Aktuelles

Neues Projekt JumP am 01.02.2010 angelaufen

Das neue Kinder- und Jugendprojekt des Flüchtlingsrates Niedersachsen “JumP ” Jugendhilfe mit Perspektive” hat am 01.02.2010 mit seiner Arbeit begonnen. Das zweijährige Vorhaben wird wieder durch die “Aktion Mensch” und “terre des hommes” finanziell unterstützt; daneben wurden weitere Projektmittel bei der UNO-Flüchtlingshilfe beantragt.
Zielgruppe des Projektes sind junge Flüchtlinge ” Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ” in ganz Niedersachsen, bei denen Jugendhilfe- und weiterer jungendspezifischer Unterstützungsbedarf besteht. Vor allem unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Mädchen und junge Frauen sowie straffällige junge Flüchtlinge sollen von den Angeboten profitieren.
Das Projekt bietet jungen Flüchtlingen Beratung und Unterstützung. Dafür stehen ihnen die Projektmitarbeiterinnen an 5 Tagen wöchentlich zur Verfügung. Die Beratung erfolgt i.d.R per Telefon, Mail und Post. Persönliche Beratung im Büro und Unterstützung vor Ort ist in Einzelfällen möglich. Anfragen aus Regionen, in denen funktionierende Unterstützungs-strukturen bestehen, werden nach Möglichkeit an entsprechende lokale Stellen weitervermittelt.
Daneben ist der Aufbau eines niedersachsenweiten Netzwerkes “Jungendhilfe für Flüchtlinge” geplant, Als Kooperationspartner sind verschiedene Institutionen (Jugendämter, Sozialämter etc.), kommunale Arbeitskreise, Fachorganisationen und BeraterInnen (Jugendmigrations-dienste, Präventionsräte, Flüchtlingsberatungsstellen, Straffälligenorganisationen, Frauen-organisationen etc.) sowie ehrenamtliche UnterstützerInnen vorgesehen. Mit der Netzwerk-bildung soll die sozialraumnahe Unterstütung der Zielgruppe durch lokale PartnerInnen verbessert und sichergestellt werden.


AnsprechpartnerInnen:
Edda Rommel und Hans-Georg Hofmeister; Langer Garten 23B; 31137 Hildesheim;
Tel. 05121-31600; mail: er@nds-fluerat.org u. hh@nds-fluerat.org
Telefonische Beratungszeiten: Montag + Freitag 10.00 “12.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch + Donnerstag: 09.00 ” 13.00 Uhr; Beratung und Unterstützung vor Ort nach Absprache

Landgericht Braunschweig zu Altersfeststellung und Minderjährigenhaft, 06.08.2009

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch zum Urteil des LG Braunschweig vom 06.08.2009

Ein häufig auftretender Fall: die Betroffene sagt, sie sei 17 Jahre alt, was ihr die Behörde nicht glaubt. Nach Röntgenuntersuchung des Handwurzelknochens kommt sie zu dem Schluss, dass die Betroffene jedenfalls 19 Jahre alt ist und beantragt Abschiebungshaft, die antragsgemäß vom Haftgericht angeordnet wird.
Das Landgericht Braunschweig weist im Beschwerdeverfahren zutreffend darauf hin, dass die alleinige Durchführung einer röntgenologischen Handwurzeluntersuchung als Methode zur Alterfeststellung nicht ausreichend ist, um eine sichere Erkenntnis über das Lebensalter zu erhalten. Bei behaupteter Minderjährigkeit des Betroffenen haben Ausländerbehörde und Haftgericht in einem solchen Fall die strengen Vorgaben der Minderjährigenhaft zu beachten.
Die Entscheidung ist hinsichtlich der Methodik der Altersfeststellung auch außerhalb des Haftrechts von erheblicher Bedeutung. Dass das Landgericht die Regelung des § 49 Abs. 6 AufenthG verkennt ist unerheblich.

LG Braunschweig vom 06.08.2009 (PDF)

Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf kleine Anfrage der Grünen zu “Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen”

Wir dokumentieren hier die Antwort der niedersächsischen Landesregierung vom 16.11.2008 auf die kleine Anfrage der Grünen zu “Unbegleiteten minerjährigen Flüchtlingen”. Die Anfrage umfaßt 43 Fragen zu den Bereichen Grunddaten, Erstversorgung, Jugendhilfe, Schule, Vormundschaften, Aufenthaltsrecht, Humanitäre Verpflichtungen.

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