Landkreis Peine will 16-Jährigen allein in die Türkei abschieben
Meldung vom Freitag den 8.09.2006 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen
Landkreis Peine will 16-Jährigen allein in die Türkei abschieben
Flüchtlingsrat appelliert an Innenministerium: Ausländerbehörde Peine stoppen!
Die Ausländerbehörde des Landkreis Peine hat die Einleitung der Abschiebung des 16-jährigen Jugendlichen Masum Aydenis angekündigt: Das minderjährige Kind soll den Vorstellungen der Ausländerbehörde zufolge ohne seiner Mutter in die Türkei geschickt werden. Der Landkreis Peine verstößt mit diesem Vorgehen offen gegen das… Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK, das Haager Minderjährigenschutzabkommen und die Kinderrechtskonvention sowie die europäische Aufnahme-Richtlinie. Danach wäre der Landkreis Peine verpflichtet, das Wohl des Kindes ins Zentrum der behördlichen Anstrengungen zu stellen. Auch ein Erlass des Innenministeriums verpflichtet die Ausländerbehörde, bei Minderjährigen eine Aufnahme und Betreuung in jedem Einzelfall sicherzustellen. Was für den Jungen gut wäre, scheint die Ausländerbehörde jedoch nicht zu interessieren. Das Jugendamt wurde von der beabsichtigten Abschiebung nicht einmal unterrichtet. Wie eine Ware, die man nach belieben hin- und herschicken kann, will der Landkreis den Jungen in die Türkei verfrachten, wo er sich selbst zu seinem Vater durchschlagen soll.
Mahsum Aydeniz floh Mitte des Jahres 2002 ebenso wie seine Mutter und seine Geschwister aus der Türkei nach Deutschland. Die Eltern sind geschieden, der Aufenthalt des Kindesvater ist nicht bekannt. Zwar wurden die Asylanträge der Familie abgelehnt, aufgrund vorliegender Atteste über eine schwere Traumatisierung infolge staatlicher Repressionen gilt die Mutter jedoch als reiseunfähig und wird seit Jahren mit ihren Kindern geduldet.
Mit Schreiben vom 7. Juli 2006 teilte die Ausländerbehörde dem „sehr verehrten Herrn Aydeniz“ mit: „Ich habe Ihre Abschiebung nach §60a AufenthG bisher ausgesetzt (Duldung), da ein Vollzug der Abschiebung aufgrund Ihres Alters bislang nicht erfolgen konnte. Ihr Alter ist nunmehr kein Hindernis mehr eine Abschiebung durchzuführen. Ich kündige Ihnen daher … die Abschiebung in Ihr Herkunftsland Türkei an. Sie wird frühestens einen Monat, von dieser Ankündigung an gerechnet, vollzogen werden.“
Dieses Schreiben war schon deshalb rechtswidrig und ungeheuerlich, weil es sich an den 16-jährigen Sohn richtete und die sorgeberechtigte Mutter schlicht überging, der natürlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren minderjährigen Sohn zukommt. Auf die zaghafte Bitte des Jungen, seinen Aufenthalt doch wenigstens zu dulden, bis er 18 Jahre alt ist, legte die Ausländerbehörde noch nach. Die Abschiebung sei, so heißt es in dem ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde vom 10.8.2006, „geeignet, erforderlich und angemessen“ und verstoße „nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“. Der Vater und zwei Brüder lebten in der Türkei, Masum bleibe daher „ausreichend Zeit, Kontakt mit den in der Türkei lebenden Verwandten aufzunehmen“.
Der Flüchtlingsrat hat sich gestern an das niedersächsische Innenministerium gewandt und darum gebeten, dass das Land im Rahmen der Fachaufsicht tätig wird und dem rechtswidrigen Treiben der Peiner Ausländerbehörde umgehend ein Ende setzt.
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