Anforderungen an PTBS Gutachten/Beweisantrages

  1. Zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat, gehört regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.
  2. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I 2007, 1970) ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Asylbewerbern auch für die ausländerrechtliche Ermessensentscheidung zuständig, ob nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Vorschrift von der Abschiebung abgesehen werden soll.
  3. Verpflichtet das Verwaltungsgericht das Bundesamt zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich eines bestimmten Staates, so ist auch die Bezeichnung des betreffenden Staates als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung rechtswidrig.

Urteil des 10. Senats vom 11. September 2007 BVerwG 10 C 8.07

gez. Rechtsanwalt ßnal Zeran

Erläuterungen des NMI zu §2 AsylbLG

Erläuterungen des Niedersächsischen Innenministeriums vom 26.11.07 zur Rechtslage und zur Umsetzung des geänderten §2 AsylbLG – hier als pdf.

Zu konstatieren ist eine restriktive Interpretation des Gesetzes.
So ist bei der ßberprüfung der Leistungsfälle nach §2 AsylbLG vorrangig zu prüfen, ob eine rechtsmissbräuchliche Verlängerung des Aufenthaltes vorliegt. Eine solche hätte zwangsläufig eine Umstellung auf Leistungen nach §3 AsylbLG zur Folge.

Das NMI verweist des Weiteren auf den Runderlass vom 04.09.2007 – 41.22-12235 -8.4.2, nach dem zur Berechnung der Frist von 48 Monaten nur die Zeiten zur berücksichtigen sind, in denen Leistungen nach §3 AsylbLG gewährt worden sind. Andere Sozialleistung sind nicht zu berücksichtigen.
Nach den Erläuterungen des NMI sind Leistungen nach §2 nicht als Dauerleistung zu gewähren. Die Leistungsbescheide sind nach dieser Maßgabe zu formulieren.

"Jeder Einzelfall zählt" Ihre Spende auch

Liebe Freundinnen und Freunde,auch in diesem Jahr bitten wir um eine kleine Extraspende an den Flüchtlingsrat Niedersachsen zur Unterstützung unserer Arbeit, vor allem der stetig wachsenden Einzelfallhilfe; exemplarisch seien dazu ein paar Beispiele aus diesem Jahr genannt:

  • Seit fast drei Jahren beschäftigt uns das Schicksal der 24-jährigen Gazale Salame, die im Februar 2005 schwanger und mit einjähriger Tochter abgeschoben wurde, als ihr Mann Ahmed Siala die älteren Kinder gerade zur Schule brachte. Ahmed und Gazale flohen in den 80er Jahren als kleine Kinder aus dem Libanon, 17 bzw. 22 Jahren verbrachten sie in Deutschland. Wir wollen die erneute Vertreibung dieser Flüchtlinge aus Deutschland nicht hinnehmen und streiten vor dem Bundesverwaltungsgericht um ein Aufenthaltsrecht für Ahmed. Gemeinsam mit Initiativen kämpfen wir weiterhin für eine Rückkehr von Gazale.
  • Kurz vor Weihnachten 2006 leitete der Landkreis Hameln-Pyrmont die Abschiebung der kurdischen Familie Seyyar in die Türkei ein: Obwohl Frau Seyyar sich aufgrund akuter Suizidalität in der Psychiatrie befand, und obwohl die Familie die Fristen der Bleiberechtsregelung erfüllte, leiteten die Behörden die Abschiebung ein und stellten Frau Seyyar vor die Alternative, sich entweder “freiwillig” gemeinsam mit ihrer Familie abschieben zu lassen – oder allein in Deutschland zurück zu bleiben. Der Flüchtlingsrat hat Familie Seyyar in der Türkei besucht, wo die Familie unter entsetzlichen Umständen lebt, und ein Gerichtsverfahren zur ßberprüfung der Abschiebung eingeleitet.
  • Am 28. Mai 2007 konnten wir endlich die Rückkehr der kongolesischen Kinder Josephat und Priscilla feiern, die bereits im Jahr 2004 mit ihrer schwangeren Mutter abgeschoben und kurze Zeit später zu Waisen geworden waren. Der Flüchtlingsrat hat eine Spendenkampagne für die Kinder organisiert und für die politische und rechtliche Unterstützung gesorgt. Wir danken allen, die sich mit uns für eine Rückkehr eingesetzt und dazu bei-getragen haben, dass die Kinder eine Zukunft bekommen.

Leider macht uns auch die am 22. August 2006 in Kraft getretene gesetzliche Bleiberechtsregelung nicht arbeitslos: Restriktive Vorgaben der Landesregierung sorgen dafür, dass nur höchstens 20% der langjährig Geduldeten ein Aufenthaltsrecht erhalten werden. Wir werden die Umsetzung der Bleiberechtsregelung weiterhin kritisch verfolgen und dafür kämpfen, dass sie in Niedersachsen nicht vollends unterlaufen wird.

Zu befürchten ist, dass diejenigen Flüchtlinge, die nicht unter die Bleiberechtsregelung fallen, in Zukunft besonders unter Druck gesetzt werden, Deutschland zu verlassen. Besonders wichtig ist uns deshalb das Eintreten für eine Sozialpolitik, die sich nicht in den Dienst ordnungspolitischer Zielvorstellungen stellen lässt. Die Annahme, dass Flüchtlinge sich durch eine diskriminierende Behandlung von einer Flucht nach Deutschland abschrecken ließen, ist falsch und absurd: Wenn ein Flüchtling überhaupt die Wahl hat, sucht er sich das Land, in dem er Familienangehörige vermutet und das ihm hinreichende Sicherheit bietet. Es ist ein Skandal, dass Flüchtlingen nach wie vor das Recht auf Arbeit, auf Bewegungsfreiheit und auf gleiche Sozialleistungen über Jahre vorenthalten wird. Unsere Projektarbeit zur besseren Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt hat sicher mit dazu beigetragen, dass das Arbeitserlaubnisrecht für Geduldete etwas verbessert wurde (Wegfall der “Vorrangprüfung” nach vier Jahren). Dabei darf es aber nicht bleiben!

Wir hoffen, auch zukünftig auf Sie rechnen zu können, wenn die Menschenwürde von Flüchtlingen verletzt wird. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende, dass der Flüchtlingsrat Niedersachsen seine Arbeit mit aller Entschiedenheit und Stärke führen kann; denn eines ist sicher: Niedersachsen hat eine bessere, eine humane Flüchtlingspolitik verdient!

Mit den besten Wünschen für das Neue Jahr,
herzliche Grüße

Norbert Grehl-Schmitt
Förderverein Nds. Flüchtlingsrat e.V.
- Vorstand -

PS: Spenden an den Flüchtlingsrat sind steuerlich absetzbar. Die Kontoverbindung lautet:

Flüchtlingsrat Niedersachsen
GLS Gemeinschaftsbank eG
Konto 4030 460 700
BLZ 430 609 67

Das Land ist bei Flüchtlingen zu restriktiv – Artikel und Leserbrief

Hildesheimer Allgemeine Zeitung
Machens will mehr Milde – “Das Land ist bei Flüchtlingen zu restriktiv”

Von Michael B. Berger - Für wesentlich mehr Milde in der Flüchtlingspolitik macht sich Hildesheims Oberbürgermeister Kurt Machens (parteilos) stark. “Wir würden als Stadt wesentlich großzügiger bei der Gewährung von Bleiberechten vorgehen – uns sind aber durch harte Vorgaben vom Innenministerium die Hände gebunden”, sagte der Oberbürgermeister im Gespräch mit dieser Zeitung. Machens nannte es “absurd”, dass Flüchtlingen wegen jahrelang zurückliegender Passvergehen ein Bleiberecht verwehrt werde. » Den ganzen Beitrag lesen…

Umsetzung der Bleiberechtsregelung in Niedersachsen

Am 28.08.2007 ist das Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft getreten, nach dem Menschen, die seit langem in Deutschland mit einer Duldung leben, im Rahmen einer sogenannten Altfallregelung unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Bei einer Dienstbesprechung am 22.08.2007 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI) den Vertretern der Ausländerbehörden Antworten zu den sich bei der Umsetzung der Altfallregelung ergebenden Fragen erteilt. Auch wenn diese Antworten nicht die Qualität von Verwaltungsvorschriften haben, ist davon auszugehen, dass sie von den – der Dienst- und Fachaufsicht durch das Ministerium unterliegenden – Mitarbeitern der Ausländerbehörden als wichtige Entscheidungshilfen betrachtet werden.

Diese Antworten des Nds. MI sind nunmehr von Frau Dr. Barbara Weiser mit den Hinweisen des Bundesinnenministeriums (BMI) zum Richtlinienumsetzungsgesetz vom 02.10.2007 verglichen worden siehe hier als pdf.

Der Vergleich kann als Argumentationshilfe für die Notwendigkeit einer humaneren Umsetzung der Regelung in Niedersachsen, aber sicherlich auch von der Regierungskoalition als Lesehilfe zum besseren Verstehen unserer Kritik genutzt werden.

In der Abhandlung werden nur die Aspekte dargestellt, in denen die Antworten des Nds. MI wesentlich von den Umsetzungshinweisen des BMI abweichen. Die Darstellung ist eng an dem jeweiligen Wortlaut orientiert; eigene Schlussfolgerungen erfolgen jeweils im Anschluss an die Ausführungen des Nds. MI / des BMI.

Herzliche Grüße
Norbert Grehl-Schmitt

Zum Nikolaus – "Goldene Rute" für Uwe Schünemann

Gestern wurde von den Jugendlichen ohne Grenzen ­ JoG der “Beste Abschiebeminister 2007 gewählt.Alle Innenminister hatten gute Chancen auf den Titel, denn die Abschiebepraxis der Bundesrepublik ist nach wie vor unmenschlich und steht im krassen Wiederspruch zu den Kinder- und Menschenrechten und viel zu wenige haben trotz Bundestagsbeschluss ein Bleiberecht erhalten.

Die “Auszeichnung geht dieses Jahr an den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann, der damit Günther Beckstein ablöst.

Ausschlaggebend für seine Wahl waren folgende Kriterien: Uwe Schünemann setzte sich zusammen mit seinem Amtsvorgänger Günther Beckstein für eine “”Duldung zur Arbeitsplatzsuche” als Grundlage der von der Innenministerkonferenz im November 2006 verabschiedeten Bleiberechtsregelung ein. Damit verschärfte sich die Situation vieler bleibeberechtigten Flüchtlinge.

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Aufenthaltserlaubnis für Syrer auch ohne gültige Papiere

Eine Meldung aus dem Göttinger Tageblatt über eine offenbar interessante Entscheidung des VG Göttingen (Az. 2 A 208/07) zur Erteilung einer AE an Syrer auch ohne Vorlage gültiger Papiere.

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gez. Kai Weber

Nachtrag: Die Entscheidung findet sich im vollen Wortlaut in der Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen OVG

BayVGH Anerkennung konvertierter Iraner

Verbot der Abschiebung von zum Christentum bekehrtem ehemaligem Moslem aufgrund iranischen MissionierungsverbotsArt. 10 Abs. 1b der Richtlinie 2004/83/EG erweitert den Bereich geschützter religiöser Betätigung gegenüber dem bisher geschützten Bereich des so genannten religiösen Existenzminimums und der Genfer Flüchtlingskonvention. Gegenüber dem religiösen Existenzminimum, dem sog. forum internum, umfasst der Begriff der Religion nunmehr auch die Teilnahme an religiösen Riten in der ßffentlichkeit, wie z.B. missionarische Betätigung. Aufgrund des aus islamisch iranischer Sicht bestehenden absoluten Missionierungsverbots für Christen ist ein Asylantrag eines iranischen Christen erfolgreich.

Urteil als pdf

gez. Rechtsanwalt ßnal Zeran

Umsetzung der Bleiberechtsregelung in Niedersachsen

Im Norden schneller Bleiberecht
Grüne vergleichen Anerkennungsquoten von Geduldeten in den Landkreisen

Von Michael B. Berger

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HAZ 05.12.2007

Hannover. Gut ein Jahr ist die Bleiberechtsregelung in Kraft, auf die sich die deutschen Innenminister geeinigt haben. Knapp 2362 Menschen, die zuvor in Niedersachsen in rechtlich unsicheren Verhältnissen lebten, haben in diesem Zeitraum nach Auskunft des Innenministeriums eine Aufenthaltserlaubnis bekommen – von 6800 Antragstellern unter den 20 000 Geduldeten. Doch scheint es in manchen Landkreisen » Den ganzen Beitrag lesen…

Bundesweite Bilanz zum IMK-Bleiberecht: Rot-Rot Berlin auf viertletztem Platz

Nach der (ärgerlicherweise zunächst unvollständigen) Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei und den hierzu ergänzenden Angaben auf eine Nachfrage der Grünen lassen sich nunmehr auch Prozentberechnungen zum Ergebnis der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz vom 16.11.2006 anstellen, vgl. hier (pdf).

Demnach sieht die Bilanz der IMK-Regelung zum Stichtag 30.09.2007 wie folgt aus:
Gewonnen in der Hauptdisziplin Aufenthaltserlaubnisse im Verhältnis zu Geduldeten haben Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Bei den Aufenthaltserlaubissen im Verhältnis zu gestellten Anträgen liegen Bayern, Rh-Pfalz, Hessen und Brandenburg vorn. Auf den vier letzten Plätzen finden sich jeweils Berlin, Bremen, MeckPomm und das Saarland. Es ist offensichtlich, das Rot-Rot-Berlin die nicht nur beim Bleiberecht extrem restriktiv handelnde Berliner Ausländerbehörde nach wie vor politisch weder unter Kontrolle hat, noch hierzu hinreichend nachdrückliche Anstrengungen unternimmt.

Die Zusammenstellung als Tabelle vom Flüchtlingsrat Hessen gibt es hier als pdf.

gez. Georg Classen
www.fluechtlingsrat-berlin.de