Rubrik: Aktuelles


Aufruf: Bleiberecht für Geduldete jetzt

Meldung vom Sonntag den 10.09.2006 · noch keine Kommentare

Bleiberecht für Geduldete jetzt
Kundgebung zum Tag des Flüchtlings
Am Freitag, den 29. September 2006, 18 Uhr am Kröpcke

Wir sind Jugendliche aus ganz Niedersachsen und haben es satt, um unsere Zukunft betrogen zu werden. Wir sind hier geboren oder aufgewachsen, sind in Deutschland zur Schule gegangen und haben hier unseren Lebensmittelpunkt. Der Zugang zu Ausbildung, Studium, Arbeit, Wohnung wird uns trotzdem verweigert, weil wir nur eine „Duldung“ haben. Wir fordern ein Bleiberecht… » Den ganzen Beitrag lesen…

Kirchenasyl in der Heimat des Innenministers

Meldung vom Montag den 24.07.2006 · noch keine Kommentare

Kirchenasyl in der Heimat des Innenministers
Die Thomasgemeinde in Holzminden gewährt Flüchtlingsfamilie Schutz

Die evangelisch-lutherische Thomasgemeinde in Holzminden gewährt seit kurzem Bisera Kurtanovic, ihrem Ehemann Rahmann Fekovic und ihren drei gemeinsamen Kinder Merisa (11), Merdan (8) und Anes (1) Schutz vor der drohenden Abschiebung. Bis zu diesem Zeitpunkt lebte die Familie bestens integriert in Holzminden, der Heimatstadt des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann.

1994 flohen Frau Kurtanovic und Herr Fekovic vor den… » Den ganzen Beitrag lesen…

Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2006

Meldung vom Montag den 19.06.2006 · noch keine Kommentare

Flüchtlingsrat fordert Ächtung der Diskriminierung von Flüchtlingen

Anlässlich des von der UNO ausgerufenen Weltflüchtlingstages fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen eine möglichst umfassende Ächtung der Diskriminierung von Flüchtlingen und Migranten/innen. Dazu gehört neben adäquaten gesetzlichen Regelungen und einer ernst gemeinten Antidiskriminierungspolitik auch die Selbstkontrolle insbesondere von öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Kirchen, Verbänden und anderen Organisationen.

· Nach mehreren vergeblichen Anläufen hat die Bundesregierung jetzt endlich ein „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ auf den parlamentarischen Weg gebracht, mit dem die vier … » Den ganzen Beitrag lesen…

Flüchtlingspolitischer Aufruf

Meldung vom Donnerstag den 8.06.2006 · 1 Kommentar

Gemeinsame Erklärung, April 2006

Mit der Einführung des neuen Zuwanderungsgesetzes haben viele für Flüchtlinge engagierte Organisationen die Hoffnung verbunden, dass sich für geduldete Menschen und Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus endlich die rechtliche Situation deutlich verbessern werde. Vor allem die Abschaffung der so genannten Kettenduldungen war ein Kernelement des Zuwanderungskompromisses, der langjährig hier lebenden Menschen endlich einen gesicherten Aufenthaltsstatus hätte geben sollen.

Im ersten Jahr nach Einführung des Gesetzes hat sich jedoch gezeigt:… » Den ganzen Beitrag lesen…

Pressekonferenz zum Flüchtlingspolitischen Aufruf

Meldung vom Montag den 24.04.2006 · noch keine Kommentare

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Diskussion um eine adäquate Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in Niedersachsen ist in vollem Gang. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Innenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen am 4./5. Mai 2006 wollen wir auf die Notwendigkeit eines Bleiberechts für langjährig geduldete Flüchtlinge hinweisen.
Unterstützerkreise, Nachbarn, Arbeitskollegen, Pfarrgemeinden, Schulklassen und Kindergärten wollen nicht weiter zulassen, dass ihre Freunde, Kollegen und Klassenkameraden nach langjähriger Integration abgeschoben werden. Die momentane restriktive Handhabung durch die… » Den ganzen Beitrag lesen…

“Papiere für alle!”

Meldung vom Mittwoch den 12.04.2006 · noch keine Kommentare

DEMONSTRATION AM SAMSTAG 22.APRIL 2006
12 Uhr | Altes Rathaus | Göttingen
11 Uhr gibt es dort bereits eine Theateraktion

In vielen Städten wurde in der letzten Zeit immer wieder eine Forderung laut: Bleiberecht! Verschiedene Gruppen von zumeist geduldeten Flüchtlingen gingen auf die Straße. Gegen ihre soziale Ausgrenzung und Entrechtung. Gegen die Unsicherheit ihrer Lebensverhältnisse als “Geduldete” in der Grauzone zwischen “unerwünscht” und abgeschoben. Für das Recht auf Bewegungsfreiheit. Für ein Bleiberecht.

Auch in Göttingen hat es in der letzten Zeit zahlreiche Aktionen gegeben:… » Den ganzen Beitrag lesen…

Arbeit und Gesundheit

Meldung vom Dienstag den 4.04.2006 · noch keine Kommentare

Beginn einer Veranstaltungsreihe des Equal-Projektes SAGA (Selbsthilfe, Arbeitsmarktzugang; Gesundheit von Asylsuchenden) in Kooperation mit dem Referat für interkulturelle Angelegenheiten der Stadt Hannover

am 13. Mai
im Rathaus Hannover/ Gobelinsaal
(Raum 130, 1. Stock, Zugang über die Haupttreppe)
11-14.30 Uhr

Begrüßung Dr. Max Behrendt, Referat für interkulturelle Angelegenheiten der Stadt Hannover
Dr. med. Gisela Penteker, Allgemeinmedizinerin, Projekt SAGA,… » Den ganzen Beitrag lesen…

Internationaler Tag gegen Rassismus am 21. März 2006

Meldung vom Montag den 20.03.2006 · noch keine Kommentare

Flüchtlingsverbände stellen Dokumentation zum Schutz vor Diskriminierung vor
PRO ASYL und Flüchtlingsrat fordern ein Antidiskriminierungsgesetz
und eine umfassende Antidiskriminierungspolitik!

Zum „Internationalen Tag gegen Rassismus“ am 21. März haben PRO ASYL und der Niedersächsische Flüchtlingsrat eine Dokumentation unter dem Titel „Schutz gegen Diskriminierung?“ herausgegeben. Die Flüchtlingsorganisationen fordern die Bundesregierung auf, ein Antidiskriminierungsgesetz endlich zu verabschieden und wirksam gegen Diskriminierungen vorzugehen. In ihrer Veröffentlichung dokumentieren die Organisationen alltägliche Diskriminierungserfahrungen… » Den ganzen Beitrag lesen…

Hat Arbeitgeber aus Nordstemmen einen Arbeitssuchenden wegen seiner Hautfarbe diskriminiert ?

Meldung vom Dienstag den 21.02.2006 · noch keine Kommentare

Die Bundesregierung hat durch ihr Versäumnis EU-Recht fristgerecht umzusetzen fast jede rechtliche Möglichkeit zur Entschädigung vereitelt

Mamadou Fall ist deutscher Staatsangehöriger mit dunkler Hautfarbe. Dass er deshalb in Deutschland zum Opfer rassistischer Diskriminierung werden kann, musste der gut qualifizierte Arbeitssuchende Ende vergangenen Monats erfahren. Seiner Aussage nach hat eine Firma aus Nordstemmen ihn nicht eingestellt, da sie befürchten würde, ihre Kunden könnten wegen seiner Hautfarbe Ressentiments gegen ihn haben. Dies habe sie unverhohlen dem zuständigen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt mitgeteilt. Gegenüber Herrn Fall selbst allerdings habe sie nicht den Mut gehabt, ihm die Absage… » Den ganzen Beitrag lesen…

Einladung zur Pressekonferenz

Meldung vom Montag den 28.11.2005 · noch keine Kommentare

Pressekonferenz am 30.11.2005
„Für ein Bleiberecht von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien“

Zur kommenden Innenministerkonferenz am 8./9.12.2005 liegen mehrere Vorschläge für eine Bleiberechtsregelung zugunsten von langjährig geduldeten Flüchtlingen vor. Eine solche Bleiberechtsregelung wird von den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen und den Flüchtlingsorganisationen seit Jahren gefordert. Wir begrüßen, dass in dieser Frage jetzt endlich Ansätze für eine Lösung erkennbar werden, halten jedoch… » Den ganzen Beitrag lesen…

Presseerklärung : Abschiebung trotz bevorstehenden Bleiberechts ?

Meldung vom Montag den 14.11.2005 · noch keine Kommentare

Abschiebung trotz bevorstehenden Bleiberechts?
Integrierte Flüchtlingsfamilie aus Peine soll in das Kosovo abgeschoben werden
Landkreis Peine verheimlicht der UNMIK wichtige Krankenakten
Nds. Innenministerium lehnt Vorgriffserlass auf Bleiberechtsregelung ab

Gäbe es einen Preis für die ruppigste Ausländerbehörde in Niedersachsen, so hätte ihn in diesem Jahr sicherlich der Landkreis Peine verdient: Am 17.11. soll die Familie Berisha aus Lengede in das Kosovo abgeschoben werden, obwohl die Innenminister von Bund und Ländern auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen während ihrer Konferenz am 8. und 9. Dezember über ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge beraten werden, von dem die Familie Berisha mit großer Wahrscheinlichkeit profitieren würde. Dem Vorschlag von Nordrhein-Westfalen auf Gewährung eines bundesweiten Bleiberechts für langjährig geduldete Flüchtlinge werden durchaus Chancen eingeräumt, weil sich mit NRW erstmals ein konservativ regiertes Bundesland für eine solche Forderung ausgesprochen hat. Dennoch weigert sich die Ausländerbehörde, die Abschiebung der Bürgerkriegsfamilie, die seit Jahren geduldet wird, auszusetzen oder auch nur um drei Wochen zu verschieben und die Entscheidung der Innenministerkonferenz abzuwarten. Diese unmenschliche Praxis wird vom niedersächsischen Innenministerium unterstützt. Das Land will den Landkreis nicht zur Duldung der Familie Berisha anweisen und lehnt ein allgemeines Bleiberecht für Altfälle weiterhin gnadenlos ab.

Dabei würde eine weitere Duldung der Familie Berisha den Landkreis nicht einmal etwas kosten: Familienvater Hasan Berisha arbeitet seit viereinhalb Jahren in Vollzeit als KFZ-Mechaniker und finanziert damit den Lebensunterhalt für sich und seine Familie. Er spricht ebenso wie seine Frau Besa Berisha gut deutsch, die gemeinsamen Kinder gehen zur Schule und in den örtlichen Fußballverein, keiner hat sich je etwas zuschulden kommen lassen. Dennoch soll die mustergültig integrierte Familie nach über sechsjährigem Aufenthalt jetzt ganz aus Deutschland vertrieben werden. Mit Schreiben vom 27.10. hat die Ausländerbehörde Herrn und Frau Berisha schon mal ein Arbeitsverbot erteilt und der Familie mit Schreiben vom 31.10. eine Inhaftierung für den Fall angedroht, dass sie sich in der Nacht auf den 17.11. nicht für die Abschiebung bereit hält.

Die Begründung des Landkreises, sie sei rechtlich verpflichtet, durch sofortige Abschiebung vollendete Tatsachen zu schaffen, ist unhaltbar. Dies gilt auch unter Berücksichtigung des § 58 Abs. 1 AufenthG. Die Abschiebung der Familie Berisha zum jetzigen Zeitpunkt wäre nämlich offenkundig unverhältnismäßig. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist mit Verfassungsrang ausgestattet und leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ab (Art. 20 Abs. 3 GG). Alle Maßnahmen der Exekutive sind immanent durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beschränkt. Sofern eine zwangsweise Rückführung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht verhältnismäßig ist, hat eine Abschiebung zu unterbleiben.
Diese besonderen Umstände leiten sich nicht nur aus der Dauer des geduldeten Aufenthaltes ab, sondern auch aus der besonderen Lebenslage der Familie, die der Landkreis Peine bei der Anmeldung der Familie zur Abschiebung nicht nur nicht berücksichtigt, sondern bewusst unterschlagen hat: Entgegen den in dieser Hinsicht eindeutigen Auflagen der UNMIK hat der Landkreis Peine die ihm vorliegenden ärztlichen Befunde über die durch den Krieg verursachte Traumatisierung von Frau Berisha nicht an die UNMIK weitergegeben und die Familie als „gesund“ gemeldet. Auch die Zerstörung der Wohnung und der Autowerkstatt der Familie Berisha im Kosovo durch nationalistische Albaner blieben unerwähnt. Vor ihrer Flucht wurden die der ethnischen Minderheit der „Ashkali“ angehördenen Berishas von den Albanern als angebliche Kollaborateure verfolgt. Rechtsanwalt Hermann Weische aus Köln, der die Familie vertritt, hat deshalb jetzt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt und auch die UNMIK gebeten, die beabsichtigte Abschiebung zu untersagen. Eine Entscheidung steht noch aus.

Nach der inhumanen Abschiebung der vietnamesischen Flüchtlingsfamilie Van aus dem Kirchenasyl im Dezember 2004 und den rechtswidrigen Arbeitsverboten gegen geduldete Flüchtlinge im Frühjahr 2005 macht der Landkreis Peine nun zum dritten Mal binnen Jahresfrist Schlagzeilen mit seiner überaus ruppigen Flüchtlingspolitik. Der Landrat des Landkreises Peine ist gefordert, endlich auch im Bereich des Peiner Ordnungsamts eine Amtsführung zu gewährleisten, die an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der Verhältnismäßigkeit des behördlichen Handelns ausgerichtet ist.

gez. Kai Weber

Niedersächsischer Flüchtlingsrat
Langer Garten 23 B
31137 Hildesheim
Tel. 05121 - 15605
Fax 05121 - 31609

Protestkundgebung gegen die völkerrechtswidrige Deportation von Flüchtlingen aus Spanien

Meldung vom Dienstag den 11.10.2005 · noch keine Kommentare

Europa macht dicht - keine Abschiebungen nach Marokko und anderswo !

Nachdem es in den letzten Wochen immer wieder größeren Gruppen von Menschen gelungen ist, die Mauern der Festung Europa sprichwörtlich zu überwinden, reagiert Spanien mit Härte: Alle Flüchtlinge, die es geschafft hatten, nach Ceuta oder Melilla zu gelangen, sollen nach Marokko zurückgeschoben werden. Damit ist Spanien nach Italien das zweite EU-Land, welches das oberste Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention, das Nicht-Zurückweisen, faktisch außer Kraft setzt. Denn was die Flüchtlinge dort erwartet, ist den Verantwortlichen egal – wenn es sein muss, geht man auch über Leichen. So gibt es Berichte, dass Marokko erst diese Woche etwa 1000 MigrantInnen aus den Ländern südlich der Sahara an die algerische Grenze gefahren und sie dort mitten in der Wüste ausgesetzt hat, einige sind mittlerweile gestorben. Doch auch schon bei der Abwehr der Flüchtlinge ist man auf spanischer Seite nicht gerade zimperlich: In den letzten Wochen starben mindestens 14 Menschen bei dem Versuch, die Grenzanlagen zu überwinden – die meisten von ihnen wiesen Schussverletzungen auf.
Die jüngsten Ereignisse sind jedoch nur ein Teil des Plans der europäischen Staaten, keine Flüchtlinge mehr ins Land zu lassen. Italien fliegt schon seit Monaten völkerrechtswidrigerweise massenhaft Flüchtlinge ohne jedes Asylverfahren nach Libyen aus, welches sie umgehend in ihre Herkunftsländer weiterschiebt. Gleichzeitig erhält Libyen Gelder von der EU, um seine Grenzsoldaten technisch aufzurüsten. Bundesinnenminister Otto Schily verfolgt schon seit geraumer Zeit den Plan, „Auffanglager“ in den nordafrikanischen Staaten mit EU-Geldern zu errichten, um der „unkontrollierten Migration“ Herr zu werden. Als Begründung müssen die jährlich Hunderten von Toten herhalten, die bei dem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, ertrinken. Dass all diese Toten eine direkte Folge der europäischen Abschottungspolitik sind, verschweigt er dabei.
Unmittelbare Konsequenz dieser Politik sind die gesunkenen Flüchtlingszahlen: zwar hat sich die Lage weltweit in den letzten Jahren nicht verbessert, doch in Deutschland sind die Zahlen der Asylsuchenden in den letzten Jahren um über 2/3 gesunken. Die wenigen, die es dennoch bis nach Deutschland schaffen, scheitern danach fast immer in den Mühlen des deutschen Asylverfahrens.
Das Ziel der EU-Politik ist klar gesteckt: ein Recht auf Asyl, das zwar auf dem Papier existiert, das aber nicht in Anspruch genommen werden kann, weil der Fluchtweg versperrt ist.
Wir fordern die spanische Regierung auf, die Abschiebungen unverzüglich einzustellen und den Flüchtlingen ein Bleiberecht zu gewähren!
Die Abschottung Europas muss gestoppt werden!

Protestkundgebung
Sa, 15. Oktober 11:00 Uhr
Spanisches Generalkonsulat Hannover, Bödekerstr. 22

Es rufen auf:
Niedersächsischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingshilfe Wolfsburg
Menschen für Menschen, Solidarität und Bleiberecht

Solidarität mit Flüchtlingen - Bleiberecht jetzt!

Meldung vom Donnerstag den 1.09.2005 · noch keine Kommentare

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat ruft auf zur Kundgebung:

Freitag, 30. September, 16.00 bis 18.00 Uhr

Hannover, Kröpcke

Am Tag des Flüchtlings wollen wir gegen die unmenschliche Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union protestieren.

Die letzte Innenministerkonferenz im Juni dieses Jahres hat nicht, wie von vielen gefordert, ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge zum Ergebnis gehabt. Statt dessen finden Abschiebungen weiterhin statt, und etliche Menschen sind von Deportationen bedroht. So sind z.B. aktuell bestimmte Flüchtlinge aus Afghanistan und aus dem Kosovo besonders bedroht.

Während die Außengrenzen Europas für Flüchtlinge immer weiter abgeschottet und Auffanglager in Krisen nahen Gebieten eingerichtet werden, damit möglichst kein Flüchtling mehr die EU erreicht, sind in Deutschland die Behörden dabei, den Abschiebewillen der Regierungen der Länder und des Bundes rigoros umzusetzen. Und das heißt, Menschen werden in von Krieg zerstörte, Krisen geschüttelte Gebiete abgeschoben. Jugendliche, die z.T. in Deutschland geboren wurden, werden in Länder deportiert, die sie nicht kennen, wo sie keinerlei soziale Anbindung haben und deren Sprache sie oftmals nicht sprechen. Und wer nicht abgeschoben werden kann, wird durch rassistische Maßnahmen drangsaliert.

Die betroffenen Menschen leben zu meist schon seit vielen Jahren in Deutschland, nicht wenige von ihnen sind hier geboren. Sie können NachbarInnen, Bekannte, FreundInnen, KollegInnen oder MitschülerInnen sein. Wir wollen alle ermutigen, sich für ihre von Abschiebung bedrohten Mitmenschen einzusetzen. Ein erstes Zeichen kann die Teilnahme an der Kundgebung am Tag des Flüchtlings sein.

Wir fordern, dass die Abschiebungen gestoppt werden und die Menschen ein
Bleiberecht erhalten!

ABSCHIEBUNG ILLEGALER EINWANDERER – EUROPARAT VERABSCHIEDET 20 LEITLINIEN

Meldung vom Donnerstag den 11.08.2005 · noch keine Kommentare

Unter www. migrationsrecht.net finden sich in der Suchfeldeingabe “Abschieb. illegl.Einwanderer” 20 Leitlinien, die der Europarat am 4. Mai 2005 verabschiedet hat.

Standards für das Abschiebeverfahren
Am 11.05.2005 hat das Ministerkomitee des Europarates Leitlinien für die Abschiebung von Ausländern verabschiedet. Die sechsundvierzig Mitgliedsstaaten zeigen sich über das Risiko besorgt, dass es im Kontext mit Zwangsabschiebungen zu Verletzungen von Grundrechten und –freiheiten kommt. Die Leitlinien legen dabei Standards für alle Stufen des Verfahrens von der Abschiebungsverfügung, über die Voraussetzungen und Lebensbedingungen während der Abschiebehaft und die Durchführung der Zwangsabschiebung fest, die jedoch selber nicht verbindlich sind, sondern nur bestehende völkerrechtliche Pflichten zusammenfassen, bzw. unverbindliche Vorschläge für eine zu etablierende Praxis darstellen.

Antwort auf die jüngsten Todesfälle bei Ausweisungen
Die Leitlinien sind eine Antwort auf die jüngsten Todesfälle bei Ausweisungen, wie sie die Parlamentarische Versammlung des Europarates im Jahre 2002 festgestellt hatte. Darüber hinaus waren im Laufe der letzten Monate zunächst die gemeinsame Abschiebeaktion mehrerer europäischer Staaten und im April 2005 die Zwangsabschiebungen der italienischen Regierung international kritisiert worden. Auch künftig steht die Abschiebung (Lexikon Migra-tionsrecht) von abgewiesenen Ayslbewerbern oben auf der Tagesordnung der europäischen Staaten. Erst am 13. Mai 2005 hat die niederländische Integrationsministerin Rita Verdonk erklärt, das Regierungskabinett habe ihrem Plan zugestimmt, arbeitslose Einwanderer aus den niederländischen Antillen massenweise auszuweisen und abzuschieben, um die nieder-ländische Arbeitslosenversicherung zu entlasten.

Vor diesem Hintergrund ist die Verabschiedung von Leitlinien durch den Europarat sehr zu begrüßen. Der Europarat ist eine aus sechsundvierzig Staaten bestehende internationale Organisation mit Sitz in Straßburg, die nicht unerheblichen Einfluss, wenn auch keine Durch-setzungsmechanismen gegenüber den Mitgliedsstaaten hat.

Leitlinien führen nicht zu neuen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten
Die nunmehr verabschiedeten Leitlinien stellen den ersten internationalen Text dar, der alle Stufen des Abschiebungsverfahrens von der Feststellung eines illegalen Aufenthalts bis hin zur Abschiebung (Lexikon Migrationsrecht) selbst berücksichtigt. Diese Leitlinien sollen dabei nicht nur die Standards des Europarats und die anwendbaren Leitprinzipien wiedergeben, sondern auch die best mögliche Praxis aufzeigen und damit nationalen Regierungen bei der Erstellung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften eine Hilfestellung geben. Allerdings führen die verabschiedeten Leitlinien nicht zu neuen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten, weshalb der Text nicht als verbindlicher, völkerrechtlicher Vertrag zu verstehen ist. Zum Teil fassen die Leitlinien bestehende Verbindlichkeiten zusammen, so dass sie für die Auslegung anderer Abkommen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) herangezogen werden können; zum Teil gehen die Leitlinien über existierende Pflichten hinaus und zeigen einen Sollzustand als best mögliche Praxis.

Vorrang der freiwilligen Ausreise
Als ersten Grundsatz konstatieren die Leitlinien den Vorrang der freiwilligen Ausreise und Rückkehr vor der Zwangsabschiebung. Staaten sollen deshalb ihre auf Rückkehr gerichteten Programme regelmäßig evaluieren und verbessern.

Keine Abschiebung bei Bedrohung von Folter und Todesstrafe
Das zweite Kapitel der Leitlinien ist der Erteilung einer Ausweisungsverfügung gewidmet. Eine solche soll –was der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entspricht- nicht ergehen, wenn ein reales Risiko besteht, dass der ausgewiesenen Person im Heimatstaat die Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Dies gilt auch, wenn diese Bedrohung von einer nicht-staatlichen Gruppe ausgeht, sofern der Heimatstaat nicht in der Lage oder nicht willens ist, geeigneten und ef-fektiven Schutz zu gewähren.

Keine Abschiebung in einen Drittstaat bei Gefahr der Kettenabschiebung
Für den Fall, dass der Staat, in den die Abschiebung erfolgen soll, nicht der Herkunftsstaat des Migranten ist, soll eine Abschiebung auch unterbleiben, wenn die Gefahr besteht, dass dieser Staat den Migranten in ein drittes Land weiterschiebt, in dem die genannten, schwer-wiegenden Risiken bestehen. Dies kann insbesondere hinsichtlich der Gespräche zwischen der EU und Libyen von Bedeutung sein. Einige europäische Staaten wollten mit Libyen über die Errichtung von Auffang- und Sammellagern verhandeln, in die nach dem Leitlinien-Punkt 2.3 nicht abgeschoben werden könnte. Allerdings hat Großbritannien bezüglich des Punktes 2, wie auch hinsichtlich der Punkte 4, 6, 7, 8, 11 und 16, einen Vorbehalt erklärt, demnach es sich an diese Bestimmungen nicht gebunden sieht.

Verbot der kollektiven Abschiebung
Leitlinie 3 verbietet die kollektive Abschiebung, da derartige Entscheidungen nur einzelfall-bezogen und unter Berücksichtigung aller Umstände getroffen werden sollen. Jeder, der von einer Abschiebung betroffen ist, muss bei einer unparteiischen und unabhängigen Stelle ein effektives Rechtsmittel gegen die Abschiebungsentscheidung einlegen können (Leitlinie 5.1). In diesem Prozess müssen wesentliche Verfahrensgarantien gewährleistet sein, und die zu-ständige Stelle muss die Möglichkeit haben, die Vollstreckung der Abschiebung vorläufig auszusetzen. Die zeitweilige Aussetzung, der sog. Suspensiveffekt, soll stets zum Tragen kommen, wenn der oder die Betroffene fundiert behauptet, seine oder ihre Menschenrechte seien gefährdet.

Abschiebehaft
Das dritte Leitlinienkapitel betrifft die hochproblematische Frage der Abschiebehaft. Richtlinie 6 bestimmt, dass die Inhaftierung zum Zwecke der Vollstreckung der Abschiebung nur gerechtfertigt sein könne, wenn es eine gesetzlich vorgesehenes Verfahren gebe und nachdem die Notwendigkeit der Haft in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft worden ist. Dies setzt voraus, dass die Durchsetzung der Ausweisungsverfügung nicht durch andere Maßnahmen wie Ü-berwachungssysteme, die Pflicht zur regelmäßigen Meldung bei den Behörden, eine Kaution oder durch andere Garantiesysteme sichergestellt werden kann.

Jede Abschiebehaft soll so kurz wie möglich sein, und es sollen regelmäßig gerichtliche Haftprüfungen durchgeführt werden. Insbesondere muss jede in Abschiebehaft genommene Person in ihrer Muttersprache über Rechtsmittel gegen und Gründe für die In-haftierung informiert werden und die Möglichkeit haben, schnell eine gerichtliche Entschei-dung über die Rechtmäßigkeit der Haft zu erwirken und einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Abschiebehaft ohne “gefängnisartige Umgebung”
Die Einrichtungen, in denen Personen ihre Abschiebehaft verbringen, sollten gemäß Leitlinie 10.2 keine gefängnisartige Umgebung darstellen. Der gefürchtete „Abschiebeknast” soll den Migranten, die keine Kriminellen, sondern nicht anerkannte Flüchtlinge oder „Wirtschafts-migranten” sind, die der Armut ihrer Herkunftsländer entfliehen wollen, gerade nicht zugemu-tet werden. Abschiebeeinrichtungen sollen deshalb als besondere Zentren mit qualifiziertem Personal betrieben werden, das auch über Sprachkenntnisse und besondere interkulturelle sowie soziale Kompetenzen verfügt. Ferner sollte ein Angebot an Tagesaktivitäten, ein Ge-meinschaftsraum, Erholungsmöglichkeiten und Zugang zu Radio, Fernsehen und Printme-dien bereit gestellt werden.

Menschenunwürdige Zustände in Abschiebelagern
Insbesondere die Abschiebe-Lager im EU-Neustaat Malta hatten im Januar 2005 Aufsehen erregt. Dort waren friedliche Demonstrationen von Asylbewerbern durch das maltesische Militär blutig zerschlagen worden, mit denen die Demonstranten darauf aufmerksam machen wollten, dass viele hundert Menschen in viel zu kleinen Baracken ohne medizinische Versorgung und unter katastrophalen Bedingungen eingesperrt waren. Auch im restlichen Europa, wie auch in Deutschland, dringen in regelmäßigen Abständen Informationen über menschenunwürdige Lebensbedingungen in solchen Lagern an die Öffentlichkeit, weshalb die Umsetzung der Leitlinie 10 mehr als wünschenswert ist.

Kontaktmöglichkeiten für Abschiebehäftlinge
Abschiebeinhaftierte Personen sollen ferner die Möglichkeit haben, Rechtsanwälte, Ärzte, Nichtregierungsorganisationen und den UN-Flüchtlingskommissar (UNHCR) zu kontaktieren. Sie müssen das Recht haben, Misshandlungen anzuzeigen und davor geschützt werden, aufgrund einer solchen Beschwerde Nachteile und Einschüchterungen befürchten zu müs-sen.

Inhaftierung von Kindern als “letztes Mittel”
Leitlinie 11 regelt mit der Abschiebehaft von Kindern und Familien ein besonders sensibles und wichtiges Thema. Die Inhaftierung von Kindern sollte als aller letztes Mittel erfolgen und nur für die kürzeste Zeit. Familien soll eine separate Wohnmöglichkeit gegeben werden, die ein angemessenes Niveau an Privatsphäre gewährleistet. Kinder haben stets das Recht auf Bildung und auf Freizeit, was altersgemäße Spiele und Freizeitaktivitäten mitbeinhaltet.

Regelungen über die Wiederaufnahme der Migranten im Ursprungsstaat
In Kapitel 4 der Leitlinien hat der Europarat Regelungen über die Wiederaufnahme der Migranten im Ursprungsstaat festgehalten. Der Herkunftsstaat der abgeschobenen Person muss seine völkerrechtliche Verpflichtung anerkennen und seinen eigenen Staatsangehörigen ohne Formalitäten, Verzögerungen und Hindernisse aufnehmen und mit dem Aufenthaltsstaat zusammenarbeiten, wenn es um die Bestimmung der Staatsangehörigkeit eines Migranten geht.
Beide involvierte Staaten sollen den Grundsatz der Einheit der Familie berücksichtigen (Leit-linie 13.1) und beim Austausch von persönlichen Daten der Migranten den Datenschutz be-rücksichtigen (Leitlinie 12). Der abschiebende Staat soll dem Herkunftsland dabei insbeson-dere keine Informationen übermitteln, die den Asylantrag der jeweiligen Person betreffen oder die sie auf irgendeine Weise einer Gefahr nach ihrer Rückkehr aussetzen.

Achtung von Sicherheit und Würde der Abschiebehäftlinge
Das fünfte und letzte Kapitel widmet sich dem Problemkreis der Zwangsabschiebung. Nachdem bereits Leitlinie 1 den grundsätzlichen Vorrang einer freiwilligen Rückkehr vor einer Zwangsabschiebung betont, bestimmt Leitlinie 15, dass der Aufenthaltsstaat in allen Phasen des Ausweisungs- und Abschiebeverfahrens stets die Zusammenarbeit mit den Migranten suchen soll, mit dem Ziel, dass diese ihrer Ausreisepflicht nachkommen. Überdies müssen Migranten und Migrantinnen, die ausgewiesen werden sollen, aus medizinischer Sicht reisefähig sein; bei ihrer Abschiebung müssen ihre Würde geachtet und ihre Sicherheit, sowie die Sicherheit der anderen Passagiere und der Besatzung gewährleistet sein.

Verhältnismäßigkeit von Zwangsmaßnahmen
Sicherheitseskorten sollen nur aus sorgfältig ausgewählten und adäquat ausgebildeten Personen bestehen; sie sollen über ausreichend Informationen über die Rückkehrer erhalten und mit ihnen kommunizieren können (Leitlinie 18).
Zwangsmaßnahmen müssen stets streng verhältnismäßige Reaktionen auf gegenwärtigen oder vernünftigerweise zu erwartenden Widerstand sein und das Ziel verfolgen, den Rückkehrer zu kontrollieren (Leitlinie 19.1). In keinem Fall sollen Zwangsmaßnahmen eingesetzt werden, die die Atmung der Migranten beeinträchtigen oder die sie in Positionen zwingen, in denen sie der Gefahr eines Erstickungstodes ausgesetzt sind. Die Begleiteskorte soll in der Anwendung von Zwangsmaßnahmen und in den bestehenden Risiken geschult sein.

Zwangsabschiebungen sollen überwacht werden
Letztlich sieht Leitlinie 20 vor, dass die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates effektive Kontrollsysteme einschließlich angemessener Überwachungseinrichtungen etablieren sollen, um Zwangsabschiebungen überwachen. Jede Zwangsabschiebung sollte vollumfänglich doku-mentiert werden, um Transparenz schaffen. Beschwerden von Migranten über Misshandlun-gen bei der Durchführung sollten zeitnah zu effektiven und unabhängigen Untersuchungen führen.

Die Leitlinien als “roter Faden für die Gestaltung des Abschiebeverfahrens”
Die verabschiedeten Leit- und Richtlinien stellen ein praktisches Werkzeug dar, um Regierungen und Verwaltungen einen roten Faden für die Gestaltung des Abschiebeverfahrens an die Hand zu geben. Der Text ist eine verständliche Zusammenfassung und Weiterentwicklung von Normen, Standards und Wünschenswertem, wenngleich Zwangsabschiebungen auch unter Berücksichtigung aller Standards hochproblematisch sind. Gleichwohl ist von nicht geringer Bedeutung, dass sich die Vertreter von 46 Staaten auf eine derartige Erklärung einigen konnten. Es wird sich in der Anwendung und Weiterentwicklung dieser Standards zeigen, wie effektiv die Menschenrechte von Migranten, ihre Würde und ihre körperliche Integrität bei derartigen Operationen gewahrt werden können.

von Daniel Naujoks

Petition unterzeichnen

Meldung vom Donnerstag den 11.08.2005 · noch keine Kommentare

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freundinnen und Freunde,

wir wenden uns an Sie / Euch als engagierte Organisationen bzw. Einzelpersonen der Demokratie- und Menschenrechtsbewegung Europas. Zum Teil hatten wir 2001-2002 bereits intensivere Kontakte zur Unterstützung der
Roma-Minderheit in Niedersachsen.

Romane Aglonipe e.V. hat als eine Stimme der Roma in Niedersachsen zusammen mit anderen Gruppen die Forderung der Angehörigen der Roma-, Ashkali- und Ägypter-Minderheiten aus dem Kosovo bekannt gemacht. Romane Aglonipe u.a.
treten dafür ein, in Niedersachsen dauerhaft Schutz und sicheren Aufenthalt zu bekommen.

Heute wenden wir uns an Sie / Euch mit der Bitte um Unterstützung:

Im Zusammenhang mit der zukünftigen Regelung des Kosovo-Status sind die Innenbehörden mehrerer Bundesländer bestrebt, Minderheiten aus dieser Krisenregion abzuschieben - oder zur „freiwilligen Ausreise“ zu drängen, sofern die IMK-Beschlüsse bis auf weiteres noch Schutz garantieren, was insbesondere für Roma-Familien gilt.

Viele Berichte, Dokumente und aktuelle Informationen aus dem Kosovo der letzten Monate lassen nur eine Schlußfolgerung zu:
Eine „Rückkehr in Sicherheit und Würde“ ist für Minderheitenangehörige aus dem Kosovo nicht möglich! Das aber garantieren das Dayton-Abkommen und die UN-Resolution 1244 vom Juli 1999.

  1. Wir möchten Sie / Euch daher heute bitten, die sorgfältig argumentierende
    PETITION mit zu unterzeichnen, die als Online-Petition vom Kosvo Roma- und Ashkali-Forum initiiert wurde. Die Petition soll mit vielen Unterschriften an wichtige Entscheider auf europäischer und internationaler Ebene gerichtet werden. Sie findet sich mehrsprachig auf der folgenden website: www.sivola.net/download/kossovo.htm (pdf-Datei „Petition“ hier klicken).
  2. Geben Sie / gebt diesen Hinweis bzw. die Petition bitte auch an andere Interessierte weiter.
  3. Roma aus Niedersachsen bereiten Protest-Aktivitäten im Rahmen der „Interkulturellen Woche“ Ende September 2005 vor. Sie informieren jetzt zunächst die Roma-Familien in Niedersachsen, mit denen Kontakte besteht (s. .pdf-Datei „Info“ im Anhang). Veranstaltungstermine werden demnächst bekannt gegeben, dazu sind Kooperationen sehr erwünscht!

Wir werden weiter darüber informieren, denn Romane Aglonipe e.V. braucht - wie bei der Bleiberechts-Kampagne 2002 - eine breite Unterstützung der Zivilgesellschaft in Niedersachsen und darüber hinaus.

Gerne stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Viele Grüße Klaus Strempel

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