Netzwerk Vormundschaften/Patenschaften und UnterstützerInnen für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in Niedersachsen
Im Rahmen des Projekt Flüchtlingskinder des Niedersächsischen Flüchtlingsrates
1. Situation der Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen (UMF)
Die unbegleiteten Kinderflüchtlinge stellen die verletzlichste Gruppe unter den Flüchtlingen dar. Ihre besondere Verletzlichkeit beruht auf der während der Entwicklungsphase stattfindenen Herauslösung aus dem sozialen Umfeld, der Trennung von der Familie, dramatischen Erlebnissen in den Herkunfsländern (Krieg, Armut, sexuelle Gewalt u.a.) und auf der Flucht. Im Aufnahmeland sind die Zukunftsperspektiven der Kinder und Jugendlichen durch einen hohen Grad an Unsicherheit geprägt. Sie sind häufig wegen ihres Erfahrungshintergrundes sowie ihrer aktuellen Situation gesundheitlichen und psychosozialen Belastungen ausgesetzt. Auf Grund dieser außergewöhnlichen Verletzlichkeit sowie der internationalen Rechtsnormen im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention und des Haager Minderjährigenschutzabkommens besitzen die aufnehmenden Gesellschaften den jungen Flüchtlingen gegenüber eine besondere Fürsorgepflicht.
In Deutschland ist unter den UMF die Situation der 16- bis 18- Jährigen aufgrund ihres asylrechtlichen Status besonders prekär, da sie gemäß § 12 Abs.1 AsylVfG wie erwachsene AsylbewerberInnen behandelt werden, obwohl sie gleichzeitig als Minderjährige unter den Schutz des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) fallen. Auch nach der ßnderung des § 42 KICK (Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz) und der damit erhofften ßnderung der Unterbringungssituation durch die Möglichkeit der Inobhutnahme erhalten nur wenige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dieser Alterstufe Unterstützung im Rahmen des KJHG/KICK.Eine Inanspruchnahme des Asylverfahrens bedeutet für sie generell ihre Unterbringung in Erwachsenunterkünften ” hier sind sie besonders stark von sozialer Isolation bedroht; und erfahren keinerlei altersgemäße Hilfen. Mögliche Kontakte mit Drogen, Kriminalität und (sexueller) Gewalt in einer von Erwachsenen dominierten Umwelt stellen weitere Gefährdungen dar. Eine altersgerechte Entwicklung halten wir in diesem Umfeld für kaum zu gewährleisten.
2. Zieldefinition
Das Ziel unseres Projektes ist es, den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge durch den persönlichen Kontakt mit festen Bezugspersonen Sicherheit und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags in einer für sie ungewohnten Umgebung zu geben. Situationen der Isolation sollen damit vermieden bzw. aufgebrochen werden. Von besonderer Bedeutung sind Hilfestellungen während des Asyl- oder anderer aufenthaltsbezogener Verfahren und lebenspraktische Hilfestellungen z.B. bei der Entwicklung von schulischen und beruflichen Perspektiven. Daneben sollen die Minderjährigen bei der Verarbeitung von Vergangenheitserinnerungen und eventueller Traumata begleitet werden. All diese Hilfen sollen zur Integration des Flüchtlingskindes beitragen. Diese Zielsetzung korrespondiert mit dem Niedersächsischen Integrationsplan.
Das Projekt trägt zur gesellschaftlichen Integration und Akzeptanz von Flüchtlingen bei und fördert ein Klima des toleranten Miteinanders.
3. Instrument
Die persönliche Unterstützung der UMF soll durch den Aufbau eines umfassenden niedersächsischen Netzwerkes von ehrenamtlichen Vormündern, Paten und UnterstützerInnen (Einzelpersonen, Flüchtlingsinitiativen, Kirchenvereine, Wohlfahrtsverbände etc.) gewährleistet werden. Die genannten Personen und Gruppen sorgen für den Erstkontakt mit den Minderjährigen in den ZAAB‘en Braunschweig und Oldenburg sowie begleiten und unterstützen sie nach der Verteilung niedersachsenweit. Wichtig ist, dass dies möglichst zeitnah mit der Ankunft der Minderjährigen geschieht.
Wir streben die Einrichtung von ehrenamtlichen Vormundschaften, also von gesetzlichen Vertretern nach § 1773 BGB, für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Niedersachsen an. Ehrenamtliche Vormünder sind grundsätzlich Amtsvormündern vorzuziehen, da diese vielfach mit einer Vielzahl von Mündeln überlastet sind, und so den notwendigen persönlichen Kontakt nicht garantieren können. Dieser Vorrang ist auch durch das BSHG gegeben. Auch die Landesregierung stellt in der Drucksache 15/833 des Niedersächsischen Landtages vom 08.03.2004 fest, dass für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge grundsätzlich die Einrichtung einer Vormundschaft geboten ist. In der Praxis ist festzustellen, daß für 16 bis 18-jährige UMF vielfach weder eine Amts- noch eine ehrenamtliche Vormundschaft eingerichtet wird.
Bei einer Patenschaft ist die Unterstützungsleistung auf einer privaten, nicht-rechtlichen Ebene angelegt, die niedrigschwelliger und weniger umfangreich als eine Vormundschaft ist. Patenschaften wirken komplementär zur Vormundschaft bzw. können eingerichtet werden, wenn kein ehrenamtlicher Vormund gefunden werden kann.
4. Kontaktaufnahme zum UMF
Eine wichtige Aufgabe des Kinderprojektes des Niedersächsischen Flüchtlingsrates ist die Kontaktaufnahme zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling möglichst unmittelbar nach dessen Ankunft. Dafür wäre eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen öffentlichen Stellen Voraussetzung und besonders wünschenswert. Wie Erfahrungen auch aus anderen Bundesländer zeigen, gestaltet sich dieses aber nicht ganz unproblematisch.
Eine mögliche Form der Kontaktaufnahme über die Sozialdienste in den Zentralen Ausländer- und Aufnahmebehörden (ZAAB) konnte in unserem Fall bisher aufgrund ungeklärter Verantwortlichkeiten und teilweise fehlender Bereitschaft zur Zusammenarbeit nicht durchgeführt werden.
Als ein Instrument der Kontaktaufnahme mit den UMF soll das Infoblatt des “Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.” dienen. In diesem Infoblatt, das in 14 Sprachen abgefaßt ist, werden die jungen Flüchtlinge von über ihr Recht auf einen Vormund aufgeklärt. Es wäre sinnvoll, die Infoblätter über dieEASY-Landesbeauftragten der Länder bundesweit einzusetzen und bei der Registrierung in den Erstanlaufstellen auszugeben. In Niedersachsen betrifft dieses Vorgehen die ZAAB’en Braunschweig und Oldenburg.
Gleichzeitig sollen alle möglichen Anlaufstellen vor der Verteilung die eintreffenden UMF über die Unterstützungsangebote des Projektes Kinderflüchtlinge informieren bzw. ihr Eintreffen und einen eventuellen Hilfebedarf der Koordinationsstelle des Niedersächsischen Flüchtlingsrat melden.
Eine weitere Form der Kontaktaufnahme mit den UMF ist die Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern, die bei Inobhutnahme von Kinderflüchtlingen und bei Unterstützungsbedarf das Projekt informieren sollte.
Für die sich illegal in Niedersachsen aufhaltenden oder den in ungeklärten Verhältnissen lebenden Kinder und Jugendlichen sind Flüchtlingsinitiativen, Sozialdienste, Sozialarbeiter in den Wohnheimen und engagierte Einzelpersonen die Ansprechpartner, die die Informationen an die Koordinationsstelle weiterleiten.
5. “Dienst”Leistungen des Niedersächsischen Flüchtlingsrates
a. Netzwerkbildung und -koordination
Derzeit hat das Projekt ein niedersächsisches Netzwerk mit 13 potentiellen Vormündern und 27 möglichen Paten und UnterstützerInnen in 17 Regionen entwickelt. Eine weiterer Ausbau des Netzwerkes ist geplant; dies gilt vor allem für die Region Oldenburg und Braunschweig als Sitz der niedersächsischen ZAAB’en. Die Vormündergewinnung läuft hauptsächlich über Multiplikatoren aus dem Netzwerk und anderen Flüchtlingsinititiven. Die Projektmitarbeiter im Niedersächsischen Flüchtlingsrat koordinieren die Kommunikation und Aktionen des Netzwerkes.
b. Kommunikation mit den zuständigen Behörden
Der Flüchtlingsrat strebt eine regelmäßige Kommunikation mit den für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuständigen Behörden (Innenministerium ” Referat 41, Ausländerämter, Jugendämter, ZAAB’en BS und OL, Gerichte) an. Der Kontakt soll der Informationsgewinnung, Entwicklung von Kooperationen, sowie der Vertretung von Interessen des Netzwerkes und der UMF dienen.
c. Erstberatung von Vormündern
Mit den potentiellen Vormündern führen wir ein Erstberatungsgespräch. Der/die Vertreterin des Kinderflüchtlingsprojekt informiert dabei über die rechtliche Grundlagen einer Vormundschaft, die Pflichten und Aufgaben eines Vormunds sowie über möglicherweise auftretende Schwierigkeiten und unterstützende Angebote durch den Flüchtlingsrat. Zusammen werden die Motivationen und Erwartungen, die zeitlichen Ressourcen des zukünftigen Vormundes sowie dessen Präferenzen in Bezug auf Alter, Geschlecht und Herkunftsregion des Mündels geklärt. Das Gespräch soll beiden Seiten bei der Entscheidungsfindung helfen, ob der Interessent eine Vormundschaft übernehmen will und kann.
d. Begleitung von Vormündern und Paten
Eine wichtige unterstützende Aufgabe des niedersächsischen Flüchtlingsrates stellt die kontinuierliche Begleitung der ehrenamtlichen Vormünder dar.
Beratungsgespräche (z.B. Rechtsberatungen), themenspezifische Veranstaltungen, Fortbildungen und Versorgung mit Informationsmaterial geben den ehrenamtlichen Vormündern, aber auch den Paten und UnterstützerInnen die Möglichkeit, sich zu informieren, weiterzuqualifizieren und sich mit anderen auszutauschen, um dem Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen besser gerecht zu werden. Bei Notwendigkeit können auch Kriseninterventionen und Supervision angeboten bzw. vermittelt werden. Der Flüchtlingsrat bietet feste Sprechstunden und ist erreichbar.
e. Sicherung der Ergebnisse und ßffentlichkeitsarbeit
Die Mitarbeiter erfassen und sichern die Aktivitäten des Netzwerkes. Damit sollen Probleme in Konzept und Praxis erkannt und korrigiert werden.
Die ßffentlichkeitsarbeit soll auf die Situation der unbegleiteten Kinderflüchtlinge hinweisen und den Kreis der Interessenten für unterstützende Tätigkeiten für die UMF erweitern. Mögliche Instrumente der ßffentlichkeitsarbeit sind die Publikationen des Niedersächsischen Flüchtlingsrates (Rundbriefe, Zeitschrift “Flüchtlingsrat”), Info-Materialien, Presseerklärungen, Info-Stände, Ausstellungen, Veranstaltungen und anderes.
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Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtling (Flyer als PDf)
Das Kinderprojekt des Flüchtlingsrat Niedersachsen ist Mitglied im Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (B-UMF).
zur Homepage des Bundesfachverbandes www.b-umf.de
SOLIDARITÄT KOSTET GELD! Daher bitten wir um Spenden für die politische und soziale Unterstützung von Flüchtlingen sowie von anderen Migrantinnen und Migranten, die in Bedrängnis geraten sind: Flüchtlingsrat Niedersachsen - Konto 4030 460 700 - GLS Gemeinschaftsbank eG - BLZ 430 609 67 - Zweck: Spende, oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.!

