22.Bafög-Novelle verschoben
Meldung vom Mittwoch den 20.06.2007 · noch keine Kommentare
Leider wird die Einbeziehung von MigrantInnen u.a. mit dauerhaftem Bleiberecht nach der Bleiberechtsregelung, der Härtefallregelung, mit Flüchtlingsschutz wg. Gefahr für Leib und Leben oder bei Unmöglichkeit der Rückkehr ins BAföG und in die Berufsausbildungsbeihilfe BAB (Änderung § 8 BAföG und § 63 SGB III durch das geplante 22. BAföG-ÄndG) nicht wie bisher geplant im Herbst 2007 in Kraft treten.
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