Vergleich der geplanten gesetzlichen Bleiberechtsregelung

Vergleich der geplanten gesetzlichen Bleiberechtsregelung laut vorliegendem Gesetzesentwurf mit der Umsetzung der IMK-Bleiberechtsregelung in Niedersachsen. Zu beachten ist: Die gesetzliche Bleiberechtsregelung ist noch nicht beschlossen! Unter Umständen werden sich über den Bundesrat noch Änderungen ergeben. Die nachfolgende Synopse gibt also nur eine vorläufige, erste Orientierung! Den vergleich gibt es hier als pdf.

gez. Kai Weber

Spanisch-Marokkanische Grenze bei Melilla

PRO ASYL „Unser Leben ist schlimmer, als der Krieg.“ Sie sollen aufhören uns zu töten.“ Mit diesen eindringlichen Worten schildert ein kongolesischer Flüchtling die Situation an der EU-Grenze bei Melilla.

„Wenn seine Schusswunden nicht ganz frisch wären, würde ich sagen, dieser Mensch habe einen Krieg erlebt.“ , so ein Arzt nach der Untersuchung eines anderen Flüchtlings, der bei seiner Flucht über den spanisch-marokkanischen Grenzzaun bei Melilla angeschossen und verletzt wurde.

Nachdem PRO ASYL zunehmend beunruhigende Nachrichten aus der spanischen Enklave Melilla über die Gewalt an der Grenze zu Marokko erhielt, recherchierte ich vor Ort. Gemeinsam mit unserem spanischen Kooperationspartner José Palazón von der Kinderhilfsorganisation PRODEIN ( Asociación Pro Derechos de la Infancia ) führte ich Gespräche mit Flüchtlingen, denen im Dezember 2006 der Sprung über den sechs Meter hohen Grenzzaun gelang. » Den ganzen Beitrag lesen…

Neues aus dem Bundestag

Regierung: Einbürgerungszahlen sind rückläufig
Berlin: (hib/SKE) Zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates, der bundeseinheitliche Einbürgerungsstandards erreichen soll, will die Bundesregierung noch nicht Stellung nehmen. In ihrer Antwort (16/4543) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/4330) weigert sich die Regierung zudem, auf der Grundlage eines Vorschlags auf der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 eine Prognose zur zukünftigen Entwicklung der Einbürgerungszahlen abzugeben.
Die Zahl der Einbürgerungen hat nach Regierungsangaben von 2000 bis 2005 abgenommen. Im Jahr 2000 seien 186.688 Menschen eingebürgert worden. 2006 seien es 117.241 gewesen. Die meisten Menschen hätten vorher die türkische Staatsbürgerschaft gehabt. Von den Bundesländern habe Nordrhein-Westfalen durchweg die meisten Anträge genehmigt. Die Linke hatte in ihrer Anfrage unterstellt, die Beschlüsse der Innenministerkonferenz würden Einbürgerungen erheblich erschweren. » Den ganzen Beitrag lesen…

Weitere Informationen zur Nichtanerkennung irakischer Pässe der Serie S durch das BMI ab 1.4.2007

Wir haben beim Auswärtigen Amt, beim BMI sowie bei der irakischen Botschaft in Berlin weiterrecherchiert und konnten Folgendes in Erfahrung bringen:

  1. Nach Angaben des Servicebüros des Auswärtigen Amtes ist die Einreise von irakischen Staatsbürgern, die einen Pass der Serie S besitzen, weiterhin in das Bundesgebiet möglich, wenn im Pass ein Aufenthaltstitel der Bundesrepublik eingetragen ist oder die Einreisevoraussetzungen gemäß Schengener Abkommen vorliegen. Allerdings wird ab 1.4.2007 in diesen Fällen der Pass bei der Einreise ungültig gestempelt.
  2. Das Bundesinnenministerium erklärte auf Nachfrage, “dass eine Aussage zu der Frage wann mit der Erteilung irakischer Reisepässe der Serie G durch die zuständigen irakischen Behörden zu rechnen ist, von hier nicht getroffen werden kann, da dies in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der irakischen Seite fällt”. Von der irakischen Botschaft in Berlin war zu erfahren, dass neue Pässe der Serie G derzeit nur zentral (im Irak) ausgestellt werden können. Die Kosten betragen ca. 80 Euro. Die irakischen Botschaften werden trotz der Ankündigung des BMI bis auf Weiteres nur Pässe der Serie S ausstellen. Die Kosten für einen solchen Pass betragen 17 Euro.
  3. Schwierigkeiten haben insbesondere solche irakischen Staatsbürger zu erwarten, die noch keinen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik besitzen und z.B. im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen wollen. Hierzu erklärte das BMI auf Anfrage: “In Fällen der Familienzusammenführung weise ich auf das erforderliche Visumverfahren hin. Bei der Beantragung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung kann über die zuständige deutsche Auslandsvertretung eine Ausnahme von der Passpflicht vor der Einreise beantragt werden. Inhaber ungültiger Reisepässe der Serie “S” sind gehalten, einen neuen Reisepass bei den zuständigen irakischen Behörden zu beantragen.”

gez. Karim Alwasiti

Bleiberechtstext in der Kabinettfassung inkl. Folgeregelung im SGB II

Der Bleiberechtstext in der Kabinettfassung inkl. Folgeregelung im SGB II weiterlesen (pdf).

Elektronische Gesamtversion gibt es noch nicht.

gez. Nicole Viusa
PRO ASYL

Abschiebungen im Jahr 2006/Sammelvorführungen von Passlosen vor Botschaftsangehörigen und “Delegationen”

Antwort auf die Kleine Anfrage “Zahl der Abschiebungen im Jahr 2006″ (Bt-Drs 16/4724)
http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=447

Antwort auf die Kleine Anfrage “Beteiligung ausländischer Delegationen an Verfahren zur Identitätsfeststellung in Asyl- bzw. Abschiebungsverfahren” (Bt-Drs 16/4723)
http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=449

gez. Ulla Jelpke

LK Osterode: Repression gegen Psychotherapeutin

Der Landkreis Osterode gefährdet die Existenz einer Psychothearpeutin mit dem Vorwurf der Ausstellung von “Gefälligkeitsattesten” für Asylbewerber.

Begonnen hatten die Angriffe auf die Psychotherapeutin Dr. Ratdke 2001 mit ihrer Ablehnung der Forderung von Seiten der Ausländerbehörde, Atteste in asyl- und ausländerrechtlichen Fällen mit dieser abzustimmen. In Briefwechseln mit dem Landkreis wird ihr unterstellt, Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, mit denen eine Abschiebung verhindert werden sollte. Es folgten Ruf schädigende Artikel in der Presse; wo dieser Vorwurf aufgegriffen wurde. Schließlich gab im September 2005 der erste Kreisrat des Landkreises, Gero Geißlreiter im Rahmen eines Klageverfahrens gegen eine angeordnete Abschiebung gegenüber dem Verwaltungsgericht an, dass die Stellungnahmen von Frau Dr. Radtke „als unbrauchbare Gefälligkeitsatteste amts- und gerichtsbekannt“ seien.

Daraufhin erstattete Frau Dr. Radtke Anzeige wegen Beleidigung gegen Herrn Geißlreiter. Ein Richter am Verwaltungsgericht Göttingen bestätigte im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, dass Gutachten und Stellungnahmen von Frau Dr. Radtke nicht als unbrauchbare Gefälligkeitsgutachten bekannt seien. Das Angebot der Staatsanwaltschaft an Herrn Geißlreiter, von einer Klageerhebung abzusehen und das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes einzustellen, lehnt dieser jedoch ab und antwortete statt dessen mit einer Strafanzeige gegen Frau Dr. Radtke, wegen des „Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Außerdem beantragte Herr Geißlreiter die Entziehung der ärztlichen Approbation.

Bei Frau Dr. Ratdke stand daraufhin im Februar 2006 die Polizei vor der Tür, um eine Personen-, Praxis-, und Hausdurchsuchung vorzunehmen (die lediglich nicht durchgeführt wurde, weil die Polizei sich mit der Herausgabe der gesuchten Akte zufriedengab). Die Staatsanwaltschaft hat allerdings festgestellt, dass die Atteste von Frau Dr. Radtke nicht zu beanstanden seien und stellte im März 2007 das Verfahren gegen sie ein.

Herr Geißlreiter steht jedoch nun auf dem Standpunkt, dass es nicht strafbar sei (da bisher das Verfahren wegen Beleidigung gegen ihn nicht zur Anklageerhebung geführt hat) weiterhin zu behaupten, Frau Dr. Radtke stelle Gefälligkeitsgutachten aus. Frau Dr. Radtke hat die Staatsanwaltschaft daher aufgefordert, dass Verfahren gegen ihn wieder auf zu nehmen. Sie sieht sich durch die Ruf schädigenden Äußerungen als Psychotherapeutin, die etliche PatientInnen mit Fluchterfahrungen behandelt, in ihrer Existenz bedroht.

Es kann nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte von den Ausländerbehörden unter Druck gesetzt werden, um eine abgestimmte Erstellung von Attesten und Stellungnahmen zu erwirken, mit dem Ziel, Abschiebungen reibungsloser durchführen zu können.

Der Flüchtlingsrat und Pro Asyl werden die Auseinandersetzung von Frau Dr. Radtke mit dem Landkreis Osterode weiter beobachten und sie unterstützen.

gez. Sigmar Walbrecht

Vertrieben im eigenen Land - die neue ila Zeitschrift

Weltweit gibt es etwa 40 Millionen interne Vertriebene, die Hälfte davon in Afrika. Trauriger Spitzenreiter in Lateinamerika ist Kolumbien mit zur Zeit 3,8 Millionen Vertriebenen. In der ersten Hälfte 2006 waren es durchschnittlich 637 Personen pro Tag, die ihre Heimatgebiete aus Angst vor dem bewaffneten Konflikt, vor Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen verlassen mussten. Aber auch in anderen Ländern des Kontinents gibt es sie – 60 000 in Peru, 242 000 in Guatemala und 12 000 in Mexiko. Hinzu kommen Tausende von Familien, die aufgrund von Ressourcenkonflikten in ganz Lateinamerika direkt oder indirekt vertrieben werden – wegen Bergbau, Forstwirtschaft oder großflächigem Anbau von Agrarprodukten für den Export. Auch bei infrastrukturellen Großprojekten wie Verkehrswegen zu Wasser und zu Land oder Staudämmen zur Energiegewinnung steht nicht selten die ansässige Bevölkerung im Wege, die auf den begehrten Ländereien lebt. Meist flüchten die internen Vertriebenen vom Land in die Stadt, doch es gibt auch innerstädtische Vertreibung. Nicht wenige leiden unter mehrmaliger Vertreibung. » Den ganzen Beitrag lesen…

Mit Hausverboten sollen KritikerInnen des Lagersystems mundtot gemacht werden

Seit einigen Jahren gibt es in den Flüchtlingslagern der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) in Oldenburg und dessen Außenlager in Bramsche-Hesepe Proteste und Widerstand gegen das Leben dort. Gemessen an der Resonanz in der Öffentlichkeit und den Medien, ist der Protest sehr erfolgreich. Auch der Stadtrat Oldenburg hat in einer Resolution die Untersuchung der Situation in der ZAAB Oldenburg gefordert. Innenminister Schünemann sowie der Behördenleiter der ZAAB, Christian Lüttgau und der Leiter des Lagers Bramsche-Hesepe, Conrad Bramm, geraten immer wieder in Rechtfertigungszwang. » Den ganzen Beitrag lesen…

Abschiebehaft abschaffen- Gegen das unmenschliche Migrationsregime von EU und G8 Auf nach Ingelheim

Im Rotweinstädtchen Ingelheim am Rhein befindet sich seit bereits fünf Jahren einer der modernsten Abschiebeknäste Deutschlands, konzipiert für 150 Häftlinge. Aktuell werden dort circa 40 bis 50 sogenannte “Ausreisepflichtige” von 60 Wärtern und 7 Hunden bewacht. Die fünf Meter hohen Betonmauern, zusätzlich mit Nato-Stacheldraht und Kameras gesichert, suggerieren dort säßen “Schwerkriminelle” ein. Vorurteile der Bevölkerung werden so befördert und verhindern eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Einrichtung und ihrer Funktion.

Bei den Einsitzenden handelt es sich meist um Menschen auf der Flucht, die in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland erfolglos um Asyl nachgesucht haben. Bei ihrem Asylantrag wurden sie häufig schlecht beraten oder sind an den hohen gesetzlichen Hürden gescheitert. Mojgan *(Name geändert) stellte nach vier Monaten illegalen Aufenthalt in Trier einen Asylfolgeantrag. Als sie dann bei der ABH Mainz vorsprach, um ihren Aufenthalt aufgrund des Folgeantrags zu (re-)legalisieren, wurde sie dort festgenommen. Sie wurde zunächst nach Zweibrücken und 3 Monate später nach Ingelheim gebracht. » Den ganzen Beitrag lesen…