Kleine Anfrage der Grünen zur Situation von UMF in Niedersachsen
An dieser Stelle dokumentieren wir die Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf die kleine Anfrage von Filiz Polat (GRÜNE) zur Situation von Unbegleiten Minderjährigen Flüchtlingen (UMF) im Bundesland. Die aktuelle Anfrage (Drs. 16/2631) schließt an eine Anfrage zu UMF aus dem Juli 2008 (Drs.16/585) an.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die statistischen Daten (insbesondere zu den Fragen 1 – 4) keinen vollständige Überblick bieten können, da nicht alle lokalen Jugendämter der für die Erhebung zuständigen AG der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen ihre Daten zugesendet haben.
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Urteil des FamG Gießen zum Handlungsbedarf wg. Rücknahme des Vorbehalts zur UN-KRK
hier die Information über einen Beschluss des Familiengerichts Gießen, der sich ebenfalls mit der Frage beschäftigt, welche Konsequenzen die Rücknahme des Vorbehaltes zur UN-KRK haben könnte bzw. sollte.
von RA Dominik Bender, Frankfurt/Main
Das Gericht vertritt in dem angefügten Beschluss von dieser Woche die Ansicht, dass bei 16- und 17-jährigen unbegleiteten Flüchtlingen die Regelungen in § 80 Abs. 1 AufenthG und § 12 Abs. 1 AsylVerfG der Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Asyl- und Ausländerrecht ab sofort nicht mehr entgegengehalten werden dürfen und dass bzgl. der angesprochenen Regelungen nun gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Im Einzelnen führt das Gericht in großer Deutlichkeit zur Begründung aus:
“Zwar hat der Minderjährige das 16. Lebensjahr bereits vollendet. Gemäß § 80 Abs. 1 AufenthaltsG und § 12 Abs. 1 AsylVerfG ist er damit selbst handlungsfähig und steht einem Volljährigen gleich. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (DAVormund 2000, 485) kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Vertretung in ausländer- und asylrechtlichen Fragen daher nicht in Betracht.
Die rechtliche Situation hat sich jedoch aktuell geändert.
Die Regelungen in § 80 Abs. 1 AufenthaltsG und § 12 Abs. 1 AsylVerfG stehen im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention, die jeden Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat als Kind ansieht, soweit nicht die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht früher eintritt.
Die Konvention ist für die Bundesrepublik Deutschland am 05.04.1992 in Kraft getreten, allerdings mit Vorbehalten, die u.a. das Asyl- und Ausländerrecht betrafen.
Nachdem die Bundesregierung Anfang Mai 2010 die Vorbehaltserklärung zurückgenommen hat, ist kurzfristig auch mit entsprechender Anpassung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes zu rechnen.
Unter diesen veränderten Umständen kann die bisherige Praxis der Ungleichbehandlung von Kindern unter und über 16 Jahren nicht aufrechterhalten werden.
Es war vielmehr für den Minderjährigen ein Ergänzungspfleger für asyl- und ausländerrechtliche Angelegenheiten zu bestellen.”
Das Gericht geht damit über die vor einigen Tagen von der Bundesjustizministerin geäußerte Einschätzung hinaus, derzufolge zwar auch 16- und 17-jährige von nun an einen Rechtsbeistand bekommen sollen, während ein gesetzlicher Handlungsbedarf aber ausdrücklich verneint wird (vgl. http://www.epd.de/index_77495.html und http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,707631,00.html).
Die Argumentation, die das FamG Gießen in dem nun ergangegen Beschluss vorträgt, könnte in anderen Vormundschaftsverfahren angeführt und versucht werden, dass von nun an immer bis zum Eintritt des 18. Lebensjahres Ergänzungspfleger/innen bestellt werden. Außerdem könnte in verwaltungsgerichtlichen Prozessen versucht werden, die RichterInnen davon zu überzeugen, dass 16- und 17-jährige neuerdings nicht mehr als prozessfähig angesehen werden dürfen.
VG Giessen 0710 (das Urteil als pdf.datei)
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Kinderrechtskonvention: Leutheusser spielt den Ball an die Länder
von Heiko Habbe, Jesuiten-Flüchtlingsdienst
Die Kinderrechtskonvention (KRK) gilt ab heute uneingeschränkt in der Bundesrepublik, auch für ausländische Kinder und Jugendliche. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht weiterhin keinen Bedarf an gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene, fordert aber die Länder auf, ihre Praxis der Gesetzesanwendung zu überprüfen. Insbesondere die Abschiebungshaft von Minderjährigen müsse auf den kürzestmöglichen Zeitraum begrenzt werden.
Zwar ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung offenbar beginnt, anzuerkennen, dass die Rücknahme des ausländerrechtlichen Vorbehalts praktische Folgen haben muss. Die Beschränkung auf die Länderpraxis dürfte aber unzureichend sein. Erkennbarer Änderungsbedarf besteht im Asyl- und Ausländerrecht insbesondere in folgenden Bereichen:
- Verfahrensmündigkeit erst ab 18 statt bisher 16 Jahren (Art. 1 i. V. m. Art. 18, Art 22 KRK);
- Wahrung der Identität des Kindes (Art. 8 KRK); darunter dürfte auch fallen, dass Altersangaben grundsätzlich nicht angezweifelt werden
- Ermöglichung der Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden Minderjährigen auch dann, wenn diese nicht als Flüchtlinge anerkannt sind (Art. 10 KRK)
- Vorrang der Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger in speziellen Jugendhilfeeinrichtungen (Art. 20 KRK)
- Zugang zur vollen öffentlichen Gesundheitsvorsorge (Art. 24 KRK)
- Recht auf umfassende soziale Sicherheit (Art.26, 27 KRK)
- Zugang zu Bildung in Unabhängigkeit vom aufenthaltsrechtlichen Status (Art. 28 KRK)
- grundsätzlich keine Trennung von Familien bei Abschiebungen (Art. 9 KRK)
- Verhängung von Abschiebungshaft nur im Ausnahmefall nach Ausschöpfung aller anderen Mittel und für die kürzestmögliche Zeit (Art. 37 KRK)
Von den hierzu ergangenen Stellungsnahmen sei pars pro toto hingewiesen auf den Antrag der Bundestagsfraktion von B´90/Grüne vom 15.06.2010, BT-Drs.17/2138
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UNICEF -Studie zu Kindern kosovarischer Roma, Ashkali und Ägyptern
UNICEF hat eine aktuelle Studie mit dem Titel “Integration unter Vorbehalt – Zur Situation von Kindern kosovarischer Roma, Ashkali und Ägypter in Deutschland un nach ihrer Rückführung in den Kosovo” veröffentlicht.
In der Information zur Veröffentlichung heißt es: Kinder aus Familien der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter, die in den kommenden Jahren aus Deutschland in den Kosovo abgeschoben werden sollen, haben dort kaum eine Perspektive auf Schulbildung, medizinische Hilfe und gesellschaftliche Integration. Das Wohl der Kinder spielt in den politischen und gesetzlichen Vorgaben auf deutscher und kosovarischer Seite praktisch keine Rolle, obwohl fast die Hälfte der Betroffenen Kinder sind. Das hat eine von UNICEF bei der Technischen Universität Berlin in Aufrag gegebenen Studie zur aktuellen Lage von Roma-Kindern in Deutschland und im Kosovo ergeben3. Ein internationales Forscherteam hat in den ersten Monaten des Jahres 2010 in beiden Ländern Roma, Experten und politisch Verantwortliche interviewt und im Kosovo vorhandenes Datenmaterial neu analysiert…
Hier finden sie die vollständige Studie sowie eine Kurzfassung.
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Kids ohne Chance: Schiebt Deutschland 5.000 Roma-Kinder in den Kosovo ab?
Berlin (08.07.2010) – Die 5.000 von einer Abschiebung aus Deutschland bedrohten Roma-Kinder haben im Kosovo keine Aussicht auf Schulbildung und gesellschaftliche Integration. Die zum größten Teil in Deutschland geborenen Kinder und Jugendliche landen nach der Rückführung im sozialen
Abseits, wie eine am Donnerstag in Berlin vorgestellte UNICEF-Studie ergab. Demnach gehen drei von vier Kindern, die bislang schon aus Deutschland zurückkehrten, im Kosovo nicht mehr zur Schule.
UNICEF forderte daher ein dauerhaftes Bleiberecht für Kinder und Jugendliche, die in Deutschland aufgewachsen und integriert sind. «Bei Entscheidungen über Aufenthaltserlaubnisse für langjährig Geduldete muss das Kindeswohl der ausschlaggebende Faktor sein», erklärte der Vorstand von UNICEF Deutschland, Tom Koenigs.
Ein Rückübernahmeabkommen der Bundesregierung mit der kosovarischen Regierung vom 12. April 2010 betreffe knapp 12.000 Angehörige der Minderheiten der Roma-, Ashkali- und Kosovo-Ägypter. Bei bis zu 50 Prozent handele es sich um Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Im Durchschnitt lebten die befragten Familien 14 Jahre lang in Deutschland. Viele Kinder sprechen der Studie zufolge deshalb Deutsch als Muttersprache und können sich im Kosovo nicht verständigen.
Roma sind Angehörige einer im Mittelalter aus Indien nach Europa
ausgewanderten ethnischen Minderheit. Die in Deutschland noch immer
häufig gebrauchte Bezeichnung Zigeuner lehnen sie als diskriminierend ab.
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Teilprojekt Kommunale Beratungsstelle für Junge Flüchtlinge – Hannover/ Hildesheim
Als Teilprojekt von JumP beginnt am 01.06.2010 die “Kommunale Beratungsstelle für junge Flüchtlinge – Hannover/Hildesheim” mit ihrer Arbeit. Dieses Vorhaben, das bis zum 31.05.2011 läuft, wird zusätzlich durch die UNO-Flüchtlingshilfe unterstützt. Die Themenschwerpunkte der Beratungs- und Unterstützungsaktivitäten entsprechen im Wesentlichen denen des gesamten JumP-Projektes. Da das Teilprojekt lokal/ kommunal auf Stadt und Landkreis Hildesheim sowie Stadt und Region Hannover ausgerichtet ist, sind die Aktivitäten auf die persönliche Beratung und Unterstützung vor Ort fokusiert.
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Altersfeststellung
Die taz vom 12.03.2010 berichtet über die Praxis der Altersfeststellung in der Hansestadt Hamburg.
Hamburger Ausländerbehörde: Verschiebung per Röntgenstrahlen
In Hamburg entscheidet die Ausländerbehörde, wie alt Flüchtlinge sind – sie werden geröntgt. Der Deutsche Ärztetag hat das als “wissenschaftlich höchst umstritten” kritisiert. VON DANIEL WIESE
Der Tod des 25-jährigen georgischen Flüchtlings David M. in der Hamburger Abschiebehaft ist für die dortige Koalition ein Problem. Das Gefängniskrankenhaus, in dem er starb, untersteht der grün geführten Justizbehörde. Ins Gefängnis gebracht hat ihn jedoch die Ausländerbehörde, die CDU-Innensenator Christoph Ahlhaus untersteht. Sie stellte den Antrag auf Abschiebehaft – weil sie befürchtete, David M. könne sich der “Rückführung” nach Polen entziehen.
Paradoxerweise könnte sich gerade die Hamburger Ausländerbehörde durch den Fall aber auch bestätigt fühlen. David M. hatte sich als 17-Jähriger ausgegeben, als er, wie sich inzwischen herausgestellt hat, ein Polizeiauto anhielt und um Asyl nachsuchte. Später erfuhren die Behörden, dass er in anderen Staaten ein anderes Alter angegeben hatte. Die georgische Botschaft hat inzwischen bestätigt, dass David M. 25 war. Genau mit solchen Fällen rechnet die Hamburger Ausländerbehörde, wenn sie das Alter von Flüchtlingen, die sich als minderjährig ausgeben, nach oben korrigiert. “Wenn die Behörde den Verdacht hat, dass der Jugendliche älter ist, wird er ins Universitätskrankenhaus geschickt”, sagt Conni Gunßer vom Hamburger Flüchtlingsrat. Lehne der Flüchtling das ab, nehme die Behörde eine Altersfestsetzung nach Augenschein vor.
Mehr als die Hälfte der sich als minderjährig ausgebenden Flüchtlinge wurde im vergangenen Jahr auf diese Weise für 18 oder älter erklärt. Das geht aus einer Antwort des schwarz-grünen Senats auf eine Anfrage der Hamburger Linksfraktion hervor. Der Hamburger Flüchtlingsrat erklärt das damit, dass nur volljährige Flüchtlinge in ein anderes Bundesland verschoben werden dürfen. Außerdem muss beim Asylverfahren dann kein vom Jugendamt bestellter Vormund zugegen sein.
Nach Informationen des Vereins “Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge” kommt es außer in Bremen in allen Bundesländern vor, dass das Alter von Flüchtlingen, die sich als minderjährig ausgeben, nach oben korrigiert wird. In der Regel machen dies aber nicht die Ausländerbehörden, sondern Gerichte, Jugendämter oder spezielle Clearingstellen. In Hamburg aber nimmt die Ausländerbehörde den Flüchtling in Empfang und entscheidet, ob er minderjährig bleibt und damit vom Jugendamt in Obhut genommen wird – oder ob er älter ist, als er angegeben hat. Ein Widerspruchsrecht ist nicht vorgesehen.
Im Krankenhaus werden die Weisheitszähne der Flüchtlinge untersucht, der Kiefer, die Schlüsselbeine und die linke Hand geröntgt, um das Alter festzustellen. “Systematisch wird das so nur in Hamburg praktiziert”, sagt Niels Espenhorst vom Verein “Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge”. Bereits 2007 hat der Deutsche Ärztetag kritisiert, das Röntgen zur Altersfeststellung sei “wissenschaftlich höchst umstritten”. Das Alter von David M. hat die Ausländerbehörde nicht korrigiert. Für die Entscheidung, ob er nach Polen zurückgeschickt werde, sei das nicht wichtig gewesen.
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Neues Projekt JumP am 01.02.2010 angelaufen
Das neue Kinder- und Jugendprojekt des Flüchtlingsrates Niedersachsen “JumP ” Jugendhilfe mit Perspektive” hat am 01.02.2010 mit seiner Arbeit begonnen. Das zweijährige Vorhaben wird wieder durch die “Aktion Mensch” und “terre des hommes” finanziell unterstützt; daneben wurden weitere Projektmittel bei der UNO-Flüchtlingshilfe beantragt.
Zielgruppe des Projektes sind junge Flüchtlinge ” Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ” in ganz Niedersachsen, bei denen Jugendhilfe- und weiterer jungendspezifischer Unterstützungsbedarf besteht. Vor allem unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Mädchen und junge Frauen sowie straffällige junge Flüchtlinge sollen von den Angeboten profitieren.
Das Projekt bietet jungen Flüchtlingen Beratung und Unterstützung. Dafür stehen ihnen die Projektmitarbeiterinnen an 5 Tagen wöchentlich zur Verfügung. Die Beratung erfolgt i.d.R per Telefon, Mail und Post. Persönliche Beratung im Büro und Unterstützung vor Ort ist in Einzelfällen möglich. Anfragen aus Regionen, in denen funktionierende Unterstützungs-strukturen bestehen, werden nach Möglichkeit an entsprechende lokale Stellen weitervermittelt.
Daneben ist der Aufbau eines niedersachsenweiten Netzwerkes “Jungendhilfe für Flüchtlinge” geplant, Als Kooperationspartner sind verschiedene Institutionen (Jugendämter, Sozialämter etc.), kommunale Arbeitskreise, Fachorganisationen und BeraterInnen (Jugendmigrations-dienste, Präventionsräte, Flüchtlingsberatungsstellen, Straffälligenorganisationen, Frauen-organisationen etc.) sowie ehrenamtliche UnterstützerInnen vorgesehen. Mit der Netzwerk-bildung soll die sozialraumnahe Unterstütung der Zielgruppe durch lokale PartnerInnen verbessert und sichergestellt werden.
AnsprechpartnerInnen:
Edda Rommel und Hans-Georg Hofmeister; Langer Garten 23B; 31137 Hildesheim; Tel. 05121-31600; mail: er@nds-fluerat.org u. hh@nds-fluerat.org Telefonische Beratungszeiten: Montag + Freitag 10.00 “12.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch + Donnerstag: 09.00 ” 13.00 Uhr; Beratung und Unterstützung vor Ort nach Absprache ___________________________________________________________Landgericht Braunschweig zu Altersfeststellung und Minderjährigenhaft, 06.08.2009
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch zum Urteil des LG Braunschweig vom 06.08.2009
Ein häufig auftretender Fall: die Betroffene sagt, sie sei 17 Jahre alt, was ihr die Behörde nicht glaubt. Nach Röntgenuntersuchung des Handwurzelknochens kommt sie zu dem Schluss, dass die Betroffene jedenfalls 19 Jahre alt ist und beantragt Abschiebungshaft, die antragsgemäß vom Haftgericht angeordnet wird.
Das Landgericht Braunschweig weist im Beschwerdeverfahren zutreffend darauf hin, dass die alleinige Durchführung einer röntgenologischen Handwurzeluntersuchung als Methode zur Alterfeststellung nicht ausreichend ist, um eine sichere Erkenntnis über das Lebensalter zu erhalten. Bei behaupteter Minderjährigkeit des Betroffenen haben Ausländerbehörde und Haftgericht in einem solchen Fall die strengen Vorgaben der Minderjährigenhaft zu beachten.
Die Entscheidung ist hinsichtlich der Methodik der Altersfeststellung auch außerhalb des Haftrechts von erheblicher Bedeutung. Dass das Landgericht die Regelung des § 49 Abs. 6 AufenthG verkennt ist unerheblich.
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Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf kleine Anfrage der Grünen zu “Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen”
Wir dokumentieren hier die Antwort der niedersächsischen Landesregierung vom 16.11.2008 auf die kleine Anfrage der Grünen zu “Unbegleiteten minerjährigen Flüchtlingen”. Die Anfrage umfaßt 43 Fragen zu den Bereichen Grunddaten, Erstversorgung, Jugendhilfe, Schule, Vormundschaften, Aufenthaltsrecht, Humanitäre Verpflichtungen.
SOLIDARITÄT KOSTET GELD! Daher bitten wir um Spenden für die politische und soziale Unterstützung von Flüchtlingen sowie von anderen Migrantinnen und Migranten, die in Bedrängnis geraten sind: Flüchtlingsrat Niedersachsen - Konto 8402 306 - Postbank Hannover eG - BLZ 250 100 30 - Zweck: Spende, oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.!

