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	<title>Kommentare zu: Widerruf der Fl&#252;chtlingsanerkennung von Irakern</title>
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	<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 17:26:46 +0000</pubDate>
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		<title>Von: A., Jalal</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/pressemitteilungen/widerruf-der-fluechtlingsanerkennung-von-irakern/#comment-676</link>
		<dc:creator>A., Jalal</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Sep 2007 21:15:28 +0000</pubDate>
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		<description>Guten Tag!
Ich bin ein Iraker. Seit Aug. 2001 in Deutschland lebe und arbeite.
Am April 2006 bekam ich den Widerrufbrief, und mit meiner Rechtsanw&#228;ltin habe ich erst den Bundesrepublik Deutschland geklagt, dann am August 2007 konnte ich das ganze Verfahren ruhen lassen.

Die Frage ist: War was ich gemacht habe richtig?
Oder sollte ich ins Gericht gegangen bin?

Vielen Dank f&#252;r Ihre Mithilfe</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag!<br />
Ich bin ein Iraker. Seit Aug. 2001 in Deutschland lebe und arbeite.<br />
Am April 2006 bekam ich den Widerrufbrief, und mit meiner Rechtsanw&#228;ltin habe ich erst den Bundesrepublik Deutschland geklagt, dann am August 2007 konnte ich das ganze Verfahren ruhen lassen.</p>
<p>Die Frage ist: War was ich gemacht habe richtig?<br />
Oder sollte ich ins Gericht gegangen bin?</p>
<p>Vielen Dank f&#252;r Ihre Mithilfe</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: k.weber</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/pressemitteilungen/widerruf-der-fluechtlingsanerkennung-von-irakern/#comment-206</link>
		<dc:creator>k.weber</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Jul 2007 07:25:38 +0000</pubDate>
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		<description>Sie bleiben weiterhin anerkannter Fl&#252;chtling. Mit einem Widerruf ist angesichts der von Ihnen zitierten Entscheidung des BverwG und angesichts der aktuellen politischen Entwicklung derzeit auch nicht zu rechnen. Selbst das Bundesamt erkennt ja Christen aus dem Zentralirak derzeit als politisch Verfolgte an. Nach sechsj&#228;hrigem Aufenthalt k&#246;nnen Sie als anerkannter Fl&#252;chtling einen Einb&#252;rgerungsantrag stellen. Insofern w&#252;rde ich Ihnen raten, derzeit einfach abzuwarten und beizeiten die M&#246;glichkeiten und Bedingungen eines asylunabh&#228;ngigen Aufenthaltsrechts zu kl&#228;ren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sie bleiben weiterhin anerkannter Fl&#252;chtling. Mit einem Widerruf ist angesichts der von Ihnen zitierten Entscheidung des BverwG und angesichts der aktuellen politischen Entwicklung derzeit auch nicht zu rechnen. Selbst das Bundesamt erkennt ja Christen aus dem Zentralirak derzeit als politisch Verfolgte an. Nach sechsj&#228;hrigem Aufenthalt k&#246;nnen Sie als anerkannter Fl&#252;chtling einen Einb&#252;rgerungsantrag stellen. Insofern w&#252;rde ich Ihnen raten, derzeit einfach abzuwarten und beizeiten die M&#246;glichkeiten und Bedingungen eines asylunabh&#228;ngigen Aufenthaltsrechts zu kl&#228;ren.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Awedisyan</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/pressemitteilungen/widerruf-der-fluechtlingsanerkennung-von-irakern/#comment-169</link>
		<dc:creator>Awedisyan</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Jun 2007 20:45:11 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;
ich bin iraker (Armenier, Christ) und lebe seit 5 Jahre in Deutschland und studiere Chemie an der Uni zu kl&#246;n ,meine Fl&#252;chtlingsanerkennung wurde 2005 Widerrufen, kurz danach habe ich ein Widerspruch bei Verwaltungsgerichts kl&#246;n eingelegt. Die Verwaltungsgerichts kl&#246;n hat den Widerruf abgelehnt und mir den Recht gegeben mein Asylstatus zu behalten, da die lange im Irak nicht so sicher ist  danach hat das Bundesamt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht K&#246;ln eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Berufung zugelassen. Es hat ein  Jahr  gedauert und das war letztes Jahr Oktober 10/06 bis ich einen Brief  vom  Oberverwaltungsgericht  NRW   bekommen habe und die Oberverwaltungsgericht hat entschlossen das ruhen des verfahren  anzuordnen (die Anordnung erscheint im Hinblick auf die Vorbefassung bzw. zu erwartende Neubefassung andere Obergerichte mit der Problematik religi&#246;se Minderheiten aus dem Irak bis zum ergehen einer h&#246;chst richterlichen Entscheidung zu den relevanten Fragestellungen zweckm&#228;&#223;ig . Dieser Beschluss ist unanfechtbar (&#038;80 asylVfG) ). Meine  Frage ist was von Vorteile hat diese Entscheidung  f&#252;r mich????und  muss ich  damit rechnen dass es dem Bundesamt irgendwann mal trotz dieses Beschluss gelingen wird  meine Asylstaus  zu widerrufen ?????falls ya kann ich immer noch  Berufung bei BverwG einlegen weil mit der entscheidung von BverwG vom 18.07.2006 , hat das BVerwG eine den Widerruf einer Asylanerkennung best&#228;tigende Entscheidung des Bayrischen VGH aufgehoben und mit der Begr&#252;ndung zur&#252;ckverwiesen, der VGH habe die Gefahr einer privaten Gruppenverfolgung von Christen im Irak auf einer zu schmalen Tatsachenfeststellung beurteilt. &#252;ber einen Antwort w&#252;rde ich mich freuen ...&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Danke Ihnen im Voraus!&lt;/p&gt;
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
ich bin iraker (Armenier, Christ) und lebe seit 5 Jahre in Deutschland und studiere Chemie an der Uni zu kl&#246;n ,meine Fl&#252;chtlingsanerkennung wurde 2005 Widerrufen, kurz danach habe ich ein Widerspruch bei Verwaltungsgerichts kl&#246;n eingelegt. Die Verwaltungsgerichts kl&#246;n hat den Widerruf abgelehnt und mir den Recht gegeben mein Asylstatus zu behalten, da die lange im Irak nicht so sicher ist  danach hat das Bundesamt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht K&#246;ln eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Berufung zugelassen. Es hat ein  Jahr  gedauert und das war letztes Jahr Oktober 10/06 bis ich einen Brief  vom  Oberverwaltungsgericht  NRW   bekommen habe und die Oberverwaltungsgericht hat entschlossen das ruhen des verfahren  anzuordnen (die Anordnung erscheint im Hinblick auf die Vorbefassung bzw. zu erwartende Neubefassung andere Obergerichte mit der Problematik religi&#246;se Minderheiten aus dem Irak bis zum ergehen einer h&#246;chst richterlichen Entscheidung zu den relevanten Fragestellungen zweckm&#228;&#223;ig . Dieser Beschluss ist unanfechtbar (&#038;80 asylVfG) ). Meine  Frage ist was von Vorteile hat diese Entscheidung  f&#252;r mich????und  muss ich  damit rechnen dass es dem Bundesamt irgendwann mal trotz dieses Beschluss gelingen wird  meine Asylstaus  zu widerrufen ?????falls ya kann ich immer noch  Berufung bei BverwG einlegen weil mit der entscheidung von BverwG vom 18.07.2006 , hat das BVerwG eine den Widerruf einer Asylanerkennung best&#228;tigende Entscheidung des Bayrischen VGH aufgehoben und mit der Begr&#252;ndung zur&#252;ckverwiesen, der VGH habe die Gefahr einer privaten Gruppenverfolgung von Christen im Irak auf einer zu schmalen Tatsachenfeststellung beurteilt. &#252;ber einen Antwort w&#252;rde ich mich freuen &#8230;</p>
<p>Danke Ihnen im Voraus!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Nari</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/pressemitteilungen/widerruf-der-fluechtlingsanerkennung-von-irakern/#comment-163</link>
		<dc:creator>Nari</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jun 2007 00:02:37 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit m&#246;chte ich Ihnen fragen ob jetzt in Deutschland lebenden christen aus dem Irak ein Bleiberecht bekommen,weil die lage sich in Irak verschlechtert hat.Gibt es eine chance ? &#252;ber eure antwort w&#252;rde ich mich freuen 

Danke Ihnen im Voraus!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit m&#246;chte ich Ihnen fragen ob jetzt in Deutschland lebenden christen aus dem Irak ein Bleiberecht bekommen,weil die lage sich in Irak verschlechtert hat.Gibt es eine chance ? &#252;ber eure antwort w&#252;rde ich mich freuen </p>
<p>Danke Ihnen im Voraus!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: k.weber</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/pressemitteilungen/widerruf-der-fluechtlingsanerkennung-von-irakern/#comment-155</link>
		<dc:creator>k.weber</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jun 2007 13:30:21 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;Ihr Lebensgef&#228;hrte ist unter den genannten Umst&#228;nden nicht von Abschiebung bedroht, seine Aufenthaltserlaubnis muss also verl&#228;ngert werden.&lt;br /&gt;
Unter bestimmten Bedingungen kann Ihr Lebensgef&#228;hrte auch nach einem erfolgten Widerruf eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Daf&#252;r muss er aktuell eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und seit insgesamt sieben Jahren eine der folgenden Bescheinigungen besessen haben:&lt;br /&gt;
- Aufenthaltserlaubnis aus humanit&#228;ren Gr&#252;nden (nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes = §§ 22 bis 26);&lt;br /&gt;
- Aufenthaltsgestattung (Bei mehreren Asylverfahren z&#228;hlt nur die Zeit des l&#228;ngsten Asylverfahrens);&lt;br /&gt;
- Duldung, wobei nur die Zeit vor dem 1.1.2005 z&#228;hlt;&lt;br /&gt;
- „Aufenthaltsbefugnis“ nach dem alten Ausl&#228;ndergesetz;&lt;br /&gt;
- befristete Aufenthaltserlaubnis nach §35 II des alten Ausl&#228;ndergesetzes f&#252;r Familienangeh&#246;rige;&lt;br /&gt;
- „befristete Aufenthaltserlaubnis“ nach dem alten Ausl&#228;ndergesetz aus anderen Gr&#252;nden (z.B. durch Heirat), wenn gleichzeitig auch die Voraussetzungen f&#252;r eine Aufenthaltserlaubnis aus humanit&#228;ren Gr&#252;nden (§§ 22 bis 26 Aufenthaltsgesetz) vorgelegen haben.&lt;br /&gt;
[Rechtsgrundlagen: § 26 IV AufenthG; Nr. 26.4.1 Vorl. Nds. VV-AufenthG]&lt;br /&gt;
F&#252;r Ihren Freund bedeutet dies: Z&#228;hlen Sie die Zeiten des l&#228;ngsten Asylverfahrens mit Aufenthaltsgestattung, die Zeit mit Aufenthaltsbefugnis und die Zeit mit Aufenthaltserlaubnis zusammen. Pr&#252;fen Sie dann, wie lange Sie noch warten m&#252;ssen, bis die sieben Jahre voll sind.&lt;br /&gt;
Grunds&#228;tzlich m&#252;ssen f&#252;r die Niederlassungserlaubnis folgende Bedingungen erf&#252;llt werden: eigene Lebensunterhaltssicherung, also keine Sozialleistungen (Kinder- und Erziehungsgeld z&#228;hlen nicht als Sozialleistungen); mindestens 60 Monate Zahlen von Rentenversicherungsbeitr&#228;gen (Kinderbetreuungszeiten oder h&#228;usliche Pflege z&#228;hlen auch); in den letzten drei Jahren keine Verurteilung zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von sechs oder mehr Monaten und keine Geldstrafe von 180 oder mehr Tagess&#228;tzen; Arbeitserlaubnis; ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverh&#228;ltnisse in Deutschland (Nachweis zum Beispiel &#252;ber den Besuch eines „Integrationskurses“); ausreichender Wohnraum. [§ 9 II AufenthG]&lt;br /&gt;
F&#252;r Ihren Lebensgef&#228;hrten gilt aber eine &#220;bergangsregelung: § 102 Abs. 2 im Zusammenhang mit § 26 Abs. 4 und [§ 104 Abs. 2] Da er schon vor 2005 eine Aufenthaltbefugnis besessen hat, muss er die Rentenversicherungszeiten nicht nachweisen. Auch auf den Nachweis von Kenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung wird dann verzichtet und es gen&#252;gt, dass er sich auf Deutsch m&#252;ndlich verst&#228;ndigen kann.&lt;br /&gt;
Unter Umst&#228;nden ist es f&#252;r Ihren Lebensgef&#228;hrten einfacher, sich direkt einb&#252;rgern zu lassen. Lesen Sie dazu bitte &lt;a href="http://wiki.bleiberechtsbuero.de/index.php/Kategorie:Rechte_mit_Aufenthaltserlaubnis_nach_%C2%A7_25_I_oder_II_AufenthG" rel="nofollow"&gt;hier&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ihr Lebensgef&#228;hrte ist unter den genannten Umst&#228;nden nicht von Abschiebung bedroht, seine Aufenthaltserlaubnis muss also verl&#228;ngert werden.<br />
Unter bestimmten Bedingungen kann Ihr Lebensgef&#228;hrte auch nach einem erfolgten Widerruf eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Daf&#252;r muss er aktuell eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und seit insgesamt sieben Jahren eine der folgenden Bescheinigungen besessen haben:<br />
- Aufenthaltserlaubnis aus humanit&#228;ren Gr&#252;nden (nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes = §§ 22 bis 26);<br />
- Aufenthaltsgestattung (Bei mehreren Asylverfahren z&#228;hlt nur die Zeit des l&#228;ngsten Asylverfahrens);<br />
- Duldung, wobei nur die Zeit vor dem 1.1.2005 z&#228;hlt;<br />
- „Aufenthaltsbefugnis“ nach dem alten Ausl&#228;ndergesetz;<br />
- befristete Aufenthaltserlaubnis nach §35 II des alten Ausl&#228;ndergesetzes f&#252;r Familienangeh&#246;rige;<br />
- „befristete Aufenthaltserlaubnis“ nach dem alten Ausl&#228;ndergesetz aus anderen Gr&#252;nden (z.B. durch Heirat), wenn gleichzeitig auch die Voraussetzungen f&#252;r eine Aufenthaltserlaubnis aus humanit&#228;ren Gr&#252;nden (§§ 22 bis 26 Aufenthaltsgesetz) vorgelegen haben.<br />
[Rechtsgrundlagen: § 26 IV AufenthG; Nr. 26.4.1 Vorl. Nds. VV-AufenthG]<br />
F&#252;r Ihren Freund bedeutet dies: Z&#228;hlen Sie die Zeiten des l&#228;ngsten Asylverfahrens mit Aufenthaltsgestattung, die Zeit mit Aufenthaltsbefugnis und die Zeit mit Aufenthaltserlaubnis zusammen. Pr&#252;fen Sie dann, wie lange Sie noch warten m&#252;ssen, bis die sieben Jahre voll sind.<br />
Grunds&#228;tzlich m&#252;ssen f&#252;r die Niederlassungserlaubnis folgende Bedingungen erf&#252;llt werden: eigene Lebensunterhaltssicherung, also keine Sozialleistungen (Kinder- und Erziehungsgeld z&#228;hlen nicht als Sozialleistungen); mindestens 60 Monate Zahlen von Rentenversicherungsbeitr&#228;gen (Kinderbetreuungszeiten oder h&#228;usliche Pflege z&#228;hlen auch); in den letzten drei Jahren keine Verurteilung zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von sechs oder mehr Monaten und keine Geldstrafe von 180 oder mehr Tagess&#228;tzen; Arbeitserlaubnis; ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverh&#228;ltnisse in Deutschland (Nachweis zum Beispiel &#252;ber den Besuch eines „Integrationskurses“); ausreichender Wohnraum. [§ 9 II AufenthG]<br />
F&#252;r Ihren Lebensgef&#228;hrten gilt aber eine &#220;bergangsregelung: § 102 Abs. 2 im Zusammenhang mit § 26 Abs. 4 und [§ 104 Abs. 2] Da er schon vor 2005 eine Aufenthaltbefugnis besessen hat, muss er die Rentenversicherungszeiten nicht nachweisen. Auch auf den Nachweis von Kenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung wird dann verzichtet und es gen&#252;gt, dass er sich auf Deutsch m&#252;ndlich verst&#228;ndigen kann.<br />
Unter Umst&#228;nden ist es f&#252;r Ihren Lebensgef&#228;hrten einfacher, sich direkt einb&#252;rgern zu lassen. Lesen Sie dazu bitte <a href="http://wiki.bleiberechtsbuero.de/index.php/Kategorie:Rechte_mit_Aufenthaltserlaubnis_nach_%C2%A7_25_I_oder_II_AufenthG" rel="nofollow">hier</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lilit Babagulian</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/pressemitteilungen/widerruf-der-fluechtlingsanerkennung-von-irakern/#comment-108</link>
		<dc:creator>Lilit Babagulian</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jun 2007 13:49:18 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr  geehrte  Damen  und Herren

Ich bin Aserbaidschainerin, mein Lebensgef&#228;hrte  kommt aus Irak, Er  wohnt in Deutschland seit 2000 und hat Asylstatus. Im Jahr 2006 hat er Wiederruf bekommen,das Wiederrufsverfahren dauert bis heute  noch. Er hat das Aufenthaltserlabnis(Titel  im Ausweiss) erst vor 2 Jahren bekommen, vorher hatte er Aufenthalsbefugnis.

Meine Frage w&#228;re,was erwatet uns? wird er zur&#252;ckgeschoben nach Irak, obwohl er hier schon gut integriert ist,immer gearbeitet hat und vor kurzem sein Eigenbetrieb hat und selbst&#228;ndig ist. Niederlassungserlaubnis kann er anschneinend nicht benatragen, da er lange  Aufenthaltsbefugnis besass und mit einer Regelung erst vor 2 Jahren das Aufenthaltserlaubnis bekam.Insgesamt lebt er schon 6,5 Jahren hier.

Danke  im Voraus</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr  geehrte  Damen  und Herren</p>
<p>Ich bin Aserbaidschainerin, mein Lebensgef&#228;hrte  kommt aus Irak, Er  wohnt in Deutschland seit 2000 und hat Asylstatus. Im Jahr 2006 hat er Wiederruf bekommen,das Wiederrufsverfahren dauert bis heute  noch. Er hat das Aufenthaltserlabnis(Titel  im Ausweiss) erst vor 2 Jahren bekommen, vorher hatte er Aufenthalsbefugnis.</p>
<p>Meine Frage w&#228;re,was erwatet uns? wird er zur&#252;ckgeschoben nach Irak, obwohl er hier schon gut integriert ist,immer gearbeitet hat und vor kurzem sein Eigenbetrieb hat und selbst&#228;ndig ist. Niederlassungserlaubnis kann er anschneinend nicht benatragen, da er lange  Aufenthaltsbefugnis besass und mit einer Regelung erst vor 2 Jahren das Aufenthaltserlaubnis bekam.Insgesamt lebt er schon 6,5 Jahren hier.</p>
<p>Danke  im Voraus</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/pressemitteilungen/widerruf-der-fluechtlingsanerkennung-von-irakern/#comment-49</link>
		<dc:creator>Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Apr 2007 08:44:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.nds-fluerat.org/pressemitteilungen/widerruf-der-fluechtlingsanerkennung-von-irakern/#comment-49</guid>
		<description>&lt;p&gt;Hallo Frau Suleman,&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ja, Sie m&#252;ssen damit rechnen dass das Widerrufsverfahren negativ abgeschlossen wird.  Allerdings bedeutet das nicht, dass  er seine Aufenthaltserlaubnis verlieren wird.&lt;br /&gt;
Die zust&#228;ndige Ausl&#228;nderbeh&#246;rde kann ihren Ermessensspielraum nutzen und muss mehrere Faktoren  (z.B L&#228;nge des Aufenthaltes in der BRD, seine Integrationsleistungen, der Besitz eines Arbeitsplatz) in Betracht nehmen, um zu pr&#252;fen, ob ihm eine Aufenthaltserlaubnis auf einen irakischen Pass erteilt wird.  &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zu den weiteren Voraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis siehe unten der Kommentar von Kai Weber.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Freundliche Gr&#252;&#223;e&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Karim Alwasiti&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Fl&#252;chtlingsrat  Niedersachsen&lt;/p&gt;
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau Suleman,</p>
<p>Ja, Sie m&#252;ssen damit rechnen dass das Widerrufsverfahren negativ abgeschlossen wird.  Allerdings bedeutet das nicht, dass  er seine Aufenthaltserlaubnis verlieren wird.<br />
Die zust&#228;ndige Ausl&#228;nderbeh&#246;rde kann ihren Ermessensspielraum nutzen und muss mehrere Faktoren  (z.B L&#228;nge des Aufenthaltes in der BRD, seine Integrationsleistungen, der Besitz eines Arbeitsplatz) in Betracht nehmen, um zu pr&#252;fen, ob ihm eine Aufenthaltserlaubnis auf einen irakischen Pass erteilt wird.  </p>
<p>Zu den weiteren Voraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis siehe unten der Kommentar von Kai Weber.</p>
<p>Freundliche Gr&#252;&#223;e</p>
<p>Karim Alwasiti</p>
<p>Fl&#252;chtlingsrat  Niedersachsen</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: karis Suleman</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/pressemitteilungen/widerruf-der-fluechtlingsanerkennung-von-irakern/#comment-47</link>
		<dc:creator>karis Suleman</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Apr 2007 12:28:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.nds-fluerat.org/pressemitteilungen/widerruf-der-fluechtlingsanerkennung-von-irakern/#comment-47</guid>
		<description>Hallo meine Damen und Herren

Ich bin eine Irakarin und bin seit 2004 mit einem Iraker verheiratet, der seit 2000 in Deustchland ist. Seine Fl&#252;chltlingsanerkennung wurde 2004 Widerrufen, kurz danach hatte er ein Widerspruch eigelegt und Seitdem haben wir nichts mehr geh&#246;rt. unsere Frage ist m&#252;ssen wir damit rechnen dass diese Entscheidung irgendwann mal rechtskr&#228;ftig wird? oder gibt es noch eine Chance f&#252;r ihn?

Dnke im Vorraus</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo meine Damen und Herren</p>
<p>Ich bin eine Irakarin und bin seit 2004 mit einem Iraker verheiratet, der seit 2000 in Deustchland ist. Seine Fl&#252;chltlingsanerkennung wurde 2004 Widerrufen, kurz danach hatte er ein Widerspruch eigelegt und Seitdem haben wir nichts mehr geh&#246;rt. unsere Frage ist m&#252;ssen wir damit rechnen dass diese Entscheidung irgendwann mal rechtskr&#228;ftig wird? oder gibt es noch eine Chance f&#252;r ihn?</p>
<p>Dnke im Vorraus</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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