Meldung vom Mittwoch den 7.12.2011 - Abgelegt unter: Aktuelles - 1 Kommentar »
Die SPD-Fraktion im Bundestag hat einen sehr interessanten neuen Gesetzentwurf für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vorgelegt. Dieser enthält einige neue Vorschläge im Vergleich zu anderen Regelungen, die derzeit in der Diskussion sind (Bundesrats-Initiative von Schleswig-Holstein, Anträge im Bundestag von Bündnis 90 – DIE GRÜNEN und Die Linke sowie der Vorstoß von Rheinland-Pfalz zur IMK):
- Die Regelung ist als Anspruchs-Regelung vorgesehen
- Die Höhe der Straftaten, welche unschädlich sind, wird angehoben und dem Staatsangehörigkeitsrecht angeglichen
- Absehen von Lebensunterhaltssicherung in begründeten Fällen (Alter, Krankheit, Behinderung, Kinder) möglich
- Ernsthaftes Bemühen um Lebensunterhaltssicherung ausreichend
- Sonderregelung für Jugendliche, die in Deutschland einen Schulabschluss machen
- zwar mit einmaligem Stichtag versehen und langen Fristen, aber immerhin: “Amnestieregelung” für Personen, die am 01.01.2012 seit 12 / 10 Jahren in Deutschland sind, egal wie der Lebensunterhalt gesichert ist, ob Täuschungshandlungen o.ä. vorgeworfen werden, einziges Kriterium: Kein Terrorismusbezug / keine zwingende Ausweisung (§53 AufenthG).
Meldung vom Freitag den 2.12.2011 - Abgelegt unter: Aktuelles, Veranstaltungen - Keine Kommentare »


Am Montag, den 05.12.2011, wird der Unterstützerkreis für Gazale vor dem Kreishaus in Hildesheim in der Zeit von 14.00 h bis 15.30 Uhr eine Mahnwache durchführen. Die Mahnwache findet aus Anlass des bevorstehenden “Tags der Menschenrechte” am 10. Dezember statt und dient dem Zweck, die Fraktionen von SPD und Grünen an ihr Versprechen zu erinnern, Gazale Salame eine Rückkehr zu ihrer Familie möglichst zeitnah zu ermöglichen, und die übrigen Fraktionen zu bitten, dieses Ansinnen zu unterstützen.Der Aufruf befindet sich hier.
An den niedersächsischen Innenminister appellieren wir erneut, ähnlich wie im Fall der Familie Nguyen eine Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG abzugeben und so die Voraussetzungen zur Ermöglichung einer kurzfristigen Rückkehr zu schaffen.
Hintergrund:
Gazale – Geschichte einer Flüchtlingsfamilie
Marine de Haas: Von Hildesheim nach Izmir
Meldung vom Mittwoch den 30.11.2011 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - 1 Kommentar »
Nachfolgend eine ergänzende Erklärung von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch zum Fall des Slawik C. und dem Umgang des Innenministers mit dem Thema “rechtswidrige Abschiebungshaft”:
Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hildesheim v. 28.11.2011 zeigt, dass entgegen der Beteuerungen von IM Schünemann in Niedersachsen weiterhin rechtswidrig Abschiebungshaft angeordnet und vollstreckt wird. Es handelt sich i.ü. um die identische Rechtsfrage wie im Verfahren des Slawik C.
Zum Sachverhalt: Der Betroffene war am 3.11.2011 festgenommen und nach Antrag des Landkreises Hildesheim mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim in Abschiebungshaft geschickt worden. Nach Akteneinsicht musste ich feststellen, dass (ebenso wie im Fall des Slawik C.) das erfoderliche Einvernehmen der StA fehlte. Das Landgericht hat insofern die sofortige Freilassung des Betroffenen angeordnet und festgestellt, dass die Haft vom 3.11.2011 an rechtswidrig war. » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Montag den 28.11.2011 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
In seiner Rede zur Anfrage der Linksfraktion betreffend die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) in Niedersachsen bezieht Innenminister Uwe Schünemann die allseits bekannte Position: Alles ist gut, entschieden wird nach Recht und Ordnung, und natürlich wird das Kindeswohl immer beachtet.
Schünemann erläutert die Inobhutnahme und in Ansätzen das Clearingverfahren, vergisst aber zu erwähnen, dass es in Niedersachsen keine rechtlich verbindlichen Standards gibt, und dass die Praxis von der Theorie abweicht. Warum wird kein Erlass herausgegeben, der die Inobhutnahme und das Clearingverfahren in Niedersachsen verbindlich regelt und an Kindeswohlkriterien und Standards orientiert ist, wie sie z.B. vom Bundesfachverband für UMF empfohlen werden?
Der zweite Teil seiner Rede zur Altersfestsetzung offenbart die tatsächliche Praxis, die oft sehr wenig mit der Wahrnehmung des Kindeswohls in Einklang zu bringen ist: 50% bis 80% der unbegleiteten Flüchtlinge, die sich als Minderjährige bei den Behörden melden, wird nach der Inobhutnahme zu einer volljährigen Person erklärt mit der Konsequenz, dass Leistungen der Jugendhilfe verweigert werden und eine Unterbringung im Lager erfolgt. Besonders problematisch stellt sich die Verwaltungspraxis des Jugendamts in Göttingen dar: Von 111 (in den Jahren 2010+2011) als Minderjährig ans Jugendamt übergebenen Flüchtlingen wurden 90 wieder der Landesaufnahmebehörde (LAB) zur Erstaufnahme überstellt.
Das angewandte Verfahren der Altersfestsetzung (v.a. Röntgen der Handwurzeln) als “Feststellung” zu bezeichnen, wie der Innenminister dies tut, grenzt schon an Ignoranz. Immerhin geben selbst führende Forensiker eine mögliche Abweichung von 1-3 Jahren an. Bereits mehrfach mussten die Behörden gerichtlich zur Inobhutnahme von Jugendlichen verpflichtet werden, die auf fragwürdiger Basis für älter erklärt wurden. Würde die Ungenauigkeit der Messmethoden im Sinne der Betroffenen berücksichtigt werden, könnten sehr viele UMF eine bessere und dem Kindeswohl entsprechende Perspektive erhalten.
gez. Edda Rommel
Meldung vom Montag den 28.11.2011 - Abgelegt unter: Aktuelles - 2 Kommentare »
Der ins Kirchenasyl geflüchteter 22-jähriger Roma Edmont Gashi aus dem Landkreis Northeim darf vorerst nicht ins Kosovo oder nach Serbien abgeschoben werden. Das hat am 22.11.2011 das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
Grund für den gerichtlich verfügten Abschiebungsschutz ist die gesundheitliche Situation des 22-Jährigen. Der in Uslar geborene Sohn von Kosovo-Flüchtlingen leidet seit seiner Kindheit an einer Schuppenflechte, die mit einer chronisch entzündlichen Erkrankung der Gelenke, Knie, Füße und Schulter einhergeht. Der 22-jährige hat inzwischen eine Langzeittherapie mit einem Medikament begonnen, das jedoch im Kosovo nicht erhältlich ist. Da sich ohne diese Behandlung die Krankheit wesentlich verschlechtern würde, sei eine Abschiebung derzeit unzumutbar, urteilte der Richter (Aktenzeichen 4 A 62/11).
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste die Ausländerbehörde dem 22-Jährigen eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen. Alle früheren Versuche, einen Aufenthaltstitel zu bekommen, waren da erfolglos geblieben. Deshalb sollte er im März abgeschoben werden. Vor dem Termin flüchtete er sich in Gladebeck ins Kirchenasyl, um von dort aus eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Antrag abgelehnt hatte, zog er erneut vor das Verwaltungsgericht – diesmal mit Erfolg.
Nach Ansicht des Gerichts kommt auch eine Abschiebung nach Serbien nicht in Betracht, weil die Eltern des 22-Jährigen dort nie registriert gewesen seien. Ohne eine solche Registrierung könne er aber auch keine Leistungen aus dem Gesundheitssystem beziehen. (pid)
Meldung vom Montag den 28.11.2011 - Abgelegt unter: Aktuelles - 1 Kommentar »
Der Fall der Nguyens ist für die Konförderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen ein Anlass, ihr Mitwirken in der Härtefallkommission des Innenministers zu überdenken. Dies wollen sie bei einem Treffen am Mittwoch tun. „Grundsätzlich wollen wir dieses Gremium nicht kippen. Aber möglicherweise kann man so ein Mandat auch ruhen lassen“, sagte der Braunschweiger Landesbischof Friedrich Weber gestern der HAZ. Der Fall sei eine Zäsur, über eine humanere Flüchtlingspolitik zu diskutieren, zumal es zwei ähnlich gelagerte Fälle in Niedersachsen gebe. „Das Schicksal der Familie aus Hoya hat viele bei uns im Land nachdenklich gemacht.” (aus: HAZ 28.11.2011)
Familie Nguyen hat inzwischen auch die schriftliche Bestätigung erhalten, dass eine Wiedereinreise möglich ist, sobald von den vietnamesischen Behörden ein neuer Pass ausgestellt ist. Damit ist in wenigen Tagen zu rechnen. (siehe hier)
Meldung vom Freitag den 25.11.2011 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - Keine Kommentare »
Zur Entscheidung des BGH, wonach die Abschiebung gegen den Flüchtling Slawik C., der sich im Juli 2010 in Abschiebungshaft das Leben nahm, rechtswidrig war, hat das niedersächsische Innenministerium nun eine Stellungnahme abgegeben. Darin führt das Innenministerium aus, die Auslegung der Gesetze durch den BGH sei dem Innenministerium erst seit Januar 2011 bekannt, überdies habe der BGH “die materiell rechtliche Begründung für die Anordnung der Abschiebungshaft … nicht beanstandet”.
Hierzu ist folgendes festzustellen: Die Begründung des Innenministeriums ist sachlich falsch: Bereits im Juni 2010 hat der BGH eine ähnliche Entscheidung getroffen, wie der NDR in seiner Sendung \”Hallo Niedersachsen\” dokumentiert hat. Der BGH und das Bundesverfassungsgericht haben überdies in den letzten zwei Jahren in einer Vielzahl von Entscheidungen die Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit von Haftanordnungen festgestellt, ohne dass sich das niedersächsische Innenministerium bislang genötigt sah, die Ausländerbehörden im Rahmen der Fachaufsicht zu mehr Sorgfalt und Zurückhaltung bei Haftanträgen aufzufordern. In der vorliegenden Entscheidung hat der BGH die Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft schon wegen eines Formfehlers festgestellt und musste daher die materiell rechtlichen Gründe für die Abschiebungshaft nicht mehr prüfen. Freilich wäre die Abschiebungshaft mit großer Wahrscheinlichkeit auch wegen des unzureichend begründeten Haftantrags und Haftbeschlusses für rechtswidrig erklärt worden.
Um das Ausmaß des Problems zu verdeutlichen, sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die Statistik von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover verwiesen. Allein die Auswertung seiner eigenen abschiebungshaftrechtlichen Verfahren ergibt ein erschreckendes Bild: Seit 2002 hat er hier 741 Mandanten vor allem aus Niedersachsen vertreten. Nach den vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen haben sich davon 288 Menschen, also weit mehr als ein Drittel aller Betroffenen, zu Unrecht in Haft befunden. Insgesamt sind bislang 7824 rechtswidrige Hafttage angefallen. “Das sind gut 21 Jahre; pro Gefangenem durchschnittlich 27 Tage”, resümiert Fahlbusch. “Für einen Rechtsstaat ist das ein desaströser Befund!
Zum Hintergrund des Falls sei an dieser Stelle auf den Panorama-Bericht von September 2010 verwiesen.
Meldung vom Donnerstag den 24.11.2011 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
Bericht aus der HAZ vom 24.11.2011
Aus Angst vor Abschiebung nahme er sich das Leben – er war zu Unrecht in Haft, sagt der BGH
von Karl Doeleke
Hannover. Ein Flüchtling aus dem Kreis Harburg, der sich aus Furcht vor seiner Abschiebung im Juli 2010 in seiner Zelle in der JVA Langenhagen erhängt hat, hätte gar nicht dort sein dürfen. Der Haftbefehl sei rechtswidrig gewesen, entschied der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der BGH widerspricht damit dem Innenministerium in Hannover, das nach der Prüfung des Suizids zu dem Ergebnis gekommen war, es habe in dem Fall keine Fehler von Behörden gegeben. Geklagt hatte die Witwe des Opfers. Nach dem BGH-Beschluss kann sie nun Schadensersatz geltend machen. » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Donnerstag den 24.11.2011 - Abgelegt unter: Aktuelles - 1 Kommentar »
Bericht aus der HAZ vom 23.11.2011:
Wohlfahrtsverbände rügen Flüchtlingspolitik
von Michael B. Berger und Sebastian Harfst
Hannover. Ihren Widerspruch zur Flüchtlingspolitik von Innenminister Uwe Schünemann haben die Wohlfahrtsverbände am Rande der ersten Sitzung des neuen Integrationsbeirats deutlich gemacht. Sie blieben einem Fototermin mit Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) demonstrativ fern. „Wir arbeiten zwar in diesem Gremium mit, machen aber zugleich deutlich, dass wir in der Flüchtlingspolitik mehr Humanität erwarten“, sagte Cornelia Rundt, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. So müssten in der Härtefallkommmission, die im Einzelfall abgelehnten Asylbewerbern ein Bleiberecht verleihen kann, viel stärker als bisher humanitäre Gründe eine Rolle spielen. „Ältere Menschen, die etwa Sozialhilfe bekommen, fallen von vornherein raus – auch wenn sie hier Kinder großgezogen haben, die es zu etwas bei uns gebracht haben.“ Auch das Kirchenasyl dürfe kein Ausschlussgrund sein, in den Kreis der „Härtefälle“ aufgenommen zu werden. » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Donnerstag den 24.11.2011 - Abgelegt unter: Aktuelles, Pressemitteilungen - 1 Kommentar »
Das Auswärtige Amt hat nunmehr schriftlich bestätigt, dass Familie Nguyen ein Visum für die Wiedereinreise nach Deutschland erhalten wird, siehe Schreiben vom 23.11.2011
Die Ausländerbehörde beim LK Nienburg hat dem Anwalt der Familie Nguyen mitgeteilt, daß die Ausweisung der Familie nach Vietnam bis 25.11.11 befristet ist. Ein gesicherter Aufenthaltsstatus wird der Familie nach §22 Aufenthaltsgesetz gewährt.
Unterdessen forderte Hannovers früherer Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg (SPD) als Mitglied der Härtefallkommission Minister Schünemann auf, die Flugkosten aus seinem Verfügungsfonds zu bezahlen. „Wer erst eine solche Familie abschiebt, dann sagt, auch der Innenminister habe ein Herz, kann die Flugkosten nicht auf die Unterstützer der Nguyens abwälzen“, meinte Schmalstieg. Die Flugkosten werden auf 2500 Euro geschätzt.
Nicht von den deutschen Behörden beeinflussbar ist die Ausstellung neuer vietnamesischer Pässe. Hiervon hängt es maßgeblich ab, wann Familie Nguyen wieder nach Deutschland zurückkehren kann. Wir sind aber guter Hoffnung, dass der Pass innerhalb der nächsten zwei Wochen vorliegt, und dass eine Rückkehr der Familie noch vor Weihnachten erfolgen wird.