Vorläufige Arbeitshilfe für Härtefalleingaben

Nach langen kontroversen Diskussionen über den Umgang mit ausreisepflichtigen Ausländer/innen und die Behandlung sog. Härtefälle hat der Niedersächsische Landtag am 22.6.2006 die Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes beschlossen. Inzwischen wurde beim Niedersächsischen Innenministerium eine Härtefallkommission eingerichtet, die am 26. September 2006 ihre Arbeit aufgenommen hat, so dass seitdem Eingaben an die Kommission gerichtet werden können.

Zu diesem Thema hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen eine Arbeitshilfe für Härtefalleingaben veröffentlicht. Sie ist herunterladbar von der Homepage der LAG FW unter der Rubrik Aktuelles.

Die Arbeitshilfe soll Flüchtlinge, Beratungsstellen, Rechtsanwälte/innen und Ehrenamtliche bei der Härtefalleingabe unterstützen, den Überblick über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen und Hindernisse erleichtern und zur Klärung rechtlicher Fragen beitragen. Sie kann jedoch nicht alle unterschiedlichen Fallkonstellationen erfassen und keine individuelle Fachberatung zum Vorgehen im konkreten Einzelfall ersetzen.

Diese Arbeitshilfe ist auf der Grundlage von Diskussionen mit Fachkräften und Rechtsanwälten/innen, die in der Niedersächsischen Fachkonferenz für Flüchtlingsfragen zusammengeschlossen sind, erstellt worden.

Eingesendet von Hedwig Mehring

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