Abgeschobene Familie darf nach einem Jahr nach Deutschland zurückkehren

VG Frankfurt verpflichtet Main-Kinzig-Kreis zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen

Mit einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main heute den Main-Kinzig-Kreis verpflichtet, die vor gut einem Jahr abgeschobene Familie Kazan wieder zurück nach Deutschland einreisen zu lassen und ihnen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens nach Art.8 der Europäischen Menschenrechtskonvention der Kinder der Familie sei durch die Abschiebung verletzt worden.

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Flüchtlingsfrauen brauchen besondere Solidarität

Presseerklärung des Flüchtlingsrats Niedersachsen zum Internationalen Frauentag 8.März 2008

Aus Anlass des Internationalen Frauentages verweist der Flüchtlingsrat Niedersachsen auf die schwierige Lage der Flüchtlingsfrauen. Nach wie vor sind 80 Prozent aller Flüchtlinge auf der Welt Frauen und Kinder. Ihr Anteil an den Flüchtlingen in Westeuropa beträgt jedoch nur etwa ein Drittel.

Viele verfolgte Frauen kommen durch die europäische Abschottung gar nicht bei uns an: mangelnde finanzielle Ressourcen und Unterstützung, eine untergeordnete gesellschaftliche Rolle, die Verantwortung für die Kinder sind nur einige hiervon. In Indien ist die Zahl der Witwenverbrennungen beispielsweise ungebrochen hoch, dennoch stellten im Jahr 2006 nur 17 Frauen aus Indien einen Asylantrag.

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Weitere Zahlen zu Aufenthaltstiteln von Flüchtlingen

Eine weitere Anfrage der Linksfraktion zu Aufenthaltstiteln von Flüchtlingen im Bundesgebiet findet sich hier. Eine Auswertung dieser Zahlen steht noch aus.

gez. Kai Weber

Bleiberecht hilft nicht – Artikel der FrankfurterRundschau

Das umstrittene Bleiberecht für geduldete Ausländer droht sein Ziel zu verfehlen. Deutlich weniger Geduldete als erhofft beantragten ein gesichertes Bleiberecht, um ihren unsicheren Aufenthaltsstatus zu beenden. Bis Ende 2007 hatten bundesweit lediglich 22 858 schon seit Jahren hier lebende Flüchtlinge einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung gestellt, die die große Koalition im Sommer beschlossen hatte. Mit knapp 12 000 positiven Bescheiden bekam zudem nur jeder zweite Antragsteller die Aufenthaltserlaubnis zugesprochen…
Den ganzen Artikel kann man auf den Seiten der FrankfurterRundschau nachlesen.

Dazu ein Leserbrief von Fred Hullerum:
Daß so viele Geduldete das (bedingte) Bleiberecht nach § 104a AufenthG nicht erhalten, liegt zum einen an einer Blockadepolitik in einigen Innenministerien, die den Sinn und Zweck des “gesetzlichen Bleiberechts” torpedieren wollen oder nicht verstanden haben. Diese Innenminister grenzen – wie der Artikel richtig mitteilt – “ältere und kranke Flüchtlinge” aus dem Kreis der Begünstigten aus. Das hat in Brüssel schon zu einiger Aufregung geführt.

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Bilanz der gesetzlichen Bleiberechtsregelung

Anbei die Auswertung der Antwort auf die Kleine Anfrage 16/8137 der Linken zur Bilanz der gesetzlichen Bleiberechtsregelung, Stand 31.12.2007.
Insgesamt sind die Zahlen mit einiger Vorsicht zu genießen, da nicht ganz klar ist, ob Anträge nach §23.1, die bis zum 30.09.2007 nicht bearbeitet waren, in die Zahlen mit hineinzählen und wenn ja, wie. Einzig die Zahlen aus Hessen und NRW legen dies nahe, da die Zahl der erteilten AEs die der Anträge bei weitem übersteigt.

In der Tendenz bleibt festzustellen, dass die Länder, die schon bei der IMK-Regelung durch schlechte Bearbeitungszahlen und hohe Ablehnungszahlen geglänzt hatten, dies jetzt auch wieder tun.

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Umsetzung der Entscheidung des BVerwG zur Wohnsitzauflagen für Konventionsflüchtlinge

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit von Wohnsitzauflagen für Konventionsflüchtlinge – im Unterschied zum nds. MI – bereits umgesetzt (siehe pdf). Niedersachsen will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder § 25 Abs. 2 AufenthG sollten aber schon jetzt einen Antrag auf die Streichung von Wohnsitzauflagen stellen.

gez. Kai Weber

Normen contra Humanität? Fachtagung Menschen ohne legalen Aufenthalt

Wir möchten auf die unten stehende Veranstaltung “Normen contra Humanität”, die sich mit der Situation von Menschen ohne Papiere in Hannover befasst, hinweisen. Den Einladungsflyer gibt es hier (1MB). Eine vorherige Anmeldung (das Anmeldeformular gibt es hier als pdf) wird gewünscht.

gez. Sigmar Walbrecht

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Normen contra Humanität? Fachtagung Menschen ohne legalen Aufenthalt am 1.4.2008
von 09.00 bis 17.00 Uhr im Neuen Rathaus (Mosaiksaal) in Hanover
Anmeldeschluss: 24.3.2008
Kein TN-Beitrag
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Landeshauptstadt Hannover, Friedrich-Ebert-Stiftung Nds. und Haus kirchlicher Dienste der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers laden Sie herzlich zu dieser Fachtagung ein.

Mit freundlichen Grüßen
Arzu Altug

Heft 122 – Flüchtlinge im Verschiebebahnhof EU – Die EU-Zuständigkeitsverordnung Dublin II

heft122.gifFlüchtlinge sind in der Europäischen Union (EU) nicht willkommen. Mit dem Argument der Bekämpfung der „illegalen Migration“ werden die Zäune um Europa immer höher gezogen. Die Menschen, die nach Europa fliehen, werden als Illegale diffamiert und bekämpft. Die Flüchtlingsabwehr soll mit der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX perfektioniert werden.

Ergebnis der Abschottungsstrategie ist, dass immer weniger Flüchtlinge noch das Territorium der EU erreichen. In Deutschland wurden von Januar bis Dezember 2007 insgesamt nur 19.164 neue Asylanträge registriert ” der niedrigste Stand seit 1977. Auch in der Europäischen Union sinken die Zahlen der Asylanträge von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2006 wurden nur noch 192.300 neue Asylanträge im gesamten EU-Gebiet verzeichnet (Quelle: Eurostat). Wie aber geht die EU mit den Flüchtlingen um, die es noch nach Europa schaffen? Bekommen die Flüchtlinge ein faires Asylverfahren? Wie sind die Chancen, in der EU als Flüchtling anerkannt zu werden? Eine Antwort auf diese Fragen heißt im Insiderjargon „Dublin II“. Dies ist eine Verordnung, mittels derer die EU-Staaten ihre Zuständigkeit für die einzelnen Asylgesuche bestimmen. Grundsätzlich soll der Asylantrag nur in einem Mitgliedstaat geprüft werden und Mehrfachanträge in der EU vermieden werden.

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