Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen

Der Online-Leitfaden des Flüchtlingsrats Niedersachsen stellt den Versuch dar, das Asylverfahren sowie die aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Flüchtlingen je nach Status möglichst verständlich und zusammenhängend darzustellen, was gewisse Wiederholungen unumgänglich macht. Ergänzungen, Korrekturhinweise und Anregungen sind erwünscht.

Das Projekt wird unterstützt vom Europäischen Flüchtlingsfonds sowie von der UNO-Flüchtlingshilfe. Wir danken Volker Maria Hügel  und Claudius Vogt von der “Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Asylsuchenden (GGUA)” aus Münster, die es erneut auf sich genommen haben, den  Leitfaden auf den neuesten rechtlichen Stand zu bringen.

Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen

Stand der Online-Fassung: 28.03.2013

Nachtrag: Jetzt auch als e-book: Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen

______________

Dieser Leitfaden wurde gefördert mit Mitteln aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF)

Ergänzende Infos

Härtefälle: Erste Informationen zur Arbeit der Härtefallkommission, den Kriterien der Entscheidungsfindung, Ausschlussgründen etc. sind in einem Faltblatt des Netzwerks Flüchtlingshilfe und der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen zu finden. Dieses Faltblatt gibt es auch in englischer Sprache. Eine ausführliche “Arbeitshilfe für Härtefalleingaben” der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen findet sich hier: Arbeitshilfe_Eingaben_an_Nds_Haertefallkommission-Endfassung_Februar_2013.

Die Anschriftenliste der Mitglieder der Härtefallkommission ist hier zu finden.

Widerrufsverfahren: Das vom Netzwerk Flüchtlingshilfe Niedersachsen und von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und dem herausgegebene Infoblatt zum Widerrufsverfahren findet sich hier. (Nicht autorisierte Übersetzungen in englischer, französischer und türkischer Sprache dienen nur zur Orientierung.)

Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen: Unser  Leitfaden ist nun online.

SOLIDARITÄT KOSTET GELD! Daher bitten wir um Spenden für die politische und soziale Unterstützung von Flüchtlingen sowie von anderen Migrantinnen und Migranten, die in Bedrängnis geraten sind: Flüchtlingsrat Niedersachsen - Konto 4030 460 700 - GLS Gemeinschaftsbank eG - BLZ 430 609 67 - Zweck: Spende, oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.!