Flüchtlingsdramen in der ßgäis – Dokumentation auf WDR

Premiere im WDR Fernsehen – am Montag, den 03.12.2007 um 22.00 Uhr

Die Planetfilm- und Fernsehproduktion hat eine 45minütige Dokumentation zur aktuellen Flüchtlingsproblematik und den damit verbundenen dramatischen Vorgängen im ägäischen Meer und an den Küsten von Griechenland und der Türkei realisiert, die am 03.12.2007 um 22:00 Uhr in der Sendung “Die Story” des WDR Fernsehpremiere hat.”Ertrunken vor meinen Augen” ist ein Fingerzeig zur aktuellen Flüchtlingsproblematik in europäischen Ländern und wir hoffen, wir können damit einen Beitrag leisten, um die Missstände in der Flüchtlingspolitik zu beleuchten und eine Verbesserung zu bewirken. » Den ganzen Beitrag lesen…

Arbeitsmarktzugang für Jugendliche in Niedersachsen

Die Problematik, dass bisher viele zugewanderte junge Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus aufgrund der rechtlichen Regelung bzw. der Behördenpraxis wenn überhaupt nur sehr schwer in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln waren, hat in der Vergangenheit auch viele Fachkräfte der Jugendsozialarbeit belastet.

Durch die neue Bleiberechtsregelung ergeben sich für manche jungen Menschen aus dieser Zielgruppe nun weitere Möglichkeiten der beruflichen Integration.

Daher hat die Ausgabe der “jugendsozialarbeit nord” aus aktuellem Anlass ein etwas anderes als das gewohnte Erscheinungsbild. Im Artikel “Jugendhilfe versus Ordnungsrecht? – Europäischer Sozialfonds und die Novellierung des Zuwanderungsrechts”, der umfangreicher ausfällt, als Sie es gewohnt sind, beschreiben die Autor/inn/en Dr. Barbara Weiser und Norbert Grehl-Schmitt detailliert die neue Rechtslage.

Wir verbinden mit dieser Darstellung die Hoffnung, dass die im Artikel enthaltenen Informationen und die Hinweise, wo weitere Information und Beratung zu erhalten ist, dazu dienen können, mehr jungen Menschen in Ihren Einrichtungen und Arbeitsfeldern berufliche Perspektiven zu eröffnen.

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Irakflüchtlinge in Deutschland: Haft statt Schutz

Flüchtlinge aus dem Irak sind ohne Zweifel schutzbedürftig und nach ihren Fluchterlebnissen oft in einem erbärmlichen psychischen Zustand. Dennoch kommen sie immer häufiger in Deutschland in Haft. Der Hintergrund: Vermutet man, dass sie bereits den Boden eines anderen EU-Staates betreten haben, sollen sie nach der europäischen Zuständigkeitsregelungen der Dublin-II-Verordnung dorthin rücküberstellt werden. Bis zur Rückführung werden sie in Zurückschiebungshaft genommen. Ihr Asylantrag wird nicht geprüft, auch nicht im sog. Flughafenverfahren.

Obwohl nach internationalem Recht Haft die Ausnahme und im ßbrigen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben soll, greift hier praktisch ein Automatismus. » Den ganzen Beitrag lesen…

TV-Beitrag am 19.11. über Familie Siala

Am 19.11. 2007 läuft um 14.00 Uhr bei Pro Sieben ein Beitrag über die Familie Salame/Siala. Die Autorin des Beitrags, Frau Kristin Duschek, schreibt dazu:

“Ich wünsche mir sehr, dass der Film positiv den weiteren Verlauf des Falls beeinflusst, ich habe mich deswegen auch dazu entschieden, den politischen Hintergrund weniger zu thematisieren als viel mehr das Leid der beiden hier in Deutschland lebenden Kinder Nura und Amina. Sie sind am passivsten betroffen, deswegen erzählt der Film die Familientragödie aus ihrer Sicht.” » Den ganzen Beitrag lesen…

Schmalstieg will mehr Spielraum für Härtefälle

HAZ vom 14.11.2007 (mbb) – Der frühere hannoversche Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg (SPD) hat angeregt, dass die Härtefallkommission des Innenministers mehr Spielraum eingeräumt bekommt. Schmalstieg vertritt den Städtetag in der Kommission, die seit einem Jahr besteht und in diesem Zeitraum lediglich elf Anträge von Flüchtlingen bearbeitet und fünf positiv beschieden hat. “Wir sollten noch einmal ohne Aufgeregtheit und Unterstellungen über einige Punkte reden”, sagte Schmalstieg am Dienstag während einer Preisverleihung der Grünen-Landtagsfraktion, die ihren Bürgerpreis an die Hildesheimer Unterstützer der in die Türkei abgeschobenen Gazale Salame verliehen hatte.

Reden sollte man mit dem Innenminister über die Bedingung, dass jede Entscheidung der Kommission mit einer Dreiviertelmehrheit getroffen werden muss, meinte Schmalstieg: “Ich kenne weltweit kein Gremium, das so arbeitet.” Auch müssten die Ausländerbehörden die betreffenden Fälle wesentlich schneller als bisher bearbeiten. “Ich selbst habe 26 Fälle eingereicht ” aber viele dieser Fälle schmoren jetzt seit einem Jahr bei den Behörden.” Dies dürfe im Interesse der Menschen nicht so bleiben. Die Grünen haben zum neunten Mal ihren Bürgerpreis verliehen, der insgesamt mit 4500 Euro dotiert ist. Sie finanzieren ihn mit Geld aus nicht in Anspruch genommenen Diätenerhöhungen der Landtagsabgeordneten.

Gesetzliche Bleiberechtsregelung muss nicht vor Abschiebung schützen

Das niedersächsische Innenministerium hat zur Bindungswirkung der Bleiberechtsregelung für die Ausländerbehörden auf Anfrage schriftlich folgendes mitgeteilt:

“… Die Ausländerbehörde ist verpflichtet die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und entsprechend umzusetzen; sie ist aber nicht verpflichtet, die Familie zu informieren, wenn ein entsprechender Antrag, der dann von der Behörde abgelehnt werden würde, nicht gestellt worden ist…” In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Ausländerbehörde trotz eines vorliegenden Abschiebungsstopps für Altfälle die Abschiebung durchgeführt und damit begründet, es habe ein Ausschlusstatbestand (verzögerte Vorlage eines Passes als “Abschiebungsbehinderung”) vorgelegen.

In der Praxis dürfte dies bedeuten, dass » Den ganzen Beitrag lesen…

PRO ASYL: Keine ßberstellung von Asylsuchenden von Deutschland nach Griechenland

PRO ASYL begrüßt die Ankündigung der griechischen Regierung, sie wolle schonungslos die Vorwürfe völkerrechtswidriger Zurückweisung und der systematischen Misshandlung von Flüchtlingen in der ßgäis untersuchen. Der Bericht “The truth may be bitter, but it must be told” hat in der letzten Woche zu heftigen Debatten im griechischen Parlament und in der griechischen ßffentlichkeit geführt (siehe Anlage). Damit eröffnet sich nach Ansicht von PRO ASYL für Griechenland die Chance, dass die beschriebenen schweren Menschenrechtsverletzungen auch strafrechtliche Folgen haben.

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MI-Stellungnahme zu Bleiberechtsregelung und HFK

Das Innenministerium hat am 31.102007 auf die Kritik der Wohlfahrtsverbände reagiert: Viele Flüchtlingsfälle kämen gar nicht mehr in die Kommission, weil der Bund in der Zwischenzeit ein “liberales” Bleiberecht geschaffen habe. So seien seit Ende September vergangenen Jahres 2382 Menschen unter diese Bleiberechtsregelung gefallen. Die Komission werde auch ohne die Wohlfahrtsverbände ihre Arbeit fortsetzen, sagte Sprecher Engemann: “Es wird jemand nachrücken – und damit hat sich das.”
SPD wie auch die Grünen im Landtag äußerten Verständnis für den Rückzug der Wohlfahrtsverbände. Der frühere Innenminister Heiner Bartling (SPD) meinte, die Regierung Wulff sei für ihre “gnadenlose Kälte in der Ausländerpolitik” bekannt. Er kritisierte die Tatsache, dass das Innenministerium eine strenge Vorprüfung der Härtefallgesuche unternehme. Auch die Grünen-Spitzenkandidatin Ursula Helmhold machte Ministerpräsident Wulff für den Kurs in dieser Frage verantwortlich.

Nach Auffassung des MI ist der Erfolg der Bleiberechtsregelung die Hauptursache für die geringe Zahl von fünf positiven Entscheidungen der Härtefallkommission im vergangenen Jahr. Diese Behauptung hält einer näheren prüfung jedoch kaum stand:

Bis zu 7000 Personen sollten den Ankündigungen des Innenministeriums von April 2007 zufolge in Niedersachsen eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung der IMK erhalten können. Tatsächlich waren es, wie das MI in seiner Pressemitteilung schreibt, nur rund ein Drittel, die von der (am 30.09.2007 ausgelaufenen) Bleiberechtsregelung der Innenminister profitierten.
Am 30.06.2007 hielten sich 20.716 geduldete Personen in Niedersachsen auf. 12.736 Personen mit einem Aufenthaltszeitraum von sechs Jahren und 8.674 mit einem Aufenthaltszeitraum von acht Jahren.
Gerade einmal 11,5 Prozent aller Geduldeten bzw. 18,7 Prozent der seit mindestens sechs Jahren geduldeten Flüchtlinge haben also bis zum 30.09.2007 ein Bleiberecht erhalten.

Diese Zahlen lassen es als wenig überzeugend erscheinen, wenn das niedersächsische Innenministerium behauptet, die “vielen positiven Entscheidungen” im Rahmen der Bleiberechtsregelung hätten die Arbeit der Härtefallkommission weitgehend überflüssig gemacht. Tatsache ist, dass der übergroßen Mehrheit der langjährig Geduldeten ein Bleiberecht mit teils abstruser Begründung versagt wurde. Kleinkariert und beckmesserisch werden Flüchtlinge in Niedersachsen von vielen Ausländerbehörden gewogen und für zu leicht befunden, an der Bleiberechtsregelung teilzunehmen, etwa, weil sie zwar arbeiten, aber zu alt sind, um im Rentenalter eine “auskömmliche Rente” zu beziehen, oder weil sie die Behörden in der Vergangenheit nicht aktiv genug dabei unterstützt haben, die eigene Abschiebung zu organisieren. Durch ihre Verweigerung eines Bleiberechts produzieren die Behörden jede Menge “Härtefälle”. Wenn nun aber die Ausschlussgründe für eine Anerkennung im Rahmen der Bleiberechtsregelung sich mit den Ausschlussgründen bei der Härtefallkommission weitgehend decken, kann die Kommission die ihr eigentlich zugedachte Funktion eines Korrektivs in der Tat nicht erfüllen.
Um hier zu besseren Ergebnissen zu kommen, sollte die Landesregierung
a) das “Geheimprotokoll” zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung in Niedersachsen vom 11.09.2007 endlich zurückziehen und durch humane Auslegungsempfehlungen ersetzen und
b) die Verfahrensregelungen zur Härtefallkommission gründlich überarbeiten

Rückzug der Wohlfahrtsverbände aus der Härtefallkommission

Nachfolgend die Meldung der HAZ zum spektakulären Rückzug der Wohlfahrtsverbände aus der Härtefallkommission sowie die diesbezügliche Presseerklärung (als pdf) des Paritätischen.

gez. Kai Weber

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HAZ – Niedersachsenseite vom 31.10.2007

“Die Härtefallkommission ist eine Farce” – Niedersachsens Wohlfahrtsverbände kündigen dem Innenminister ihre Mitarbeit auf

Von Michael B. Berger – Hannover. Sie soll ausländischen Staatsangehörigen, die nach den üblichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes kein Bleiberecht haben, “aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen” zu einem Bleiberecht verhelfen: die Härtefallkommission. Seit einem Jahr besteht sie in Niedersachsen. Doch jetzt kündigen die Wohlfahrtsverbände dem Innenminister die Zusammenarbeit auf. “Die Härtefallkommission ist eine Farce”, sagt » Den ganzen Beitrag lesen…