De Maizière macht ernst: Afghanistan-Charterabschiebung noch im Februar?

Flüchtlingsrat fordert Landesregierung auf, Abschiebungen nach Afghanistan aus menschenrechtlichen Erwägungen grundsätzlich abzulehnen.

Einem Schreiben von Bundesinnenminister de Maizière an die Länderinnenminister vom 05.02.2016 ist zu entnehmen, dass das Bundesinnenministerium in Zusammenarbeit mit den Ländern noch im Februar 2016 eine Charterabschiebung nach Afghanistan plant. In dem Schreiben heißt es , dass die Afghanen „die Verpflichtung Afghanistans zur Rücknahme seiner Staatsangehörigen“ anerkennen würden. Die Bundesregierung werde das „durch gezielte Projekte vor Ort unterstützen“ und die afghanische Regierung „ihren Beitrag zur Eindämmung des Migrationsdrucks aus Afghanistan leisten“. Um „diese positiven Signale rasch in die Praxis umzusetzen“, bittet de Maizière die Länderinnenminister um Unterstützung, denn: „Dies trägt zum raschen Abbau praktischer Vollzugshindernisse bei“.

Der Flüchtlingsrat ist über diese Ankündigung einer Charterabschiebung nach Afghanistan hell entsetzt und fordert die niedersächsische Landesregierung auf, sich daran nicht zu beteiligen. Abschiebungen nach Afghanistan bedeuten in der Konsequenz, Bürgerkriegsflüchtlinge in ein Land abzuschieben, in dem sie objektiv an Leib und Leben bedroht sind. Dies  ließe sich mit dem politischen Versprechen der Landesregierung, „mehr Humanität in der Flüchtlingspolitik“ zu zeigen, sicherlich kaum vereinbaren. Die Situation in Afghanistan hat sich gerade nicht verbessert, sondern in den letzten Monaten deutlich verschlechtert. Symptomatisch hierfür ist der Anstieg Zuflucht suchender unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus Afghanistan. Kinder und Jugendliche, die im Alter von 15-17 Jahren die Trennung, den Verlust von Familie und Heimat in Kauf nehmen, um sich auf eine lebensbedrohliche Flucht begeben, sind ein deutliches Indiz dafür, dass es keine innerstaatliche Perspektiven für ein sicheres Leben in Afghanistan gibt.

PRO ASYL hat den Besuch des dt. Innenministers, bei dem es zu einem blutigen Anschlag kam, treffend kommentiert, siehe PE vom 2.02.2016.  Auf Anfrage verwies das niedersächsische Innenministerium auf das Protokoll der letzten IMK, der zufolge eine Rückkehr in bestimmte Regionen Afghanistans grundsätzlich möglich sei. Ob und in welcher Form sich Niedersachsen an Abschiebungen nach Afghanistan beteilige, sei noch nicht abschließend geklärt.

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