erlaubnis in Niedersachsen aufhalten

Die neue “Asylbewerberaufenthalts-Verordnung” des Landes Niedersachsen liegt uns bislang nur im Entwurf vor.  Dieser wird noch in die Verbandsanhörung gehen und voraussichtlich erst Ende des Jahres in Kraft treten. Nach Lage der Dinge sind wir aber zuversichtlich, dass die Verordnung wie vorliegend umgesetzt wird. Danach können sich alle Asylsuchenden, die sich nicht mehr in der sog. Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten, ohne vorherige Einholung einer behördlichen Genehmigung besuchsweise im Bundesland Niedersachsen aufhalten. Auch Flüchtlinge im Asylverfahren, die sich nach Ablauf der Erstaufnahme (bis zu drei Monate) in einer sogenannten “Gemeinschaftsunterkunft” auf dem Gelände der landeseigenen Lager in Braunschweig, Friedland oder Bramsche aufhalten, profitieren von dieser Regelung. Damit nutzt das Land weitgehend Möglichkeiten, die sich aus der in § 58 Abs. 6 AsylVfG enthaltenen Verordnungsermächtigung ergeben. Dies ist sicherlich auch der FDP zu verdanken, die sich für eine Lockerung der Residenzpflicht bereits im Juni stark gemacht hat (siehe hier). Die Lockerung der Residenzpflicht ist begrüßenswert und geeignet, Hunderte von überflüssigen und ärgerlichen Strafverfahren zu vermeiden.

Wünschenswert wäre allerdings, dass die Landesregierung auch die in § 58 Abs. 6 vorgesehene Möglichkeit nutzt, im Einvernehmen mit benachbarten Bundesländern eine länderübergreifende Befreiung von der Residenzpflicht zu vereinbaren. Das Innenministerium lehnt dies bislang mit der Begründung ab, Niedersachsen müsse dann mit zehn anderen Bundesländern entsprechende Vereinbarungen treffen. Das Festhalten an einer strikt an den Ländergrenzen orientierten Residenzpflicht erscheint insbesondere im Verhältnis zu den Stadtstaaten Bremen und Hamburg einigermaßen absurd.

Richtig ist freilich, dass die Residenzpflicht insgesamt auf den Prüfstand gehört. Die jetzt vorliegende Praxis, wonach Asylsuchende und Geduldete sich nur in Niedersachsen frei bewegen können, stellt die Freizügigkeit für Flüchtlinge noch nicht her. Zwar formuliert die zum 1.7.2011 in Kraft getretene Neufassung des § 61 Abs. 1 AufenthG Ausnahmeregelungen (nur) für Geduldete zur Aufnahme einer Arbeit sowie zum Zwecke des Schulbesuchs oder der Ausbildung. Auch weiterhin unterliegen die Betroffenen aber Wohnsitzauflagen, mit denen Asylsuchende und Geduldete verpflichtet werden, in einer bestimmten Gemeinde zu wohnen. Ein Umzug ist also weiterhin nur nach der Bewilligung eines sog. Umverteilungsantrags möglich.