[Gazale-Salame] [Fwd: [Fluechtlingsraete] Erlass NRW zur bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung, Antragsteller mit ungeklärter Staatsangehörigkeit]

kai weber kai.weber at nds-fluerat.org
Fre Mai 9 12:05:49 CEST 2008


Nachfolgend übersende ich einen Erlass aus Nordrhein-Westfalen zur 
Problematik des Ausschlusses von Personen aus der Bleiberechtsregelung 
wegen eines ehemaligen (angeblichen) "Täuschungsverhaltens". Der Erlass 
verdeutlicht, dass man mit der Problematik der Mahalmi auch anders 
umgehen kann als dies das nds. Innenministerium tut. Selbst wenn den 
Eltern ein "Täuschungsverhalten" unterstellt werden kann, erscheint es 
politisch mehr als fragwürdig, nach jahrzehntelangem Aufenthalt auf 
deren Abschiebung zu bestehen und die hier aufgewachsenen Kinder und 
Kindeskinder dafür in Mithaftung zu nehmen. Derartige Formen der 
"Sippenhaft" sind im Strafrecht unzulässig, im Verwaltungsrecht - gerade 
gegenüber Mahalmi - nach wie vor gängige Praxis.

gez. Kai Weber

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: 	[Fluechtlingsraete] Erlass NRW zur bundesgesetzlichen 
Bleiberechtsregelung, Antragsteller mit ungeklärter Staatsangehörigkeit
Datum: 	Fri, 9 May 2008 09:55:27 +0200
Von: 	Jürgen König - Flüchtlingsrat NRW e.V. <koenig at frnrw.de>
An: 	<fluechtlingsraete at asyl.org>



Liebe KollegInnen,

anbei der Erlass des Innenministeriums NRW vom 11.4.2008 zur 
bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung betreffend Antragsteller mit 
ungeklärter Staatsangehörigkeit.

Diese sollen ein Bleiberecht erhalten können, wenn sie „ihr – ehemaliges 
– Täuschungsverhalten aufgeben und bereit sind sowohl an der 
Feststellung ihrer wahren Identität als auch an der Beschaffung von 
Passpapieren mitzuwirken.“ Und natürlich die weiteren Voraussetzungen 
vorliegen. Der Erlass betrifft auch im besonderen Maße staatenlose 
Libanesen der zweiten und dritten Generation, die eine Duldung besitzen.

Viele Grüße

Jürgen König
Referent Internet und Medien
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