13 Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 und § 23 a
Es geht im Folgenden um alle Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nach
- § 23 Abs. 1 AufenthG nach einer Altfall- oder Bleiberechtsregelung (nicht als Bürger-Kriegsflüchtling oder Angehörige/r jüdischer Flüchtlinge! Siehe dazu Kapitel 13) oder
- § 23 a AufenthG nach der Härtefallregelung.
Inhalt dieses Kapitels:
SOLIDARITÄT KOSTET GELD! Daher bitten wir um Spenden für die politische und soziale Unterstützung von Flüchtlingen sowie von anderen Migrantinnen und Migranten, die in Bedrängnis geraten sind: Flüchtlingsrat Niedersachsen - Konto 8402 306 - Postbank Hannover eG - BLZ 250 100 30 - Zweck: Spende, oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.!
