Meldung vom Mittwoch den 19.06.2013 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein stellte freundlicherweise Informationen über Änderungen für den Arbeitsmarktzugang für Flüchtligne zusammen.
In den nächsten Wochen treten Änderungen der Beschäftigungsverordnung, des Asylverfahrensgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes in Kraft, die den Arbeitsmarktzugang u.a. für Flüchtlinge deutlich erleichtern.
Die neue Beschäftigungsverordnung (BeschV) tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Sie wurde am 13. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist bisher auch nur hier (http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl) unter Punkt 6 (“Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts”) einzusehen:
Interessant für Flüchtlinge sind vor allem
- § 31 BeschV (neu): gleicher Zugang zu Beschäftigung für alle Menschen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 22-25a Aufenthaltsgesetz) (ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, ohne Wartefrist)
- § 32 BeschV (neu): gleicher Zugang für Geduldete und Asylbewerber nach einem Jahr Aufenthalt zu Berufsausbildung, nach 4 Jahren Aufenthalt zu Beschäftigung generell
- § 33 BeschV (neu): Ausländerrechtliches Arbeitsverbot für geduldete Flüchtlinge, wenn eine Person selbst durch mangelnde Mitwirkung/Täuschung ihre Abschiebung verhindert (minderjährigen Kindern soll das Verhalten ihrer Eltern nicht zur Last gelegt werden); aus Wortlaut und Rechtsprechung ergibt sich zudem, dass ein Arbeitsverbot nur erteilt werden darf, wenn die mangelnde Mitwirkung/Täuschung aktuell besteht und aktuell den einzigen Grund darstellt, weshalb eine Abschiebung momentan nicht möglich ist. Die Erteilung eines Arbeitsverbots muss schriftlich erfolgen, Widerspruch und Klage sind möglich.
- § 36 BeschV (neu): ein Antrag auf Arbeitserlaubnis bei nachrangigem Arbeitsmarktzugang gilt als erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit trotz vollständiger Angaben nicht innerhalb von zwei Wochen auf den Antrag (zustimmend, ablehnend oder mit Rückfragen) reagiert hat (“Zustimmungsfiktion”).
Mit Verkündigung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU, die für die nächsten Wochen erwartet wird, erhalten alle Asylsuchenden nach 9 Monaten Aufenthalt in Deutschland Zugang zum Arbeitsmarkt (zunächst mit Vorrangprüfung). Hierfür wird § 61 Asylverfahrensgesetz geändert.
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern wird ebenfalls in Kürze in Kraft treten. Dadurch wird u.a. § 27 Aufenthaltsgesetz ergänzt um die Bestimmung, dass alle Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs (§§ 28-36 Aufenthaltsgesetz) ohne Wartefrist vollen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die online verfügbaren Nachschlagewerke zum Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen (www.landinsicht-sh.de/zugangzumarbeitsmarkt.html) noch nicht überarbeitet wurden und ggf. für Flüchtlinge inzwischen günstigere Regelungen gelten.
gez. Johanna Boettcher, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Meldung vom Mittwoch den 19.06.2013 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
Das Amtsgerichts Nienburg/Weser hat am 16.05.2013 ein schön begründetes Urteil gesprochen, wonach Flüchtlinge wegen der Nutzung gefälschter Papiere bei der Einreise nicht bestraft werden dürfen.
Zutreffend weist das Gericht darauf hin, dass Flüchtlingen eine menschenwürdige Einreise in das Bundesgebiet nur mit „Papieren“ möglich ist, entsprechende Papiere („Visa“) an Flüchtlinge aber nicht ausgestellt werden und diese daher gezwungen sind, mit gefälschten Papieren einzureisen, was man ihnen strafrechtlich aber nicht anlasten könne. Kein vernünftiger Mensch in der Position der Angeklagten würde anders handeln, so das Gericht weiter. Ein ausführlicher taz-Bericht ist am 13.06.2013 zu dem Fall erschienen.
Zur juristischen Einordnung: Das Gericht hat einen entschuldigenden Notstand angenommen; das ganze wäre (auch) über Art. 31 Abs. 1 GFK zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt
Meldung vom Montag den 17.06.2013 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
DIE LINKE hat am 12.6.2013 im Bundestag einen Antrag für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge über bestehende familiäre Kontakte eingebracht, BT-Drs 17/13933
Zitat:
“5. Die Bundesregierung erteilt den Bundesländern, die dies aufgrund der hohen Anzahl von dort lebenden syrischen Staatsangehörigen wünschen, das erforderliche Einvernehmen nach § 23 Abs.1 AufenthG, damit diese Länder in Ergänzung zur Aufnahmeanordnung des Bundes gegebenenfalls eigene Aufnahmeanordnungen für Familienangehörige von Syrern erlassen können.”
Voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche, vermutlich am 28.6.2013, wird ein wortgleicher überfraktioneller Antrag von CDU/CSU/SPD/FDP und Grünen beschlossen (liegt noch nicht als Bundestagsdrucksache vor). Eine auf diesem Beschluss beruhende Aufnahmeregelung nach § 23 Abs. 1 AufenthG für Familienangehörige von hier lebenden syrischen Staatsangehörigen müsste dann in den Bundesländern per Erlass umgesetzt werden.
Im Hinblick auf diese Planungen bitten wir hier lebende Angehörige von syrischen Flüchtlingen, die eine Aufnahme dieser Menschen in Niedersachsen anstreben, den zum Zweck einer Unterstützung dieses Anliegens erstellten Umfragebogen auszufüllen und an uns zu schicken. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die geplante Aufnahmeregelung im Interessen der Menschen bald und großzügig umgesetzt und zahlenmäßig nicht kontingentiert wird.
Kai Weber
Meldung vom Montag den 17.06.2013 - Abgelegt unter: Aktuelles, Veranstaltungen - Keine Kommentare »
Abschiebungen nach Serbien und Mazedonien gehen weiter –
Recherchereise bestätigt die extrem schwierige Situation vieler Abgeschobener
vom Roma Center Göttingen
Am Dienstag, den 18. Juni wird es erneut eine Sammelabschiebung vom Düsseldorfer Flughafen aus geben – bereits die dritte in diesem Jahr. Bei einem Großteil der Betroffenen handelt es sich um Roma, die vor systematischer Diskriminierung und Ausgrezung aus dem ehemaligen Jugoslawien geflohen sind.
Wir werden das nicht hinnehmen, auch dieses Mal wird es wieder lautstarke Proteste gegen die unmenschliche Abschiebepraxis der Bundesrepublik Deutschland geben!
Wann? und Wo?
Dienstag, den 18.6.1013!
8:00 Uhr am “Gate F”, Düsseldorfer Flughafen. Hier zeigen wir direkt Solidarität mit den Betroffenen!
10:00 Uhr in der Halle, Terminal B, Düsseldorfer Flughafen
Kommt zahlreich und bringt eure FreundInnen mit! » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Donnerstag den 13.06.2013 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
Am 07.06.2013 beschloss der Bundestag bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ein Gesetz zur Umsetzung der sogenannten EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU.
Folgende Änderungen bringt dieses Gesetz mit sich. » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Dienstag den 11.06.2013 - Abgelegt unter: Aktuelles, Veranstaltungen - Keine Kommentare »
am 20.06.2013 um 10 –13 Uhr im Kargah, Zur Bettfedernfabrik 1, Hannover
Podium: Prof. Dr. Klaus Mohnike (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Uniklinik Magdeburg), Dr. Winfried Eisenberg (ehem. Chefarzt Kinderklinik Herford), Juana Remus (Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge), Bernd Waldmann-Stocker (Rechtsanwalt Göttingen)
Moderation und Input: Projekt Weitblick
In Niedersachsen ist die medizinische Altersfestsetzung übliche Praxis beim Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF). Ein Großteil der UMF, die angeben sechzehn oder siebzehn Jahre alt zu sein, werden diesem Verfahren unterworfen. In der Regel wird in unserem Bundesland das Röntgen der Handwurzelkochen als Methode der Feststellung angewandt, der Landkreis Göttingen nutzt darüberhinaus mehrere medizinische Methoden.
Die wissenschaftliche Genauig- und Verifizierbarkeit der angewandten Methoden ist seit langer Zeit äußerst umstritten wie auch die Nutzung von Röntgenstrahlen und anderen medizinischen Untersuchungen zu nichtmedizinischen Zwecken
Da es in Niedersachsen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, Ausgrenzungen aus Jugendhilfesystemen, Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten im Umgang mit den betroffenen jungen Menschen kommt, hat das Kinder- und Jugendhilfeprojekt „Weitblick“ das Hearing „Altersfestsetzung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“organisiert. Dabei wird die Praxis der Altersfestsetzung in Niedersachsen aus rechtlicher, medizinischer und jugendhilfespezifischer Perspektive kritisch beleuchtet.
Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen. Über eine Zusage Ihrerseits würden wir uns sehr freuen!
das Einladungsformular als pdf Hearing
Meldung vom Montag den 10.06.2013 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
Das Bundesinnenministerium hat nun eine Aufnahmeanordnung zur Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen aus Syrien veröffentlicht und ein Begleitschreiben dazu erstellt. Daraus geht u.a. hervor, dass auch Familienangehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen aufgenommen werden können. UNHCR Berlin hat ein Webformular auf seiner Webseite veröffentlicht, in dem in Deutschland lebende Menschen syrische Familienangehörige, die vom UNHCR in Libanon registriert sind, für das Kontingent anmelden können. Weitere Informationen finden sich hier:
UNHCR-Aufnahmeprogramm
NUR das Webformular ist ausschlaggebend. Es werden keine Listen, schriftliche Anträge, per Fax, Email oder ähnliches angenommen. Das UNHCR Büro sollte im eigenen Interesse nicht überlastet werden mit Anfragen von Betroffenen, so verständlich sie sind. Eine Anmeldung zum Kontingent erfolgt nur, wenn das Webformular vollständig ausgefüllt ist. Chancen für die Aufnahme von Verwandten im Rahmen des Kontingents haben lediglich solche Verwandte, die bis zum 31.3. im Libanon als syrische Flüchtlinge registriert wurden.
UNHCR hat bereits heute eine Hotline freigeschaltet, bei der es Informationen zu dem Aufnahmeprogramm aus Libanon gibt:
Die Nummer lautet: 030-202 202 21
Mo. bis Fr. 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr
Bezüglich aller aktuelle Informationen empfiehlt es sich, regelmäßig auf die UNHCR Webseite zu schauen!
Aus dem Wortlaut der Aufnahmeanordnung geht hervor, dass Personen nach den folgenden drei Kriterien im Rahmen der 5.000 ausgewählt werden: » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Mittwoch den 5.06.2013 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über die Aufdeckung eines Fluchthilfenetzwerks im Landkreis Verden. Jedoch lässt die sehr oberflächliche Darstellung die eigentlichen Hinter- und Beweggründe von Flüchtlingen außer Acht und erstellt ein verzerrtes Bild. » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Montag den 3.06.2013 - Abgelegt unter: Aktuelles - Keine Kommentare »
Nach wie vor weigert sich der landkreis Celle, die diskriminierenden Gutscheine für Flüchtlinge abzuschaffen, weshalb jetzt die Celler Gutschein-Initiative eine öffentliche Tauschveranstaltung organisiert hat, siehe Cellesche Zeitung 01.06.2013. Nachfolgend zwei Presseberichte aus der Celler Presse und aus dem Weser-Kurier zu den gelungenen Gutscheinumtausch-Aktionen im Landkreis Celle:
Celler Presse 01.06.2013: Bargeld statt Gutscheine für Flüchtlinge
CELLE. Was schon seit einigen Jahren weniger spektakulär praktiziert wird, fand nun vor dem Celler Sozialamt öffentlich statt: Asylbewerber waren aufgerufen, ihre Einkaufsgutscheine zu Geld zu machen. Mit dieser Aktion will die „Gutschein-Tauschinitiative“, politischen Druck auf Landrat Klaus Wiswe (CDU) ausüben. Ein Sprecher der Initiative erklärt: „Wir sind eine Initiative, die gegen die diskriminierende Praxis der Gutscheinausgabe an Flüchtlinge protestiert und den Landkreis dazu auffordert, von dieser Praxis abzuweichen, weil es mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist.“ » Den ganzen Beitrag lesen…
Meldung vom Samstag den 1.06.2013 - Abgelegt unter: Aktuelles - 1 Kommentar »
Fotos © Erik Zöllner
Aus syrischen Kerkern zurück nach Hause

© Erik Zöllner
“Langenhagen/Giesen. Am 1. Februar 2011 klingeln um 4.30 Uhr Polizisten an der Haustür der Nasos in Giesen im Kreis Hildesheim. Sie haben Hunde dabei. Auf Anweisung des Landkreises sollen Bashe Hasso, ihr Mann Bedir und der 15-jährige Sohn Anuar nach Syrien abgeschoben werden. Bashe Hasso hat einen Nervenzusammenbruch. Sie darf bleiben. Zehn Jahre zuvor ist die Familie aus Syrien geflohen, weil sie dort als staatenlose Kurden verfolgt wurde. Auf den Tag genau 28 Monate später sind Anuar und sein Vater Bedir wieder auf dem Weg zurück zu ihrer Familie. Es ist 16.55 Uhr, als die Maschine der Lufthansa mit der Flugnummer LH 2098 auf dem Rollfeld in Langenhagen landet. Im Terminal warten Anuars Mutter, neun Geschwister, Nichten und Neffen – mit Freudentränen in den Augen. Freunde und Nachbarn sind gekommen, Vertreter des Niedersächsischen Flüchtlingsrates und etliche Journalisten. Die Abschiebung der Nasos hat bundesweit Aufsehen erregt. Denn nach ihrer Ankunft in Damaskus werden Anuar und Bedir Naso ins Gefängnis gesteckt und immer wieder vom syrischen Geheimdienst verhört. „Mein Bruder wurde dort gefoltert und misshandelt“, sagt Anuars Schwester Shanas. In dem Land tobt damals schon der Bürgerkrieg, zwei Monate nach der Abschiebung der Nasos verhängt der Bund einen Abschiebestopp. Zu spät für die beiden. In der Ankunftshalle in Langenhagen wächst die Anspannung.
Alle Blicke sind auf die Treppe des Terminals A gerichtet. Kinder halten Transparente und Plakate hoch – „Willkommen zu Hause“, steht darauf. Dann setzt ohrenbetäubender Jubel ein. Anuar Naso winkt lachend den Wartenden zu, drückt sein Gesicht an die Scheibe zur Wartehalle. Sein Vater schreitet fast regungslos zum Gepäckband, er kann all das noch nicht fassen. Als er und sein Sohn nach einem Monat in Syrien freikommen, flüchten sie in Richtung Deutschland. In der bulgarischen Hauptstadt Sofia werden sie aufgegriffen. Bedir Naso kommt erneut ins Gefängnis, Anuar in ein Kinderheim. Fast ein Jahr lang. Dann warten sie Monate auf eine Rückkehrerlaubnis nach Deutschland – vergeblich. „Weil sich die Hildesheimer Kreisverwaltung und das Innenministerium in Hannover die Verantwortung gegenseitig zugeschoben haben“, sagt Kai Weber, der Geschäftsführer des Niedersächsischen Flüchtlingsrates. Als sich die Tür zur Ankunftshalle A öffnet, spielen sich bewegende Szenen ab. Bashe Hasso bricht in Tränen aus, weint hemmungslos. Anuar Naso umarmt seine Mutter, drückt sie fest an sich, streicht ihr zärtlich über den Kopf. Seine Geschwister umringen ihn, greifen nach seinen Armen. „Ich kann das noch nicht glauben“, entfährt es ihm. Sein Vater geht wie betäubt durch die Halle, schüttelt fast schüchtern die Hände. Ohne die Unterstützung vieler Menschen, des Flüchtlingsrates und des neuen Innenministers Boris Pistorius wären Anuar und Bedir Naso kaum aus ihrer hoffnungslosen Lage herausgekommen. Der Flüchtlingsrat hat, wie im Fall Gazale Salame, alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die „unmenschliche Abschiebung“, so Weber, rückgängig zu machen. Anuars Schwester Schanas organisiert im Internet eine Online-Petition, die bis heute 18.232 Menschen unterschrieben haben. Im Januar legt sie fast 12700 Unterschriften dem damaligen Ministerpräsidenten David McAllister vor. Er sichert zu, sich den Fall anzusehen. Kurz darauf ist er nicht mehr im Amt. Als Shanas Naso die Petition im April Pistorius übergibt, verspricht er zu helfen.
Der SPD-Politiker hält Wort. In der Ankunftshalle ist das Blitzlichtgewitter der Fotografen erloschen, da geht auch Gazale Salame auf Anuar und Bedir Naso zu. Die 33-Jährige durfte Anfang März mit ihrem Sohn Gazi und Tochter Schams acht Jahre nach ihrer Abschiebung in die Türkei zu ihrer Familie zurückkehren. „Ich weiß, wie euch zumute ist“, sagt sie leise. Der erste Weg der Familie Naso führt vom Flughafen zum Friedhof in Langenhagen. Sie besucht das Grab des Bruders von Bedir Naso. Er ist vor zwei Wochen gestorben. Zu Hause in Giesen feiern die Nasos ihre ganz persönliche Wiedervereinigung. „Heute ist der glücklichste Tag in unserem Leben“, sagt Schanas Naso und schmiegt sich an ihren Bruder Anuar.”
03.06.2013 / HAZ Seite 5 Ressort: NIEDERSACHSEN
Kommentar: Skandalös war nicht nur die Abschiebung vor 28 Monaten ohne Ankündigung des Termins und unter Inkaufnahme einer Familientrennung, sondern v.a. auch die Tatsache, dass die Verwaltung selbst dann noch eine Rückkehr mit perfider Hinterfotzigkeit zu hintertreiben versuchte, als klar war, dass die Abschiebung Anuar Naso in den syrischen Folterkeller führte. Nicht einmal als Anuars Vater in Bulgarien völkerrechtswidrig inhaftiert wurde und Anuar in einem ihm fremden Land, ohne bulgarische Sprachkenntnisse, auf sich allein gestellt war, gab es die Bereitschaft des Landkreis Hildesheim, den Jungen zu seiner Familie einreisen zu lassen. Dieses – von Landrat Wegner (SPD) und dem ehemaligen niedersächsischen Innenminister Schünemann (CDU) gedeckte – Fehlverhalten einer Behörde, die die Verantwortung für den Skandal allen anderen, vor allem den Opfern ihrer Verwaltungspraxis anlastete, aber nie bei sich selbst suchte, macht deutlicher als alles andere, dass sich an der Spitze des Landkreis Hildesheim etwas grundlegend ändern muss. Die Stelle des neuen Ordnungsdezernenten ist neu ausgeschrieben worden – eine Chance für einen Neuanfang. Vielleicht befördert ja der vom neuen Innenminister Boris Pistorius ausgerufene Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik die Bereitschaft auch des Landkreis Hildesheim, endlich eine grundlegende Kursänderung vorzunehmen. Kai Weber
siehe auch:
Bericht in der HAZ 03062013
Bericht in der Süddeutschen Zeitung
Interview mit Anuar Naso: HAZ 03062013_Interview
TV- Beitrag NDR: NDR-Bericht vom 01.06.2013
Bericht in KEHRWIEDER am Sonntag vom 09.06.2013