[Gazale-Salame] [Fwd: [Fluechtlingsraete] Erlass NRW zur bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung, Antragsteller mit ungeklärter Staatsangehörigkeit]
kai weber
kai.weber at nds-fluerat.org
Fre Mai 9 12:05:49 CEST 2008
Nachfolgend übersende ich einen Erlass aus Nordrhein-Westfalen zur
Problematik des Ausschlusses von Personen aus der Bleiberechtsregelung
wegen eines ehemaligen (angeblichen) "Täuschungsverhaltens". Der Erlass
verdeutlicht, dass man mit der Problematik der Mahalmi auch anders
umgehen kann als dies das nds. Innenministerium tut. Selbst wenn den
Eltern ein "Täuschungsverhalten" unterstellt werden kann, erscheint es
politisch mehr als fragwürdig, nach jahrzehntelangem Aufenthalt auf
deren Abschiebung zu bestehen und die hier aufgewachsenen Kinder und
Kindeskinder dafür in Mithaftung zu nehmen. Derartige Formen der
"Sippenhaft" sind im Strafrecht unzulässig, im Verwaltungsrecht - gerade
gegenüber Mahalmi - nach wie vor gängige Praxis.
gez. Kai Weber
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: [Fluechtlingsraete] Erlass NRW zur bundesgesetzlichen
Bleiberechtsregelung, Antragsteller mit ungeklärter Staatsangehörigkeit
Datum: Fri, 9 May 2008 09:55:27 +0200
Von: Jürgen König - Flüchtlingsrat NRW e.V. <koenig at frnrw.de>
An: <fluechtlingsraete at asyl.org>
Liebe KollegInnen,
anbei der Erlass des Innenministeriums NRW vom 11.4.2008 zur
bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung betreffend Antragsteller mit
ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Diese sollen ein Bleiberecht erhalten können, wenn sie „ihr – ehemaliges
– Täuschungsverhalten aufgeben und bereit sind sowohl an der
Feststellung ihrer wahren Identität als auch an der Beschaffung von
Passpapieren mitzuwirken.“ Und natürlich die weiteren Voraussetzungen
vorliegen. Der Erlass betrifft auch im besonderen Maße staatenlose
Libanesen der zweiten und dritten Generation, die eine Duldung besitzen.
Viele Grüße
Jürgen König
Referent Internet und Medien
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