VG Münster: Aussetzen der Zurückschiebung eines Irakers nach Schweden
Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 23.7.2008 - 10 L 430/08.A - die Zurückschiebung eines irakischen Staatsangehörigen nach Schweden ausgesetzt, weil nach Angaben des UNHCR zumindest nicht sicher sei, dass Schweden den Betroffenen nicht im Rahmen einer “Kettenabschiebung” in den Zentralirak abschiebe, und deswegen ein Sonderfall gegeben sein könne, der nach der Rechtsprechung des BVerfG vom Konzept der normativen Vergewisserung nicht erfasst sei.
Ähnliche Beiträge
- Neue Regelungen zur Austellung der Irakischen Pässe der Serie G
- VG Oldenburg: BAMF muss Widerrufsentscheidungen zu Irak überprüfen
- Wieder Abschiebungen in den Irak
- EU bietet ihren Mitgliedsstaaten Geld für Aufnahme von Irak-Flüchtlingen
- § 2 AsylbLG für alle gedudeten Iraker - auch Kurden aus dem Nordirak

