Stellungnahme des niedersächsischen Innenministeriums

„Rechtmäßig”

Hildesheim/Hannover. Laut Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz. Gilt das nicht für alle Familien? - Diese Frage richtete die HAZ ans Innenministerium. Hier Auszüge aus der Antwort: Ehe und Familie sind (…) geschützt. Das gilt auch für ausländische Familien, die im Bundesgebiet leben. Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass Frau Önder (unter dem Namen Önder ist Gazale Salame in der Türkei reigistriert, Anm. d. Red.) die Wiedereinreise in das Bundesgebiet nicht ermöglicht werden kann, da es den noch in Deutschland lebenden Familienangehörigen zuzumuten ist, die Lebensgemeinschaft mit Frau Önder in der Türkei wiederherzustellen, weil Herr Siala nicht über ein Aufenthaltsrecht für die Bundesrepublik verfüge. (…) Verfassungsrechtliche Bedenken wegen einer Trennung des Vaters von den Kindern hat das Gericht dabei nicht geäußert. Vielmehr hat es in seinem Beschluss vom 22. Dezember 2004 eine Trennung des Vaters von den Kindern für rechtmäßig erklärt. Es ist allein an Herrn Siala, die Trennung der Familie aufzuheben und ihr in die Türkei zu folgen. (…)

In diversen Stellungnahmen an Unterstützer/innen beharrt das niedersächsische Innenministerium auf seiner Rechtsauffassung und spricht von “Täuschung”.

siehe Stellungnahme des nds. Innenministeriums